Rechnungshof Tipps für Lehrer

Rechnungshof Schulaufsicht

+ Lehrerinnen und Lehrer sollen verstärkt Feedback ihrer Schülerinnen und Schüler einholen

+ Qualitätsmanagement für Schulen soll im Fokus der Tätigkeit von Schulqualitätsmanagerinnen und -managern stehen

07. November 2025 (Presseinformation des Rechnungshof Österreich)  – Die Schulaufsicht in Österreich wurde 2019 grundlegend reformiert: Sie ist seither nicht mehr schulartenspezifisch, sondern schulartenübergreifend organisiert. Aus den ehemaligen Landes- und Pflichtschulinspektorinnen und -inspektoren wurden Schulqualitätsmanagerinnen beziehungsweise -manager (SQM). Im heute veröffentlichten Bericht „Schulaufsicht Neu – Qualitätsmanagement für Schulen“ zeigt der Rechnungshof auf, dass diese fünf Jahre nach der Reform noch nicht optimal implementiert ist. Verbesserungspotenzial gibt es etwa bei der Qualitätskontrolle an den Schulen. Zudem legt der Rechnungshof Einsparungsmöglichkeiten von etwa 6,35 Millionen Euro pro Schuljahr dar. Geprüft wurden das vormalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Bildungsdirektionen für Niederösterreich und Vorarlberg. Außerdem holten die Prüferinnen und Prüfer Informationen bei 14 Schulen ein und führten Gespräche mit SQM. Prüfungszeitraum waren im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

Qualitätsmanagement für Schulen soll im Fokus der Tätigkeit von Schulqualitätsmanagerinnen und -managern stehen

Die Kernaufgabe der SQM ist das Qualitätsmanagement für Schulen. Zudem haben sie die Fachaufsicht über die Schulleitungen der ihnen zugewiesenen Schulen. Weiters sind sie im Eskalationsfall für das Krisen- und Beschwerdemanagement zuständig. In Gesprächen mit dem Rechnungshof gaben die SQM jedoch an, dass das Krisen- und Beschwerdemanagement einen Großteil ihrer Arbeitszeit in Anspruch nehme. Weil ihre konkreten Tätigkeiten (Ressourcen) nicht entsprechend erfasst wurden, war auch nicht bekannt, ob das Qualitätsmanagement für Schulen im Fokus ihrer Arbeit stand. Obwohl dem Bildungsministerium bereits vor der Umstrukturierung der Schulaufsicht bekannt war, dass das Krisen- und Beschwerdemanagement ein hohes Ausmaß ihrer Ressourcen band, startete es erst im Jänner 2024 ein Projekt zum Beschwerdemanagement.

Umgerechnet 196 vollzeitbeschäftigte SQM waren über das Schuljahr 2023/24 österreichweit tätig. Ihre Arbeitslast ist zum Teil unausgewogen: So hatten in der Bildungsdirektion für Niederösterreich sechs SQM mehr als 60 Schulen zu betreuen. In der Bildungsregion 4 (Tulln) war eine SQM für 90 Schulen zuständig. Durchschnittlich war eine beziehungsweise ein SQM in Niederösterreich für 41 Schulen zugeteilt. In Vorarlberg betreute eine beziehungsweise ein SQM zwischen acht und 42 Schulen.

Einsparungspotenzial: 6,35 Millionen Euro pro Schuljahr

Fünf Jahre nach ihrer Einführung standen die Schulleitungen und SQM der schulartenübergreifenden Schulaufsicht ambivalent gegenüber – vor allem gab es Bedenken, dass die schulartenspezifische Expertise verloren gehen könnte. Um die schulartenspezifische Expertise zu verbessern, wurden die Fachstäbe in den Bildungsdirektionen um elf Planstellen aufgestockt. Damit erhöhte sich der Personalaufwand um durchschnittlich 1,37 Millionen Euro pro Jahr. 2023 lag der Personalaufwand für die Schulaufsichtsbediensteten in den Bildungsdirektionen österreichweit bei 25,62 Millionen Euro.

