Rechnungshof kritisiert Regierungs-Propaganda

Rechnungshof Medien

Die Regierungspropaganda für Millionenbeträge kritisiert ethos.at seit Jahren. Deshalb hat Chefredakteur HTH aus Protest dem Finanzministerium seinen persönlichen Steuerstreik erklärt. Diese Kritik wird nun vollinhaltlich vom Rechnungshof bestätigt:

09. Februar 2024 (Pressemitteilung des Rechnungshofes)

+ Rechnungshof kritisiert nicht nachvollziehbare Entscheidungen bei der Medienarbeit in Ministerien

+ Schaltpläne auch zugunsten parteinaher Medien geändert

Der Rechnungshof prüfte die Kostentransparenz in der Medienarbeit im Bundeskanzleramt, im Finanzministerium und im vormaligen Verkehrs- und nunmehrigen Klimaschutzministerium. Insgesamt gaben die drei Ministerien in den Jahren 2019 bis 2021 108,02 Millionen Euro für ihre Medienarbeit aus. Trotz dieses hohen Mitteleinsatzes war nicht ausreichend gewährleistet, dass die verfassungsrechtlich vorgegebenen Gebarungsgrundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Medienarbeit beachtet wurden. Das stellt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Kostentransparenz bei der Medienarbeit – Bundeskanzleramt, Finanzministerium, Klimaschutzministerium“ fest. Dafür nahmen die Prüferinnen und Prüfer ausgewählte Kampagnen und Medienkooperationen unter die Lupe.

Einige der Feststellungen:

+ Das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium änderten Schaltpläne für Anzeigen auch zugunsten parteinaher Medien.

+ Das Finanzministerium beauftragte Agenturen mittels Direktvergabe, ohne Vergleichsangebote einzuholen.

+ Das Klimaschutzministerium hatte keinen konsolidierten Überblick über die wesentlichen Aufwendungen für Medienarbeit. Es beauftragte Agenturen mit Beratungsleistungen zu Klimaticket und Klimarat.

Außerdem hatte keines der drei Ministerien eine Kommunikationsstrategie. Eine Kommunikationsstrategie, die unter anderem die Ermittlung des grundsätzlichen Bedarfs vorgibt, würde aber die Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes erhöhen.

Und: Medienkampagnen und -schaltungen dürfen keine Instrumente der Medienfinanzierung oder Politikwerbung sein, hält der Rechnungshof fest. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2021.

Budget für Medienschaltungen versiebenfacht

Für Schaltungen in Medien, inklusive Anzeigenplanung, zogen die Ministerien Schaltagenturen, also spezialisierte Agenturen, heran. Diese wurden in der Regel über besondere Rahmenvereinbarungen der Bundesbeschaffung GmbH beauftragt. Eine dieser Rahmenvereinbarung für Medienschaltungen umfasste für den Zeitraum von April 2021 bis April 2025 ein Volumen von 180 Millionen Euro. Obwohl sich das Volumen damit im Vergleich zur zeitlich davor liegenden Rahmenvereinbarung mehr als versiebenfachte – deren Volumen hatte sich auf 25 Millionen Euro belaufen –, fehlte eine sachlich nachvollziehbare Grundlage für dieses Auftragsvolumen.

Nachträgliche Buchungen, Änderung von Schaltplänen

Eine zentrale Aufgabe der Schaltagenturen ist es, einen Schaltplan zu erstellen. Dieser legt fest, in welchen Medien, in welchem Umfang und wann beziehungsweise wie lange eine Kampagne geschaltet wird. Das Bundeskanzleramt änderte – unter Mitwirkung der Stabsstelle Medien – in mehreren Fällen ohne weitere Begründung die Schaltpläne, die von den Agenturen vorgeschlagen wurden – auch zugunsten parteinaher Medien. Bei der Stabsstelle Medien stellte der Rechnungshof ebenfalls mangelnde aktenmäßige Dokumentation der Tätigkeit fest, etwa bei der Erstellung einer Broschüre mit Gesundheitsinformationen zu COVID-19 im Juli 2021. Unter anderem war das E-Mail-Postfach der Stabsstelle laut Angaben des Bundeskanzleramts gelöscht worden. Die Stabsstelle Medien wurde Ende 2021 aufgelöst.

