Update 13. März 2026 - Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB erhielt eine Beschwerde vom Handelsverband gegen die Online Shoppingplattform www.temu.com (iF „TEMU“) wegen irreführenden Geschäftspraktiken. Nun veröffentlicht die BWB den Fallbericht zu TEMU. Temu kooperierte mit der BWB. Die BWB erhielt 2025 insgesamt 229 Beschwerden wegen aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken, was knapp einer Verdoppelung zu 2024 entspricht.
3. Dezember 2025 – Heini Staudinger steigt wieder mal auf die Barrikaden und kommt dabei in Höchstform. Nachdem er vor zehn Jahren gegen die Interessen der Banken in Österreich maßgeblich zur Einführung des Crowd-Funding Gesetzes beigetragen hat, steigt er nun gegen einen noch größeren Gegner in den Ring: China und die EU.
Aus China kommen heuer mindestens fünf Milliarden Pakete in die EU, ein Großteil davon vor Weihnachten. Die EU weiß, dass zwei Drittel der Pakete falsch deklariert werden (mit einem Wert unter 150 Euro und somit zollfrei bleibt) und schenkt damit den chinesischen Exporteuren wöchentlich rund zwei Milliarden Euro.
Selbst bei Strafzöllen, wie sie Trump eingeführt hat, steigen die chinesischen Exporteure billig aus, wie der Waldviertler Schuhproduzent vorrechnet: „Schuhe von Herstellern wie Nike oder Adidas kommen um zehn bis 20 Euro aus China raus. Dann nehmen Sie beispielsweise einen Zoll von 145 Prozent, wie ihn sich Trump einfallen hat lassen, dann wären das bei zehn Euro 14,50 Euro Zoll. Da lachen ja die Hühner. In Österreich haben wir bei einem Schuh, der 180 Euro kostet, eine Abgabenquote von 80 Euro – in Form von Mehrwertsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Pensionsversicherung und Kommunalsteuer. Und das in der Erzeugung, in der Verwaltung und im Verkauf.“
Die Brandrede von Staudinger endet mit einer einfachen Frage: „Warum hilft der Staat nicht zu uns?“ ethos.at prophezeit: Von den österreichischen Regierungspolitikern wird er darauf keine Antwort erhalten!
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BWB veröffentlicht Ergebnisse zu Beschwerden betreffend TEMU
13.03.2026 (Presseinformation der Bundeswettbewerbsbehörde) - Die BWB erhielt eine Beschwerde vom Handelsverband gegen die Online Shoppingplattform www.temu.com (iF „TEMU“) wegen irreführenden Geschäftspraktiken. Nun veröffentlicht die BWB den Fallbericht zu TEMU. Temu kooperierte mit der BWB. Die BWB erhielt 2025 insgesamt 229 Beschwerden wegen aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken, was knapp einer Verdoppelung zu 2024 entspricht.
Temu - Prüfung abgeschlossen
Die BWB erhielt im August 2024 eine umfangreiche Beschwerde vom Handelsverband wegen mehrerer Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb auf der Online Shoppingplattform www.temu.com. Die Wettbewerbsbehörde wurde im Rahmen ihrer Kompetenz nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aktiv.
Folgende Verstöße wurden bei der BWB vorgebracht:

Ergriffene Abhilfemaßnahmen von TEMU
Die BWB konfrontierte TEMU mit den Verstößen. Daraufhin leitete TEMU eine interne Untersuchung ein und veranlasste die Beseitigung der von der BWB identifizierten Verstöße. Aufgrund der von der BWB erfolgten Abmahnung führte TEMU neue Maßnahmen ein, um die Wiederholung von irreführenden Geschäftspraktiken der Händlerinnen und Händler auf der Plattform zu unterbinden. Dazu zählen:
• die Einrichtung einer Task Force zur umfassenden Überprüfung der meistverkauften Artikel auf der österreichischen Website
• Schaffung eines neuen Erkennungs- und Abhilfemechanismus
Ziel der Maßnahmen ist eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Produktbeschreibungen zu vermeiden.
Die BWB behält sich vor, bei wiederholten oder neuen lauterkeitswidrigen Geschäftspraktiken entsprechende Schritte einzuleiten.
Erheblicher Anstieg der UWG-Beschwerden
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Jahr 2025 bei steigender Tendenz insgesamt 229 UWG-Beschwerden gegen aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken erhalten (Anstieg um knapp 100% zum Vorjahr). Neben Verbraucherinnen und Verbrauchern bringen vermehrt auch Unternehmen (vor allem KMUs) Beschwerden bei der Bundeswettbewerbsbehörde ein, etwa zu irreführenden Angaben betreffend Preise am Strommarkt oder zu Firmenregister-Schwindelfirmen. Darüber hinaus befasste sich die BWB auch mit Fragen zur Berufsausübung im Bereich Gesundheitswesen, gewerberechtliche Angelegenheiten und Influencer Problemstellungen. Die Beschwerden deckten zahlreiche Wirtschaftssparten ab, etwa Online-Bereich Lebensmitteleinzelhandel und etwa Kosmetikbereich.
Tätigwerden der BWB nach dem UWG
Im UWG hat die BWB keine Ermittlungskompetenzen und kann nur auf Unterlassung klagen. Die BWB ist gem § 2 Abs 2 Z 2 Wettbewerbsgesetz (WettbG) berechtigt, Unterlassungsansprüche gem § 14 Abs 1 UWG im Falle von Verstößen gegen §§ 1, 1a, 2 und 2a UWG im öffentlichen Interesse geltend zu machen. Die BWB trägt bei derartigen Verfahren das volle Prozesskostenrisiko, wie eine Privatpartei. Die Einholung von Auskünften erfolgt derzeit daher auf kooperativer Basis. Erhärten sich Verstöße übermittelt die BWB Abmahnschreiben. Die Abmahnungen der BWB entfalten keine Bindungswirkung in rechtlicher Hinsicht.
Beschwerden
Beschwerden können über das eigens dafür vorgesehene Formular unter www.bwb.gv.at/beschwerdeeinbringung sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingebracht werden. In der BWB ist dafür ein eigenes, auf das UWG spezialisiertes Referat seit Jänner 2024 eingerichtet. Darüber hinaus stellt die BWB die Möglichkeit zur Verfügung, anonym Beschwerden über das Whistleblowing-System einzubringen.
Neben der Möglichkeit, Beschwerden bei der BWB einzubringen, empfiehlt die BWB das Beschwerde-Management-System von TEMU zu nutzen (https://www.temu.com/digital-services-act-help.html).