Auch an den Schulen selbst fallen Personalaufwendungen für die Schulaufsicht an. Bei der Abgeltung der Qualitäts-Schulkoordinatorinnen und -Schulkoordinatoren zeigt der Rechnungshof ein Einsparungs-Potenzial in der Höhe von etwa 6,35 Millionen Euro pro Schuljahr auf, indem das Belohnungsschema der Pflichtschulen auf die Bundesschulen angewendet wird. Erfreulich: Das nunmehrige Bildungsministerium kündigte an, die Empfehlung des Rechnungshofes umzusetzen.

Daten aus Bildungsmonitoring verwenden

Mit der Umstrukturierung der Schulaufsicht wurde auch ein neues Qualitätsmanagement an den Schulen eingeführt. Die entsprechenden Instrumente standen jedoch erst vier Jahre nach Umstrukturierung der Schulaufsicht zur Verfügung. Das Bildungsministerium verschob unter anderem wegen der COVID-19-Pandemie die verpflichtende Erarbeitung der pädagogischen Leitvorstellungen und des Schulentwicklungsplans durch die Schulen auf Ende Jänner 2023. Der Rechnungshof stellte an den von ihm besuchten Schulen fest, dass die Instrumente vorlagen und großteils genutzt wurden. Er weist aber kritisch darauf hin, dass die Daten aus dem Bildungsmonitoring (etwa Zentralmatura-Ergebnisse oder individuelle Kompetenzmessung PLUS) noch von untergeordneter Bedeutung waren. Die SQM wären dazu anzuhalten, diese Daten zu verwenden.

Feedbacktool: Maßnahmen zur Nutzungssteigerung dringend geboten

Insgesamt hebt der Rechnungshof die Bedeutung von regelmäßigen Feedbacks für die Schul- und Unterrichtsentwicklung hervor. In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund der Lizenz- und Wartungskosten von 4,08 Millionen Euro (Schuljahre 2021/22 bis 2026/27) verweist der Rechnungshof kritisch auf das ungenutzte Potenzial eines Evaluations- und Feedbacktools, dessen Zugangsrechte 2021 beschafft wurden. Es dient unter anderem zum Feedback der Schülerinnen und Schüler an die Lehrpersonen und der Lehrpersonen an die Schulleitung. Mindestens 45 Prozent der potenziellen Benutzerinnen und Benutzer hatten es im Schuljahr 2022/23 dafür nachweislich nicht verwendet. Maßnahmen zur Nutzungssteigerung waren daher dringend geboten.

Späte Qualitätskontrolle

Einführung und Umsetzung des neuen Qualitätsmanagements für Schulen bedürfen einer Qualitätskontrolle. Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche zwischen SQM und Schulleitung sind dafür das zentrale Instrument. In den ersten 14 Monaten nach verpflichtender Einführung wurden diese Gespräche in Niederösterreich an 39 Prozent, in Vorarlberg an 28 Prozent und im Bildungsministerium an 57 Prozent der Schulen geführt. Eine späte Qualitätssicherung am Ende der Frist (Anfang 2026) kann den Umsetzungserfolg der Reform jedoch erheblich verzögern und auch die Akzeptanz bei den Schulleitungen schwächen.

Valide Aussagen darüber, ob das Qualitätsmanagement für Schulen nun Verbesserungen brachte, sind nicht möglich. Der Grund: Das Ministerium hatte keine messbaren Ziele und Indikatoren zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in Schulen festgelegt. Der Rechnungshof empfiehlt daher, messbare Ziele und Indikatoren festzulegen.

Externe Beratungskosten senken

In den Jahren 2019 bis 2023 tätigte das Bildungsministerium im Zusammenhang mit der Schulaufsicht Neu und dem Qualitätsmanagement Auszahlungen in Höhe von 6,99 Millionen Euro für den Sachaufwand; Personalaufwand und Overhead schlugen in diesem Zeitraum mit 4,96 Millionen Euro zu Buche.