Auch das Finanzministerium erweiterte mehrere von der Schaltagentur vorgeschlagene Schaltpläne. Es beauftragte zudem nachträgliche Buchungen in Magazinen, für die zunächst kein Budget vorgesehen war. Unter diesen Buchungen waren auch solche für parteinahe Medien. Eine Begründung dafür dokumentierte das Finanzministerium nicht.

Klimaschutzministerium: Mangelnder Überblick über Aufwendungen

Das Klimaschutzministerium hatte keine konsolidierten Aufzeichnungen zu den wesentlichen Aufwendungen für Medienarbeit. Dies war vor allem darauf zurückzuführen, dass sich in diesem Ministerium die Verantwortung für die operative Medienarbeit auf mehrere Organisationseinheiten aufteilte. Es hatte auch keinen Gesamtüberblick über den Aufwand für die 71 Websites, die es Anfang des Jahres 2023 betrieb. Für deren Entwicklung, Wartung, Betrieb und redaktionelle Betreuung setzte es 36 externe Dienstleister ein.

Kommunikationsstrategie fehlte in allen drei Ministerien

In allen drei Ministerien fehlten klare strategische Vorgaben für die Medienarbeit; Kommunikationsziele, Inhalte, Zielgruppen, Kommunikationskanäle und interne Rollen waren nicht festgelegt. Erfolgskontrollen der einzelnen Kampagnen wurden nur vereinzelt vorgenommen. Medienkooperationen wurden, teilweise auch bei Auftragswerten über 100.000 Euro, über Direktvergaben beauftragt. Der Bedarf und die Gründe für die Auswahl des jeweiligen Kooperationspartners waren nicht durchgängig dokumentiert. Aus Sicht des Rechnungshofes sollten die Ministerien nicht nur eine Kommunikationsstrategie erarbeiten. Sie sollten auch Arbeitsabläufe festlegen, vor allem, um den grundsätzlichen Bedarf einer Medienkampagne und -kooperation und um das konkrete Informationsbedürfnis zu ermitteln. Sie sollten Kommunikationsziele und Zielgruppen sowie Arbeitsabläufe für Erfolgskontrollen definieren. Das würde die Nachvollziehbarkeit des Mitteleinsatzes erhöhen.

Transparenz des Mitteleinsatzes erhöhen

Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, müssen der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) jedes Quartal melden, in welchen periodischen Medien sie Anzeigen geschaltet und wie viel diese gekostet haben. Schaltungen unter 5.000 Euro pro Quartal und Medium sowie Schaltungen in nicht-periodischen Medien waren von der Meldepflicht ausgenommen. Insgesamt meldeten die überprüften Ministerien von 2019 bis 2021 zwischen acht und elf Prozent der an Medien ausbezahlten Entgelte nicht an die KommAustria. Gründe für die Differenz waren die Ausnahmen von der Meldepflicht und fehlerhafte Meldungen der überprüften Ministerien. Die Änderung des Medientransparenzgesetzes im April 2023 kann dazu beitragen, die Transparenz in diesem Bereich weiter zu erhöhen. Denn nun entfallen unter anderem die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Schaltungen unter 5.000 Euro und in nicht-periodischen Medien.

Medienkampagnen dürfen keine Instrumente der Politikwerbung sein

Das System der Presseförderung war nicht Gegenstand der Gebarungsüberprüfung. Der Rechnungshof hält grundsätzlich fest, dass den Medien in einer demokratischen Gesellschaft eine zentrale Rolle zukommt: Sie informieren die Bürgerinnen und Bürger unter anderem über das politische Geschehen und sollen so zu einem von Argumenten getragenen öffentlichen Diskurs über gesellschaftlich relevante Themen beitragen. Zugleich schaffen sie – gleichsam im Sinne einer kontrollierenden vierten Staatsgewalt – Transparenz und Nachvollziehbarkeit im staatlichen Handeln. Das System der Presseförderung hat daher vor allem eine qualitative und auf journalistischer Sorgfalt beruhende Berichterstattung in den Mittelpunkt zu stellen, die die Meinungsvielfalt und den sachlichen öffentlichen Diskurs ermöglicht. Medienkampagnen und -schaltungen dürfen keine Instrumente der Medienfinanzierung oder Politikwerbung sein. Medienkampagnen und-schaltungen der öffentlichen Hand sind nur bei entsprechendem Bedarf durchzuführen; Inhalt, Umfang und die Wahl des Mediums sind ausschließlich an der für die Zielgruppe gebotenen Information zu orientieren.

