Volksbegehren Eintragung KW 25

(pressetext.com 19.6.2026) Die Anzahl der Volksbegehren hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen, derzeit sind 35 in Unterstützungsphase. Die Unterstützung ist jederzeit online oder auf der Wohnsitz-Gemeinde möglich. Auch während der aktuellen Eintragungswoche, die noch bis inklusive Montag, 22. Juni, läuft.

Zur Eintragung angemeldet sind fünf Begehren:

+ Karfreitag-Feiertag für Alle

+ Polizei – kritischer Personalmangel

+ Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl

+ GRATIS Verhütung

+ Transparenz im Parlament

Der Verein Moral 4.0 unterstützt letzteres, das folgende Forderungen stellt: Die Inbetriebnahme der elektronischen Abstimmungsanlage im Parlament. Namentliche elektronische Abstimmung im Nationalrat als Regelfall.Transparente Dokumentation des individuellen Stimmverhaltens aller Abgeordneten auf der Homepage des Parlaments.

Die Initiatoren des Volksbegehrens, Kristoffer Dorfmayr und Hans Kirchmeyr, verweisen auf ihrer Webseite www.transparenzimparlament.at auf einen gravierenden Mangel der derzeitigen parlamentarischen Praxis: „Bei den meisten Abstimmungen wird nicht ausgezählt: Die Abgeordneten stehen auf und das Präsidium schätzt einfach, ob die Mehrheit steht. Das ist alles andere als transparent, aber es reicht meist aus, da in der Regel ohnehin entlang scharfer Parteigrenzen (Stichwort: Klubzwang) abgestimmt wird. Genau gezählt wird nur in ganz seltenen Ausnahmefällen, wenn jemand das Ergebnis anzweifelt oder eine namentliche Abstimmung verlangt.“

Hubert Thurnhofer, Obmann des Vereins Moral 4.0, meint: „Es ist untragbar, dass Ergebnisse, die man ohne Umstände exakt erheben könnte, vom Parlamentspräsidenten geschätzt werden. Die technischen Hürden, die vor dem Umbau des Parlaments allenfalls noch vorgebracht werden konnten, gehören längst der Vergangenheit an. Es ist in Wahrheit skandalös, dass die trägen Parlamentsparteien erst die Aufforderung durch ein Volksbegehren brauchen, um die Geschäftsordnung den Erfordernissen der Zeit anzupassen.“

UPDATE 25.6.2026: Alle Begehren sind an der 100.000er Grenze gescheitert. Details siehe Mitteilung des BMI.

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Das Bundesministerium für Inneres gibt gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 die vorläufigen Ergebnisse der nachstehenden Volksbegehren bekannt:

Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.319.990

Volksbegehren „GRATIS Verhütung“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 35.281
Zahl der Eintragungen: 24.690
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 59.971
 Präsentationsgrafiken (pdf, 3,2 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Volksbegehren „Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 13.632
Zahl der Eintragungen: 13.439
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 27.071
 Präsentationsgrafiken (pdf, 3,2 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Volksbegehren „Transparenz im Parlament“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 17.583
Zahl der Eintragungen: 21.254
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 38.837
 Präsentationsgrafiken (pdf, 3,2 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Volksbegehren „Polizei – kritischer Personalmangel“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 14.928
Zahl der Eintragungen: 25.206
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 40.134
 Präsentationsgrafiken (pdf, 3,2 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Volksbegehren „Karfreitag-Feiertag für Alle“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 19.864
Zahl der Eintragungen: 29.162
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 49.026
 Präsentationsgrafiken (pdf, 3,2 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert von keinem der fünf Volksbegehren überschritten wurde.

Mitte Juli werden an dieser Stelle die endgültigen Ergebnisse nach Feststellung der Bundeswahlbehörde bekannt gegeben.

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Rechnungshof: Bericht über Spionageprävention

pixabay Spion

05. Juni 2026 – (Presseinformation des Rechnungshofs ÖsterreichHochdynamische Veränderungen der Bedrohungs- und Sicherheitslage erhöhten Anforderungen

foto: pixabay

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Informationsabfluss, der Zutritt Unberechtigter oder Anwerbungsversuche des eigenen Personals sind konkrete Risiken, die das Innen-, das Verteidigungs- und das Außenministerium im Zusammenhang mit Spionage unter anderem identifizierten. Die Überprüfung von (potenziellen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch von Dienstleistern oder der korrekte Umgang mit Informationen, die besondere Geheimhaltung erfordern („klassifizierte Informationen“), sind Beispiele für Elemente von Internen Kontrollsystemen (IKS), mit denen Risiken begegnet und Spionagevorfälle verhindert werden sollten. Auf Antrag des Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und weiterer Abgeordneter überprüfte der Rechnungshof den entsprechenden Präventionsmechanismus in den genannten Ministerien. Den Bericht „IKS-Elemente der Spionageprävention im Innenministerium, Verteidigungsministerium und Außenministerium (pdf)“ veröffentlichte er heute. Prüfungszeitraum sind im Wesentlichen die Jahre 2017 bis 2024.

