Nationale Finanzbildungs-Strategie

Fianzbildungsstrategie

1. Oktober 2025 (Presseinformation des Bundesministeriums Finanzen) - Mit der von der Europäischen Kommission vorgestellten EU-Finanzbildungsstrategie wird Finanzbildung erstmals europaweit auf eine gemeinsame Grundlage gestellt. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedstaaten zu stärken, damit sie fundierte Entscheidungen zu u.a. Kapitalmarkt, Vorsorge und digitalen Finanzprodukten treffen können.

Österreich nimmt in diesem Bereich bereits seit 2021 eine Vorreiterrolle ein: Unter dem Dach der Nationalen Finanzbildungsstrategie laufen derzeit über 200 Projekte, von Angeboten für Jugendliche, Frauen, Lehrlinge, berufstätige Erwachsene, kurz der gesamten Bevölkerung. Themen wie der Umgang mit Geld, Kredite und Schulden, Konsumentenschutz, Sparen und Investieren, Risikomanagement und Pensionsvorsorge bis hin zur Betrugsprävention im digitalen Raum werden dabei angeboten. Ein zentrales Instrument ist das Finanzbildungsportal Finanznavi“, das seit 2024 täglich viele Menschen mit praxisnahen Informationen versorgt.

„Finanzbildung ist der Schlüssel zur wirtschaftlichen Eigenverantwortung. Wer wirtschaftliche Zusammenhänge versteht, trifft klügere Entscheidungen – vom Haushaltsbudget bis zur Altersvorsorge. In Österreich arbeiten wir intensiv daran, dieses Wissen allen Menschen zugänglich zu machen. Die neue EU-Finanzbildungsstrategie bestätigt den von Österreich eingeschlagenen Kurs. Zudem verleiht sie unseren zahlreichen Maßnahmen weiteren Rückenwind“, betont Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.

Bereits im Juni hat Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl die Ausarbeitung einer neuen österreichischen Finanzbildungsstrategie in Auftrag gegeben, die ab 2027 in Kraft treten soll. Die Schwerpunkte im Finanzministerium der kommenden Jahre liegen u.a. auf Kapitalmarktkompetenz, Altersvorsorge für junge Menschen, Schutz im digitalen Raum sowie zielgruppenspezifischen Angeboten – insbesondere für Frauen.

ethos.at hat nachgefragt:

9. Oktober 2025

Sehr geehrte Frau Finanzstaatssekretärin,

in ihrer Presseinformation erfahren wir, „unter dem Dach der Nationalen Finanzbildungsstrategie laufen derzeit über 200 Projekte“. Die Suche nach „alle Projekte von Finanznavi“ liefert u.a. folgendes wirre Ergebnis:

„21 Ergebnisse für "alle projekte von Finanznavi". Die finanzielle Situation einer Privatperson hängt stark von ihrer Berufswahl, ihrem Verdienst… Das Leben ist voller Veränderungen und spannender Herausforderungen, vor allem das Familienleben Das Finanznavi ist ein Projekt im Rahmen der Nationalen Finanzbildungsstrategie Österreichs, das durch Das Finanznavi ist die erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger Österreichs zu Finanzthemen… Das Angebot reicht von Basisinformationen bis hin zu komplexeren Bereichen und bietet einen umfassenden… Alle Informationen sind in leicht verständlicher Sprache verfasst und sollen dazu einladen gerne auf… Um dies sicherzustellen, kann man auf dem Portal aus einer Vielzahl an Angeboten von Akteur:innen aus… Finanznavi-CheckMit dem Finanznavi-Check gibt es die Möglichkeit, Wissen Eine Gruppe von Steinfiguren in verschiedenen Größen“

1. Bitte um Auskunft um welchen Preis diese Seite errichtet wurde und gewartet wird.

2. Bitte um Auskunft über alle Projekte, die „unter dem Dach der Nationalen Finanzbildungsstrategie laufen“, konkret Projektbetreuer, Laufzeit und Kosten.

Zitat: "Bereits im Juni hat Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl die Ausarbeitung einer neuen österreichischen Finanzbildungsstrategie in Auftrag gegeben, die ab 2027 in Kraft treten soll."