Die Kostentransparenz in der Medienarbeit prüft der Rechnungshof auch bei der Stadt Wien. Dazu wird es einen eigenen Bericht geben, der sich mit dem Presse- und Informationsdienst der Stadt befasst.

Der Rechnungshofbericht als PDF

Wie reagieren die NUTZNIESER, die Medien, auf diese Kritik des Rechnungshofes?

ORF.at (9.2.24) Kritik an Medienarbeit der Kurz-Regierung

Der Rechnungshof (RH) hat die Medienarbeit des Bundeskanzleramts sowie des Finanz- und Klimaschutzministeriums der türkis-grünen Regierung unter Sebastian Kurz (ÖVP) zerpflückt. Scharfe Kritik gibt es in dem am Freitag veröffentlichten Bericht nicht nur an hohen Kosten und mangelnder Wirtschaftlichkeit. Entscheidungen seien nicht nachvollziehbar. Auch Politwerbung orten die Prüfer. Scharfe Kritik kam von der Opposition, ÖVP und Finanzministerium wiesen die Kritik zurück.

DerStandard.at (9.2.24) Rechnungshof kritisiert Medienarbeit unter Kurz-Regierung

Krone.at (9.2.24) bringt eine „Kurzmeldung“ im Doppelten Sinn des Wortes: Rechnungshof kritisiert Medienarbeit unter Kurz

Kurier.at (9.2.24) Rechnungshof: „Nicht nachvollziehbare“ Kosten für Medienarbeit der Kurz-Regierung

Update 8. September 2024 – „Die Werbeausgaben des Klimaministeriums im Jahr 2023 sind gelinde gesagt „interessant“. Das Geld der Österreicher wird mit beiden Händen beim Fenster hinausgeworfen – beispielsweise um die Kampagne „Österreich ist nicht ganz dicht“ zu bewerben. Noch spannender ist aber, wer die Nutznießer sind. Nach den diversen Diensten des ORF, die mit fast einer Million bedient werden, steht Mark Zuckerberg mit Facebook und Instagram auf Platz 2. Er kann sich über 367.616 Steuer-Euro freuen“, berichtet Report24 (7.9.2024)

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NEWS tarnt Hate Speech als FAKTEN

NEWS Hate Speech

Update 12. Juli 2024 – Österreichischer Presserat bestätigt Kritik von ethos.at an NEWS.

Der BESCHEID des Österreichischen Presserates + DerStandard.at berichtet + ORF.at berichtet

Nachsatz 17. Juli 2024 NEWS hat offenbar nicht die Absicht darüber zu berichten, wie Chefredakteurin Kathrin Gulnerits am 16.7.24 ethos.at mitteilte: „Den Senatsbeschluss habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Veröffentlichung des Bescheid obliegt freilich dem Medium – und ist freiwillig. Eine Verpflichtung besteht nicht.“ 

ethos.at kommentiert: Auch so kann man die Glaubwürdigkeit einer Organisation untergraben. Der Wortlaut des Bescheids: „Der Senat stellt daher gemäß § 20 Abs. 2 lit. a der Verfahrensordnung der Beschwerdesenate einen Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse fest. Gemäß § 20 Abs. 4 der VerfO wird die „VGN Medien Holding Gesellschaft m.b.H.“ aufgefordert, die Entscheidung freiwillig im betroffenen Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.“ Natürlich ist die „Auforderung“ etwas „freiwillig zu tun“ schon per se widersinnig. Der Österreichische Presserat ist kein Gericht, sondern eine freiwillige Kontrollinstanz der großen Medien des Landes. Umso wichtiger ist es, dass die Player sich an die selbst auferlegten Regeln halten, ansonsten könnte man das Geld gleich in „Wir schreiben immer die Wahrheit“-Propaganda investieren, anstatt umständlich den Schein journalistischer Qualitätsregeln und medien-ethischer Grundsätze zu wahren.