Die drei Ministerien verfügten jeweils über ein IKS inklusive Elementen zur Spionageprävention. Regelungen waren in Dienstvorschriften dokumentiert. Bedienstete wurden darin unterwiesen und regelmäßig fortgebildet. Die Überwachung, ob die Regelungen eingehalten werden, ist eine Management- beziehungsweise Führungsaufgabe. Nur im Rahmen regelmäßiger Kontrollen kann das erwartete Schutzniveau aufrechterhalten werden. Dieser Führungsaufgabe sollte hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Hochdynamische Veränderungen der Bedrohungs- und Sicherheitslage

Die Veränderungen der geopolitischen Lage haben Auswirkungen auf die Anforderungen an den Verfassungsschutz (Staatsschutz und Nachrichtendienst) insgesamt und auf die Spionageabwehr im Konkreten. Dies spiegelt sich auch in den benötigten Ressourcen – etwa für Personal – im Innenministerium, im Verteidigungsministerium aber auch im Außenministerium wider.

Das Innenministerium erhöhte die personellen Ressourcen für die Spionageabwehr im überprüften Zeitraum – vor allem ab Einrichtung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Dezember 2021. Insbesondere im Bereich der Spionageabwehr stiegen die Anforderungen an die DSN. Zwischen 2017 und 2024 vervierfachten sich die Auszahlungen für Mehrdienstleistungen, also etwa für Überstunden. Im Abwehramt des Verteidigungsministeriums waren die Auszahlungen für Mehrdienstleistungen mehr als verdreifacht.

Der Rechnungshof empfiehlt den genannten Ministerien, die personellen und finanziellen Ressourcen zur Spionageprävention entsprechend den dynamischen Entwicklungen der Bedrohungslage bereitzustellen.

Vertrauenswürdigkeitsprüfung für Verwaltungspersonal mit sensiblem Einblick in der DSN

In den drei Ministerien waren personenbezogene Überprüfungen eine Aufnahmevoraussetzung und Voraussetzung für den Zugang zu Informationen. Sie können diese Überprüfungen je nach Erfordernis des Geheimschutzes für den Zugang zu Informationen abgestuft für den jeweiligen Einsatzbereich anwenden. Abhängig von der Verwendung der Bediensteten waren die personenbezogenen Überprüfungen in regelmäßigen Abständen (drei, fünf oder zehn Jahre) zu erneuern.

Der Rechnungshof merkt an, dass Verwaltungspersonal im Innenministerium, das durch seine Kontroll- und Dienstleistungsaufgaben insbesondere im Rahmen seiner Tätigkeit für die Dienstbehörde oder Personalstelle umfangreiche Einblicke in sensible Bereiche des Verfassungsschutzes erhielt, keine Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchlaufen musste. Er empfiehlt dem Innenministerium, eine gesetzliche Regelung im Nationalrat zu initiieren, die Verwaltungspersonal mit Einblick in die sensible Tätigkeit des Verfassungsschutzes in die Vertrauenswürdigkeitsprüfung einbezieht.

Externe Dienstleister: Nachrichtendienstliche Informationen durften nicht herangezogen werden

Verbesserungsbedarf zeigt der Rechnungshof auch in Zusammenhang mit Beschaffungen, die wesentliche Sicherheitsinteressen des Bundes betreffen, anhand eines Beispiels auf: Das Innenministerium vergab im Oktober 2021 einen Auftrag für ein Hochsicherheitsnetzwerk. Die Gesamtkosten lagen bei 1,25 Millionen Euro. Im Juni 2022 berichtete eine deutsche Mediengesellschaft über Verbindungen des beauftragten Unternehmens zu einem ehemaligen Geschäftsführer eines deutschen Zahlungsdienstleisters sowie über mögliche, damit zusammenhängende Verbindungen zur Russischen Föderation. Die DSN nahm von der Umsetzung des Hochsicherheitsnetzwerks durch dieses externe Unternehmen schließlich Abstand. Sie gab an, über keine Möglichkeiten zur Überprüfung von Unternehmen zu verfügen. Das dafür zuständige Abwehramt stellte im Februar 2021 für dieses Unternehmen eine Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung aus. Die Überprüfung beruhte auf einer personenbezogenen Selbstauskunft, bei der spezifische Aspekte der Spionageprävention jedoch nicht vorgesehen waren.

