Schweigegeld für Regionalsender und Printmedien

RTR Förderungen für die LUFT

Weitere Millionen für „Digitale Transformation“

Update 4. Juli 2025 – Entscheidungen zum 2. Einreichtermin sowie Gesamtjahresergebnis 2025 der Fonds für privaten und nichtkommerziellen Rundfunk. (Amtliche Mitteilung der RTR)

Update 6. Mai 2024 – RTR Antworten auf Fragen von ethos.at

31. Jänner 2024 – „Neue Richtlinien zu Rundfunkförderungen der RTR Medien betonen Unterstützung regionaler und lokaler TV- und Radio-Vielfalt“, teilte RTR – die Behörde, die sowohl für Kontrolle, als auch Förderung der österreichischen Medien zuständig ist – am 21.12.2023 mit. Mit der Einführung der Haushaltsabgabe als ORF-Zwangsgebühr für alle Österreicher, an der nebenbei auch die meisten Bundesländer mitkassieren, sah sich die Regierung gezwungen, auch alle anderen Medien mit zusätzlichen Mitteln gefügig zu machen. Schweigegeld zur Absicherung der Gleichschaltung der Medien oder einfach nur Geld des Steuerzahlers für die Luft?

„Mit den heute veröffentlichten Entscheidungen des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) für Förderungen aus dem Privatrundfunkfonds und dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds für das Jahr 2024, kommen überarbeitete Richtlinien des Privatrundfunkfonds zum Tragen. Damit wird der 2023 eingeschlagene Kurs zu einer bedarfsgerechteren Stärkung von Inhalts-, Medien- und Meinungsvielfalt in TV und Radio geschärft. Im Ergebnis bedeutet das eine angemessene Anhebung des Förderanteils für Informationsprogramme im Hörfunk insgesamt und für regionale und lokale Fernseh- und Radiosendungen, deren Angebot auf einem zunehmend globalisierten Medienmarkt demokratiepolitisch wertvoll ist, aber in wirtschaftlicher Hinsicht für die Veranstalter auch eine besondere Herausforderung darstellt.“ Details siehe RTR-Pressemitteilung (21.12.23)

SIEHE AUCH: Regulierungsbehörde schüttet Millionen aus (ethos.at 23.11.22)

Auch die Printmedien werden mit Millionenbeträgen vollgestopft. Weiterhin unter dem absurden Vorwand, die „Digitale Transformation“ zu fördern. Man muss immer wieder daran erinnern: 30 JAHRE nach Einführung des Internet, 20 Jahre nachdem alle Medien ihren Internetauftritt etabliert haben, schüttet Österreichs Regierung, die offenbar in der digitalen Steinzeit lebt, für „Digitalisierungsmaßnahmen“ Geld aus. Je einflussreicher die Medien, umso größer die Mittel, die ihnen zugeschoben werden. Dafür werden fadenscheinige Projekte aus dem Ärmel geschüttelt:

An erster Stelle der glücklichen Empfänger steht der AAHV Verlag mit fünf Projekten, u.a. „HEUTE reloaded“ Anreizförderung (sic!) 354.982,- Euro + „HEUTE – Deine PERSÖNLICHE Nachrichtenplattform“Projektförderung Digitale Transformation: 310.510,- Euro + „HEUTE KI-gestützter Journalismus“Projektförderung Digital-Journalismus: 140.876,- Euro, in Summe: 864.750 Euro.

Rekordhalter KURIER schlägt alle anderen Medien mit 21 Projekten, für die RTR 1,3 Millionen Euro ausschüttet. Zweiter bei den eingereichten Projekten und bei der Summe an Förderungen ist Österreich/oe24 mit 1,13 Millionen Euro. Die KRONE macht es sich leichter und reicht nur sieben Projekte ein, erhält dafür aber 1,52 Millionen Euro. In der Liga kann auch DER STANDARD mitspielen, der für sieben projekte 1,17 Millionen Euro überwiesen bekommt. DIE PRESSE erhält „nur“ 950.887 Euro.

