Eherecht: Afghanen-Scheidung in Österreich
10. Oktober 2023 - Man stelle sich vor, ein Ehepaar aus Afghanistan lebt in Österreich vermutlich schon mehr als ein Jahrzehnt. Es ist hierher mit zwei Kindern gekommen, die mittlerweile volljährig sind, zwei weitere Kinder sind minderjährig. Nun will sich der Mann scheiden lassen. Einvernehmlich. Dafür findet er in Österreich ein Gericht, das den Fall behandelt. Mittlerweile hat der Fall bereits das Oberste Gericht OGH beschäftigt, das am 31. Mai 2023 eine Entscheidung getroffen und den Fall an das Erstgericht zurück verweisen hat. Das Erstgericht hat vergessen die Ehefrau zu fragen, ob sie ebenfalls eine "einvernehmliche" Scheidung wolle. Aber die Pointe kommt erst: es muss zunächst festgestellt werden, ob sich die Ehefrau als verheiratet betrachtet, denn ein amtliche Ehedokument aus Afghanistan liegt nicht vor.
"Es gibt Fälle, in denen österreichische Gerichte ausländisches Recht anwenden müssen. Etwa, wenn Migranten, die in ihrem Herkunftsland eine Ehe geschlossen haben, sich scheiden lassen", schreibt Philipp Aichinger auf blogasyl.at (18.9.2023) und schildert das Scheidungs-Begehren eines afghanischen Vaters von vier Kindern. Die Ehe wurde 1996 in Afghanistan von einem Mullah (nicht amtlich) geschlossen.
Ergänzung 18. August 2025 - Scharia in Österreich: Zwei Männer hatten vertraglich festgelegt, dass bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht auf Basis islamischer Rechtsvorschriften entscheiden solle. Als es tatsächlich zum Konflikt kam, verurteilte dieses Schiedsgericht einen der Beteiligten zur Zahlung von 320.000. Euro. Nach Anfechtung dieses Urteils, bestätigte das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen den Schiedsspruch. "Die juristische Konsequenz ist weitreichend: Islamische Rechtsvorschriften können bei vermögensrechtlichen Ansprüchen in Schiedsvereinbarungen wirksam vereinbart werden. Sie gelten als Rechtsregeln im Sinne des § 603 ZPO (Zivilprozessordnung). Das Gericht betonte, dass nicht einzelne Bestimmungen des islamischen Rechts auf Vereinbarkeit mit dem ordre public (öffentliche Ordnung) geprüft werden müssen, sondern nur das Ergebnis des Schiedsspruchs. Da keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung vorlagen, wurden sämtliche Aufhebungsgründe verneint." (Details: kosmo.at 18.8.25)
Siehe auch: Scharia im Privatrecht: Ministerium warnt vor „Schnellschüssen“ (ORF.at 21.8.25)