Mangels gesetzlicher Grundlage war es nicht möglich, nachrichtendienstliche Informationen heranzuziehen sowie zivile und militärische Informationen zu Unternehmen auszutauschen. Der Rechnungshof empfiehlt daher, für Beschaffungen, die wesentliche Sicherheitsinteressen des Bundes betreffen, eine Überprüfung von Unternehmen in einem frühen Stadium der Vergabe unter Heranziehung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse zu ermöglichen.

Unterschiedliche Rechtsgrundlagen für klassifizierte Informationen

Der Rechnungshof hält fest, dass die in seinem 2021 erschienenen Bericht „Management der IT-Sicherheit in der Verwaltung ausgewählter Bundesministerien (pdf)“ aufgezeigten Unterschiede in den rechtlichen Grundlagen für die elektronische Verarbeitung klassifizierter Informationen weiterhin bestanden und damit auch das von der Informationssicherheitskommission identifizierte Sicherheitsrisiko. Unterschieden wird zwischen Informationen, die Österreich im Einklang mit völkerrechtlichen Regelungen erhält – dem „internationalen Geheimschutz“ – und dem „nationalen Geheimschutz“. Die Sanktionierung von Verstößen war im internationalen und im nationalen Geheimschutz unterschiedlich geregelt: Im Gegensatz zum nationalen Geheimschutz sind für den internationalen Geheimschutz Tatbestände für Verwaltungsübertretungen und gerichtlich strafbare Handlungen festgelegt. Der Rechnungshof empfiehlt, die Harmonisierung der Rechtsgrundlagen für klassifizierte Informationen abzuschließen.

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Revolution: sanft aber radikal

Pavel Kohout Konterrevolutionär

Reflexionen über Pavel Kohout zu seinem 98er, 20. Juli 2026

Aus dem Tagebuch eines Konter-Revolutionärs

Erschienen im Verlag C.J. Bucher AG, Luzern, 1969

Der Dichter Pavel Kohout, geboren 1928 in Prag, stand seit Ende des Zweiten Weltkriegs im Zentrum des historischen Geschehens seines Landes. Er folgte den Spuren seines kommunistischen Vaters. Tagebucheintrag vom 14.2.45: „Vater ist der gescheiteste Mensch, den ich kenne. Er spricht sieben Sprachen. Ich werde nie begreifen, wie man ihn zwei Jahre ohne Arbeit lassen konnte. Als ich ihn einmal danach fragte, lächelte er: Man hat entweder Geld oder Überzeugung.“ (12) Kohout „outet sich“, wie man heute sagen würde, ohne moralinsaure Entschuldigungen. Er macht plausibel, warum er als junger Mann nach den Abgründen der Nazidiktatur der KPČ beitrat und sogar Hommagen auf den damaligen Partei- und Regierungsführer Klement Gottwald verfasste, getragen von der Hoffnung auf eine bessere Zukunft.

Die Umsetzung des Kommunismus führte natürlich zu Reibungen, insbesondere zwischen Parteispitzen und Mitgliedern des populären Schriftstellerverbandes. So wurde Kohout zu einem Vorkämpfer des Prager Frühlings 1968 – nachträglich kann man diesen als ersten Versuch einer „Perestrojka“ betrachten. So wie 20 Jahre später Gorbatschow, waren auch viele Kommunisten der ČSSR der Überzeugung, das System sei von innen reformierbar. Erste Erfolge (Absetzung des unbeliebten Staats- und Parteichefs Antonín Novotný) gaben den Kritikern recht.

Immerhin konnten in der Tschechoslowakei Konflikte öffentlich ausgetragen werden, die Opposition fand immer Medien, die ihre Positionen publizierten. Das Manifest der 2000 Worte verbreitete sich Ende Juni 1968 wie ein Lauffeuer. Verfasst von Ludvík Vaculík, über den Kohout schreibt: „ein Mann, der offen nicht das sagt, was er denken sollte, sondern das, was er wirklich denkt. … Das [Manifest] fasziniert mich! Es ist ein politischer Text, der uns wie aus einer zukünftigen Zeit zufliegt, in der ich leben möchte. Im Gegensatz zu den Sammlern der immer gleichen Sätze, die mit einem Schlag alle ABER, OBZWAR und WENN töten wollen und die vor allem ängstlich jeden Gedanken meiden, der von oben her noch nicht gutgeheißen wurde, nennt er kurz und menschlich die Dinge mit ihrem richtigen Namen.“ (161)

