Kategorischer Imperativ der Gesetzgebung

6. September 2026 – Mitteilung der Parlamentsdirektion (13.7.2026 via APA / OTS) – „135 Gesetzesbeschlüsse hat der Nationalrat in der Tagung 2025/2026 gefasst. Er ist dafür zu 53 Plenarsitzungen mit einer Dauer von über 258 Stunden zusammengetreten. 27,4 % der Gesetzesbeschlüsse fielen einstimmig. Dazu kommen 4 Staatsverträge und 56 Entschließungen mit politischen Anliegen an die Regierung. Die Beschlüsse gehen zum zweiten Mal in Folge wieder vermehrt auf Regierungsvorlagen zurück.“

Nach selektiver Untersuchung der Selbstportraits der Abgeordneten lässt sich feststellen: Keine einzige Nationalratsabgeordnete und kein einziger Repräsentant des Volkes ist bislang auf die Idee gekommen, folgendes Statement abzugeben:

„Ich will mich im Nationalrat für eine bessere Gesetzgebung einsetzen. Mir liegt ein schlanker Staat am Herzen. So einen Staat können wir nur aufbauen, wenn wir Gesetze abbauen! Die verbleibenden Gesetze müssen schlanker werden. Ich will dazu beitragen, die Qualität der Gesetzgebung insgesamt merklich zu heben.“

So eine Aussage, schlimmer noch, so eine Einstellung existiert nicht, bei keinem und leider auch keiner der 183 Nationalratsabgeordneten.

Was bereits im Manifest für einen neuen Parlamentarismus prägnant zusammengefasst und in den Erörterungen des II. Hauptstücks des B-VG (Nationalrat in Theorie und Praxis) ausführlich untersucht wurde, hier nochmals in aller Kürze:

Gemäß Artikel 56 (1) B-VG gilt: „Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.“ Daraus folgt

1. Der Klubzwang ist verfassungswidrig. Mandatare, die die Interessen ihrer Partei über die Interessen der Wähler stellen, handeln verfassungswidrig. Im Interesse der Wähler sind schlanke und verständliche Gesetze.

2. Alle Nationalratsabgeordneten üben einen Beruf aus. Dieser wird überdurchschnittlich gut bezahlt, so dass die Wähler eine überdurchschnittliche Leistung erwarten können.

3. Der mit dem Mandat übernommene Beruf dient einem einzigen Zweck: der Gesetzgebung. Die Menschen, die die Mandatare repräsentieren, haben das Recht auf Höchstleistungen in diesem Gebiet.

Jede Diskussion über Bürokratieabbau ist sinnlos, solange die Parlamentarier nicht beginnen, Gesetze zu reduzieren. Jedes Gesetz verursacht Verwaltungsaufwand, Verwaltung verursacht Kontrollaufwand und im Streitfall Gerichtsverfahren (was nicht selten passiert; der VwGh behandelt rund 7.000 Fälle pro Jahr). Das alles kostet Zeit, Ressourcen und Geld. Es ist evident, dass weniger Gesetze, weniger Zeit, Ressourcen und Geld vergeuden würden. Deshalb muss der Gesetzgeber zum Gesetznehmer werden! Aber wie soll denn das gehen?

ethos.at beschäftigt sich seit 26. Oktober 2021 intensiv mit der zweifelhaften Praxis unserer Gesetzgebung und der miserablen Qualität der Gesetze selbst. Es gibt zahlreiche Gesetze, die ersatzlos gestrichen werden könnten – ohne jeglichen Verlust für die Sicherheit und die Lebensqualität in unserem Land. Ja, das geht! Mit dem Impfpflichtgesetzt wurde sogar ein (teures!) Exemple statuiert.

+ Aus für Impfpflichtgesetz, das gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit  von 133 Abgeordneten des Parlamentes beschlossen wurde. Mehr als 100.000 Einsprüche, die von den Mandataren offenbar nicht gelesen wurden, lagen dem Parlament vor! Das Gesetz war so miserabel, dass es schon ein halbes Jahr später annulliert werden musste. ethos-Appell an alle Mandatare: denkt mal darüber nach!