Von 2019 bis 2023 zahlte das Bildungsministerium an ein Unternehmen 428.000 Euro aus, etwa für Beratungsleistungen bei der Veranstaltung von Schulaufsichtskongressen sowie für die Betreuung der Pilotierung eines regionalen Entwicklungsplans. Um externe Beratungskosten zu senken, empfiehlt der Rechnungshof, für künftige Projekte im Bildungsministerium Projektmanagement-Kompetenzen aufzubauen. Das Ministerium sagte auch die Umsetzung dieser Empfehlung zu.

Bericht: Schulaufsicht Neu – Qualitätsmanagement für Schulen

Der RH überprüfte von April bis Oktober 2024 die Umstrukturierung der Schulaufsicht und das Qualitätsmanagement für Schulen. Die Gebarungsüberprüfung betraf das vormalige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Bildungsdirektionen für Niederösterreich und für Vorarlberg. Im Hinblick auf die am 1. April 2025 in Kraft getretene Novelle des Bundesministeriengesetzes richtet der RH seine Empfehlungen an das nunmehr zuständige Bundesministerium für Bildung.

Prüfungsziel war die Beurteilung der Ausgangslage der Schulaufsicht und des Qualitätsmanagements vor der Bildungsreform 2017, des finanziellen Rahmens für die Reformprojekte und ihrer Umsetzung, der Aufgabenwahrnehmung durch die Schulaufsicht sowie der Steuerung der Schul- und Unterrichtsqualität. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 bzw. die Kalenderjahre 2019 bis 2023.

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Grokipedia gegen Wikipedia

12. November 2025 – Markus Fiedler präsentiert auf seinem youtube-Kanal WIKIHAUSEN Groteskes und Postfaktisches in den Berichten und Methoden von Wikipedia. Er zeigt auf, wie die organisierte Manipulation der Wikipedia die politische Meinungsbildung gefährdet. Neuester Beitrag 112: Grokipedia: Wie gut ist Elon Musks neue K.I.-Enzyklopädie?

SIEHE AUCH:

Die dunkle Seite der Wikipedia, 120min, 2015

https://youtu.be/5vdHiPGhIc0

Zensur – Die organisierte Manipulation der Wikipedia und anderer Medien, 120min, 2017

https://youtu.be/HH-Ym-an2xw

Internationale Situation bei Wikipedia, Interview Helen Buyniski, 53min, 2020

https://youtu.be/FS3K5RaXlGA

Mit Vorsicht zu genießen: Wikipedia (von Bernd Stracke)

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CoPilot über die „Baustelle Parlament“

Abgerufen am 8. November 2025

Hubert Thurnhofer beurteilt die österreichische Verfassung in seinem Buch „Baustelle Parlament“ äußerst kritisch. Er beschreibt sie als nicht für das 21. Jahrhundert geeignet, veraltet und in vielen Teilen unzeitgemäß. Zu seinen zentralen Kritikpunkten zählen:

Antiquiert und fragmentiert: Die Verfassung von 1920, ergänzt durch zahlreiche spätere Zubauten, ist zu einem Flickwerk geworden, das den heutigen Anforderungen an Demokratie und gesellschaftliche Funktionalität nicht gerecht wird. Thurnhofer bezeichnet sie metaphorisch als „Verfassung in schlechter Verfassung“ oder gar als „Verfassungsruine“.

Fehlende Zweckbestimmung: Sie enthält keine klare Zweckbestimmung, was laut Thurnhofer die Erneuerung der Demokratie auf Basis der bestehenden Verfassung unmöglich macht.

Übermächtige Parteien und Bürokratien: Die Verfassung stützt sich auf mächtige Parteien und staatliche Apparate, wodurch der Bürger in seiner Souveränität eingeschränkt wird.

Inhaltliche Lücken: Themen wie Kunst, Kultur, Bildung, Ethik, Würde und Frieden werden vernachlässigt oder sind nur rudimentär berücksichtigt. Menschenrechte existieren nur in stark eingeschränktem Maße, vergleichbar mit einem „Liliput-Format“.

Unmodern und teilweise dysfunktional: Trotz seines Umfangs von über 600 Seiten enthält das Regelwerk viele bürokratische Vorschriften, während wesentliche gesellschaftliche Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht ausreichend adressiert werden.

