KI etabliert sich in Softwarebranche

pixabay software developer

(pressetext.com pte002/26.01.2026) Künstliche Intelligenz (KI) beschert der Software-Branche enorme Einsparungen. 29 Prozent der Python-Codes werden bereits von KI geschrieben. Python ist eine universell nutzbare, weitverbreitete Programmiersprache. Die Software-Industrie gibt alleine in den USA schätzungsweise 600 Mrd. Dollar pro Jahr für Löhne im Bereich der Programmierung aus. Das bedeutet einen Mehrwert von 23 bis 38 Mrd. Dollar pro Jahr, zeigt eine Analyse unter Beteiligung der Universität Utrecht.

Foto: pixabay

Europa auf dem zweiten Platz

Während der Anteil der KI-produzierten Codes in den USA bereits sehr hoch ist - es folgen Frankreich mit 24, Deutschland mit 23 und Indien mit 20 Prozent - liegt China mit gerade einmal zwölf Prozent deutlich dahinter. In Russland sind es 15 Prozent. Die KI-Nutzung ist unter weniger erfahrenen Programmierern am höchsten. Die Produktivitätssteigerungen kommen allerdings vor allem erfahrenen Entwicklern zugute.

Auch laut dem neuen "KI-Index" der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG führen die USA das globale Rennen um KI an. Europa folgt knapp vor China, doch beide Länder können trotz ihrer technologischen und industriellen Stärken nicht mithalten, heißt es. Im Gesamtergebnis liegen die USA mit 75,2 Punkten auf einer Skala von null bis 100 vorne. Der Vorsprung beruht auf dem schnellen und breiten KI-Einsatz in Unternehmen, wie pressetext berichtete.

KI erkennt KI-generierte Codes

"Wir haben mehr als 30 Mio. Python-Beiträge von rund 160.000 Entwicklern auf GitHub, der weltweit größten kollaborativen Programmierplattform, analysiert", so Forscherin Simone Daniotti. GitHub zeichnet jeden Schritt der Programmierung auf - Ergänzungen, Bearbeitungen, Verbesserungen - und ermöglicht Wissenschaftlern, die Programmierarbeit weltweit in Echtzeit zu verfolgen.

Das Forscher-Team hat ein speziell trainiertes KI-Modell zur Feststellung verwendet, ob Code-Blöcke KI-generiert sind, etwa über ChatGPT oder GitHub Copilot. "Die Ergebnisse zeigen eine extrem schnelle Verbreitung", sagt Frank Neffke, Leiter der Gruppe "Transforming Economies" am Wiener CSH. "In den USA stieg der Anteil der KI-gestützten Programmierung von rund fünf Prozent im Jahr 2022 auf fast 30 Prozent im letzten Quartal 2024."

Vorteile von KI gezielt nutzen

Für Johannes Wachs von der Corvinus-Universität ist es keine Überraschung, dass die USA führend sind. "Dort kommen die führenden großen Sprachmodelle her. Nutzer in China und Russland sehen sich beim Zugriff auf diese Modelle mit Hindernissen konfrontiert, die von ihren eigenen Regierungen oder den Anbietern selbst errichtet wurden."

Jüngste Durchbrüche im chinesischen Inland wie DeepSeek, das nach dem Ende der Untersuchung Anfang 2025 veröffentlicht worden ist, deuten darauf hin, dass diese Lücke schnell geschlossen werden könnte. "Für Unternehmen, politische Entscheidungsträger und Bildungseinrichtungen ist die entscheidende Frage nicht, ob KI eingesetzt wird, sondern wie ihre Vorteile zugänglich gemacht werden können, ohne Ungleichheiten zu verstärken", erläutert Wachs abschließend.

(Red. Wolfgang Kempkens)

EU gegen X.com: Kriegserklärung?

EU vs Xcom

7. Dezember 2025 - Die EU hat gegen X.com, genauer gesagt gegen Twitter International Unlimited Company (TIUC) eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Für Elon Musk, der rund 40 Milliarden Euro für Twitter bezahlt hat, sind das gerade mal 0,3 Prozent des Kaufpreises. Die Anwälte des Übernahmedeals haben vermutlich mehr verdient, als die EU als Strafe kassieren will. Doch US-Außenminister Marco Rubio sieht darin einen Grund für die Andeutung einer Kriegserklärung!

