EINSPRUCH
Ad: Ein die Exekution deckender Exekutionstitel existiert nicht, denn:
- Die Wirtschaftskammer Steiermark ist als Teil der WKO gesetzliche Interessenvertretung der Unternehmer Österreichs.
1.2. Hubert Thurnhofer ist seit 1988 Einpersonen-Unternehmer (EPU) in mehreren Bereichen mit Gewerbescheinen für Buchverlag (eingestellt), Kunsthandel (auf Antrag der WKSt entzogen), Außenhandel und Public Relations (aktiv). Die Leistungen der Wirtschaftskammer hat die „verpflichtete Partei“ durchschnittlich einmal jährlich bei Veranstaltungen in Wien oder Steiermark genutzt, sowie zwei Freikarten für Konzerte bei den Neuberger Festspielen bezogen.
2.1. Spätestens seit Ausbruch des Corona-Regimes musste die „verpflichtete Partei“ feststellen, dass die WKO/WKSt ihre Interessen nicht mehr vertritt, ja sogar gegen ihre Interessen arbeitet und hat deshalb die Zahlungen der Pflichtbeiträge eingestellt. Wohl wissend, dass ein EPU rechtlich zur Zahlung verpflichtet ist, allerdings moralisch legitimiert durch die von der WKO immer wieder propagierte Behauptung, die WKO sei eine Service-Organisation für ihre Mitglieder.
2.2. Als Service-Organisation ist die WKO selbst ein Unternehmen; somit einerseits Auftraggeber an Mitglieder, anderseits Mitbewerber von Mitgliedern.
2.3. In den vergangenen 25 Jahren hat die WKO inkl Landesorganisationen keinen einzigen Auftrag an die „verpflichtete Partei“ erteilt, mehr noch, für viele Projekte nicht einmal ordnungsgemäße Ausschreibungen durchgeführt. zB Weltausstellung: Kunstprojekt im Rahmen des WKO-Standes wurde nicht ausgeschrieben, sondern eine Kuratorin (von wem, auf welcher Rechtsgrundlage?) ernannt. zB Redaktionsdienst wurde ausnahmsweise ausgeschrieben: die „verpflichtete Partei“, 1999-2002 Chefredakteur einer Nachrichtenagentur, war offenbar nicht ausreichend qualifiziert und ihm wurde abgesagt. zB Ankauf Kunst: aus fadenscheinigen Gründen Teilnahme zurückgewiesen. zB Key-Note Speaker bei WKO-Events: Philosophie-Prof. Liessmann wurde engagiert; die „verpflichtete Patei“, vermutlich der einzige Philosoph der Republik, der Mitglied der WKO ist, wurde aus gegebenen Anlässen nicht ein einziges Mal angefragt.
2.4. Alle proaktiven, konstruktiven und (gemäß Schumpeter) disruptiven Vorschläge an die WKO für Einsparungsmaßnahmen wurden ignoriert. Erreicht werden konnte lediglich die Beendigung der Belästigung durch wöchentlich Zustellung der völlig überflüssigen WK-Zeitungen.
2.5. Das letzte konstruktive Angebot von diesem Jahr – auch im Interesse der Klärung des laufenden Konfliktes – wurde vom Präsidenten der WK Steiermark, Josef Herk, selbstgefällig abgelehnt.
3.1. Moralphilosophen unterscheiden Legalitätsprinzip und Moralitätsprinzip (Quelle: „Moral 4.0“ von Hubert Thurnhofer). Die Kammergesetze können als bekannt vorausgesetzt werden. Das Moralitätsprinzip allerdings darf von Funktionären und Angestellten der WKO nicht ignoriert werden, zumal der WKSt-Präs Herk noch zu Beginn des Jahres 2025 im Newsletter an alle Mitglieder predigte: „Wir brauchen eine neue Haltung“.
3.2. Nach dem Fiasko der WKO im Jahr 2025 sind die Kammerfunktionäre langsam bereit, Einsparungen vorzunehmen, die die „verpflichtete Partei“ seit Jahren vorschlägt. Dafür wurde das EPU von WKSt-Präs Herk öffentlich als „Querulant“ abgewimmelt und in seinem letzten Mail hämisch gemobbt. (Siehe Briefwechsel im Anhang.)
4.1. Das Bezirksgericht Mürzzuschlag ist für die Behandlung dieses Falles, der weit über die finanziellen Forderungen der WK Steiermark hinaus geht, nicht zuständig.
4.2. Der richtige Verhandlungsort für diesen Themenkomplex wäre das Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich.
Hochachtungsvoll
Mag. Hubert Thurnhofer