BWB Interims-Direktorin nun definitiv

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11. Oktober 2023 – Zwei Jahre haben die grün-türkisen Postenschacherer gebraucht, um die Geschäftsführung der Bundeswettbewerbsbehörde BWB zu besetzen. Es wurde die interimistische Direktorin Harsdorf-Borsch, die seit seit 2009 für die BWB tätig ist, nun definitiv.

„Seit Dezember 2021 wird die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) interimistisch geleitet. Die Regierungsparteien konnten sich fast zwei Jahre lang nicht einigen, wer an der Spitze jener Behörde stehen soll, die in Zeiten steigender Preise eine zentrale Rolle einnahm. Am Dienstag teilte die Regierung überraschend mit, dass Natalie Harsdorf-Borsch den Job übernehmen wird – und nicht Michael Sachs“, berichtet ORF.at (10.10.23)

Am 21. Juni hat die BWB ihren Jahresbericht 2022 vorgestellt. Die BWB wurde im Jahr 2002 als unabhängige Wettbewerbsbehörde eingerichtet und feierte im Jahr 2022 ihr 20-jähriges Bestehen.

BWB-Bilanz auf einem Blick (Pressemitteilung des BWB, 21.6.23)

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass 2022 ein besonders erfolgreiches Jahr für die BWB und den Wettbewerb in Österreich war.

„Ich bedanke mich bei meinem Team für das tagtägliche Engagement, den Wettbewerb auf dem österreichischen Markt zu schützen und zu stärken. Gerade jetzt ist die Wettbewerbskontrolle besonders wichtig und wir setzen unseren Einsatz für die Konsumenten bzw. Konsumentinnen und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft fort!“,so a.i. Dr. Natalie Harsdorf-Borsch.

Fusionskontrolle

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 340 nationale Zusammenschlüsse angemeldet. Jeder Case Handler der BWB überprüfte somit durchschnittlich etwa acht Fusionen auf mögliche negative Auswirkungen für den Wettbewerb.

Die zum Vorjahr vergleichsweise etwas geringere Anzahl an Zusammenschlussanmeldungen lässt sich durch die Novellierung des Kartellgesetzes im Jahr 2021 erklären, mit der auf Anregung der BWB die Voraussetzungen für die Anmeldebedürftigkeit von Zusammenschlüssen enger gezogen wurden, um eine treffsichere Prüfung und einen sinnvollen Einsatz der Ressourcen sicherzustellen.

Der am 02.09.2021 bei der BWB angemeldete Zusammenschluss Metro/AGM (Lebensmittelgroßhandel) wurde seitens der BWB dem Kartellgericht zur vertiefenden Prüfung vorgelegt. Dies führte zu wesentlichen Auflagen, um negative Auswirkungen auf den Wettbewerb zu verhindern. Auch bei den Zusammenschlüssen der Salzburger Alpenmilch/Gmundner Molkerei (nicht durchgeführt letztlich) sowie Gmundner Molkerei/Milchwerk konnte die BWB Auflagen erreichen, die insbesondere ein Mindestgarantiepaket für die Situation der Milchbauern und Milchbäuerinnen garantierten.

Kartellverfolgung

Die BWB führte 13 Hausdurchsuchungen per gerichtliche Anordnung im Jahr 2022 durch (ua im Bereich der Getränkewirtschaft, der Pellets und der Abfallwirtschaft). Darunter war erstmals eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Marktmachtmissbrauch. Auf Anträge der BWB an das Kartellgericht wurden mehr als 91 Mio. Euro an Geldbußen wegen Kartellverstößen verhängt. Seit Bestehen der BWB wurden ca. 348 Millionen Euro verhängt.

Insgesamt wurden vier Kronzeugenanträge bei der BWB gestellt und 83 Whistleblowingmeldungen eingebracht. Diese Zahlen zeigen, dass es Vertrauen seitens der Unternehmen und Marktteilnehmer in die BWB und ihre Kooperationsprogramme gibt. Das ist ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Verfolgung von geheimen Absprachen.