Grafik: ChatGPT

„Die Strafe für X von der EU wird in den USA als eine Kriegserklärung empfunden“, weiß der AFD-Politiker Petr Bystron und übersestzt ein Statement des US-Außenministers Marco Rubio: „Es ist nicht nur ein Angriff auf 𝕏, sondern ein Angriff auf alle US-Tech-Plattformen und das amerikanische Volk durch ausländische Regierungen. Die Tage der Online-Zensur von Amerikanern sind VORBEI. Die EU trägt die Konsequenzen, wenn dies nicht rückgängig gemacht wird!“ Nicht zu finden ist im Original-Posting auf X.com von Secretary Marco Rubio der letzte Satz, den Bystron wohl aus Übereifer selbst gedichtet hat: „Die EU trägt die Konsequenzen, wenn dies nicht rückgängig gemacht wird!“ O-Ton von Marco Rubio via X.com Dez 5: „The European Commission’s $140 million fine isn’t just an attack on @X, it’s an attack on all American tech platforms and the American people by foreign governments. The days of censoring Americans online are over.“

By the way: Elon Musk @elonmusk Dec 8 via X.com: The EU Commission has destroyed countless life-seconds with their idiotic “accept cookies” pop-up! → X Freeze @Xfreeze Dec 8: The nightmare still haunting us today is brought to you by the one and only EU.

DemUS-Außenminister biedert sich die FPÖ-Vertreterin im EU-Parlament, Petra Steger, an – sogar auf Englisch: „Petra Steger @PetraStegerFPOE · Dec 6 The @EU_Commission is actively trying to export its orwellian thought control mechanism to the US. Take it from a member of the political opposition: they will stop at nothing to stay in control of the narrative. Dazu passend fordert Elon Musk himself die Zerschlagung der EU und findet Zustimmung bei einem gewissen Dmitri Medwedew. Da darf Harald Vilimsky @vilimsky nicht zurückstehen und kräht mehr als er zwitschert: „Wirtschaftlicher Selbstmord“: FPÖ-Chef Herbert Kickl kritisiert die Millionenstrafe der EU gegen die Plattform X von Elon Musk. Sie gleiche „wirtschaftlichem Selbstmord“ und sei eine „Kriegserklärung an die Meinungsfreiheit“.

Die zuständige EU-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, erklärt in der offiziellen EU-Stellungnahme: „Täuschung von Nutzern mit blauen Häkchen, Verschleierung von Informationen über Anzeigen und Ausschluss von Forschern haben in der EU keinen Platz im Internet. Das DSA schützt die Nutzer. Das Gesetz über digitale Dienste gibt Forschern die Möglichkeit, potenzielle Bedrohungen aufzudecken. Das Gesetz über digitale Dienste stellt das Vertrauen in die Online-Umgebung wieder her. Mit der ersten Nichteinhaltungsentscheidung des Gesetzes über digitale Dienste machen wir X für die Untergrabung der Rechte der Nutzer und die Umgehung der Rechenschaftspflicht verantwortlich.“ (Quelle ec.europa.eu/commission/presscorner)

Soweit die heiße Luft, die derzeit über eine Fußnote in der Geschichte von Twitter/X.com geschrieben wird. Im Konflikt zwischen den USA und der EU fällt diese EU-Strafe zufällig zusammen mit einer neuen Stufe der Eskalation.

Ad heiße Luft: Die EU verhängt seit gut 20 Jahren Strafen gegen US-Techkonzerne, die bekanntesten Fälle bislang gegen Microsoft: das erste 2004 wegen dem Versuch, den Mediaplayer in die Windows-N-Version zu integrieren; Strafe: 497 Mio Euro. 2008 für überhöhte Lizenzgebühren für Schnittstelleninformationen; Strafe 899 Mio. Euro (später auf 860 Mio. € reduziert). 2013 wurden zugesagte „Browserwahl“-Option nicht wie vorgeschrieben umgesetzt; Strafe: 561 Mio. Euro.

Immer noch Peanuts im Vergleich zu den EU-Strafen, die google bislang zu begleichen hatte:
Jahr + Verfahren + Höhe der Strafe und Grund
2017 + Google Shopping + 2,42 Mrd. € Missbrauch der Marktmacht durch Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes
2018 + Android + 4,34 Mrd. € Unzulässige Kopplung von Google-Diensten (z. B. Chrome, Suche) mit Android
2019 + AdSense + 1,49 Mrd. € Wettbewerbsbeschränkungen durch exklusive Verträge für Suchmaschinenwerbung
2025+  Online-Werbung (Adtech) + 2,95 Mrd. € Bevorzugung eigener Werbetechnologie-Dienste gegenüber Konkurrenten (Quelle Copilot)
Update 9. Dezember 2025 - EU geht gegen Google vor. "Wegen möglicher Wettbewerbsverstöße hat die EU-Kommission am Dienstag eine Untersuchung gegen den Suchmaschinenriesen Google eingeleitet. Auslöser sind in erster Linie jene KI-Zusammenfassungen, die mittlerweile bei praktisch jeder Suchanfrage an oberster Stelle stehen", ORF.at (9.12.25) 

