13. Jänner 2025 (Mitteilung der LMP – Liste Madeleine Petrovic) - Die LMP setzt sich seit jeher für Datenschutz ein. Wir setzen uns auch insbesondere dafür ein, dass die Nutzung der ID-Austria freiwillig bleibt: https://liste-petrovic.at/id-austria/ Mit Besorgnis beobachten wir, dass die Nutzung der digitalen Identität ID-Austria zu einer Verpflichtung für Lehrkräfte wird. Aus diesem Grund rufen wir alle betroffenen Lehrkräfte sowie solidarische Kolleg:innen auf, eine Petition gegen die verpflichtende Nutzung der ID-Austria zu unterzeichnen. Wir fordern die sofortige Abkehr von der geplanten Zwangseinführung und den Erhalt der Freiwilligkeit für die Nutzung der digitalen Identität.
Die Petition kann hier unterzeichnet werden.
HINTERGRUND
Obwohl die Regierung wiederholt betont hat, dass die ID-Austria freiwillig genutzt werden könne, sind Lehrkräfte ab dem 1. März 2025 verpflichtet, mit der ID-Austria in das System „Sokrates“ einzutreten, um ihre Schüler:innen zu benoten. https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/dibi/pods/ida.html
Im Jahr 2022 ließ das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) einen Bericht zur Datenschutz-Folgenabschätzung der ID-Austria (DSFA) erstellen, an den das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) im Zusammenhang mit der ID-Austria gebunden ist, sofern die Nutzung personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen mit sich bringt (DSGVO, Art. 35). https://researchinstitute.at/veroeffentlichung-des-berichts-zur-id-austria-datenschutz-folgenabschaetzung/
Die DSFA stellt in mehreren Aspekten ein hohes Risiko bei der Verwendung der ID-Austria fest. Insbesondere ist auf 5.2.2 (Sozialer Druck zur Erstellung bzw. Nutzung des E-ID) und 5.2.19 (Abhängigkeit in der Nutzung der Ökosysteme von Google und Apple) hinzuweisen. Denn die hier vorgeschlagenen Maßnahmen zur Senkung des Risikos entsprechen nicht der vorgesehenen Verpflichtung der Lehrkräfte zur Verwendung der ID-Austria: In beiden Fällen wird als Maßnahme angeführt, dass Verwaltungsprozesse den Betroffenen nach wie vor auch analog zur Verfügung stehen müssten. Selbst die Verwendung von TOKEN würde bei 5.2.19 das Risiko nicht senken, da hier, statt dem Smartphone-Anbieter bei Handynutzung, nur dem Browser-Anbieter die Möglichkeit eines Zugriffs auf die ID-Austria-Metadaten eröffnet wird. Das Risiko ist mit „hoch“ (12) bewertet. Dies bedeutet unserer Ansicht nach, dass die verpflichtende Nutzung der ID-Austria für den Gebrauch der Amtssignatur sowie Sokrates-Login klar rechtswidrig ist.