+ Energiekostenausgleichsgesetz 2022. Eine der teuren Erfindungen der Klimaglückministerin wurde still und leise von der Regierung Stocker/Babler/Meinl-Reisinger begraben. KI Gemini erklärt: „Das Gesetz bleibt bis Ende 2029 im Rechtsbestand verankert, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen (wie die Steuerfreiheit, die Nicht-Anrechnung auf die Sozialhilfe sowie eventuelle nachträgliche Prüfungen, Abwicklungen oder datenschutzrechtliche Verarbeitungen) weiterhin auf soliden Beinen stehen.“ Gab es dafür einen Parlamentsbeschluss? KI Gemini erklärt: „Es gab und brauchte keinen Parlamentsbeschluss für eine ‚Nicht-Anwendung‘ durch Bundeskanzler Christian Stocker.“ Anders gesagt: die Regierung erfindet ein Gesetz, die Parlamentarier winken es durch; wie und ob es die Regierung es dann anwendet, obliegt allein der Regierung. ethos-Appell an alle Mandatare: denkt mal darüber nach

+ Krisensicherheitsgesetz. Schon im August 2024 kritisierte ethos.at Nehammers Postenschacher kurz vor Torschluss. Es kam, wie es kommen musste, die damalige Regierung hat es mit der damaligen türkis-grünen Mehrheit beschlossen. Ausnahmsweise gegen die Stimmen von FPÖ, SPÖ und NEOS. Dieses Triumvirat hätte das Gesetz umgehend nach der Wahl 2024 kassieren können, denn dann hatten sie die Mehrheit dafür. Warum ist das nicht geschehen? ethos-Appell an alle Mandatare: denkt mal darüber nach!

Die zitierten Gesetze konnten oder könnten – ohne jeglichen Verlust für die Sicherheit und die Lebensqualität in unserem Lande – aufgehoben werden! Vermutlich gilt das für mindestens 50 Prozent aller Gesetze.

Derzeit läuft die Diskussion über das ZZF-G Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz, mit dem die Regierung den privilegierten Medien 22,5 Millionen zuschanzen will; weiterhin sollen die Millionen aus dem QJF-G und dem „Fonds zur digitalen Transformation“ endlos fließen. Wenn‘s nach „Medienminister“ Babler „circa 55 Millionen dazu“ (lt. „Krone-Sommergespräch“, demnach 155 statt bislang 100 Mille) gegen alle Grundsätze der freien Marktwirtschaft und der verfassungsmäßig garantierten Medienfreiheit, die damit massiv behindert bzw. gelenkt wird (Gleichschaltung der Medien).

Das gleiche gilt für die ORF-Gebühr (Haushaltsabgabe) und das ORF-Gesetz, das aus einer Zeit stammt, als Rundfunk und TV nicht frei waren und Internet nicht existierte. Es kostet die Steuerzahler eine Milliarde pro Jahr für journalistische Leistungen, die nur noch die hochbezahlten und selbstgefälligen MitarbeiterInnen des ORF für unersetzlich und alternativlos halten. Diese Beispiele zeigen, wie groß der Handlungsbedarf ist.

Die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) gemäß Paragrafen 17 und 18 des Bundeshaushaltsgesetzes gilt seit 1.1.2013. Heute, 2026, gibt es bei neuen Gesetzesanträgen keine einzige Debatte, bei der die Folgenkostenabschätzung zur Sprache käme. Ganz im Gegenteil! Es brauchte offenbar keinen Parlamentsbeschluss für eine Nicht-Anwendung. Wie konnte es so weit kommen? ethos-Appell an alle Mandatare: denkt mal darüber nach!

Wie die Förderungen der Leitmedien beweisen, geht es den Herrschenden unseres Landes immer öfter darum, Gesetze nur deshalb zu schaffen, um Geld auszugeben. Keine einzige der hier genannten Ausgaben hätte das Volk – wäre es gefragt worden – bewilligt. Hier war noch nicht einmal von der geplanten Anschaffung neuer Abfangjäger die Rede. Auch nicht von 13 Milliarden an jährlichen „Wirtschaftsförderungen“!  (Wie sind die mit freier Marktwirtschaft vereinbar? Eine Frage an die hoch bezahlten Vorstände und Aufsichtsräte.)

Anstatt Bürokratie systematisch abzubauen, indem man den Gesetzesapparat radikal reduziert, wurde in der (quantitativ) größten Regierung aller Zeiten ein eigener Staatssekretär für „Bürokratieabbau“ installiert, der enorme Zusatzkosten verursacht.  

ethos-Appell an alle Mandatare: denkt mal darüber nach!