In fünf Schritten zur Unterstützungs-Erklärung

Fallstrick der Gemeinde Wien

Update 17. Juli 2022 – BP-Kandidat Gerhard Kuchter warnt vor einer Falle, die sich das Rote Wien ausgedacht hat. Die Propaganda-Zeitung „Mein Wien“ hat diese Woche angekündigt: „Eine Unterstützungserklärung können wahlberechtigte Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz in Wien in jedem Magistratischen Bezirksamt ab sofort unterschreiben.“ 

Gerhard Kuchter klärt auf: „Das bedeutet lediglich: Eine Unterstützungserklärung können wahlberechtigte Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz in Wien in jedem Magistratischen Bezirksamt ab sofort unterschreibenAber nicht mehr! … Die Eintragung in die Wählerevidenz kann ab dem Stichtag (9. August 2022) bestätigt werden.

Wer von den Unterstützungswilligen weiß denn schon, dass der Formalakt auf Gemeinde- oder magistratischem Bezirksamt aus in Wahrheit ZWEI Teilen besteht, um für die Unterstützung eines Wahlwerbers rechtsgültig zu sein – der vor dem Beamten abgelegten (oder beglaubigten) Unterschrift UND der Eintragung in die Wählerevidenz? Dass also ein Unterstützer in solchen Fällen ZWEIMAL auf das Magistratische Bezirksamt müsste – einmal für die Unterschrift und ab 9.8.2022 dann NOCH EINMAL für die Eintragung in die Wählerevidenz!“

Mein Wien KW 28