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BWB veröffentlicht Ergebnisse zu Beschwerden betreffend TEMU

13.03.2026 (Presseinformation der Bundeswettbewerbsbehörde) - Die BWB erhielt eine Beschwerde vom Handelsverband gegen die Online Shoppingplattform www.temu.com (iF „TEMU“) wegen irreführenden Geschäftspraktiken. Nun veröffentlicht die BWB den Fallbericht zu TEMU. Temu kooperierte mit der BWB. Die BWB erhielt 2025 insgesamt 229 Beschwerden wegen aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken, was knapp einer Verdoppelung zu 2024 entspricht.

Temu - Prüfung abgeschlossen

Die BWB erhielt im August 2024 eine umfangreiche Beschwerde vom Handelsverband wegen mehrerer Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb auf der Online Shoppingplattform www.temu.com. Die Wettbewerbsbehörde wurde im Rahmen ihrer Kompetenz nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aktiv.

Folgende Verstöße wurden bei der BWB vorgebracht:

BWB gg TEMU

Ergriffene Abhilfemaßnahmen von TEMU

Die BWB konfrontierte TEMU mit den Verstößen. Daraufhin leitete TEMU eine interne Untersuchung ein und veranlasste die Beseitigung der von der BWB identifizierten Verstöße. Aufgrund der von der BWB erfolgten Abmahnung führte TEMU neue Maßnahmen ein, um die Wiederholung von irreführenden Geschäftspraktiken der Händlerinnen und Händler auf der Plattform zu unterbinden. Dazu zählen:

• die Einrichtung einer Task Force zur umfassenden Überprüfung der meistverkauften Artikel auf der österreichischen Website

• Schaffung eines neuen Erkennungs- und Abhilfemechanismus

Ziel der Maßnahmen ist eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Produktbeschreibungen zu vermeiden.

Die BWB behält sich vor, bei wiederholten oder neuen lauterkeitswidrigen Geschäftspraktiken entsprechende Schritte einzuleiten.

Erheblicher Anstieg der UWG-Beschwerden

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Jahr 2025 bei steigender Tendenz insgesamt 229 UWG-Beschwerden gegen aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken erhalten (Anstieg um knapp 100% zum Vorjahr). Neben Verbraucherinnen und Verbrauchern bringen vermehrt auch Unternehmen (vor allem KMUs) Beschwerden bei der Bundeswettbewerbsbehörde ein, etwa zu irreführenden Angaben betreffend Preise am Strommarkt oder zu Firmenregister-Schwindelfirmen. Darüber hinaus befasste sich die BWB auch mit Fragen zur Berufsausübung im Bereich Gesundheitswesen, gewerberechtliche Angelegenheiten und Influencer Problemstellungen. Die Beschwerden deckten zahlreiche Wirtschaftssparten ab, etwa Online-Bereich Lebensmitteleinzelhandel und etwa Kosmetikbereich.

Tätigwerden der BWB nach dem UWG

Im UWG hat die BWB keine Ermittlungskompetenzen und kann nur auf Unterlassung klagen. Die BWB ist gem § 2 Abs 2 Z 2 Wettbewerbsgesetz (WettbG) berechtigt, Unterlassungsansprüche gem § 14 Abs 1 UWG im Falle von Verstößen gegen §§ 1, 1a, 2 und 2a UWG im öffentlichen Interesse geltend zu machen. Die BWB trägt bei derartigen Verfahren das volle Prozesskostenrisiko, wie eine Privatpartei. Die Einholung von Auskünften erfolgt derzeit daher auf kooperativer Basis. Erhärten sich Verstöße übermittelt die BWB Abmahnschreiben. Die Abmahnungen der BWB entfalten keine Bindungswirkung in rechtlicher Hinsicht.

Beschwerden

Beschwerden können über das eigens dafür vorgesehene Formular unter www.bwb.gv.at/beschwerdeeinbringung sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingebracht werden. In der BWB ist dafür ein eigenes, auf das UWG spezialisiertes Referat seit Jänner 2024 eingerichtet. Darüber hinaus stellt die BWB die Möglichkeit zur Verfügung, anonym Beschwerden über das Whistleblowing-System einzubringen.

Neben der Möglichkeit, Beschwerden bei der BWB einzubringen, empfiehlt die BWB das Beschwerde-Management-System von TEMU zu nutzen (https://www.temu.com/digital-services-act-help.html).

Tags: Österreich, Steuergeldverschwendung, Steuergeld, China, Zoll