3. Bitte um Auskunft, wann die Ausschreibung dazu stattgefunden hat, wie viele Angebote eingereicht wurden und wer den Zuschlag erhielt, sowie die Entwicklungskosten.

4. Bitte um Auskunft, warum eine neue österreichischen Finanzbildungsstrategie überhaupt notwendig ist, zumal Österreich „in diesem Bereich bereits seit 2021 eine Vorreiterrolle“ einnimmt. Weiters würden wir gerne wissen, ob das Finanzministerium keine kompetenten Mitarbeiter hat, um eine derartige Strategie intern zu entwickeln, zumal es dazu ja offenbar genaue Vorgaben der EU gibt.

UPDATE 27. Oktober 2025 – Antwort von Marlene Postl, Pressesprecherin:

Alle Projekte, die unter dem Dach der Nationalen Finanzbildungsstrategie laufen, sind hier zu finden: Finanzbildung in Österreich: Bildungsangebote | Finanznavi - Hier finden Sie nähere Informationen und Auskünfte über Anbieter.

Für die Erstellung der Seite haben das Bundesministerium für Finanzen und die OeNB eine Förderung der EU-Kommission erhalten. Daher sind dafür keine externen Kosten angefallen.

Die Nationale Finanzbildungsstrategie ab 2027 wird BMF-intern entwickelt. Alle relevanten Stakeholder werden bei der Erarbeitung miteinbezogen. Es findet keine Ausschreibung statt. Die Entwicklung einer Folgestrategie ist ein üblicher Prozess unter den OECD-Ländern, die nationale Finanzbildungsstrategien haben. Nachdem die Nationale Finanzbildungsstrategie für Österreich (2021-2026) Ende 2026 ausläuft, ist die Entwicklung einer Folgestrategie notwendig.

Diversion: wie man Recht rechtmäßig umgeht

Wöginger August

UPDATE 4. Mai 2026 - Wöginger wurde wegen Anstiftung des Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt, sowie zu unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen, in Wögingers Fall insgesamt 43.200 Euro. Danach kündigte er an, als Klubobmann zurückzutreten und als Nationalratsabgeordneter der ÖVP bleiben zu wollen. Damit kassiert er die halbe Gage, immer noch fast 10.000. Draufgabe: als Sozialsprecher will er künftig seine soziale Kompetenz einbringen.

9. Oktober 2025 - Es gibt kein Recht auf Gerechtigkeit. Es gibt nur ein Recht auf Rechtsprechung (d.h. Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren). Soweit die Erkenntnisse des Autors des Buches „Moral 4.0“ im Jahre 2017.

Derselbe Autor, heute Chefredakteur von ethos.at, gelangte zu neuen Erkenntnissen: es gibt ein Recht auf Umgehung der Rechtsprechung, sofern der Angeklagte prominent oder mächtig genug ist.

oesterreich.gv.at informiert: „Die Diversion wurde im Jahr 2000 auch für das Erwachsenenstrafrecht eingeführt – bis zu diesem Zeitpunkt fand sie ausschließlich im Jugendstrafrecht Verwendung. Eine Vielzahl von Strafverfahren wird heute mittels Diversion beendet. Wenn ein Betroffener ein derartiges Angebot erhält, sollte er Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.

Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Der Beschuldigte bzw. der Angeklagte bekommt im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z.B. gemeinnützige Arbeit).

Die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe ist somit nicht mehr die einzig mögliche Reaktion des Staates auf eine geklärte Straftat. Dank der Diversion muss die Staatsanwaltschaft zwar weiterhin jedem Verdacht der Begehung eines Offizialdeliktes nachgehen, aber nicht mehr jeden Beschuldigten anklagen.

Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert.“

Ergänzend dazu muss man wissen, dass rund 90 Prozent der angezeigten „mutmaßlichen“ Straftaten gar nicht bis zur Verhandlung gelangen, weil Staatsanwälte im Vorfeld die Chance auf Verurteilung für sehr gering einschätzen.

