Bilanz: 1 Jahr Medien-Transparenz Neu

+ Ein Jahr „Medien-Transparenzgesetz Neu“: 24.198 Medien, 155.000 Werbe- und Fördermaßnahmen, 74.243 Werbe-Sujets und mehr

+ Die Gesetzesnovelle und ihre Auswirkungen „hinter den Kulissen“ von KommAustria und RTR Medien

15. Mai 2025 (Presseinformation der RTR) - Hätten Sie gedacht, dass ein Katalog aller Medien, in denen Einrichtungen der „öffentlichen Hand“ Inserate schalten oder denen sie Förderungen zukommen lassen, mehr als 24.000 Einträge umfasst? So lang ist jedenfalls die Liste, die die KommAustria öffentlichen Rechtsträgern zur Verfügung stellt, um daraus die offiziellen Namen der verschiedensten Medien für ihre Medientransparenz-Meldungen zu entnehmen. Eine solche Unterstützung anzubieten und ständig mithilfe einer eigens dafür programmierten Prüf- und Medienlisten-App aktuell zu halten, ist für die Datenqualität unerlässlich. Andernfalls würden die vielen „umgangssprachlichen“ Bezeichnungen für einzelne Medien eine digitale Auswertung deutlich erschweren – man denke beispielsweise nur an „Krone“ mit und ohne Artikel, kronenzeitung zusammen oder getrennt, mit großem oder kleinem „K“ geschrieben.

RTR MedienTransparenz

Dies ist nur eine der vielen technischen und organisatorischen Lösungen, die die KommAustria und ihre Geschäftsstelle RTR Medien quasi „hinter den Kulissen“ umsetzen, um der Aufgabe zur Erfassung und Veröffentlichung von Daten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) seit Inkrafttreten seiner Erstfassung im Jahr 2012 nachzukommen. Eine Novelle des Gesetzes aus dem Jahr 2024 enthält einige Neuerungen, darunter eine erweiterte Visualisierung der Daten, machte das Medientransparenzgesetz noch transparenter, brachte aber für die Behörde, für ihre Geschäftsstelle RTR Medien sowie für die betroffenen Rechtsträger manche Herausforderungen mit sich. So haben seither öffentliche Rechtsträger ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber halbjährlich, statt zuvor vierteljährlich zu melden. Das ist allerdings noch die geringste Änderung.

Seit der Gesetzesnovelle sind die meldepflichtigen Aufwendungen ab dem ersten Euro bekanntzugeben. Damit wurde eine sogenannte Bagatellgrenze abgeschafft, nach der Werbeschaltungen von weniger als 5.000 Euro pro Medium und Quartal nicht meldepflichtig waren. Auch Außenwerbemaßnahmen auf beispielsweise Plakatwänden oder öffentlichen Verkehrsmitteln und Inserate in Print-Publikationen, die seltener als vier Mal im Jahr erscheinen, gehören nun zu den meldepflichtigen Kommunikationsmaßnahmen. Mit diesen Neuerungen hatte sich schon im ersten Halbjahr 2024 die Zahl der meldenden Rechtsträger, angefangen von Bundesministerien über Landesministerien bis hin zur Kommunalverwaltung und Unternehmen der öffentlichen Hand, gegenüber dem Vergleichszeitraum 2023 auf 1.465 verdreifacht. Ein halbes Jahr später meldeten 1.463 Rechtsträger für den Zeitraum Juli bis Dezember 2024.

Um vor allem die, durch die Abschaffung der Bagatellgrenze neu hinzugekommenen, öffentlichen Rechtsträger bestmöglich auf die Online-Meldung ihrer Daten vorzubereiten, organisierte die KommAustria mit Unterstützung der RTR Medien schon Anfang 2024 Informationsveranstaltungen in Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien, an denen rund 2.000 Vertreterinnen und Vertreter diverser Rechtsträger und Medienhäuser teilnahmen. Zusätzlichen wurden zahlreiche Online-Schulungen angeboten. 77 Seiten einer „Orientierungshilfe“ wurden verfasst und auf der Website der RTR veröffentlicht. Nachfragen gab es trotzdem und vor allem während der „heißen“ Meldephasen für die zwei Halbjahre 2024 noch reichlich. Mehr als 5.000 Mails haben wir in Summe in den beiden Zeiträumen beantwortet.

Jüngst, am 15. April 2025, und zuvor, am 15. Oktober 2024, veröffentlichte die KommAustria die gemeldeten Medientransparenzdaten für jeweils das erste und zweite Halbjahr 2024. Damit steht der interessierten Öffentlichkeit nun unter https://data.rtr.at/pages/open-data/MedKFTGBekanntgabe2024 erstmals ein Überblick für ein ganzes Kalenderjahr unter den Vorzeichen der 2024 novellierten, gesetzlichen Regelungen zur Verfügung. So haben die Rechtsträger der KommAustria für das Gesamtjahr 2024 Ausgaben für Werbe- und Informations-Schaltungen sowie für Förderleistungen an Medieninhaber mit einem Gesamtvolumen von gut 540 Millionen Euro (EUR 541.462.301,26) gemeldet. Auf Werbe- und Informationsschaltungen entfielen davon nahezu 420 Millionen Euro (EUR 417.892.439,02). Die Gesamtzahl der gemeldeten Einzelpositionen summierte sich für 2024 auf rund 155.000 Werbemaßnahmen und Förderungen.

Neu ist seit 2024 auch eine gesetzlich geforderte, erweiterte Visualisierung der gemeldeten Daten, die die KommAustria mit Unterstützung der FH Joanneum Graz umsetzte und die Ausgaben und Geldflüsse auf verschiedensten Ebenen in interaktiv nutzbaren Diagrammen und Grafiken beeindruckend veranschaulicht. So kann unter https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at beispielsweise dargestellt werden, was und in welchem Umfang die öffentlichen Rechtsträger bei Medien inseriert haben oder welche Medien von welchen öffentlichen Rechtsträgern Werbeaufträge erhalten haben.

Hinzu kam mit der Novelle die Aufgabe an die öffentlichen Rechtsträger, der KommAustria Kopien von Annoncen, Werbefilmen, Plakaten oder Hörfunkspots vorzulegen, wenn für derartige Maßnahmen im jeweiligen Halbjahr insgesamt mehr als 10.000 Euro ausgegeben wurden. Auch zur Veröffentlichung dieser Werbe-Sujets richtete die KommAustria im Rahmen der Visualisierung eine öffentlich zugängliche Datenbank ein, auf der nun aus den zwei Halbjahren 2024 insgesamt 74.243 Werbe-Sujets eingesehen werden können.

Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) unter medientransparenz.at.