4. Februar 2024 – In der Rubrik „FAKTEN“ fabriziert das Wochenmagazin „NEWS“, Ausgabe 4/2024 vom 25.1.2024 folgendes propagandistische Machwerk: „Berlin, Deutschland: Gut, dass es sich endlich gegen Nazi-Unrat rührt, schlimm allerdings der Anlass. Was schon während der Corona-Zeit sein Haupt erhoben hat, wird jetzt virulent. Die Krise führt zur Radikalisierung nach rechts, und mittlerweile ist das Pack dank aufmerksamer Beobachter aufgeflogen. Es geht um nichts Gerineres als die Außerkraftsetzung der Grundrechte. Dagegen wird wie hier vor dem Berliner Reichstag ein ganz Deutschland demonstriert. Vielleicht nüchtert das auch hierzulande Machtbesoffene aus.“  

 

Das ist Propagandasprache in der Tradition von DDR 4.0, neudeutsch: Hate Speech! Gerade mal 4 Zeilen, doch der ganzseitige Artikel inklusive Foto und der Suggestion „FAKTEN“ in roten Blockbuchstaben wertet diese vier Zeilen redaktionell als „besonders wichtig“ auf. Demnach ist „Nazi-Unrat … Was schon während der Corona-Zeit sein Haupt erhoben hat. … mittlerweile ist das Pack … aufgeflogen.“ Angeblich wollen „Machtbesoffene“, die eine „Radikalisierung nach rechts“ vorantreiben, „die Außerkraftsetzung der Grundrechte“.

Ich persönlich habe ab 1. Mai 2020 bei mindestens 20 Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmenpolitik „mein Haupt erhoben“ und erachte die pauschale Diffamierung als „Nazi-Unrat“ und „Machtbesoffener“ in diesem Zusammenhang als Hatespeech und persönliche Ehrenbeleidigung gemäß § 115 StGB.

„Das Bundeskanzleramt setzt sich aktiv gegen Hassrede ein. Hassrede bezeichnet Äußerungen, die zu Hass anstiften, verhetzen und/oder für bestimmte Gruppen verletzend oder beleidigend sind. Hassreden können in allen Medien (analog/digital) im öffentlichen Raum in Wort und Bild stattfinden“, schreibt das BKA unter dem Titel „No Hate Speech“.

HTH, Chefredakteur von ethos.at, sandte eine entsprechende Mail an:

Kompetenzzentrum Jugend, E-Mail: jugendstrategie@bka.gv.at und erhielt eine

Antwort vom BKA am 9.2.24: „Sehr geehrter Herr Mag. Hubert Thurnhofer,
das Bundeskanzleramt bietet keine individuelle Beratung oder Unterstützung für Betroffene von Hate Speech an. …

… es steht Ihnen die Möglichkeit einer Beschwerde beim Österreichischen Presserat (presserat.at – Zwei Verfahrensarten) offen.

Freundliche Grüße, Team des Kompetenzzentrums Jugend

9.2.24 Weiterleitung der Beschwerde an den Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse – Österreichischer Presserat
Vereinsregisterzahl (ZVR): 085650650
Präsidium: Eike Kullmann, Präsident + Mag. Gerald Grünberger, Vizepräsident + Dr. Alexander Warzilek, Geschäftsführer

REPLY am 12.2.2024 Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer!

Vielen Dank für Ihre Mitteilung an den Presserat. Wir werden den Fall einem unserer Senate vorlegen, dieser wird sich in seiner nächsten Sitzung damit befassen. Gerne werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Bitte beachten Sie unseren unten angefügten Hinweis zum Datenschutz.

Beste Grüße, Mag. Edwin Ring

Mitglieder Nationales Komitee „No Hate Speech“
bOJA – Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit
Lilienbrunngasse 18/2/47, 1020 Wien
Tel.: +43-660-6338944 Mail: boja@boja.at

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich wende mich an Sie mit der Bitte um Unterstützung, um gegen diesen Hetz-Artikel, insbesondere gegen die Verantwortlichen im Sinne des Mediengesetzes, Herausgeber DDr. Horst Pirker und Chefredakteurin Kathrin Gulnerits, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Mit besten Grüßen

Mag. Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at

REPLY von BOJA am 5.2.2024 Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,

vielen Dank für Ihre Nachricht an bOJA. Wenn Sie Hate Speech melden wollen, möchte ich Sie gerne auf folgende Seiten weiterverweisen.