(SIEHE: Patrick Burow: Inside Strafjustiz)

Justizgroteske Wöginger

Gegen den nunmehrigen Klubobman der ÖVP, August Wöginger, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schon im Februar 2022 Untersuchungen aufgenommen. Es stand der Vorwurf im Raum, er habe einen Parteifreund zum Chef des Finanzamts Braunau befördert. In letzter Minute schwenkten Wöginger und zwei Mitangeklagte um und simulierten Reue. „Nicht einmal drei Stunden musste ÖVP-Klubchef August Wöginger als Angeklagter vor Gericht verbringen. Kurz nach Aufruf der Strafsache kam er zu Wort und entschuldigte sich für sein Verhalten. Die Mitangeklagten hatten das schon zuvor schriftlich getan. Das Signal war klar: Man will eine Diversion“, berichtet DerStandard.at (8.10.25)

So funktioniert Freunderlwirtschaft bzw Postenschacher wie’s in Österreich „gute alte Tradition“ ist. Das bestätigt sogar Wöginger mit seiner Ausrede: „Er sprach davon, dass sich das Politikverständnis seit seinem Einzug in den Nationalrat vor mehr als zwanzig Jahren geändert habe. Es tue ihm ‚ehrlich Leid‘, was der unterlegenen Bewerberin Christa Scharf passiert sei.“ (Quelle: DerStandard.at)

Das Ergebnis: „Sowohl für das Schöffengericht als auch für die WKStA kam die Diversion "gerade noch" infrage. Konkret muss der Erstangeklagte 17.000 Euro zahlen, der Zweitangeklagte 22.000 Euro und Wöginger 44.000 Euro. Zudem soll jeder einen symbolischen Betrag von 500 Euro an eine benachteiligte Bewerberin um den Chefposten im Finanzamt Braunau überweisen. Die Angeklagten nahmen das Angebot des Gerichts an“, so OÖN / nachrichten.at (7.10.25)

Und weitere Konsequenzen? Die ÖVP-Granden jubeln! "Dass August Wöginger den Gerichtssaal heute als unbescholtener Mann verlässt und das Strafverfahren damit beendet ist, freut mich nicht nur als sein Freund, sondern auch als Bundesparteiobmann der Volkspartei sehr", so Parteichef Christian Stocker, nebstbei Bundeskanzler der Republik.

Bleibt die Frage offen, ob sich Wöginger die Strafe von seinem kärglichen Klubobmanns-Salär abzwacken wird, oder ob der Betrag aus der Klubkassa beglichen wird. Man fragt sich ohnehin, wozu eigentlich die üppigen Klubfördermillionen sonst noch gebraucht werden.

Update 31. Oktober 2025 „Wieder alles anders: Nachdem das Landesgericht Linz die Gewährung einer Diversion für August Wöginger geradezu gepriesen hatte, legt die WKStA nun – auf Weisung – Beschwerde ein.“ (DiePresse.com 30.10.25)

Update 26. Februar 2026 - „Nach Aufhebung der Diversion geht heute der Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Finanzbeamte weiter. Am Wort ist heute der erstangeklagte Siegfried M.“, berichtet Kurier.at (26.2.26)

Justizgroteske Thurnhofer

Weil ethos-Chefredakteur HTH am Tag der NR-Wahl 2024, bei der er als Kandidat der LMP „passiv“ teilgenommen hat, über einen Bahnsteig der Wiener Linien gegangen ist, ohne einen Fahrschein zu lösen (weil er keine Bahn benutzt hatte und nicht die Absicht hegte, das zu tun), kam es im Mai 2025 zur Verhandlung am Bezirksgericht Mürzzuschlag.

Details: Wie Wien (h)intrum gegen uns vorgeht.

Diplomaten-Entschädigung

13. Oktober 2025 - „Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) spricht einem Diplomaten 15.000 Euro als Entschädigung im Fall der Besetzung des Botschafterpostens in Abu Dhabi mit dem früheren Pressesprecher von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Etienne Berchtold, zu.“ (ORF.at 15.10.25)

KPÖ kritisiert indessen die Drehtüre von der Politik in die Privatwirtschaft. Auch eine Form von Postenschacher.

KPÖ über Drexler

SIEHE AUCH:

Norbert Häring, Endspiel des Kapitalismus

Thilo Bode, Die Diktatur der Konzerne

BVG und Nationalrat in Theorie und PraxisAnalyse des 2. Hauptstücks des Bundesverfassungsgesetzes B-VG, die Gesetzgebung aus der Sicht eines Philosophen, der immer die Frage stellt: warum ist etwas so und nicht anders?

