Gesetzesreform schränkt Medienfreiheit ein

6. Juli 2023 (Presseaussendung von Attac Österreich) – Im Parlament wird heute eine Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes beschlossen. Sie sieht unter anderem vor, dass nur mehr Journalist*innen, Wissenschaftler*innen oder NGOs auf das Register zugreifen können, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können.

Attac, das Forum Informationsfreiheit und das VIDC kritisieren die neu geschaffenen Zugangshürden für Medien und die Zivilgesellschaft. Zudem wurden bekannte Schlupflöcher des Eigentümerregisters nicht beseitigt. Die Organisationen fordern einen möglichst breiten Zugang zu einem kostenlosen, leicht zu durchsuchenden Register. Durch dieses Register soll, zumindest in der Theorie, nachvollziehbar werden, wer hinter Unternehmen in Österreich steht und diese kontrolliert. Zahlreiche Leaks und Steuerskandale zeigen, dass ein breiter öffentlicher Zugang zu Daten über wirtschaftliches Eigentum von entscheidender Bedeutung ist, um Korruption, Geldwäsche und Steuerbetrug zu erschweren und aufzudecken.

„Das neue Gesetz hingegen schränkt den öffentlichen Zugang unnötig stark ein. Es gibt der Registerbehörde einen viel zu großen Ermessensspielraum bei der Bestimmung, was ein berechtigtes Interesse darstellt und wer Zugang bekommt“, kritisiert Kai Lingnau von Attac Österreich.(1) Selbst für Berechtigte bleibt das Register nur eingeschränkt brauchbar.(2)

„Recherchen durch Zivilgesellschaft und investigative Journalist*innen zu Korruption, Misswirtschaft und anderen Missständen werden unnötig erschwert und damit öffentliche Kontrolle geschwächt. Weiters steht zu befürchten, dass nun erhebliche Personal-Ressourcen dafür verwendet werden müssen, um „berechtigtes Interesse“ und den Zugang zu Informationen zu administrieren und vor Gericht zu klären. Diese Ressourcen könnten besser dafür verwendet werden, die übermittelten Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern zu prüfen“, sagt Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit.

Die Organisationen kritisieren zudem, dass die bekannten Schlupflöcher des Registers nicht behoben werden. Eine Meldepflicht besteht weiterhin erst ab einem mehr als 25-prozentigen Anteil an Eigentum. Ist eine Unternehmensebene zwischengeschaltet, sind sogar mehr als 50 Prozent für eine verpflichtende Meldung im Register notwendig. „Zwei zypriotische Briefkastenfirmen reichen also schon, um die Registrierungspflicht zu umgehen“, kritisiert Martina Neuwirth vom VIDC. Die Organisationen fordern eine deutliche Senkung des Schwellenwerts. Ideal wäre eine Meldepflicht bereits ab einer Aktie, um Verschleierungskonstruktionen einen Riegel vorzuschieben.

Nächste Überarbeitung steht schon bevor

Die EU-Kommission hat mittlerweile einen Vorschlag für eine neue, sechste Geldwäsche-Richtlinie vorgelegt, der in den nächsten Monaten zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat der EU verhandelt werden soll. Attac, das VIDC und das Forum Informationsfreiheit fordern die Regierung auf, sich im Rahmen dieser Überarbeitung für die Behebung der aktuellen Schwächen der Register und für eine einheitliche Umsetzung in allen EU-Staaten einzusetzen.

ANMERKUNGEN

(1) Als Nachweis des „berechtigten Interesses“ sind laut Gesetz ein journalistischer oder wissenschaftlicher Beitrag oder ein entsprechendes Vereinsstatut zum Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bzw. „erfolgreiche diesbezügliche Aktivitäten“ nötig. Da unklar ist, was das genau bedeutet, besteht die Möglichkeit einer sehr restriktiven Auslegung. Wer mit Recherchen beginnt, kann zudem noch keine „Beiträge“ oder „erfolgreiche Aktivitäten“ vorweisen. Außerdem ist kein expliziter Zugang für Akteur*innen vorgesehen, die zu Transparenz und Rechenschaftspflicht oder zu Geldwäsche-Vortaten arbeiten, darunter etwa Steuerbetrug, Korruption und Kriminalität.

(2) Für Berechtigte ist eine Suche nur nach Firmenwortlaut möglich, nicht aber nach wirtschaftlichen Eigentümer*innen. Bei Geldwäsche und Steuerbetrug laufen aber die entscheidenden Fäden bei Personen zusammen und nicht bei den Rechtsträgern. Daher ist es entscheidend Abfragen auch nach Personen stellen zu können. Die Daten stehen zudem weder in einem durchsuchbaren open data Format zur Verfügung noch ist die Nutzung kostenlos.

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Facebook forciert Pornografie

Fishing KlimaTicket

Facebook hat seine Plattform nicht mehr unter Kontrolle + Fishing

Update 28. Februar 2024 – Brief an Klimaministerin Gewessler:

Kabinett der Frau Bundesminister: kbm@bmk.gv.at

Sehr geehrte Frau Klimaministerin!

Derzeit läuft eine Fishing-Aktion mit Ihrem Foto und Klima-Ticket-Logo auf facebook! (Siehe Screenshot.)