Marktuntersuchungen

Die BWB führte im Jahr 2022 mehrere Marktuntersuchungen in unterschiedlichen Märkten durch. Die Marktuntersuchung Kraftstoffmarkt hatte die steigenden Benzin- und Dieselpreise im Fokus und es gelang innerhalb weniger Monate Ergebnisse vorzulegen. Des Weiteren beschäftigte sich die BWB mit dem Markt der E-Ladeinfrastruktur und legte Empfehlungen für einen funktionierenden Wettbewerb in diesem Sektor vor. Von wesentlicher laufender Bedeutung ist die im Herbst 2022 gestartete Untersuchung im Lebensmittelsektor.

Advocacy und Transparenz – Präventionsarbeit der BWB

Darüber hinaus stand auch wieder Advocacy und Präventionsarbeit im Fokus der BWB. Dabei wurden unter anderem wieder Standpunkte zu aktuellen Themen veröffentlicht und Stellungnahmen zu legistischen Vorhaben abgegeben.

Der Kartellrecht Moot Court 2022 konnte wieder in den Räumlichkeiten der BWB gehalten werden. Die Studierenden überzeugten mit hohem Engagement und Wissen.

Jährliche Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts

Die BWB veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht. Dieser ist nach Anhörung der Wettbewerbskommission vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unverzüglich dem Parlament vorzulegen. Der Tätigkeitsbericht wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie des Parlaments einstimmig angenommen.

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Aus für „Politik am Ring“

Sobotka Parlaments TV

27. September 2023 – Am 14. Februar 2022 hat die FPÖ eine Anfrage an Parlamentspräsident Sobotka betreffend die Online-Sendung „Politik am Ring „gerichtet. Die Antwort erfolgte am 31. März 2022, u.a. war zu erfahren, dass eine einzige Sendung durchschnittlich 40.108,55 Euro kostet! Nach einer Reaktionszeit von 15 Monaten trat FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker mit Kritik an der teuren Produktion an die Öffentlichkei und kündigte an, die FPÖ werde aus dem Projekt aussteigen.

Nach einer Sitzung im August bestätigt die FPÖ heute, 27.9.23 gegenüber ethos.at, dass die Sendung eingestellt wurde, nachdem die Kosten nach der Anfrage weiter explodiert sind: „Jede einzelne Folge dieser Sendung kostet laut Hafenecker mehr als 50.000 Euro – ‚aber kaum jemand schaut zu‘. Der Freiheitliche beruft sich dabei auf eine jüngst an ihn ergangene Anfragebeantwortung durch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Mit 20 Prozent Umsatzsteuer belaufen sich die Kosten bei zehn Sendungen im Jahr auf 620.000 Euro. Zudem seien die Kosten pro Sendung in nur 15 Monaten um 55 Prozent ‚explodiert‘, so Hafenecker.“ (Quelle: APA / SN.at 12.7.23)

ethos.at hat am 23. April 2022 kommentiert: Mir platzt der Kragen…

Es folgen Auszüge aus der FPÖ-Anfrage und der Beantwortung durch Parlamentspräsident Sobotka. Die Antwort lässt zwei Fragen offen: 1. Was hat die „Initiative Demokratie21“ für dieses Projekt geleistet – und wie viel dafür kassiert? Und 2. Was sind „diskussionstaugliche Sessel“?

RÜCKBLICK

Anfrage vom 24.2.2022

des Abgeordneten Erwin Angerer und weiterer Abgeordneter

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Parlamentssendung „Politik am Ring“

Jeden dritten Montag im Monat diskutieren die Bereichssprecher der Parlaments-parteien in der Sendung „Politik am Ring“ über aktuelle Gesetzesvorhaben. Ziel ist es, über die nicht öffentlichen Debatten in parlamentarischen Ausschüssen über eine öffentliche Plattform zu informieren und damit den parlamentarischen Prozess transparenter zu gestalten. Initiiert wurde das Format gemeinsam mit der Initiative Demokratie21 und wird vom ehemaligen ORF-Moderator Gerald Groß begleitet. Ausgestrahlt wird die Sendung live ab 21 Uhr aus dem Dachfoyer der Wiener Hofburg und kann zusätzlich über die Mediathek des Parlaments jederzeit abgerufen werden. Die Erstausstrahlung fand am 16.11.2020 statt, was Nationalratspräsident Sobotka (ÖVP) als „einen weiteren Schritt zur Öffnung des Parlaments“[1] bezeichnete.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Nationalrates folgende Anfrage

