Rechnungshof kritisiert OeNB-Veranlagung

Rechnungshof Nationalbank OeNB

+ Rechnungshof veröffentlicht Bericht zu Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank

+ Grundlegende Überarbeitung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts erforderlich

05. Dezember 2025 – (Mitteilung des Rechnungshofes) Der Rechnungshof prüfte die nicht-geldpolitischen Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) auf Verlangen von Abgeordneten des Nationalrates. Thema der umfassenden Prüfung waren unter anderem die hohen negativen Veranlagungsergebnisse des Jahres 2022 bei den Eigenveranlagungen. Auch das veranlagungsbezogene Risikomanagement war Gegenstand der Prüfung.

Hier zeigt der Rechnungshof Verbesserungsbedarf auf. So hat die OeNB 2021 ein neues Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept umgesetzt, obwohl die IT-Systemlandschaft dafür notwendige Anforderungen in mehreren Bereichen nicht erfüllte. Insgesamt ist eine grundlegende Überarbeitung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts erforderlich. Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes kritisieren zudem, dass die OeNB erst spät auf die veränderten Marktbedingungen mit Steuerungsmaßnahmen reagierte. Geprüft wurden die Jahre 2019 bis 2023.

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Keine Bilanzverluste trotz stark negativer Veranlagungsergebnisse im Jahr 2022

Im Jahr 2023 lag der Wert der Eigenveranlagungen der OeNB bei 24,294 Milliarden Euro, wobei sie 2022 stark negative Veranlagungsergebnisse in der Höhe von insgesamt 2,271 Milliarden Euro verzeichnet hatte. Diese stammen überwiegend aus der direkten Veranlagung in Staatsanleihen. Obwohl Staatsanleihen grundsätzlich als sicher galten, führten im Jahr 2022 hohe Inflationsraten und der Anstieg der Leitzinsen zu massiven Kursverlusten in dieser Veranlagungskategorie. Aber auch die Aktienmärkte verzeichneten im Jahr 2022 eine negative Entwicklung. Denn die Unternehmen waren mit den Auswirkungen verschiedener Krisen (COVID-19-Pandemie, russischer Angriffskrieg in der Ukraine) und mit einer Verteuerung ihrer Finanzierungen konfrontiert.

Trotz der negativen Veranlagungsergebnisse kam es zu keinen Bilanzverlusten der OeNB – unter anderem deshalb, weil vor allem für Verluste aus Staatsanleihen eine Risikorückstellung in Höhe von 1,934 Milliarden Euro aufgelöst wurde. Die Veranlagungsverluste aus Aktien blieben ebenfalls erfolgsneutral, weil die OeNB in Aktien nur über Fonds (indirekt) veranlagte und diese Verluste durch Reserven der Fonds abgedeckt wurden.

Steuerungsmaßnahmen gegen veränderte Marktbedingungen

Der Rechnungshof kritisiert, dass die OeNB erst im März 2023 Steuerungsmaßnahmen gegen die veränderten Marktbedingungen einleitete. Er hält fest, dass auch Mitglieder des Generalrates der OeNB die späte Einleitung von Maßnahmen kritisch sahen und Überprüfungen in kürzeren Abständen forderten, um aktuelle Entwicklungen berücksichtigen zu können.

Er empfiehlt der OeNB, bei Veränderung der Marktbedingungen, insbesondere wenn diese Auswirkungen auf die Risikodeckung haben, ehestmöglich eine Überprüfung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts und in der Folge Maßnahmen zur Veranlagungssteuerung einzuleiten, um die Einhaltung der Risikovorgaben jederzeit sicherstellen zu können.

Mängel im Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept

Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die OeNB im Jänner 2024 ihre erst seit März 2023 geltende strategische Asset Allocation (SAA) grundlegend verändern musste, weil keine ausreichende Risikodeckung mehr vorlag. Dies führte zu einer massiven Reduktion des SAA-Volumens von 23,200 Milliarden Euro auf 12,500 Milliarden Euro. Unter SAA ist die angestrebte Aufteilung der veranlagten Mittel zu verstehen – im Fall der OeNB vor allem in Staatsanleihen, Unternehmensanleihen und Aktien.