PRESSE, KLEINE und FURCHE sind zwar formal eigenständige Gmbh&CoKG, gehören aber bekanntlich alle ins Boot des Styria Verlags, der so in Summe 2,17 Millionen Euro kassiert. Der ehemaliger Styria-Manager und nunmehrige Chef der VGN Medien Holding mit den Magazinen NEW, TREND, TV-Media und AUTOrevue bringt es lediglich auf 274.466 Euro.

Was für Wien gilt, gilt auch fürs Ländle: auch hier kassieren die größten, einflussreichsten und finanzkräftigsten Medien die größten Beträge an „Förderungen“. So fließen an den monopolistischen Vorarlberger Russmedia Verlag über acht Projekte 1,035 Millionen Euro.

„GEWINN Contenterweiterung“ Projektförderung Digitale Transformation: 60.809,- Euro

„Modernisierung GEWINN-Homepage“ Projektförderung Digitale Transformation: 12.774 Euro

Das „Gourmet-Magazin“ Falstaff übertrifft GEWINN mit vier Projekten zu einem Gesamtpreis von knapp 100.000 Euro.

In demütiger Bescheidenheit verlangt die Kirchenzeitung für „Digitaloffensive KirchenZeitung 3.0“ nur 7.356 Euro. Weniger bescheiden ist der Wiener Domverlag, der sich für „KiZmedia akademie/Aus- und Weiterbildung Digitaljournalismus für Mitarbeitende der Kirchenzeitungen“ 122.088 Euro auszahlen lässt.

Der „Landwirt“ sahnt für vier Projekte (Content-Strategie, Abo-Verwaltung, Webinare, Content-Hub) rund 185.000 Euro ab.

Auch das Red Bull Media House / Servus TV beteiligt sich an dem abgeschmackten Spiel mit neun Projekten und kassiert dafür 312.101 Euro. Für das wohl reichste Unternehmen unseres Landes nicht mehr als das Trinkgeld für die Reinigungskräfte, aber gut genug, um Kritik gegen die Regierung nur schaumgebremst auszusenden.

Biber Verlagsgesellschaft – das Jugendmagazin wurde im Dezember 2023 eingestellt erhällt für zwei Projekte 41.622 + 14.788 Euro.

exxpress, dessen Millionen-Förderungen 2022 im Vorjahr heftig von allen Medien kritisiert wurde, ist bei diesem Durchgang durch den Rost gefallen. Doch diese Förderung wird nicht die letzte gewesen sein und für die Mehrheitsgesellschafterin Eva Schütz (2018/2019 stellvertretende Kabinettchefin des Finanzministers) noch nicht aller Tage Abend. Ein mögliches Förder-Hinderniss, Chefredakteur Richard Schmitt, der oftmals auch regierungskritisch berichten ließ, ist bereits aus dem Weg geräumt.

ethos.at nimmt jetzt bereits Wetten an, dass exxpress bei den nächsten Förderungen wieder vorne mit dabei sein wird. Ganz nach dem Motto: Medienpolitik in Österreich ist ein Glücksspiel, bei dem der Staat das Casino ist, die Medien die Gewinner und die Steuerzahler die Verlierer sind. Und zwar immer in der und nur in der Reihenfolge.

SIEHE AUCH: Regulierungsbehörde schüttet Millionen aus (23.11.2022)

19,4 Millionen für 2024 vergeben. Das ist offenbar nicht genug: „Zeitungsverband fordert Verdreifachung der Digitalförderung“, berichtet DerStandard.at (29.9.23)

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Militärische Bedrohungsszenarien 2024

c Militaer Aktuell Zacharias

29. Jänner 2024 – „Bundesheer: Hohes Risiko für Konfrontation mit Russland“, so der Titel von ORF.at (29.1.24) zum Bericht des Bundesheeres über die Bedrohungsszenarien 2024. Das offizielle Dokument Risikobild 2024 wurde auf der Seite der Generaldirektion Verteidigungs-Politik (Sektion I) auf verteidigungspolitik.at publiziert.