ZARA – Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit

App gegen Hasspostings und Hassverbrechen – BanHate

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit besten Grüßen, Mag.a Naomi Tomsu

Projektmitarbeiterin Beratungsstelle Extremismus, No Hate Speech Komitee

Mobil: +43 6606373324, E-Mail: naomi.tomsu@boja.at

www.beratungsstelleextremismus.at + www.boja.at + www.nohatespeech.at

Die App gegen Hassposting / banhate.com wird verwaltet von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark. Die Weiterleitung der Beschwerde wurde umgehend beantwortet: 

Reply 6.2.2024 Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

vielen herzlichen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns wenden!

Sehr gerne können wir den von Ihnen gemeldeten Artikel auf strafrechtliche Relevanz überprüfen, allerdings verfügen wir leider über kein Abo der Zeitschrift News. Wäre es möglich, dass Sie uns eine Kopie bzw. einen Scan oder ein Foto des gesamten Artikels zukommen lassen? Leider ist es nicht möglich, nur einen Absatz zu überprüfen, da dieser im Kontext des gesamten Artikels eine andere Interpretation zulassen könnte, als es hier in Ihrer Mail den Anschein macht.

Selbstverständlich kann ich Ihre Meldung auch bei uns dokumentieren, wenn dies für Sie in Ordnung geht?

Ich freue mich über Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen, Mag.ª Sarah Wiesinger, Antidiskriminierungsstelle Steiermark

Antwort am 16.2.2024 Lieber Herr Thurnhofer,

vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!

Das ist tatsächlich verwunderlich, dass in dieser Kürze über ein derart polarisierendes Thema berichtet wird.

Wie Sie in Ihrer Mail angesprochen haben, kann hier der Straftatbestand der Beleidigung (§ 115 StGB) und/oder jener der üblen Nachrede (§ 111 StGB) überprüft werden. Bei diesen Delikten handelt es sich um Privatanklagedelikte, die von der betroffenen Person selbst zur Anzeige gebracht werden müssten. Allerdings muss im Falle einer sogenannten Kollektivbeleidigung trotzdem eine einzelne Person gemeint oder es zumindest möglich sein muss, dass alle Mitglieder des Kollektivs sich als Opfer des Angriffes auf ihre Ehre angesprochen fühlen. Nach unserer rechtlichen Einschätzung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir hier von einer straffreien Kollektivbeleidigung ausgehen. Nichts desto trotz kann ich Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen!

Vielen Dank für Ihre Zustimmung zur Dokumentation, ich werde dies sehr gerne bei uns im Büro festhalten. Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende und hoffe, dass ich Ihnen mit der rechtlichen Einschätzung ein Stück weiterhelfen konnte.

Mit lieben Grüßen, Mag.ª Sarah Wiesinger

Reply HTH am 16.2.2024 Danke, Frau Wiesinger, für Ihre freundliche Antwort!

Ist das die einzige Maßnahme, den Fall zu dokumentieren und zu den Akten zu legen? Diese Aufgabe können wir auch auf ethos.at erfüllen.

Von einer Behörde, die sich BanHate zur Aufgabe macht, hätte ich mir – abseits von strafrechtlicher Relevanz – zumindest irgend eine Form der Abmahnung des betreffenden Mediums erwartet. Abgesehen von persönlicher Betroffenheit liegt aus meiner Sicht ein objektiver Tatbestand von Hate Speech vor, für den, da der Artikel namentlich nicht gezeichnet ist, Chefredakteurin und Herausgeber zur Verantwortung zu ziehen sind.

Wäre es nicht die Aufgabe einer Behörde, dagegen – in welcher Form auch immer – einzuschreiten?