Für den Rechnungshof war diese Reduktion des SAA-Volumens um 10,700 Milliarden Euro ein deutliches Anzeichen dafür, dass bei der Struktur der grundsätzlich mehrjährigen strategischen Asset Allocation und auch bei dem ihr zugrunde liegenden Veranlagungs- und Risikomanagement konzeptionelle Mängel vorlagen: zum Beispiel eine unzureichende Abstimmung von geplanter Veranlagungstätigkeit und anzuwendendem Risikomanagement und eine nicht angemessene Berücksichtigung von möglichen Veränderungen der Rahmenbedingungen – etwa der Entwicklung des Zinsniveaus.

Der Rechnungshof empfahl der OeNB, ihr Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept grundlegend zu überarbeiten – unter Abstimmung der geplanten Veranlagungstätigkeit und des anzuwendenden Risikomanagementkonzepts.

Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept ohne geeignetes IT-System

Der Rechnungshof kritisiert, dass die OeNB ein neues Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept im Jahr 2021 umsetzte, obwohl ihre IT-Systemlandschaft die dafür notwendigen Anforderungen in mehreren Bereichen nicht erfüllte. Somit lag keine geeignete technische Infrastruktur vor, um die Veranlagungen entsprechend diesem Konzept gesamthaft abbilden und steuern zu können. Dadurch setzte sich die OeNB operationellen Risiken (Gefahr von Verlusten wegen Unangemessenheit/Versagen interner Prozesse, von Systemen oder Menschen) aus beziehungsweise akzeptierte diese bewusst.

Der voraussichtliche Abschluss des Treasury Implementierungsprojekts (TRIP) verzögerte sich um rund zweieinhalb Jahre auf Ende 2026. Die unzutreffenden Annahmen der OeNB bezüglich der technischen Umsetzbarkeit ihrer ursprünglichen Anforderungen und des Abschlusses des Projekts TRIP zeigen, wie wichtig es ist, grundlegende Reformen beziehungsweise Änderungen erst dann umzusetzen, wenn auch die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

In diesem Zusammenhang weist der Rechnungshof darauf hin, dass die OeNB auskunftsgemäß nicht dazu in der Lage war, bei ihren Masterfonds das Veranlagungsergebnis auf die einzelnen Veranlagungskategorien (zum Beispiel Staatsanleihen und Aktien) betragsmäßig aufzuteilen. Die technische Infrastruktur wäre entsprechend anzupassen.

Bericht: Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank

Der RH überprüfte auf Verlangen von Abgeordneten des Nationalrates gemäß § 99 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 Geschäftsordnungsgesetz 19751 die Gebarung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich der Veranlagungen der OeNB.

Prüfungsziel war es, insbesondere die Grundlagen und Rahmenbedingungen der Veranlagungen der OeNB, das jeweils angewandte Veranlagungskonzept, die Veran­lagungssegmente der Eigenveranlagungen und der „zusätzlichen“ Veranlagungen, das Veranlagungsergebnis des Jahres 2022, die Grundlagen und die Durchführung des veranlagungsbezogenen Risikomanagements sowie die Wahrnehmung der Eigentümer- und Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Finanzen darzustellen und soweit möglich zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2023.

Heini Staudinger gegen China

Heini Staudiniger

Update 13. März 2026 - Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB erhielt eine Beschwerde vom Handelsverband gegen die Online Shoppingplattform www.temu.com (iF „TEMU“) wegen irreführenden Geschäftspraktiken. Nun veröffentlicht die BWB den Fallbericht zu TEMU. Temu kooperierte mit der BWB. Die BWB erhielt 2025 insgesamt 229 Beschwerden wegen aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken, was knapp einer Verdoppelung zu 2024 entspricht.