Foto (c) Militär aktuell. Generalmajor Peter Vorhofer legte den Schwerpunkt seiner Präsentation auf die acht größten Risiken für Österreich.

https://aufbruchoesterreich.at/2024/02/24/soll-das-friedensprojekt-europa-kriegstauglich-werden/

Update 1. März 2024 – GENERAL I.R. DI MAG. GÜNTHER GREINDL 

untersucht die Frage: Soll das Friedensprojekt Europa kriegstauglich werden? (Aufbruch Österreich, 24. Februar 2024)

militaeraktuell.at präzisiert, dass Generalmajor Peter Vorhofer insgesamt acht mögliche Bedrohungen herausgearbeitet hat: „Die von Vorhofer abgeleiteten größten Risiken für Österreich sind:

– militärische Konflikte mit Auswirkungen auf Österreich,

– eine mögliche Konfrontation von Russland und der EU,

– eine eingeschränkte Strategiefähigkeit sowie

– Störungen der Lieferketten.

– Weitere Risiken bestehen in Migrationsströmen nach Österreich und in Richtung der EU,

– in Informations- und Desinformationskampagnen internationaler Akteure (Generalmajor Vorhofer: „Es war noch nie so billig und noch nie so leicht, synthetische Inhalte zu kreieren und damit demokratische Länder und Strukturen zu unterminieren.”)

– in Cyberangriffen und dem Kampf in Computernetzwerken,

– sowie in der Schwächung der europäischen Integration durch gezielte Angriffe und Zwangsausübung von externen Akteuren.“

„Für Günter Hofbauer, den Chefplaner des Heeres, geht es nun darum, dass sich die Grundausrichtung ändert. ‚Das Bundesheer muss kriegsfähig gemacht werden‘, sagt der Generalmajor“, schreibt Kurier.at (29.1.24) und erklärt untertänigst die Notwendigkeit dieser Forderung: „weil der Krieg als Methode des Politikmachens zurückkommt, und weil es auf internationalen Ebene zunehmend Kräfte gibt, die sich nicht an Moral oder Recht orientieren, sondern ihren Willen notfalls mit Gewalt durchsetzen, müssen auch Österreichs Streitkräfte umdenken – internationale UNO-Missionen und die Hilfe bei Naturkatastrophen sind nicht ihr wichtigster Job.“ Zwei Tage später übermittelt der Kurier des Chefplaners diese „Forderung, die von vielen Seiten auch an die Europäische Union gestellt wird“, und holt sich eine Wortspende von General Robert Brieger, dem Vorsitzenden des EU-Militärausschusses und damit höchstem General in der Europäischen Union. Und welche Überraschung, Brieger hält es für wichtig, „die europäischen Streitkräfte tatsächlich wieder personell und materiell so zu verstärken, dass sie in der Lage sind, robuste Operationen zu bewältigen“, so Kurier.at (31.1.24) 

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Verwaltungsgericht verhandelt über „Schicklichkeit“

Uriniert Pisser

Am Straßenrand pissen wird bestraft, direkt auf der Ringstraße bei einer Loveparade den Arsch zur Schau stellen wird mit staatlichen Subventionen belohnt!

29. Jänner 2024 – „In Wiese uriniert: 63-Jähriger vor Gericht– Diese Schlagzeile bringt ORF.at (29.1.24). Der Angeklagte leugnet nicht, hat aber Einspruch erhoben, denn er „ärgert sich nun, mit welchen Banalitäten ein österreichisches Gericht beschäftigt wird“, berichtet ORF.at (29.1.2024) Für ein Medium kann der Fall unter Infotainment zur Unterhaltung der Leser beitragen Das Beispiel zeigt aber einmal mehr, dass unser Rechtssystem ernsthafte Probleme hat.

Es geht hier nicht um eine Zivilklage, wo ein Grundstückeigentümer einen Unbefugten aufgrund eines „Pinkelanschlags“ klagt, sondern: „Im Raum steht der Vorwurf der Anstandsverletzung nach dem steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz, bestätigt das Landesverwaltungsgericht Steiermark. Darunter ist ein Verhalten zu verstehen, das – so im Gesetz wörtlich – ‚mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht'“ (ORF.at). Der Fall ist scheinbar lächerlich, doch es handelt sich um die Spitze eines Eisberges. Ähnlich gelagert sind hunderte Anzeigen von Spaziergängern aufgrund von Willkürverordnungen während der Corona-Zeit, mit denen Verwaltungsgerichte bis heute beschäftigt sind.

