Wie wir die erste Hürde nehmen

Die Anzahl der Unterstützungserklärungen entscheidet über die Reihung auf dem Wahlzettel.

Auszüge aus dem Bundespräsidentenwahlgesetz (BPräsWG) 1971, Fassung vom 3.10.2016

Ein eigenes Gesetz regelt die Wahl des Bundespräsidenten. Die ersten Paragrafen regeln die Ausschreibung, die Zuständigkeit, die Wahlkreise, die Wahlberechtigung und die Wählerverzeichnisse (Paragrafen 1-5). Besonders ausführlich in 15 Absätzen (!) beschäftigt sich der neue § 5a mit der Regelung der Wahlkarten!

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Maximales Wahlkampf-Budget: 7 Millionen Euro

Im Unterschied zu den Nationalratswahlen, wo die etablierten Parteien hemmungslos Steuermillionen für ihre Werbekampagnen verpulvern, sagt der § 24a BPräsWG

(1) Jeder Wahlwerber für das Amt des Bundespräsidenten darf für die Wahlwerbung maximal 7 Millionen Euro aufwenden. In diese Summe sind auch die Ausgaben von natürlichen Personen und Personengruppen, die einen Wahlwerber für das Amt des Bundespräsidenten unterstützen, einzurechnen.

Gut so! Man wird wohl genau schauen müssen, ob sich die Kandidaten der etablierten Parteien daran halten werden. Wer für Unseren Kandidaten 2022 spenden will, ist herzlich willkommen, sollte aber vorab ein paar Minuten der Lektüre des § 24a BPräsWG (Bundespräsidentenwahlgesetz) widmen. Im Folgenden der Original-Wortlaut:

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