Ich selbst halte mir zugute, einer der letzten kritischen Journalisten dieses Landes zu sein. Allein aufgrund von bisherigen Maßnahmen wie Klimaticket-Tätowierung schien mir diese Aktion so plausibel, dass ich selbst unkritisch mitgespielt habe. Und reingefallen bin! Dabei hatte ich Glück im Unglück, dass der Mastercard Identity Check nicht akzeptiert wurde.

Bitte um Info, was das Klimaministerium

1. gegen die Betrüger

2. gegen Facebook, das diesen Betrug ermöglicht und für Geld promotet

unternehmen wird!

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at

ANTWORT am 4. März 2024

Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

vielen Dank, dass Sie uns auf dieses ernste Problem aufmerksam gemacht haben. Wir sind uns der betrügerischen Werbung, die im Namen des KlimaTickets auf Facebook erscheint, bewusst und teilen Ihre Besorgnis über die potenziellen Risiken, denen die Nutzer:innen ausgesetzt sind.

Das Klimaschutzministerium arbeitet bereits daran, solche betrügerischen Aktivitäten zu identifizieren und durch rechtliche Schritte zu bekämpfen. Darüber hinaus ist bereits eine Meldung erfolgt, die zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für solche Betrugsversuche führen soll – um die Nutzer:innen zu informieren und zu schützen. Dies ist auch bereits von Seiten der KlimaTicket-Kolleg:innen erfolgt. Ein entsprechender Screenshot ist beigefügt.

Wir sind hier leider bis zu einem gewissen Grad von den Plattformen abhängig – setzen aber alles daran, dass hier wirksame Maßnahmen ergriffen werden.

Wir verstehen, dass dies für die Betroffenen frustrierend sein kann und möchten Ihnen versichern, dass wir alles in unserer Macht stehende tun, um solche Betrügereien zu bekämpfen und die Sicherheit der Nutzer:innen zu gewährleisten. Wir empfehlen allen Nutzer:innen, bei der Eingabe persönlicher Daten im Internet äußerste Vorsicht walten zu lassen und verdächtige Aktivitäten sofort zu melden.

Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Wachsamkeit und dafür, dass Sie dieses Problem zur Sprache gebracht haben.

Mit freundlichen Grüßen
Cajetan Perwein

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Kabinett Bundesministerin Leonore Gewessler, BA, Cajetan Perwein, Digitale Kommunikation

Update 18. Jänner 2024 – Neuer Fake auf Facebook! Diesmal findet sich die Landingpage mit dem kopierten Layout von orf.at unter der Domain oesterreichnewSS.com

ORF fake Grissemann

 Update 30. Oktober 2023 – Zweifelhafte Werbungen auf Facebook häufen sich. Nicht nur auf FB, sondern überall im Internet. Aber FB findet Mittel und Wege, unliebsame Infos langjähriger User zu blockieren – offenbar aber nicht Perversionen der folgenden Art: „Daniela Spera: Kein Kommentar“. Wer darauf klickt landet auf einer Landingpage auf soctequita.com, die dem Design von oe24 nachgebaut ist, mit einem hanebüchenen „Interview“, das angeblich Christoph Grissemann in seiner Sendung „Willkommen Österreich“ mit Danielle Spera geführt hat.

facebook Spera Schwachsinn 

Da es hier um große Player der Medienszene geht, hat ethos.at nachgefragt, wie sie gegen solche Machenschaften vorgehen… und (Update 18.1.24) von Danielle Spera, Christoph Grissemann,  oe24 / Österreich, ORF, facebook (Bemerkung am Rande: versuche mal auf facebook ein Impressum zu finden!) Abwegig: die Landingpage im Fakelayout von oe24 ist bis dato (18.1.24) online.

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Kommunikations-Bericht 2022 ist online

3. Juli 2023 – (Pressemitteilung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH RTR) Ab sofort ist der Kommunikationsbericht 2022 auf der Website der RTR verfügbar: Auf 276 Seiten wird die behördliche Sacharbeit der in Österreich für die Regulierung der Medien-, Telekommunikations- und Postmärkte zuständigen Einrichtungen Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), Telekom-Control-Kommission (TKK), Post-Control-Kommission (PCK) sowie der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für das Berichtsjahr 2022 dokumentiert. Der vorliegende Bericht erfüllt alle Berichtspflichten nach den einschlägigen Gesetzen und bietet für 2022 auch Einblicke in Leistungen, die über die bloße Erfüllung der per Gesetz definierten Regulierungsthemen hinausgehen.

„Die vier Regulierungseinrichtungen agieren mit ihren Aufsichts-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten im Sinne der Märkte und Menschen. Es geht um einen fairen Wettbewerb, aber auch um Erhalt und Ausbau der Angebotsvielfalt. Die hiesigen Marktteilnehmer befinden sich vielfach längst in einem internationalen Wettbewerb mit übermächtigen, ausländischen Konzernen. Hier müssen wir den heimischen Markt auch mit Förderungen in Fortschritt und Digitalisierung unterstützen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.“, sagt Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Medien.

„Mit dem vorliegenden Bericht möchten wir ein hohes Maß an Transparenz für unser breites Aufgabenspektrum unter Zugrundelegung von Objektivität, Qualität und Serviceorientierung gewährleisten. Das war und ist uns seit jeher ein ganz besonderes Anliegen“, ergänzt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. 

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