Zeitenwende mit dem Pari~Archat

Pari~Archat: Entscheidungsraum für Zeitenwende

von Anton Edler

Mein Grundanliegen ist das Prinzipien-Pari~Archat: Mann*Frau. In der bekannten Menschheitsgeschichte gab es entweder ein Matriarchat oder ein Patriarchat, niemals aber ein Pari~Archat. Auch demokratische Strukturen haben entweder eine Frau oder einen Mann als obersten Entscheidungsträger. Jede Über- bzw. Unterordnung erzeugt Disziplin, aus der sich unterschiedliche Formen der Gewalt ausbilden. Die gemeinsame Entscheidung von Mann und Frau zu gleichen Teilen ist in der Lage, jenen Entfaltungsprozess zu gewährleisten, der im Stande ist, das zu tun, was dem Menschen im Grunde seines Wesens als universelle Interaktion innewohnt: Frieden zu stiften

Anna Ravliuc PariArchat 800

 Foto © Anna Ravliuc

.„Die Revolution ist tot, es lebe das Pari~Archat“ (frei nach F. Nietzsche). Ich meine, dass die Zeit der Revolution zu Ende gegangen ist, weil jede Revolution aus der Gewalt geboren wurde. Der Paradigmenwechsel vor allem im systemischen Bereich sollte das Pari~Archat sein. Jeder Mensch möge die Freiheit besitzen, zwischen verschiedenen Gesellschaftsstrukturen entscheiden zu können. Meine Vision dabei ist, dass die Menschen diese Freiheit dazu nützen, jenes Kollektiv zu wählen, welches für den Einzelnen UND für die Gesellschaft einen Vorteil bringt.

Der Mensch ist ein individualisiertes Wesen (DNA, Fingerabdruck, Herzrhythmus, Iris etc.), welches ohne Gemeinschaft nicht leben kann. Das Verbindungsglied zwischen Individualität und Gemeinschaft ist Vertrauen. Der Vertrauensgrundsatz lautet: Kein Mensch hat das Recht, auch nur einem Menschen Leid zuzufügen. Wird dieser Grundsatz eingehalten, benötigt die menschliche Kommunikation keinerlei Regeln. Regeln sind dann auf die Benützung von Technik beschränkt. Die neue Zeit wird das Entweder-Oder-Schema verlassen - welches immer ein Gegeneinander anstatt ein Miteinander schafft - und das Trennende durch das Verbindende ersetzen. Es wird nicht mehr heißen:

Entweder Individualität oder Gemeinschaft, sondern: Individualität und Gemeinschaft.

Entweder Staat oder Privat, sondern: Staat und Privat.

Entweder Mann oder Frau, sondern: Mann und Frau.

Männer und Frauen gemeinsam werden Städte, Länder und Welten leiten, neue Räume kreieren, Frieden stiften und giftige Gewächse zu Blumen des Lebens wandeln. Respekt ersetzt Disziplin, Wohlstand beseitigt Armut und Freude bändigt Kampf. Eine neue Zeit ist geboren für alles Sein der Erde. Ab jetzt beginnt sich Frieden zu regen. Dort, wo diese Gedanken geboren wurden, steht auch ihre Wiege.

Pari~Archat-Verfassung: „A new time is born.“

(Eine Vision von antone nobile)

Der Staat Österreich ist eine souveräne, neutrale, Pari~Archat-demokratische Republik mit der Hauptstadt Wien, Deutsch als Amtssprache und dem Vertrauensgrundsatz: Niemand hat das Recht, Gewalt anzuwenden.

Das Recht geht vom Volk aus und wird von diesem durch Wahlen und verbindlichen Volksabstimmungen, wenn mindestens 15% der Wahlberechtigten ein Volksbegehren unterzeichnen, wahrgenommen. Volksentscheide sind für die Dauer von 10 Jahren bindend. Jede Legislaturperiode ist auf eine Zeitspanne von 5 Jahren ausgelegt und wird mittels Verhältniswahlrecht wahrgenommen.

Alle Leitungsfunktionen der Verwaltungsebenen sind nach dem Persönlichkeitswahlrecht und dem Pari~Archat-Modell zu bestimmen. Verstößt ein Gesetz oder eine im Namen des Staates erlassene Regelung gegen die Verfassung, so haften alle Personen, welche an der Entstehung und Umsetzung desselben verantwortlich zeichnen. Alle Übereinkünfte, welche im Namen des Staates abgeschlossen wurden, sind zu veröffentlichen. Sämtliche Gesetze und Verordnungen sind innerhalb jeder Legislaturperiode zu evaluieren. Nur ein Volksentscheid kann eine Änderung der Verfassung herbeiführen.

Der unabhängige Rechnungshof kontrolliert die gesamte Staatsverwaltung und besitzt ein Durchgriffsrecht auf alle steuerfinanzierten MitarbeiterInnen. Das Parlament kontrolliert den Rechnungshof. Beim Rechnungshof wird eine Bürgeranlaufstelle eingerichtet für alle Belange der öffentlichen Verwaltung. Jeder Eintrag ist gemäß dem jeweiligen Stand der Technik sowie den Datenschutzrichtlinien vom Eintrag bis zur Lösung dokumentarisch zu veröffentlichen. Jede Amtshandlung hat nach dem Vieraugenprinzip zu erfolgen und kann von den BürgerInnen dokumentiert werden.

Niemand darf wegen einer anonymen Anzeige belangt oder verfolgt werden. Bei allen Entscheidungen der Gerichte muss die Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

Alle steuerfinanzierten MitarbeiterInnen haften für Fehler und müssen diese unverzüglich korrigieren. Es besteht eine strikte Trennung von Staat und Religion. Alle Belange religiöser Vereinigungen sind von diesen selbst zu organisieren und finanzieren. Sämtliche Religionsgemeinschaften unterliegen dem staatlichen Steuersystem und haben sich am geltenden Recht zu orientieren.

Die UN-Menschenrechte in der Deklaration vom 10.12.1948, dienen als Basis der gesellschaftlichen Übereinkunft und sind Teil der Verfassung. Sie werden mit dem Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit (‚Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ein Verstoß tritt auch dann ein, wenn die Körperschädigung außerhalb Österreichs erfolgt.‘), des Freiheitsentzuges nur bei Vergehen gegen Leib und Leben ohne Verjährung (‚Jeder Mensch hat das Recht, Fehlentscheidungen in Freiheit zu korrigieren, außer bei nachgewiesenen Taten gegen Leib und Leben ohne Verjährungsfrist. Täter und Opfer erhalten denselben Schutz durch den Staat.  Nicht-österreichische Bewohner werden bei nachgewiesenen Delikten gegen Leib und Leben rückgeführt und erhalten ein lebenslanges Aufenthaltsverbot.‘), sowie der Kinderrechte samt Paritätsanspruch (‚Jedes Kind hat ein Recht auf beide Eltern zu gleichen Teilen‘) bzw. der Tierrechte (Jedes Tier hat ein Recht auf ein artgerechtes und qualfreies Leben‘) und der Naturrechte (Die Natur hat ein Recht auf sorgsamen Umgang durch den Menschen) ausgestattet.

Keine staatliche Verfügung darf gegen diese Rechte verstoßen.