3. Dezember 2025 – Heini Staudinger steigt wieder mal auf die Barrikaden und kommt dabei in Höchstform. Nachdem er vor zehn Jahren gegen die Interessen der Banken in Österreich maßgeblich zur Einführung des Crowd-Funding Gesetzes beigetragen hat, steigt er nun gegen einen noch größeren Gegner in den Ring: China und die EU.

Aus China kommen heuer mindestens fünf Milliarden Pakete in die EU, ein Großteil davon vor Weihnachten. Die EU weiß, dass zwei Drittel der Pakete falsch deklariert werden (mit einem Wert unter 150 Euro und somit zollfrei bleibt) und schenkt damit den chinesischen Exporteuren wöchentlich rund zwei Milliarden Euro.

Selbst bei Strafzöllen, wie sie Trump eingeführt hat, steigen die chinesischen Exporteure billig aus, wie der Waldviertler Schuhproduzent vorrechnet: „Schuhe von Herstellern wie Nike oder Adidas kommen um zehn bis 20 Euro aus China raus. Dann nehmen Sie beispielsweise einen Zoll von 145 Prozent, wie ihn sich Trump einfallen hat lassen, dann wären das bei zehn Euro 14,50 Euro Zoll. Da lachen ja die Hühner. In Österreich haben wir bei einem Schuh, der 180 Euro kostet, eine Abgabenquote von 80 Euro – in Form von Mehrwertsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Pensionsversicherung und Kommunalsteuer. Und das in der Erzeugung, in der Verwaltung und im Verkauf.“

Die Brandrede von Staudinger endet mit einer einfachen Frage: „Warum hilft der Staat nicht zu uns?“ ethos.at prophezeit: Von den österreichischen Regierungspolitikern wird er darauf keine Antwort erhalten!

UPDATE: GEA Waldviertler is at GEA Waldviertler.

Heini Staudinger am 18. März 2026 via FB

3.- Euro pro Packerl, - diese Maßnahme (ab Juli 2026) ist ein Witz.

Die chinesischen Online-Plattformen (Temu, alibaba, aliexpress, shein usw.) liefern 5 Milliarden Packerl im Jahr. Laut einer Untersuchung der EU sind 65 % falsch deklariert (um Abgaben zu vermeiden oder zu vermindern). Dh. mehr als 3 Milliarden Packerl kopmmen mit falscher Deklaration in die EU.

Ich kann gut verstehen, dass die Kontrolle von 20 Millionen Paketen pro Tag (das ist tatsächlich der Durchschnitt der täglichen Lieferungen) mühsam und schwierig ist.

Wenn auf der Ringstraße in Wien zuviele Autos daherkommen, dann entsteht ein Stau, und es dauert mehr oder weniger lang, bis man da durch ist.

Bei diesen 20 Millionen Packerl pro Tag will die EU offenbar keinen Stau. Also winkt sie diese gigantische Packerlmengen (5 Milliarden Pakete im Jahr 2025) nahezu unkontrolliert durch. Doch nun will die EU doch "etwas haben" und beschließt eine Abgabe von 3.- Euro pro Paket. So entsteht kein Stau, sie sparen sich das Kontrollieren und kassieren doch a bissl.

Nun? ... hierzulande kontrollieren und schikanieren die Finanzämter selbst Kleinstbetriebe, während sie Milliarden von Paketen unkontrolliert hereinlassen.

Liebe Freunde vom Finanzamt,

- genau das wollen wir auch: eine Pauschalabgabe von 3.- Euro pro Paar Waldviertler-Schuh und fertig (wir wollen nicht besser, aber auch nicht schlechter behandelt werden als chinesischen Online-Plattformen)!

Sobald unsere Regierung(en) mit uns auch so großzügig umgehen wie mit der gigantischen Packerlflut, beginnen wir umgehend wieder zu blühen.

