STELLUNGNAHME zum Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz
Von Mag. Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at
am 26. August 2026
Meine Position zu diesem Vorhaben:
Das Gesetz widerspricht den Grundlagen der freien Marktwirtschaft und ist deshalb generell abzulehnen.
Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:
Das natürliche und notwendige Ende des Product Livecycle von Printzeitungen wird mit dem geplanten Bundesgesetz künstlich verlängert. Das Gesetz widerspricht gleichzeitig diametral den Zielsetzungen, die den Förderungen der „digitalen Transformation“ der Medien zugrunde liegen.
Meine Verbesserungsvorschläge:
Das ZZF-G darf nicht in Kraft treten.

Foto: Manfred Richter
AUSFÜHRLICHE BEGRÜNDUNG
Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler teilte am 20.7.2026 mit: „Bundesregierung präsentiert umfassendes Medienpaket. […] Die Fördervoraussetzungen sollen so ausgestaltet werden, dass die Qualität der journalistischen Arbeit sowie die dafür notwendigen organisatorischen und professionellen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt stehen,
+ wie redaktionelle Unabhängigkeit
+ Einhaltung ethischer Richtlinien
+ professionelles Arbeiten
+ und die Erbringung journalistischer Leistungen im öffentlichen Interesse.“
Die geplante „Zustellungsförderung“ steht mit diesen Grundsätzen nicht im Einklang. Ganz im Gegenteil. Es geht dabei vom Grundsatz her um eine reine Verkaufsföderungsmaßnahme. Verkaufsförderung dient lediglich der Gewinnsteigerung einzelner, bevorzugter Verlage aber nicht der Qualitätssteigerung des Journalismus insgesamt.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass „redaktionelle Unabhängigkeit“ oder die „Einhaltung ethischer Richtlinien“ im Zusammenhang mit der Anzahl von Printprodukten stehen, die via Abos vertrieben werden. Es ist vielmehr antiquiert anzunehmen, dass Printausgaben von Medien in den 2020er Jahren von derartigem „öffentlichen Interesse“ seien, dass die Steuerzahler für deren Vertrieb 22,5 Millionen Euro jährlich berappen sollen.
Schon zu Beginn dieses Jahrhunderts erklärte Springer, ein führender Zeitungsverlag Deutschlands, sein Geschäftsprinzip mit der Aussage: „Wir sind keine Papierproduzenten, sondern Content Produzenten.“ Wenn es in Österreich ein Vierteljahrhundert später immer noch Medien gibt, die diesen Trend verschlafen haben, dann sollte man sie nicht durch staatliche Subventionen daran hindern, die Markttrends zu erkennen und diesen zu folgen!
Forderung: Aus genannten Gründen sollte das ZZF-G nicht in Kraft treten.
Abgesehen davon, dass diese geplante Subvention den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft eklatant widerspricht, ist sie auch – würde man sie wirtschaftlich betrachten – höchst ineffizient. Bei einem durchschnittlichen Preis von 500 Euro für ein Jahresabo einer Zeitung würde der Staat mit den geplanten 22,5 Millionen Euro „Zustellungsförderung“ lediglich 45.000 Abos finanzieren. Für den gleichen Preis könnte man rund 200.000 Tablets an bedürftige Leser und Leserinnen verschenken und ihnen damit statt einer Zeitung alle Medien zugänglich machen.
Medienförderung darf keine Wirtschaftsförderung sein, die direkt in die Kassen der reichsten Verlage des Landes fließt. Das gilt auch für das QJF-G Qualitätsjournalismusförderungs-Gesetz, das so ausgelegt ist, dass ausschließlich quantitative Kriterien über die Auszahlung von Millionen-Förderungen an die Massenmedien entscheiden. So gesehen sind grundsätzlich alle geplanten (ebenso wie alle bisherigen) Förderungen des „Medienpaketes“ in Frage zu stellen.
Forderung: die Mittel für QJF sind ersatzlos zu streichen.
Darüber hinaus sind Ausgaben von 22,5 Millionen Euro für den „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ mehr als dubios und daher in Frage zu stellen.
ethos.at ist das einzige Medium Österreichs, das die Verschwendung unter dem Titel „Digitale Transformation“ (von 2022-2027 insgesamt 134 Millionen Euro) in zahlreichen Berichten als Regierungs-Korruption entlarvt hat. Weder RTR, noch Rechtsabteilungen der Regierung haben bislang auf Unterlassung dieser Darstellung geklagt. ethos.at geht daher davon aus, dass diese Kritik berechtigt ist. Die Argumente von ethos.at im Detail:
Regulierungsbehörde RTR schüttet Millionen aus – ethos.at
+
Regierungs-Korruption: Digitale Transformation – ethos.at
+
20 Mille für sogenannte digitale Transformation 2026 – ethos.at
Forderung: die Mittel für „Digitale Transformation“ sind ersatzlos zu streichen.
RESÜMEE
Über Jahrzehnte erhielten die Medien über die Presseförderung gemäß Presseförderungsgesetz
RIS – Presseförderungsgesetz 2004 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 25.08.2026
rund sieben Millionen Euro pro Jahr. Laut Gesetz wurde, wenn auch mangelhaft aber zumindest im Grundsatz, die Qualität der Medien höher gefördert als die Quantität der Auflage. Diese Grundsätze werden in den Fördermaßnahmen, die in den vergangenen Jahren neu beschlossen wurden, nicht berücksichtigt; mehr noch: diese Grundsätze wurden massiv verletzt!
Die von ethos.at kritisierte Gesetzgebung für die genannten Förderungen ebenso wie die Anwendung der Bestimmungen in hunderten Einzelfällen ist einzig und allein darauf ausgerichtet, die auflagenstärksten Medien des Landes gleichzuschalten und die Massenmedien zu gefügigen Hofberichterstattung des Staatsapparates (Regierungen und Parlamente in Bund und Ländern) zu degradieren. Auf ethos.at finden sich zahlreiche Beispiele, wie „gut“ diese Gleichschaltung funktioniert.
Forderung: Da die Regierung mit jährlich rund 100 Millionen Euro, die sie angeblich für die Förderung von Qualitätsjournalismus ausgibt, nur die Gleichschaltung der Massenmedien bewirkt, sind alle Gesetze sogenannter Medienförderungspakete, die von RTR umgesetzt werden, aufzuheben. Die einzige legitime Presseförderung Österreichs wird durch die Rechtsvorschrift für das Presseförderungsgesetz 2004 vorgegeben.