Viele vergessliche Menschen – und die Journalisten sind auch nur Menschen – werden vermutlich nur die jüngste Meldung in Erinnerung haben, wonach die EU das letzte Verfahren gegen Microsoft beendet hat (Siehe heise.de 29.7.25). Das bedeutet aber nicht: Bevorzugung von Trump-Gegnern und Bestrafung von Trump-Freunden. Es geht im aktuellen Fall um ein EU-Verfahren, das schon lange vor dem zweiten Amtsantritt von Donuld Trump eingeleitet wurde und so wie viele andere mit einer Strafe endete. Fragt sich bloß, wie viel der verhängten Strafen die Großkonzerne bislang tatsächlich an die EU überwiesen haben – und was die EU damit gemacht hat.

ethos.at hat nachgefragt und wird darüber berichten.

Ad Eskalation: „In ihrer neuen Sicherheitsstrategie greifen die USA Europa scharf an und kündigen eine Einmischung in die Politik der EU zugunsten rechter Parteien an. Die US-Regierung wolle nun "Widerstand" in Europa kultivieren“, berichtet tagesschau.de (5.12.25) „In einer neuen Sicherheitsstrategie beklagen die USA die Migrationspolitik in der EU und angebliche Zensur. Deutschlands Außenminister Wadephul verbittet sich Ratschläge“, weiß die Zeit.de (5.12.25)

+ EU-Ratspräsident rügt US-Sicherheitsdoktrin (ORF.at 8.12.2025)

SIEHE AUCH: NSS / National Security Strategy, November 2025

Rechnungshof kritisiert OeNB-Veranlagung

Rechnungshof Nationalbank OeNB

+ Rechnungshof veröffentlicht Bericht zu Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank

+ Grundlegende Überarbeitung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts erforderlich

05. Dezember 2025 – (Mitteilung des Rechnungshofes) Der Rechnungshof prüfte die nicht-geldpolitischen Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) auf Verlangen von Abgeordneten des Nationalrates. Thema der umfassenden Prüfung waren unter anderem die hohen negativen Veranlagungsergebnisse des Jahres 2022 bei den Eigenveranlagungen. Auch das veranlagungsbezogene Risikomanagement war Gegenstand der Prüfung.

Hier zeigt der Rechnungshof Verbesserungsbedarf auf. So hat die OeNB 2021 ein neues Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept umgesetzt, obwohl die IT-Systemlandschaft dafür notwendige Anforderungen in mehreren Bereichen nicht erfüllte. Insgesamt ist eine grundlegende Überarbeitung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts erforderlich. Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes kritisieren zudem, dass die OeNB erst spät auf die veränderten Marktbedingungen mit Steuerungsmaßnahmen reagierte. Geprüft wurden die Jahre 2019 bis 2023.

 SIEHE AUCH: OenB-Skandal (März 2023)

Keine Bilanzverluste trotz stark negativer Veranlagungsergebnisse im Jahr 2022

Im Jahr 2023 lag der Wert der Eigenveranlagungen der OeNB bei 24,294 Milliarden Euro, wobei sie 2022 stark negative Veranlagungsergebnisse in der Höhe von insgesamt 2,271 Milliarden Euro verzeichnet hatte. Diese stammen überwiegend aus der direkten Veranlagung in Staatsanleihen. Obwohl Staatsanleihen grundsätzlich als sicher galten, führten im Jahr 2022 hohe Inflationsraten und der Anstieg der Leitzinsen zu massiven Kursverlusten in dieser Veranlagungskategorie. Aber auch die Aktienmärkte verzeichneten im Jahr 2022 eine negative Entwicklung. Denn die Unternehmen waren mit den Auswirkungen verschiedener Krisen (COVID-19-Pandemie, russischer Angriffskrieg in der Ukraine) und mit einer Verteuerung ihrer Finanzierungen konfrontiert.

Trotz der negativen Veranlagungsergebnisse kam es zu keinen Bilanzverlusten der OeNB – unter anderem deshalb, weil vor allem für Verluste aus Staatsanleihen eine Risikorückstellung in Höhe von 1,934 Milliarden Euro aufgelöst wurde. Die Veranlagungsverluste aus Aktien blieben ebenfalls erfolgsneutral, weil die OeNB in Aktien nur über Fonds (indirekt) veranlagte und diese Verluste durch Reserven der Fonds abgedeckt wurden.