Und nicht nur wir, - mit uns werden tausende Kleinbetriebe neu erblühen, und die Arbeitslosenrate wird nicht wachsen, sondern fallen. Das meint im Ernst, Dein/Euer Heini

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Altersteilzeit: Teures Instrument mit fraglichem Nutzen

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Potenzial älterer Personen nicht optimal genutzt

28. November 2025 – (Mitteilung des Rechnungshofs Österreich) Die Altersteilzeit trägt nicht dazu bei, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Arbeitsleben zu halten und ist zudem teuer; zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Altersteilzeit“. Die Altersteilzeit ist ein Instrument, das es älteren Personen erlaubt, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wobei die damit verbundenen finanziellen Nachteile abgefedert werden. Sie wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Jahr 2024 zahlte das Arbeitsmarktservice (AMS) fast 600 Millionen Euro an Altersteilzeit-Geld aus. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begannen die Altersteilzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt – Frauen mit 57,5 Jahren, Männer mit 60 Jahren – und beendeten sie mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter. Der Rechnungshof empfiehlt eine umfassende Reform der Altersteilzeit, die sich am Bedarf am Arbeitsmarkt und einem effizienten Mitteleinsatz orientieren sollte. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2021 bis 2024. Der Nationalrat beschloss im Juli 2025 das Teilpensionsgesetz, das den Empfehlungen und Anregungen des Rechnungshofes in Ansätzen Rechnung trug.

Reduktion von „teurem“ Personal mittels Altersteilzeit

Die Altersteilzeit, im Jahr 2000 eingeführt, hatte sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile: Auch eine erhebliche Reduktion der Arbeitszeit war mit relativ geringen Einbußen des Nettoentgelts verbunden und beeinträchtigte die pensionsrechtliche Absicherung nicht. So führte eine Stundenreduktion von 40 Prozent bis 60 Prozent in Altersteilzeit zu Gehaltseinbußen von in der Regel etwa 16 Prozent beziehungsweise 26 Prozent. Für Arbeitgeber brachte die Altersteilzeit den Vorteil, dass sie mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz Personal reduzieren konnten, insbesondere „teurere“ ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wenige Personen in Altersteilzeit waren älter als 62 Jahre

Im Jahr 2023 waren rund 35.000 Personen in Altersteilzeit. Frauen nahmen die Altersteilzeit stärker – beziehungsweise über eine längere Dauer – in Anspruch als Männer; im Jahr 2023 waren 62 Prozent der Personen in Altersteilzeit Frauen und 38 Prozent Männer. Die Auszahlungen des AMS betrugen im Jahr 2024 594,01 Millionen Euro.

87 Prozent der Personen in Altersteilzeit waren zwischen 57 und 61 Jahre alt; nur 13 Prozent waren 62 Jahre oder älter. Der Grund dafür: Das Regelpensionsalter für Frauen lag im Jahr 2023 noch bei 60 Jahren. Aber auch Männer in Altersteilzeit waren nur zu 33 Prozent 62 Jahre oder älter. 56 Prozent der Männer beendeten die Altersteilzeit mit 62 Jahren, dem Alter, in dem bei langen Versicherungszeiten der Eintritt in die Korridor- oder Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) möglich war.

Eine Auswertung nach Branchen zeigt, dass die Altersteilzeit in den Branchen „öffentliche Verwaltung“, „Gesundheits- und Sozialwesen“ und „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ deutlich stärker in Anspruch genommen wurde, als es dem Anteil der älteren Beschäftigten in diesen Branchen entsprach.

Potenzial älterer Personen nicht optimal genutzt

Für den Rechnungshof ergaben sich keine Hinweise darauf, dass die Altersteilzeit dazu beitrug, Personen länger im Arbeitsleben zu halten. Eher war davon auszugehen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit, die mit der Altersteilzeit unterstützt wurde, den Effekt hatte, das Leistungspotenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht optimal zu nutzen. Gleichzeitig verursachte die Altersteilzeit hohe Kosten. Je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Altersteilzeit wurden über die gesamte Bezugsdauer im Schnitt rund 43.300 Euro ausgezahlt; in elf Prozent der Fälle auch über 80.000 Euro.