Trotzdem diffamierten die Moskautreuen die Unterzeichner des Manifests als „Konterrevolutionäre“, was Kohout damals aus innerster Überzeugung als absurd zurückwies: „Die Tschechoslowakei gehört in Europa zu den Ländern mit der ältesten Tradition sozialer Volksbewegungen. Der hussitische Kommunismus wurde deshalb hauptsächlich von den reaktionären Feudalen Deutschlands und Ungarns angegriffen. Die Tschechoslowakei ist ein Land auf dem Kreuzweg Europas. Alle mächtigen Nachbarn, vor allem Deutschland, Ungarn und Polen, haben während Jahrhunderten darauf Anspruch erhoben. Zur nationalen Aufgabe wurde es also, nur uns selbst zu gehören; die Souveränität zu erreichen und zu erhalten.“ (163)

„Die Tschechoslowakei wurde deshalb ein Land mit der Erbbotschaft der Demokratie und Humanität, die auch während der zwanzig Jahre des bourgeoisen Parlamentarismus da war. Man lehrte uns in den Schulen, daß DIE WAHRHEIT SIEGT“. (163) Im Jahrhundert der hohlen Phrasen unfähiger Politikdarsteller wird so eine Einschätzung kaum noch ernst genommen; Diskurs 2026 ist weitgehend Diskursverweigerung. Andeinanderreihung von Schlagworten, um den Gegner zu erschlagen. Aufeinandereingehen existiert nur noch als theoretisches Diskursmodell, nicht in der politischen Praxis. „Wahrheit gibt’s keine“, wird als einzige Wahrheit vorausgesetzt.

Ein typisches Beispiel für das Diskursniveau des 21. Jahrhunderts: Einen Tag vor der Gemeinderatswahl in Salzburg im März 2024, bei der KPÖplus antritt, kriegt Franz Schellhorn einen Anfall: „Damit die 100 Millionen Menschen, die im Kommunismus getötet wurden, im Jahr 2024 noch einmal richtig verhöhnt werden können – morgen in #Salzburg #Kommunismus wählen.“ Der Leiter der neoliberalen „Denkfrabrik Agenda Austria“ fürchtet wohl die Enteignung, wenn nicht gar ein Erschießungskommando vor den Türen seiner Denkfabrik. Die Bewohner der großbürgerlichen Festspielstadt sahen das entspannter: die KPÖ kam mit 13.920 Stimmen auf Platz zwei hinter des SPÖ (15..410). Die ÖVP fiel auf den dritten Platz zurück.

Nach dem Einmarsch der Sowjets im August 1968 hat Prag der Welt gezeigt, dass Widerstand auch gewaltlos möglich ist. Mit der Charta77 hat die Zivilgesellschaft ein starkes Lebenszeichen gegeben. Für das Bekenntnis zur Charta77 haben viele Freiheitskämpfer Unterdrückung oder Ausweisung in Kauf genommen.

Bekenntnis setzt Gewissen voraus. Fünfzig Jahre später zählt Gewissenlosigkeit zur Voraussetzung der politischen Kaste, egal in welcher etablierten Partei, egal in welchem Land der EU. Für Österreich stellt sich 50 Jahren nach Beschluss des Artikel 9a B-VG (umfassende Landesverteidigung) die Frage, ob angesichts der grassierenden Gewissenlosigkeit eine Umsetzung dieses Artikels überhaupt möglich ist; insbesondere geistige und zivile Landesverteidigung in Form von passivem Widerstand, nicht gegen fiktive Feindbilder aus dem Ausland, sondern gegen reale Feinde der offenen Gesellschaft in unserem eigenen Land!

Die Invasion der Sowjets überraschte Kohout im August 68 auf einer Urlaubsreise in Italien – er war damals immer noch Kommunist. Er zitiert lange Gespräche mit dem Tschechischen Botschafter in Rom, erhält zahlreiche Warnungen aus Prag, entscheidet sich aber trotzdem zur Rückkehr. Der zivile Widerstand in der Tschechoslowakei blieb bestehen. Auch wenn die sowjetischen Panzer das Land bedrohten, so ließen sich die Menschen nicht unterbringen. Der Widerstand hat letztlich den längeren Atem bewiesen. 68 hat 89 seinen Abschluss gefunden.

