RTR-Rundfunkfonds 2026

RTR TV u Radiio 2026

+ RTR-Rundfunkfonds fördern 2026 Vielfalt und Ausbau des Informationsangebotes in TV und Radio deutlich

+ Schwerpunkte Regionalität und Lokales

+ Entscheidungen zum 1. Einreichtermin 2026 für Privatrundfunkfonds und Nichtkommerziellen Rundfunkfonds

12. Februar 2025 - (RTR Presseinformation) - Im Juli 2024 hatte der Gesetzgeber die Mittel des Privatrundfunkfonds um 5 Millionen Euro auf jährlich 25 Millionen Euro und die Mittel des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds für freie Radio- und TV-Angebote um 1,25 Millionen Euro auf 6,25 Millionen Euro angehoben. Die Erhöhungen standen jedoch erst zum 2. Fördertermin 2024 zur Verfügung und konnten daher im betreffenden Jahr nicht mehr ausgeschöpft werden. Insbesondere der erste der jährlich zwei Einreichtermine ist für die Jahresplanung der Programmveranstalter von besonderer Bedeutung. So wurden 2024 rund 3,4 Millionen Euro im Privatrundfunkfonds und knapp 1,1 Millionen Euro im Nichtkommerziellen Rundfunkfonds in das Budget 2025 vorgetragen.

Die Anhebung der Bundes-Fördermittel für den Privatrundfunkfonds und für den Nichtkommerziellen Rundfunkfonds im Sommer 2024 zeigt eine klar erkennbare Wirkung auf die Produktion von Informationsangeboten bei Österreichs privaten Fernseh- und Radioprogrammen.

Der für die Fördervergabe zuständige Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) meldet für den ersten Einreichtermin 2026 des Privatrundfunkfonds eine Zunahme geförderter TV-Projekte um knapp 26 % und eine Anhebung der Gesamtfördersumme im Bereich TV um rund 29 % im Vergleich zum ersten Einreichtermin im Jahr 2024 vor Erhöhung der Mittel. Im Fokus der Fördermittelvergabe stehen regionale und lokale Programmanbieter, deren Gesamtförderung für 2026 gegenüber 2024 um 43 % erhöht werden konnte. Das Gesamtfördervolumen im Bereich Hörfunk stieg um knapp 17 %, für Nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter um insgesamt knapp 29 %.

„Im direkten Vergleich der Förderergebnisse aus den jeweils ersten Einreichterminen der Jahre 2024 und 2026 können wir erstmals einen realistischen, bereinigten Effekt der Fonds-Erhöhungen aus dem Jahr 2024 darstellen“, erläutert Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien. „Da ein Großteil der Erhöhung 2024 nicht mehr in das Verfahren zur Vergabe der Rundfunkförderung des betreffenden Jahres einfließen konnte und daher in das Budget des Folgejahres eingestellt wurde, stellte das Förderjahr 2025 eine Ausnahmesituation mit einem einmalig besonders hoch ausgestatteten Fördertopf, mehr Projektförderungen und besonders hohen Förderquoten dar. Aber auch die Förderergebnisse 2026 zeigen einen deutlichen Zuwachs an Inhalteförderung im Privatfunk“, so Struber.

Mit einer Anhebung der Gesamtfördersumme für Projekte bundesweiter Privatfernsehveranstalter um knapp 22 % und für regionale TV-Anbieter um 43 % im Vergleich zum ersten Einreichtermin 2024, folgt der Privatrundfunkfonds auch 2026 dem Kurs einer bedarfsgerechten Stärkung von Inhalts-, Medien- und Meinungsvielfalt. Der Abfluss von Werbegeld zu den großen Tech‑Plattformen verschärft den wirtschaftlichen Druck auf österreichische Medien immer mehr – und trifft regionale und lokale Anbieter besonders.

„Für die demokratiepolitische Information und Bildung in Österreich braucht es journalistische Inhalte aus heimischer, regionaler und lokaler Kompetenz. Allerdings schwindet jährlich die Finanzierungsgrundlage in Form von Werbung an die großen, internationalen Online-Konzerne, die ihr Informationsangebot und ihren Erfolg auch aus den Produkten österreichischer Medienhäuser generieren, was im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz nochmals verschärft wird. Unsere Förderungen tragen entscheidend dazu bei, um die daraus resultierenden massiven Herausforderungen für Österreichs Medienvielfalt abzumildern“, sagt Wolfgang Struber.

Nach Prüfung der Förderansuchen zum ersten Einreichtermin 2026 durch die Förderabteilung der RTR auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Kriterienerfüllung sowie nach ausführlicher Beratung und Zustimmung durch alle Fachbeiratsmitglieder, erhalten insgesamt 341 Projekte eine Förderzusage mit einem Gesamtfördervolumen von rund 23 Millionen Euro aus dem Privatrundfunkfonds. Darunter sind 224 Hörfunkprojekte, 112 TV-Projekte und 5 Projekte von Ausbildungseinrichtungen.

Aus dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds wurden Förderungen in Höhe von gut 6 Millionen Euro für 87 Projekte zugesagt, darunter 73 Hörfunk- und 12 TV-Projekte sowie 2 Projekte von Ausbildungseinrichtungen.