Steuerungsmaßnahmen gegen veränderte Marktbedingungen

Der Rechnungshof kritisiert, dass die OeNB erst im März 2023 Steuerungsmaßnahmen gegen die veränderten Marktbedingungen einleitete. Er hält fest, dass auch Mitglieder des Generalrates der OeNB die späte Einleitung von Maßnahmen kritisch sahen und Überprüfungen in kürzeren Abständen forderten, um aktuelle Entwicklungen berücksichtigen zu können.

Er empfiehlt der OeNB, bei Veränderung der Marktbedingungen, insbesondere wenn diese Auswirkungen auf die Risikodeckung haben, ehestmöglich eine Überprüfung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts und in der Folge Maßnahmen zur Veranlagungssteuerung einzuleiten, um die Einhaltung der Risikovorgaben jederzeit sicherstellen zu können.

Mängel im Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept

Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die OeNB im Jänner 2024 ihre erst seit März 2023 geltende strategische Asset Allocation (SAA) grundlegend verändern musste, weil keine ausreichende Risikodeckung mehr vorlag. Dies führte zu einer massiven Reduktion des SAA-Volumens von 23,200 Milliarden Euro auf 12,500 Milliarden Euro. Unter SAA ist die angestrebte Aufteilung der veranlagten Mittel zu verstehen – im Fall der OeNB vor allem in Staatsanleihen, Unternehmensanleihen und Aktien.

Für den Rechnungshof war diese Reduktion des SAA-Volumens um 10,700 Milliarden Euro ein deutliches Anzeichen dafür, dass bei der Struktur der grundsätzlich mehrjährigen strategischen Asset Allocation und auch bei dem ihr zugrunde liegenden Veranlagungs- und Risikomanagement konzeptionelle Mängel vorlagen: zum Beispiel eine unzureichende Abstimmung von geplanter Veranlagungstätigkeit und anzuwendendem Risikomanagement und eine nicht angemessene Berücksichtigung von möglichen Veränderungen der Rahmenbedingungen – etwa der Entwicklung des Zinsniveaus.

Der Rechnungshof empfahl der OeNB, ihr Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept grundlegend zu überarbeiten – unter Abstimmung der geplanten Veranlagungstätigkeit und des anzuwendenden Risikomanagementkonzepts.

Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept ohne geeignetes IT-System

Der Rechnungshof kritisiert, dass die OeNB ein neues Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept im Jahr 2021 umsetzte, obwohl ihre IT-Systemlandschaft die dafür notwendigen Anforderungen in mehreren Bereichen nicht erfüllte. Somit lag keine geeignete technische Infrastruktur vor, um die Veranlagungen entsprechend diesem Konzept gesamthaft abbilden und steuern zu können. Dadurch setzte sich die OeNB operationellen Risiken (Gefahr von Verlusten wegen Unangemessenheit/Versagen interner Prozesse, von Systemen oder Menschen) aus beziehungsweise akzeptierte diese bewusst.

Der voraussichtliche Abschluss des Treasury Implementierungsprojekts (TRIP) verzögerte sich um rund zweieinhalb Jahre auf Ende 2026. Die unzutreffenden Annahmen der OeNB bezüglich der technischen Umsetzbarkeit ihrer ursprünglichen Anforderungen und des Abschlusses des Projekts TRIP zeigen, wie wichtig es ist, grundlegende Reformen beziehungsweise Änderungen erst dann umzusetzen, wenn auch die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

In diesem Zusammenhang weist der Rechnungshof darauf hin, dass die OeNB auskunftsgemäß nicht dazu in der Lage war, bei ihren Masterfonds das Veranlagungsergebnis auf die einzelnen Veranlagungskategorien (zum Beispiel Staatsanleihen und Aktien) betragsmäßig aufzuteilen. Die technische Infrastruktur wäre entsprechend anzupassen.

Bericht: Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank

Der RH überprüfte auf Verlangen von Abgeordneten des Nationalrates gemäß § 99 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 Geschäftsordnungsgesetz 19751 die Gebarung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich der Veranlagungen der OeNB.

Prüfungsziel war es, insbesondere die Grundlagen und Rahmenbedingungen der Veranlagungen der OeNB, das jeweils angewandte Veranlagungskonzept, die Veran­lagungssegmente der Eigenveranlagungen und der „zusätzlichen“ Veranlagungen, das Veranlagungsergebnis des Jahres 2022, die Grundlagen und die Durchführung des veranlagungsbezogenen Risikomanagements sowie die Wahrnehmung der Eigentümer- und Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Finanzen darzustellen und soweit möglich zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2023.