Die Inanspruchnahme der Altersteilzeit stieg von 2010 bis 2019 fast auf das Zweieinhalbfache an. Sie erreichte im Jahr 2019 mit Auszahlungen von insgesamt 618,21 Millionen Euro und rund 45.000 Personen in Altersteilzeit einen Höhepunkt. Ab 2020 ging die Inanspruchnahme vorübergehend zurück, die Auszahlungen stiegen im Jahr 2024 aber auf 594,01 Millionen Euro und lagen damit bei mehr als dem Doppelten der Auszahlungen von 2010.

Weitreichende Reform notwendig

Der Rechnungshof empfiehlt dem Arbeitsministerium daher, eine umfassende Reform der Altersteilzeit vorzuschlagen. Diese sollte sich am Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem Bedarf am Arbeitsmarkt und an einem effizienten Mitteleinsatz orientieren. In diesem Rahmen ist auch der potenzielle arbeitsmarktpolitische Nutzen des Instruments in Verbindung mit den pensionsrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Der Rechnungshof hält fest, dass eine weniger großzügige und treffsichere Ausgestaltung der Altersteilzeit auch deren Kosten deutlich senken würde.

Gesetzliche Rahmenbedingungen waren einfach zu erfüllen

Insgesamt waren die gesetzlichen Voraussetzungen, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, vergleichsweise einfach zu erfüllen und die Ausgestaltung der Leistung großzügig: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten 15 Versicherungsjahre haben; sie konnten die Altersteilzeit fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter antreten und die Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent reduzieren. Sie hatten eine sehr gute Gehaltsabsicherung und die volle Pensionsabsicherung trotz Reduktion der Arbeitszeit.

Sie konnten die kontinuierliche Variante oder die Blockvariante wählen. Bei der kontinuierlichen Variante arbeitet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über die gesamte Dauer der Altersteilzeit hinweg mit einer reduzierten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber erhält in der Regel 90 Prozent seines Aufwands ersetzt. Bei der Blockvariante folgt einer Phase der Vollbeschäftigung eine Freizeitphase. Der Arbeitgeber erhält 42,5 Prozent seines Altersteilzeit-bedingten Aufwands ersetzt. Die Blockvariante läuft 2029 aus; 85 Prozent der Auszahlungen entfielen im Jahr 2024 auf die kontinuierliche Variante.

Das Instrument war auch für Höherverdienende attraktiv, da auch Entgeltteile in die Lohnausgleichsberechnung miteinbezogen wurden, die über der Höchstbeitragsgrundlage lagen.

Berechnung der Altersteilzeit komplex – Risiko von zu hohen Auszahlungen

Die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes war komplex und kleinteilig und beruhte in der Praxis auf Angaben des Arbeitgebers im Antragsformular. Die beiden Parameter, die für die Höhe des Altersteilzeit-Geldes maßgeblich waren – das Bruttoentgelt vor der Altersteilzeit und das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion – wurden vom AMS nicht standardmäßig kontrolliert. Dadurch bestand das Risiko für zu hohe Auszahlungen. Auch hier empfiehlt der Rechnungshof eine Reform, die die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes vereinfacht und es dem AMS als Genehmigungsbehörde ermöglicht, die Berechnungsgrundlage selbst zu ermitteln.

Bericht: Altersteilzeit

Der Rechnungshof überprüfte von Juli bis Dezember 2024 die Altersteilzeit. Ziel der Prüfung war es, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen und die Abwicklung der Altersteilzeit geeignet waren, einen zieladäquaten, treffsicheren Einsatz der finanziellen Mittel zu gewährleisten. Überprüfte Stellen waren das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie das Arbeitsmarktservice. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2024; um längerfristige Entwicklungen aufzuzeigen, zog der Rechnungshof zusätzlich Daten ab 2010 heran.