Mit besten Grüßen, Hubert Thurnhofer

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Transparency Korruptionsrankings

Schatten und Flaschen

Update 10. Februar 2026 –  Im Korruptionsindex 2025 von Transparency International hat sich Österreich leicht „verbessert“. TI-Austria hat nicht nur dokumentiert, sondern bringt auch drei Forderung, u.a: „Stärkung der Medienunabhängigkeit! Staatliche Förderungen ausbauen und Medienvielfalt sichern, keine finanzielle Verschränkung mit redaktionellen Inhalten!“ + + ethos.at merkt an: Die Massenmedien werden seit 2020 vom Staat mehr gefördert als je zuvor. Zur klassischen Presseförderung kommen ominöse „Qualitätsjournalismusförderungen QJF und Förderungen fürsogenannte „Digitale Transformation“ in jährlich zweistelliger Millionenhöhe. Ausführliche Berichte darüber bringt ethos.at EXKLUSIV (ja, kein anderes Medium des Landes berichtet darüber, warum wohl?) Was sagt TI Austria dazu?

Die komplette Liste der 180 Staaten im Transparency-Ranking

30. Jänner 2024 (Pressemitteilung von TI-AustriaTransparency International präsentiert den Korruptionsindex (CPI) 2023. Für Österreich ist auch das diesjährige Ergebnis ein Armutszeugnis. Trotz stetigen Forderungen nach mehr Transparenz und der Bekämpfung von Korruption, bleibt Österreich mit 71 Punkten auf dem gleichen Stand wie im Vorjahr. Obwohl Österreich aufgrund des Punktestands in diesem Jahr Rang 20 (im Vorjahr Rang 22) einnimmt, und somit vergleichsweise besser platziert ist, kann sich Österreich damit nicht profilieren.

Dr. Alexander Picker, Vorstandsvorsitzender von TI-Austria, warnt: „Es ist ein ernüchterndes Zeugnis für die Republik! Durch die fehlende Transparenz nimmt die Politikverdrossenheit zu, während das Vertrauen der Bevölkerung sinkt. Dies sind alarmierende Symptome einer Krise, in der Österreich steckt. Zwar wurden wichtige Maßnahmen gesetzt, wie zum Beispiel die notwendige Verschärfung des Korruptionsstrafrecht und die Implementierung des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes, jedoch werden sich diese verspäteten Schritte erst in Zukunft im CPI auswirken. Weiters fehlt es noch immer an effektiven Lobbying-Regelungen.“

In den letzten Jahren war die politische Landschaft in Österreich geprägt von zahlreichen Korruptionsskandalen. Weiters wurden effektive Gesetze zur Bekämpfung von systemischen Mängeln von den Verantwortlichen nur mangelhaft umgesetzt. Politiker:innen und Bevölkerung müssen endlich verstehen, dass Wirtschaftsstandort und nationaler Wohlstand durch Korruption geschwächt werden. Und dies gilt es zu verhindern.

Dazu meint Mag. Georg Krakow, Vorstandsmitglied TI-Austria: „Vor 5 Jahren (2019) stand Österreich im internationalen Korruptionsindex noch an 12. Stelle weltweit und 10. Stelle in Europa. Heute sind wir auf den 20. Platz abgerutscht und bestenfalls noch zweitklassig. Ein wesentlicher Grund dafür sind mit Sicherheit die Korruptionsfälle in den letzten Jahren. Wir haben dadurch an Boden verloren. Dabei geht es nicht nur darum, ob tatsächlich strafbares Verhalten gesetzt wurde, sondern es geht vielmehr darum, welches Bild die Politik, Verwaltung und Justiz in unserem Land nach außen und innen bieten. Es ist hoch an der Zeit, dass sich alle verantwortlichen Entscheidungsträger/innen am Riemen reißen und den hohen Anforderungen an die Vorbildfunktion, die sie haben, gerecht werden. Dazu gehört ein Verhalten, das nachvollziehbar ist, das auch nicht den Anschein korruptiven Verhaltens erweckt. Dazu gehört auch, dass man miteinander respektvoll und nicht zerstörerisch umgeht. Dazu gehört auch, dass die Justiz besonnen und unabhängig arbeitet und arbeiten kann,

Dringende Meilensteine auf einem Weg zurück in die Oberklasse sind die Bundesstaatsanwaltschaft, eine Anpassung der Strafprozessordnung an die heutige Technik und einen hohen Rechtsschutzstandard, das Informationsfreiheitsgesetz, eine Verbesserung des Lobbyinggesetzes, um nur einige zu nennen.“

Ergebnis International

Dänemark sichert sich auch dieses Jahr wieder den 1. Rang (90 Punkte) und teilt sich das Podest mit Finnland auf Rang 2 und Neuseeland auf Rang 3. Zum Vergleich: Österreich fehlen auf Dänemark mittlerweile 19 Punkte.