Kritik an politischen Akteuren: Thurnhofer betont, dass aktuelle Politiker, Bürokaten und Juristen weder das Format noch die staatsrechtliche Bildung besitzen, um die Verfassung zeitgemäß zu reformieren. Er kritisiert die gängigen Lobpreisungen der „Schönheit“ der Verfassung als realitätsfern.

Seine Schlussfolgerung lautet, dass die bestehende Verfassung völlig neu gedacht und geschrieben werden müsste, um den Anforderungen der modernen Demokratie gerecht zu werden. Thurnhofer schließt jedoch optimistisch, dass das Volk als Souverän die Fähigkeit besitzt, eine bessere, zukunftsfähige Verfassung zu gestalten.

Zusammengefasst betrachtet Thurnhofer die österreichische Verfassung als veraltet, unvollständig, bürokratisch und reformbedürftig, und seine Arbeit ist sowohl eine kritische Analyse als auch ein Aufruf zu demokratischem Handeln.

Was sagt ChatGPT?

Abgerufen am 8. November 2025

Hubert Thurnhofer ist ein österreichischer Philosoph, Publizist und Aktivist, der in seinem Buch „Baustelle Parlament“ (2016) eine ausgesprochen kritische Sicht auf das österreichische politische System und damit auch auf die Bundesverfassung formuliert.
Da ich keine Live-Websuche durchführen kann, stütze ich mich auf den öffentlich dokumentierten Inhalt des Buches und Aussagen Thurnhofers in Interviews und begleitenden Texten.
Zentrale Punkte seiner Verfassungskritik
Thurnhofer betrachtet die österreichische Verfassung nicht als stabiles Fundament, sondern als „Baustelle“, die grundlegende strukturelle Probleme aufweist. Seine Hauptkritikpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Zersplitterung und mangelnde Systematik. Er kritisiert, dass die österreichische Bundesverfassung aus einem Flickwerk von über Jahrzehnte angefügten Einzelbestimmungen besteht, statt aus einem kohärenten Normsystem. Sein Argument: Die Verfassung sei inkonsequent aufgebaut, juristisch schwer durchschaubar, und für Bürger*innen kaum verständlich.

2. Machtkonzentration bei Parteien. Thurnhofer diagnostiziert eine „Parteienherrschaft“ (sein Begriff), die durch die Verfassung begünstigt werde. Die politischen Parteien hätten de facto mehr Einfluss als die verfassungsmäßig vorgesehenen Institutionen. Der Parlamentarismus werde so ausgehöhlt, weil Abgeordnete weitgehend dem Klubzwang folgen.
3. Demokratiedefizite. Er argumentiert, dass die österreichische Demokratie formell, aber nicht funktional gut funktioniert.
Zu seinen Kritikpunkten zählen: geringe direkte Mitbestimmung, mangelnde Transparenz politischer Entscheidungsprozesse, 
schwache Kontrolle der Exekutive.
4. Fehlende Gewaltenteilung in der Praxis. Thurnhofer meint, dass die Verfassung zwar Gewaltenteilung vorsieht, diese aber in der politischen Realität durch Personalverflechtung, Parteibuchlogik und Postenbesetzungen ausgehöhlt werde.
5. Reformbedarf durch eine echte Verfassungskonvention. Er plädiert für eine tiefgreifende Verfassungsreform, die die Macht der Parteien begrenzt, Bürgerbeteiligung stärkt, und eine „Verfassung im eigentlichen Sinn“ schafft – klar strukturiert, verständlich und demokratisch legitimiert.
Zusammengefasst
Hubert Thurnhofer beurteilt die österreichische Verfassung als:
✅ inkonsistent aufgebaut
✅ politisch deformiert durch Parteienmacht
✅ demokratisch verbesserungsbedürftig
✅ reformbedürftig auf systemischer Ebene
Für ihn ist die Verfassung keine stabile Grundlage, sondern tatsächlich eine Baustelle, die grundlegende Modernisierung braucht.

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