+ BVG B-VG Verfassung Österreichs: Schönheit und Eleganz? Anmerkungen zum gleichnamigen Buches erschienen bei MANZ, 2025

Erster österreichischer Littering-Report

Littering Report C VKS Christian Husar 01.10.2025

+ Neuer Bericht belegt erstmals das Ausmaß von „Littering“ in Österreich

+ Für 66 Prozent der Bevölkerung wird nicht genug gegen das achtlose Wegwerfen von Müll unternommen.

2. Oktober 2025 (Presseinformation des Österreichischen Städtebundes) - Das Problem des „Littering“ – also des achtlosen Wegwerfens von Abfällen – ist in Österreich größer als bisher belegt. Der heute vorgestellte 1. Österreichische Littering-Report kombiniert erstmals repräsentative Umfrageergebnisse mit einer landesweiten Datenerhebung und zeigt: Jährlich landen rund 15.000 Tonnen Abfälle auf Straßen, öffentlichen Plätzen und in der Natur und müssen von Gemeinden und Freiwilligen eingesammelt werden. „Der neue Bericht enthält solide Handlungsempfehlungen und soll es Entscheidungsträger:innen ermöglichen, evidenzbasierte Maßnahmen gegen Littering zu setzen“, sagte ÖSTERREICH SAMMELT-Sprecher Andreas Pertl bei der Präsentation in Wien.

Der 1. Österreichische Littering-Report ist die erste Publikation, die das Ausmaß des achtlosen Wegwerfens von Abfällen in Österreich systematisch dokumentiert.

Er verbindet die Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage mit einer umfassenden Datenerhebung bei den Gemeinden zu Art und Menge der gelitterten Abfälle im öffentlichen Raum. Damit liegt eine fundierte Basis vor, auf die Gemeinden, Politik und Wirtschaft bei der Planung von Maßnahmen zurückgreifen können. Konkret wurde dokumentiert, dass jährlich rund 15.000 Tonnen Abfälle per Hand eingesammelt werden – überwiegend durch kommunale Reinigungen, ergänzt durch ehrenamtliche Flurreinigungsaktionen. Diese Menge entspricht dem jährlichen Abfallaufkommen einer 30.000-Personen-Gemeinde. Am häufigsten betroffen sind Städte, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, Veranstaltungen stattfinden und öffentliche Flächen intensiv genutzt werden.

„Die Entleerung öffentlicher Restmüllbehälter und die manuelle Straßenreinigung – also das Aufsammeln von gelittertem Abfall – kostet den Städten und Gemeinden jedes Jahr rund 200 Millionen Euro“, berichtet Ferdinand Koch, Geschäftsführer der VÖA – Vereinigung öffentlicher Abfallwirtschaftsbetriebe. „Das sind Mittel, die wir eigentlich sehr gut an anderer Stelle einsetzen könnten.“

Michael Bartmann, Bundeskoordinator der ARGE Österreichischer Abfallwirtschaftsverbände, betont: „Der Report belegt nun erstmals in Zahlen, dass Littering ein ernstzunehmendes Problem ist. Klar ist: Für ein sauberes und lebenswertes Umfeld unserer Bevölkerung müssen bestehende Maßnahmen weitergeführt, aber auch neue Ansätze gesucht werden, um Littering so weit wie möglich zu reduzieren.“

Wie häufig bestimmte Produkte gelittert werden

Von den untersuchten Produkten landen Zigarettenstummel am häufigsten in der Umwelt – laut Datenerhebung werden rund 183 Millionen Stück pro Jahr weggeräumt. Dahinter folgen Sackerl und Folien (ca. 62 Mio.), Getränkebecher (13 Mio.) und Lebensmittelverpackungen (11 Mio.). Es handelt sich um Hochrechnungen aus den dokumentierten Littering-Mengen – die Dunkelziffern sind weitaus höher. Eine Schätzung des Umweltbundesamts geht davon aus, dass jährlich mindestens drei Milliarden Zigarettenstummel unsachgemäß entsorgt werden.