1. Wieviele Sendungen wurden bis dato produziert/ausgestrahlt?

2. Wieviele Zuseher verfolgen im Schnitt die Sendung „Politik am Ring“?

3. Was war der Zuseher-Höchstwert bis jetzt?

4. Wieviele Personen haben bis jetzt die Sendungen via Parlaments Mediathek gestreamt/nachgeschaut?

5. Wie hoch sind die Produktionskosten im Schnitt für eine Sendung „Politik am Ring“?

6. Welche Kosten sind für die Studioausstattung und technische Ausstattung der Sendung bis dato angefallen?

7. Wie hoch waren die Produktionskosten seit der Erstausstrahlung bis jetzt?

8. Wie hoch sind die Personalkosten für die Sendung im Durchschnitt, und wie hoch waren diese bis dato gesamt (bitte um Auflistung nach Tätigkeitsbereichen)?

9. Aus wie vielen Personen besteht das Redaktionsteam, und wie setzt sich dieses zusammen?

10. Wer entscheidet über den thematischen Schwerpunkt der Sendung?

11. Können Parlamentsparteien Wünsche zu Themenschwerpunkten äußern und werden diese in irgendeiner Form berücksichtigt?

12. Werden die Parlamentsparteien in irgendeiner anderen Form vorab in die Sendungsorganisation bzw. in den Ablauf mit eingebunden?

a. Wenn ja, inwiefern?

b. Wenn nein, warum nicht?

Anfragebeantwortung Mag. Wolfgang Sobotka

Wien, 31. März 2022 (Auszüge aus 42/ABPR vom 05.04.2022 zu 44/JPR (XXVII. GP)

abrufbar auf parlament.gv.at als PDF

Zu Frage 5:

Die Produktionskosten belaufen sich im Durchschnitt auf € 40.108,55 inkl. MwSt. Davon umfasst sind neben der eigentlichen Produktion auch die Vorproduktion (Sendungsplanung, Erstellung der Zuspieler) sowie Postproduktion und Corona-Vorkehrungen (Schnelltests, FFP2-Masken).

Zu Frage 6:

Die Studioausstattung ist nicht ausschließlich für die Diskussionssendung „Politik am Ring“ angeschafft worden. Das Design des Tisches wurde so gestaltet, dass verschiedene Arrangements möglich sind und vor allem dass der Tisch einerseits im sanierten Parlamentsgebäude eingesetzt werden kann, andererseits auch für andere Sendungen verfügbar gemacht werden kann, etwa auch für Veranstaltungen, Pressekonferenzen oder Podiumsdiskussionen. Die Kosten für die Herstellung des Tisches beliefen sich auf € 50.727,6 inkl. MwSt. Die Anpassung des Tisches an den „Corona-Abstand“ von zwei Metern betrug € 1.465,10 inkl. MwSt. Weiters wurden zehn diskussionstaugliche Sessel um insgesamt € 11.757,84 inkl. MwSt. angeschafft, die aber ebenfalls nicht ausschließlich für „Politik am Ring“ verwendet werden.

Zu Frage 7:

Die Produktionskosten beliefen sich für 14 Folgen auf insgesamt€ 561.519,75 inkl. MwSt. Davon umfasst sind neben der eigentlichen Produktion auch die Vorproduktion (Sendungsplanung, Erstellung der Zuspieler) sowie Postproduktion und Corona-Vorkehrungen (Schnelltests, FFP2-Masken).

Zu Frage 8:

Personalkosten sind in den Produktionskosten enthalten. Seitens der Abteilung 4.1 der Parlamentsdirektion sind vor, während und nach der Sendung durchschnittlich sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig für Organisation, Koordination und Berichterstattung sowie Bewerbung in klassischen und sozialen Medien. Seitens des Facility-Managements, der IKT und der Haustechnik der Parlamentsdirektion erfolgt ebenso eine Routinebetreuung. Sämtliche Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion erfolgen innerhalb der durch Gleitzeit geregelten Arbeitszeiten.

Zu Frage 9:

Das Redaktionsteam besteht aus 11 entscheidungsbefugten Personen, die an der redaktionellen Planung beteiligt sind:

• die Medienverantwortlichen aller fünf Parlamentsklubs (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, NEOS)

• die beiden Sendungsleiter/-innen der Produktionsfirma

• der Moderator,

• drei Mitarbeiter der Abteilung 4.1 der Parlamentsdirektion

WEITERS:

… Die Reichweite ist abhängig von der Aktivität der Klubs und der Abgeordneten auf ihren Medienkanälen. Die parlamentarischen Mitarbeiter/-innen der Abgeordneten werden während der Sendung m emem Nebenraum serviciert, wohin die Diskussionssendung auf eine Leinwand übertragen wird. 