Während sich Österreich im europäischen Vergleich an 13. Stelle befindet, schneiden unsere Nachbarländer Deutschland und die Schweiz deutlich besser ab. Die Schweiz belegt beim CPI 2023 Rang 6 und Deutschland erzielt „ex aequo“ mit Luxemburg den 9 Rang. Als Schlusslichter finden sich dieses Jahr Somalia mit 11 Punkten, sowie Venezuela, Syrien und Südsudan mit je 13 Punkten wieder.

TI-Forderungen für Verbesserungen bei Transparenz & Anti-Korruption

Forderung 1: Unabhängige Ermittlungen! Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ist von der Bundesministerin für Justiz zu entkoppeln!

Forderung 2: Ohne Transparenz kein Lobbying! Das Lobbying-Gesetz ist nachzuschärfen, um alle Lobbying-Aktivitäten, zu erfassen und öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.

Prof. Eva Geiblinger, Vorstandsmitglied TI-Austria, sagt „Wir müssen endlich begreifen, dass Transparenz und Anti-Korruption auch für den Wirtschaftsstandort Österreich von essenzieller Bedeutung sind. Ein Dahindümpeln im europäischen Mittelfeld darf nicht unser Anspruch sein. Im Jahr 2005 war Österreich noch auf Platz 10. TI-Austria engagiert sich vor allem für Projekte mit Jugend, Schulen und Universitäten. Die junge Generation soll mit einem korrekten Verständnis von Integrität und Transparenz helfen den Wandel zu beschleunigen.“

Methodologie

Der Korruptionswahrnehmungsindex bezieht sich auf die letzten drei Jahre und aggregiert Daten aus 13 Datenquellen von 12 verschiedenen Institutionen (u.a. Bertelsmann Stiftung, Economist und World Economic Forum) zur Wahrnehmung des Korruptionsniveaus im öffentlichen Sektor durch Geschäftsleute sowie Länderexpert:innen. Auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) werden die ermittelten Werte dargestellt. Einige der Quellen analysieren auch die verfügbaren Mechanismen zur Verhinderung von Korruption in einem Land, wie zum Beispiel: Rechtsschutz für Whistleblower/innen, Journalist/innen und Ermittler/innen. Der Transparency CPI hat sich als eines der besten Instrumente etabliert, um das schwer greifbare Phänomen Korruption in Zahlen zu fassen und das Niveau in den diversen Staaten zu bewerten. Der CPI umfasst u.a. folgende Erscheinungsformen von Korruption: Bestechung und Bestechlichkeit, Nepotismus, Untreue im öffentlichen Sektor und die effektive Strafverfolgung von korruptionsverdächtigen Amtsträger/innen sowie wirksame Integritätsmechanismen im öffentlichen Sektor. Expert/innen schätzen die Korruption in einem Staat u.a. anhand von folgender Frage: Inwieweit dämmt die Regierung Korruption erfolgreich ein und inwieweit werden Amtsträger/innen, die ihre Position missbrauchen, strafrechtlich verfolgt oder bestraft?

Anti-Korruptions-Portfolio mit konkreten Lösungsansätzen

Dr. Alexander Picker, Vorstandsvorsitzender TI-Austria: „Neben Forderungen hat TI-Austria zu unterschiedlichen Themenbereichen auch konkrete Stellungnahmen, Publikationen und Empfehlungen präsentiert. Die Expert/innen von TI-Austria werden auch in Zukunft an einem umfangreichen Anti-Korruptions-Portfolio mit konkreten Lösungsansätzen für Österreich arbeiten. Wir bleiben das Work-horse beim Thema Transparenz und Anti-Korruption!“ 

Dokumente zum Download auf TI-Austria.at

– Broschüre zum Thema Interessenkonflikte bei Vergabeverfahren

– Stellungnahme zum Hinweisgeber/innenschutzgesetz

– Broschüre zur Immateriellen Korruption

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