Update 30.6.24 - BWB und E-Control präsentieren Abschlussbericht der gemeinsamen Taskforce zur Untersuchung des Energiesektors in Österreich. (BWB Presseinformation vom 24.06.2025)
Update 2. 6. 2025 - Die vierte Dimension des Wassers ist die Wasserkraft, die in Form von Strom in unsere Häuser und Unternehmen fließt. Anfang Juni wurde das Speicherkraftwerk Reißeck II plus oberhalb des Mölltals vom Verbund in Betrieb genommen, berichtet ORF.at (2.6.25) – die Kraftwerksgruppe Malta-Reißeck hat nun, vor Kaprun, den größten Pumpspeicher.
Update 26.8.2024 - "Senat der Wirtschaft holt Millionen für Unternehmen zurück! Das Engagement von SENAT DER WIRTSCHAFT und Prof. Dr. Georg Zanger ermöglicht Rückzahlung überhöhter Energiekosten!" SIEHE Presseaussendung auf senat.at
Udate 5.7.2024 – (Pressmitteilung des VSV Verbraucherschutzvereins via APA/OTS) Der Verbund hat mit 1.3.2023 seine Tarife für Bestandskunden und auch für Kunden in Grundversorgung angehoben. Dabei wurde nur auf das Gesetz verwiesen (§ 80 Abs 2a ElWOG) und es wurden weder konkrete Parameter oder auch Anpassungszeitpunkte vereinbart. Peter Kolba, Ehrenmitglied des Verbraucherschutzvereines (VSV), hat gegen die Preiserhöhung geklagt. Der Verbund hat daraufhin die Grundversorgung mit Strom aufgekündigt. Das Handelsgericht Wien als Berufungsgericht hat nun Kolba in beiden Punkten Recht gegeben. Die Preiserhöhung ist unwirksam und auch die Kündigung des Vertrages ist - da der Verfassungsgerichtshof eine einschränkende Passage für das Recht auf Grundversorgung im NÖ Landesgesetz für verfassungswidrig erklärt hat – unwirksam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die ordentliche Revision wurde zugelassen.
Update 5. Oktober 2023 - "Die Preisänderungsklausel, über die der Verbund im Mai 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, ist unzulässig. Diese Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigte nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG). Durch die Unzulässigkeit der Klausel fällt die Rechtsgrundlage für die verrechneten erhöhten Tarife weg. Die entsprechenden Erhöhungsbeträge müssen nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zurückerstattet werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verbund kündigte an, Revision beim OGH zu erheben", berichtet ORF.at (5.10.23).
Update 11. Mai 2023 - "Energielobby gegen Regierungspläne. Am Mittwoch hat die Regierung ihre Pläne für den Kampf gegen die hohe Inflation präsentiert, am Freitag soll ein Gesetzesentwurf im Zuge der Sondersitzung des Nationalrats eingebracht werden. Viele Fragen scheinen aber noch offen zu sein, etwa, was den Gebührenstopp betrifft. Für die Energielobby ist die angedachte Verschärfung der Erlösabschöpfung nicht schlüssig", berichtet ORF.at
23. Februar 2023 - Im Juli 2022 hat VKI (Verein für Konsumenteinformation) Klage gegen die Preiserhöhungen der Verbund AG eingereicht. Nun hat das Handelsgericht Wien ein Urteil gefällt: Die Preisänderungsklausel der Verbund AG von 2022 unzulässig
Pressemitteilung VKI
VKI sieht Rückzahlungsansprüche der Kund:innen gegenüber der Verbund AG
© VERBUND, Kraftwerk Ybbs-Persenbeug
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen Verbund AG (Verbund) wegen einer Preisänderungsklausel geklagt, in der Preisänderungen an den ÖSPI gekoppelt wurden. Auf Grundlage dieser Klausel hatte der Verbund zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Die Klausel wurde jetzt vom Handelsgericht Wien (HG Wien) für unzulässig erklärt. Damit fällt die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte sind nach Ansicht des VKI im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrages zurückzuerstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.