… Ausstrahlung auf parlamentsfremden Medienkanälen: Darüber hinaus wurde bisher jede Folge zweimal zeitversetzt auf krone.tv ausgestrahlt (auf eine Stunde gekürzt), und zwar jeweils am Mittwoch und am Samstag nach der Aufnahme. Nach jeder Sendung werden Ausschnitte von der Parlamentsdirektion via AP A-Video-OTS ausgesendet und von verschiedenen elektronischen Medien übernommen.

… Über die Mediathek, Facebook und YouTube wurden bisher 777.463 Views erreicht; durchschnittlich sind das 55.533. Auf Instagram erreichte die Bewerbung der Sendung 62.973 Aufrufe; durchschnittlich pro Sendung waren das 4.498 Aufrufe. Auf Twitter erreichten die Sendungen insgesamt 607.425 Views ; durchschnittlich pro Sendung waren das 43.388 Aufrufe. Mit dem Podcast wurden bisher 1.696 Aufrufe erreicht. Nachdem das Video der Sendung und der daraus generierte Podcast gemeinsam in der Mediathek zu finden sind, beträgt diese Zahl gemeinsam 12.979. Durch alle Werbemaßnahmen auf Facebook wurden bisher 1,250.853 Views erreicht. Pro Sendung sind das durchschnittlich 89.347.

Siehe auch: Kaufhaus Österreich + Selbstbedienungsladen Österreich

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VfGH prüft Parteien-Einfluss im ORF

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Update 10.10.2023 –Sensation! Keine zwei Wochen nach der öfffentlichen Verhandlung ist das Urteil fertig: Parteibuchwirtschaft im ORF ist #verfassungswidrig! Im Stiftungsrat und im Publikumsrat. Man darf gespannt sein, wann der VfGH erklärt, dass dieses Unrecht auch in den Redaktionen zu beseitigen ist! Über die Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot nach dem BVG Rundfunk siehe das Erkenntnis im Detail.

27. September 2023 – Wer nicht auf beiden Augen blind ist, der sieht, dass sich die „politische Farbenlehre“ Österreichs nicht nur in den Gremien des ORF (Stiftungsrat, Publikumsrat), sondern in allen Bereichen widerspiegelt. Im März dieses Jahres hat der ORF-Redakteursrat die „Wahl“ der Stiftungsräte kritisiert. Am 26.9.23 kam das Thema auf die Tagesordnung des Verfassungsgerichtshofs, der es öffentlich verhandelt hat. Überraschend ausführlich und bemüht sachlich informiert ORF.at:

„VfGH beschäftigte sich mit ORF-Gremien. … Schon lange steht die Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats in der Kritik. Wegen der publik gewordenen Sideletter zwischen ÖVP und FPÖ sowie zwischen ÖVP und Grünen hatte die Diskussion so richtig Fahrt aufgenommen. Die verschriftlichten Deals über die parteipolitischen Postenbesetzungen waren auch der Grund, warum sich der VfGH mit den Gremien beschäftigen muss. Denn die Landesregierung im Burgenland nahm die Sideletter zum Anlass, um die Höchstrichter und Höchstrichterinnen anzurufen.

Diese müssten prüfen, ob die Zusammensetzung des Stiftungsrats und Publikumsrats gegen die verfassungsmäßige Unabhängigkeit des ORF verstößt. Die Regierung hat nach Ansicht der Landesregierung zu viel Einfluss auf die zu bestellenden Organe. Besonders der Stiftungsrat ist dem Antragssteller ein Dorn im Auge. Denn derzeit würde die satte Mehrheit regierungs- und staatsnah sein. So schicke ja nicht nur die Regierung Personen in den Stiftungsrat, sondern auch das Parlament, in dem die Regierungsparteien eine Mehrheit stellen. Aus den Ländern kommen neun weitere Personen.“

SIEHE AUCH: Medienrechtsexperte Hans Peter Lehofer kommentiert VfGH-Erkenntnis

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