Bundespräsidentenwahl 2022:
Sieben Wahlwerber haben ausreichend Unterstützungserklärungen abgegeben
7. September 2022 - Offizielle Pressemitteilung des BMI
Dr. Michael Brunner, Gerald Grosz, Dr. Walter Rosenkranz, Heinrich Staudinger, Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Tassilo Wallentin und Dr. Dominik Wlazny haben Voraussetzungen erfüllt
Wien (OTS) - Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer heutigen Sitzung festgestellt, dass bei den auf die nachstehenden Wahlwerber lautenden Wahlvorschlägen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bewerbung bei der Bundespräsidentenwahl 2022 erfüllt sind und dass diesen Wahlvorschlägen insbesondere auch jeweils mehr als 6.000, und somit ausreichend Unterstützungserklärungen beigegeben waren.
In alphabetischer Reihenfolge handelt es sich um:
Dr. Michael Brunner
Gerald Grosz
Dr. Walter Rosenkranz
Heinrich Staudinger
Dr. Alexander Van der Bellen
Dr. Tassilo Wallentin
Dr. Dominik Wlazny
Die Bundeswahlbehörde hat die Wahlvorschläge, wie gesetzlich vorgegeben, heute auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres und im Internet (auf der BMI-Homepage) veröffentlicht.
Die auf „Mag. Robert Marschall“, „Wolfgang Ottowitz“ und „Johann Peter Schutte“ lautenden Wahlvorschläge wurden mangels ausreichender Unterstützungserklärungen nicht veröffentlicht. Auch der auf „David Packer, BSc“ lautende Wahlvorschlag gilt als nicht eingebracht, weil der zustellungsbevollmächtige Vertreter dieses Wahlvorschlags den gesetzlich vorgesehenen Kostenbeitrag in der Höhe von 3.600 € nicht bezahlt hat.
Hotline für die Bundespräsidentenwahl 2022
Von 8. September bis 8. Oktober 2022 wird im Bundesministerium für Inneres – wie schon bei Wahlereignissen in den vergangenen Jahren – wieder eine Hotline eingerichtet. Speziell geschulte Bedienstete stehen für Fragen rund um die Bundespräsidentenwahl zur Verfügung. Das Callcenter ist von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 17.00 Uhr, sowie am Samstag, dem 8. Oktober 2022, von 8.00 bis 15.00 Uhr, erreichbar. Außerhalb der Betriebszeiten wird ein Tonbanddienst angeboten.
Vom Inland aus ist die Hotline über die Nummer 0800 20 22 20 (gebührenfrei) zu erreichen. Vom Ausland aus kann unter der Nummer +43 1 53126 2700 angerufen werden.
Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Inneres
Abteilung I/C/10 - Öffentlichkeitsarbeit
Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres
+43 (0) 1-531 26 – 90 15 60
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / bmi.gv.at
UE-Stimmbeteiligung: nur 1,8% der Wahlberechtigten nahmen Teil
"Das Volk konnte von 9.8. - 2.9.2022 entscheiden, welche Kandidaten auf die Stimmzettel der Bundespräsidentschaftswahl 2022 kommen werden. Bei den Unterstützungserklärungen (UE) liegt die Beteiligung des Volkes bei mageren 1,8% (= ca. 115.000 UE von 6,363 Millionen Wahlberechtigten). Besser kann man das Versagen der Demokratie - insbesondere der mangelnden Berichterstattung der Behörden & Medien - nicht darstellen. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Wähler Angst vor Repressionen durch die herrschenden Parteien hatten. Immerhin konnten Unterstützungserklärungen nicht geheim abgegeben werden, wie das bei der Stimmabgabe bei Wahlen der Fall ist."
(Quelle: bundespräsidentschaftswahl.at)