Eherecht: Afghanen-Scheidung in Österreich

10. Oktober 2023 - Man stelle sich vor, ein Ehepaar aus Afghanistan lebt in Österreich vermutlich schon mehr als ein Jahrzehnt. Es ist hierher mit zwei Kindern gekommen, die mittlerweile volljährig sind, zwei weitere Kinder sind minderjährig. Nun will sich der Mann scheiden lassen. Einvernehmlich. Dafür findet er in Österreich ein Gericht, das den Fall behandelt. Mittlerweile hat der Fall bereits das Oberste Gericht OGH beschäftigt, das am 31. Mai 2023 eine Entscheidung getroffen und den Fall an das Erstgericht zurück verweisen hat. Das Erstgericht hat vergessen die Ehefrau zu fragen, ob sie ebenfalls eine "einvernehmliche" Scheidung wolle. Aber die Pointe kommt erst: es muss zunächst festgestellt werden, ob sich die Ehefrau als verheiratet betrachtet, denn ein amtliche Ehedokument aus Afghanistan liegt nicht vor.

"Es gibt Fälle, in denen österreichische Gerichte ausländisches Recht anwenden müssen. Etwa, wenn Migranten, die in ihrem Herkunftsland eine Ehe geschlossen haben, sich scheiden lassen", schreibt Philipp Aichinger auf blogasyl.at (18.9.2023) und schildert das Scheidungs-Begehren eines afghanischen Vaters von vier Kindern. Die Ehe wurde 1996 in Afghanistan von einem Mullah (nicht amtlich) geschlossen. 

Ergänzung 18. August 2025 - Scharia in Österreich: Zwei Männer hatten vertraglich festgelegt, dass bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht auf Basis islamischer Rechtsvorschriften entscheiden solle. Als es tatsächlich zum Konflikt kam, verurteilte dieses Schiedsgericht einen der Beteiligten zur Zahlung von 320.000. Euro. Nach Anfechtung dieses Urteils, bestätigte das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen den Schiedsspruch.  "Die juristische Konsequenz ist weitreichend: Islamische Rechtsvorschriften können bei vermögensrechtlichen Ansprüchen in Schiedsvereinbarungen wirksam vereinbart werden. Sie gelten als Rechtsregeln im Sinne des § 603 ZPO (Zivilprozessordnung). Das Gericht betonte, dass nicht einzelne Bestimmungen des islamischen Rechts auf Vereinbarkeit mit dem ordre public (öffentliche Ordnung) geprüft werden müssen, sondern nur das Ergebnis des Schiedsspruchs. Da keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung vorlagen, wurden sämtliche Aufhebungsgründe verneint." (Details: kosmo.at 18.8.25)

Siehe auch: Scharia im Privatrecht: Ministerium warnt vor „Schnellschüssen“ (ORF.at 21.8.25)

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Arbeit: Fluch oder Segen?

Leistung Arbeit Zdrahal

Am Tag des Herrn, 8. Oktober 2023 - Seit der Vertreibung von Adam und Eva aus dem Paradies steht die Arbeit unter dem Fluch "im Schweiße deines Angesichtes sollst du dein Brot essen" (1. Mose 3). Noch bis zum Ende des 19. Jahrhundert war die Befreiung der Arbeiterklasse verknüpft mit der (utopischen) Idee, dass diese Revolution dann vollendet sei, wenn die Befreiung des Menschen von der Arbeit an sich erreicht wäre. Das vergessen heute insbesondere die gewerkschaftlich organisierten Sozialisten, die sogar ein Recht auf Arbeit fordern. Damit finden sich im selben Boot wie die Vertreter der Wirtschaftskammer. Die "Arbeitnehmervertreter" im harmonischen Gleichklag mit den "Arbeitgebervertretern". So schickte heute (Sonntag!) Josef Herk, Präsident der WKO Steiermark, folgende Mail mit dem Tiitel: "Arbeit als Fluch?! Nicht mit uns!"

Illustration von Ernst Zdrahal

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Minima Energetica

Strom Solar Hochspannung

von Hans Saenger

Der Autor wurde 1949 geboren, studierte Elektrotechnik an der TU Wien und verbrachte sein Berufsleben in der Elektroindustrie. Immer wieder schriftstellerische Versuche, die sich in den letzten zehn Jahren intensivierten. Der vorliegende Text ist Teil des zeitkritischen Essaybandes "Wider den Stachel", erschienen 2023 (Band 4 der Serie "Kleine Schriften". Siehe auch Band 3 "Fluewatch")

1. Einleitung

Als ob wir durch Corona nicht schon genug gebeutelt worden wären: Jetzt hat uns auch noch die Energiekrise erwischt. Jedermann spürt sie schmerzlich, besonders dort, wo wir alle am vulnerabelsten sind: in unserer Geldbörse.

Freilich ist die allgemeine Unwissenheit in energetischen Dingen, insbesondere was die Erzeugung von elektrischer Energie betrifft, groß. Sie verhält sich proportional zur Leidenschaft, mit der dieses Thema in der Öffentlichkeit diskutiert wird, und zwar mit maximaler Leidenschaft, doch leider mit minimalem Wissen. Wie in seinem Titel angedeutet, ist der Sinn des vorliegenden Essays daher, in hoffentlich verständlicher Form jenes Minimum an Wissen in diesen Dingen zusammenzutragen, um den Leser in die Lage zu versetzen, in diesen Fragen mitreden zu können und nicht nur mitzuschwätzen.

SIEHE AUCH: Andreas Luczak: Deutschlands Energiewende (2024)

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