Im Bereich der Kunststoffflaschen wurde mit 1. Jänner 2025 ein Pfandsystem eingeführt, um Littering zu reduzieren, denn diese Gebinde zählten bislang ebenfalls zu den am häufigsten gelitterten Kunststoffverpackungen. „Die Österreichischen Gemeinden, aber auch die Wirtschaft engagieren sich schon seit Jahren, Littering zu reduzieren und die Bevölkerung dahingehend zu sensibilisieren. Der neue Report zeigt aber deutlich, dass es weiterhin großen Handlungsbedarf gibt, um Vermüllung noch weiter zu reduzieren und unser aller Umfeld sauber und lebenswert zu halten“, sagt Andreas Pertl, Geschäftsführer der Verpackungskoordinierungsstelle und Sprecher der Initiative von ÖSTERREICH SAMMELT.

Wie die Bevölkerung Littering sieht

Eine repräsentative Befragung von 2.096 Personen durch das Market Institut im Auftrag von ÖSTERREICH SAMMELT verdeutlicht zugleich, dass Littering auch für die Bevölkerung keineswegs ein Randthema ist. Mehr als acht von zehn Menschen in Österreich (84 Prozent) ärgern sich „sehr“ oder „etwas“ über Müll auf Straßen oder in der Natur. Knapp ein Drittel (31 Prozent) hat den Eindruck, dass die Vermüllung in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Gleichzeitig geben 49 Prozent an, selbst schon einmal Abfälle achtlos entsorgt zu haben – meist Kaugummis (46 Prozent), Zigarettenstummel (39 Prozent) oder Essensreste (35 Prozent). Während für das eigene Littering-Verhalten vorwiegend praktische Gründe und Unachtsamkeit genannt werden, wird über andere vor allem gesagt, sie seien zu faul oder gleichgültig (je 72 Prozent) und entsorgen deshalb ihre Abfälle nicht ordnungsgemäß. Zwei Drittel (66 Prozent) der Bevölkerung finden, dass nicht genügend gegen Littering unternommen wird. Wirksame Maßnahmen sind aus ihrer Sicht insbesondere mehr Aufklärung, höhere Geldstrafen und die Verpflichtung, dass Verursacher:innen selbst bei der Reinigung mithelfen müssen.

Handlungsempfehlungen

Die Ergebnisse von Datenerhebung und Umfrage machen deutlich, an welchen Stellen Maßnahmen ansetzen sollten. Auf dieser Basis formuliert der Report vier konkrete Empfehlungen, wie Gemeinden, Politik und Gesellschaft dem Littering-Problem begegnen können. „Aufklärung bleibt der wichtigste Hebel – besonders bei jungen Zielgruppen, die früh für richtige Entsorgung sensibilisiert werden müssen. Ebenso braucht es attraktive Mehrwegalternativen, eine konsequente Optimierung der Entsorgungsinfrastruktur und die Ausschöpfung bestehender Strafmöglichkeiten. All diese Maßnahmen zusammen können das Littering-Problem wirksam eindämmen“, so Andreas Pertl.

Johannes Pressl, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes: „Für die Gemeinden ist der Littering-Report eine wertvolle Grundlage. Er zeigt erstmals in Zahlen, welche Mengen an Abfällen wir Jahr für Jahr beseitigen müssen und welche Kosten dadurch entstehen. Diese Daten helfen uns, das Problem sichtbar zu machen und gemeinsam mit Bund, Ländern und der Bevölkerung gezielt Lösungen zu entwickeln. Klar ist: Saubere Orte sind ein zentrales Anliegen der Gemeinden – und dafür braucht es verlässliche Fakten und die Unterstützung aller.“

Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes: „Die Städte sind besonders betroffen: Wo viele Menschen leben und öffentlicher Raum intensiv genutzt wird, entstehen auch mehr Abfälle. Der Littering-Report liefert uns erstmals eine fundierte Datengrundlage, um diese Belastung auch belegbar zu machen. Für die Städte ist das ein wichtiger Schritt, um Maßnahmen gezielt zu planen und die öffentliche Diskussion auf eine sachliche Basis zu stellen.“

Den gesamten Bericht finden Sie im Download-Bereich.