Im Gegensatz zu den offensichtlichen Bagatell-Fällen, deren Verhandlung mehr kostet, als die wahrscheinliche Strafe dem Staat einbringen dürfte, ist ethos.at ein Fall bekannt, in dem der Verdacht auf Veruntreuung einer fünfstelligen Summe im Raum stand. Der Staatsanwalt stellte fest, der Beschuldigte „verantwortet sich leugnend.“ Das reichte aus, um den Fall einzustellen.

Die Grenze der moralischen Bedeutungslosigkeit kennt die Rechtsprechung nicht. Das Gesetz selbst sieht offenbar keine Bagatellgrenze vor, zumal der Strafrahmen bei 2.000 Euro liegt, für Verletzung der Schicklichkeit“! Ein wirklich zeitgemäßer Begriff, in Zeiten, in denen der Staat LGBTQ-Paraden subventioniert und – wie zuletzt in Bad Ischl – Nackttänzer zur Eröffnung der Kulturhauptstadt auf die staatlich finanzierte Bühne bittet.

ORF.at: „Beim Landesverwaltungsgericht geht man pragmatisch an die Sache heran: So werde nun noch einmal der Sachverhalt geprüft und auch, ob öffentliches Pinkeln tatsächlich als Anstandsverletzung zu werten sei; danach werde entschieden, ob der 63-Jährige für seine Notdurft eine Geldstrafe zahlen müsse oder nicht. Die Strafhöhe im Falle einer Anstandsverletzung liegt bei bis zu 2.000 Euro.“

Folgender Fall hat sich in der Waldheimat zugetragen: Ein legendärer Steirer, der schon ein Jahrhundert auf dem Buckel hatte, und den jeder in der Gegend als „der Sobauer“ kannte, ging nach einigen Krügerl Bier heim, wie immer zu Fuß. Auf halbem Weg wurde der Druck so heftig, dass er an den Straßenrand trat um sich zu erleichtern. Akkurat zu dem Zeitpunkt kam ein Streifenwagen daher, stoppte, ein Inspektor stieg aus und belehrte den Übeltäter: „Da ist aber kein Klo!“ Der Sobauer war nie um eine Antwort verlegen. „Da sollte aber eines sein“, sagte er. Der Inspektor lachte und fuhr weiter, mit dem Übeltäter auf dem Rücksitz, um ihn auf dessen Hof abzusetzen.

In der Realsatire „Das Ehrenkreuz“ berichtet Karl Kraus über eine Prostituierte, die als „Schandlohn“ ein Ehrenkreuz geschenkt bekam und sich mit diesem „im Dienste“ schmückte. „Der Teufel reitet das bisher unbescholtene Mädchen, und sie geht eines Abends im Salon des Hauses mit einem Militärjubiläumsehrenkreuz an der Brust herum. ‚Dadurch erregte sie bei den Gästen – – ‚, ja, was glaubt man, hat sie dadurch bei den Gästen erregt? Nicht das, was man glaubt, sondern im Gegenteil: Ärgernis. … Tatsächlich wurde das Mädchen wegen einer Erregung, zu der sie nicht befugt war, angeklagt. Der erste Richter sprach sie frei. Er sagte, das Militärjubiläumsehrenkreuz sei kein Orden. … Aber der Staatsanwalt war anderer Ansicht …“

Drei weitere Aphorismen von Karl Kraus (1874 – 1936)

„Sie sagte sich: Mit ihm schlafen, ja – aber nur keine Intimität!“

„Sexuelle Aufklärung ist insoweit berechtigt, als die Mädchen nicht früh genug erfahren können, wie die Kinder nicht zur Welt kommen.“

„Ein Sittlichkeitsprozeß ist die zielbewußte Entwicklung einer individuellen zur allgemeinen Unsittlichkeit, von deren düsterem Grunde sich die erwiesene Schuld des angeklagten leuchtend abhebt.“

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