2025.12.10 Rechtsstaatlichkeit im Notstand

Mag. Dr. phil. Josephine Papst stellt ihr Buch „Rechtsstaatlichkeitsnotstand am Handelsgericht Wien – Zensur! Urheber- und Verlagsvertrags- sowie Wissenschaftsfreiheitsverletzungen: Investigation und Dokumentation“, edition utopos, Graz, ca. 404 Seiten in Graz vor.

Datum: 10.12.2025, 10:15 Uhr

Ort: Villefortgasse 11, 2. Stock, links, 8010 Graz

Die Autorin kritisiert Diffamierung und Verleumdung als gerichtliches Mittel prozessualer Sachverhaltsmanipulation und Zensur nach nationalsozialistischem Vorbild

HINTERGRUND gemäß Angaben der Autorin:

Am 12. 12. 2016 wurde gegen Hofrat Mag. Maximilian Edelbacher die Klage wegen Verletzung der Urheberrechte- und des Verlagsvertrages der Philosophin Mag. Dr. phil. Josephine Papst, die das Sammelwerk Ältere Menschen als Opfer von Verbrechen, Übergriffen und Missbrauch. Vorbeugen – Aufklären – Helfen, Graz: Leopold Stocker Verlag, 2016, erstellte und für dieses das Kapitel Kein Schaden? Der stille Staatsputsch als Verfassungsstörung oder Staatsnotstand eines modernen Verfassungsstaates und der Irrtum des Rechtspositivismus verfasste, beim Handelsgericht Wien eingebracht. Anstatt eine Verhandlung durchzuführen und Gehör vor Gericht zu gewähren, ging dieses mit Diffamierungen und Verleumdungen gegen sie mit Hilfe von einem falschen Zeugnis durch Rechtsanwalt Dr. Maximilian Mosing (GEISTWERT Rechtsanwälte OG) und Hofrat des Innenministeriums Mag. Maximilian Edelbacher vor.

In Fortführung dieser Strategie wurde in der bislang einzigen Verhandlung am 20. 12. 2023 der gefährdeten Partei Mag. Dr. phil. Josephine Papst ein Gehör vor Gericht verweigert. Per Beschluss von Richterin Mag. Petra Peer am 20. 12. 2023 sollte eine Beweisvorlage unterbunden werden. Ermöglicht wurde dies durch den Rechtsmissbrauch der absoluten Anwaltspflicht durch die Rechtsvertretung Dr. Georg Karasek und die RAK Wien. Die eingebrachten Anzeigen hatten zur Folge, dass die Nachfolgerichterin Mag. Katharina Scherhaufer eine strafrechtliche Aufklärung unterließ, einen Beitrag zum Prozessbetrug leistete und schließlich durch ihre Disziplinaranzeige gegen den neuen Rechtsvertreter – der daraufhin ersatzlos einknickte u.a.m. – einen Rechtsstaatlichkeitsnotstand herbeiführte