Bis 1990 herrschte zwischen West und Ost das Gleichgewicht des Schreckens. Links und rechts konnten nicht mit lechts und rinks velwechsert werden: hier demokratischer Kapitalismus, dort diktatorischer Kommunismus. Nach dem Ende dieser Geschichte blieb das Ungleichgewicht des Schreckens: der Kapitalismus enthüllte mehr und mehr sein wahres Gesicht. Es ist das Gesicht von Egoismus und Gier, in der die Bedürfnisse der Gemeinschaft (das Gemeinwohl, das Volk) keine Rolle mehr spielen. Die Akkumulation von Geld durch Geld (verschleiert mit schönen Namen wie Hedgefonds, Zertifikate, Securities, Optionen, Futures) als endgültige „Wahrheit des Kapitalismus“ wurde zur Realität. Zumindest mit dieser Prophezeiung hat Karl Marx Recht behalten: am Ende des Kapitalismus wird Geld die Welt regieren. Eine Welt, in der Milliardäre die Armen unter den Plutokraten der Multimilliardäre sind.

Denkfabrikanten der „Agenda Austria“ halten diese Welt von Blackrock, Bill Gates, Elon Musk & Co immer noch als höchstmögliches Glück der „freien Marktwirtschaft“ und ignorieren völlig, wie die Klein- und Mittelbetriebe von diesen Monopolkonzernen zerdrückt werden. Während Neoliberale die Innovationskraft des US-Kapitalismus loben und die EU-Bürokratie tadeln, werden sie vom kommunistischen Kapitalismus Chinas links und rechts gleichzeitig überholt.

Die Wahrheit des Kapitalismus ist keine Ideologie mehr, sondern ein Narrativ. Narrative sind nicht bloß ein neumodischer Begriff für Ideologien. Das zeigt das Beispiel Corona-Pandemie: diesem Narrativ folgten Linke ebenso blind wie Rechte, die Unternehmer (vertreten von Wirtschaftskammer) ebenso wie die Arbeitnehmer (vertreten von Gewerkschaften). Linke ließen sich von der Idee der Solidarität ködern, Rechte von der Idee der Sicherheit. Solidarität und Sicherheit waren die letzten Funken einst großer politischer Ideen, die im Corona-Narrativ verglühten.

Narrative sind die geistigen Tiefebenen des 21. Jahrhunderts; bewachsen vorwiegend von intellektuellen Flachwurzlern. Als ein Teil der Gesellschaft aus dem kollektiven Corona-Alptraum erwachte, entwickelten sich neue Fronten, aber keine neue Ideologien. Dann bemerkten die herrschenden Politiker plötzlich die „Spaltung der Gesellschaft“. Die Wahrheit jedoch lautet anders: es gibt keine Spaltung der Gesellschaft, sondern eine Spaltung zwischen Staat und Gesellschaft.

Der Graben verläuft nicht zwischen Links und Rechts, sondern zwischen Systemerhaltern und Systemkritikern. Systemerhalter sind die Funktionäre der herrschenden Parteien auf allen politischen Ebene, sowie ihre Kofferträger (das Heer der Beamten, Subventionsempfänger, Politberater und Hofberichterstatter). Systemkritiker sind tausende Menschen mit guten Ideen, die sich in tausenden Kleingruppen organisieren, aber zu keiner gemeinsamen Kraft zusammenfinden.

2026 ist das Jahr, in dem die Herrschaften Europas offen, nein, hemmungslos zum Krieg rüsten. Wie immer gegen einen erfundenen Feind im Ausland, um von den eigenen Verbrechen abzulenken. Milliarden für Waffen mit dem Geld des Volkes, Demontage von Demokratie und Neutralität – das sind Verbrechen! Gegen diese Verbrechen müssen wir Widerstand leisten. Solche Verbrechen sind nicht reformierbar, dagegen hilft nur eine Revolution. Die Tschechoslowakei 1945 bis 1989 hat bewiesen, dass so eine „samtene Revolution“ möglich ist. 

Die Revolution im 21. Jahrhundert muss sanft, aber radikal sein. Radikal ist kein Synonym von „extrem“ oder gar „extremistisch“, sondern ein Antonym. Radikal ist eine Revolution, die die Wurzeln der Probleme behebt, extrem ist eine Revolution die die Köpfe aller Gegner rollen lässt. Österreich 2026 wird keine vier Jahrzehnte Zeit haben, so eine Revolution umzusetzen. Das Gleiche gilt für alle EU-Staaten und die EU als Ganzes.

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+ Pavel Kohout, Ende der Großen Ferien

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