Teilerfolge für geringfügig Beschäftigte
Vorerst gute Nachrichten für mehrfach geringfügig Beschäftigte
24. März 2025 - (Pressemitteilung des Kulturrats Österreich) Ministeriumsweisung vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) teilweise zurückgewiesen, darin angeordnete Ausschlüsse vom Arbeitslosengeld sind rechtswidrig. + Schlechte Nachrichten warten im Regierungsprogramm
Mehrfach geringfügig Beschäftigte hatten jahrelang keinen Zugang mehr zur Arbeitslosenversicherung. Bereits 2022 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass dies rechtswidrig ist und eine großzügige Reparaturfrist bis 31.3.2024 gesetzt. Mit dieser Entscheidung hob der VfGH ein Detail im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) auf und stellte fest, dass zur praktischen Anwendung gesetzliche Regelungen zu treffen sein werden. Das ist nicht passiert. Stattdessen hat das zuständige Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) im Frühling 2024 eine nicht öffentliche Durchführungsweisung erlassen, die weiter gehende Verschärfungen enthielt. Auch Teile davon sind rechtswidrig, wie nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) festgestellt hat.