Restmittel aus beiden Fonds bleiben einer Vergabe für kurzfristig geplante Projekte in einem zweiten Einreichtermin von Mitte April bis Mitte Mai 2026 vorbehalten.

Die geförderten Projekte und Medienunternehmen und die einzelnen Fördersummen sind umfassend auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_PRRF (Privatrundfunkfonds) und unter https://www.rtr.at/Entscheidungen_NKRF (Nichtkommerzieller Rundfunkfonds).

Über die RTR Medien

Der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) ist Österreichs größte Förderstelle für Medienunternehmen (Radio, Fernsehen, Print, Audio-Podcast) und unterstützt mit dem Fernsehfonds Austria Fernsehfilm-Produktionen und damit internationale Investitionen in den heimischen Filmstandort. Als Kompetenzzentrum dieser Märkte, teilt die RTR Medien ihr Wissen in Studien, Berichten oder Veranstaltungen. Die RTR mit ihren Fachbereichen Medien sowie Telekommunikation und Post ist Geschäftsstelle der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), der Telekom Control Kommission (TKK) und der Post Control Kommission (PCK). Geschäftsführer des Fachbereichs Medien ist Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post ist Dr. Klaus M. Steinmaurer. rtr.at.

Kunstmarkt: Noble Begierden

Liechenstein Begierden

NOBLE BEGIERDEN

Eine Geschichte des europäischen Kunstmarkts

30. Jänner - 6. April 2026 | GARTENPALAIS Liechtenstein

täglich von 10 bis 18 Uhr, Eintritt frei

(information des Museums) Der Kunstmarkt mit seinen Akteuren, Institutionen und Mechanismen fasziniert seit jeher. Im GARTENPALAIS Liechtenstein stehen im Frühjahr erstmals die zugrundeliegenden Dynamiken wie Marktplätze, Verkaufsstrategien und Preisgestaltung im Zentrum einer bahnbrechenden internationalen Ausstellung. Die Fürstlichen Sammlungen Liechtenstein beleuchten in dieser Schau den europäischen Kunsthandel von der griechisch-römischen Antike über die italienischen Stadtstaaten der Renaissance und das Goldene Zeitalter der Niederlande bis hin zu sensationsheischenden Präsentationen und transatlantischen Verkäufen im 19. Jahrhundert.

Dabei wird erfahrbar, wie jahrtausende- bzw. jahrhundertealt viele Phänomene des Kunstmarkts im Grunde sind. Da bahnbrechende Entwicklungen oft von Städten und Regionen ausgingen, widmet die Sonderausstellung diesen Innovationszentren eigene Räume, in denen die Fortschritte und neuartigen Praktiken veranschaulicht werden. Auf diese Weise wird deutlich, wie nachhaltig der Handel nicht nur die Verbreitung von Werken, sondern auch die Entwicklung der Künste und die Kunstgeschichtsschreibung geprägt hat.

Prominente Leihgaben internationaler Sammlungen, darunter Gemälde von Tizian, Van Dyck, Monet und Klimt, machen gemeinsam mit Hauptwerken aus den Fürstlichen Sammlungen wie Arbeiten von Giambologna, Brueghel, Rembrandt und Canaletto diese anregende Ausstellung nicht nur zu einem historischen Erlebnis, sondern auch zu einem wahren Schaugenuss.

Woher kommen die „Wiederösterreicher“?

Schellhorn u NFonds

Erinnern für die Zukunft: Neues Kooperationsprojekt von Außenministerium und Nationalfonds rückt Geschichten von „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ ins Zentrum

27. Januar 2026 (Presse-Aussendung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten) Die Entscheidung des österreichischen Parlaments im Jahr 2019, Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, war wegweisend. Seitdem haben über 40.000 Personen ihr Vertrauen in Österreich gesetzt und einen Teil ihrer Identität zurückerlangt – nicht zuletzt durch die engagierte Unterstützung der österreichischen Vertretungsbehörden weltweit.

Foto BMAI, Sepp Schellhorn und Hannah M. Lessing

Um die vielfältigen Erfahrungen dieser „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ stärker im Bewusstsein Österreichs zu verankern, hat das Außenministerium in Zusammenarbeit mit dem Nationalfonds der Republik Österreich das neue Projekt „Erinnerung im Dialog – Stimmen der ‚Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreicher` gem. §58c StbG“ auf den Weg gebracht. Sowohl durch die wissenschaftliche Aufarbeitung im Rahmen sogenannter „Erinnerungsdialog-Residencies“ als auch durch künstlerische Auseinandersetzungen werden ihre Familiengeschichten für alle sichtbar und erlebbar

„Erinnerungskultur heißt Verantwortung. Verantwortung für die Gegenwart, aber vor allem für die Zukunft. Das neue Projekt von Außenministerium und Nationalfonds füllt diesen Anspruch mit Leben. Es verwandelt Erinnerung in einen aktiven Beitrag – gegen Antisemitismus, gegen Ausgrenzung und für eine offene, demokratische Gesellschaft“, so Staatssekretär Sepp Schellhorn.

Auch die Vorständin des Nationalfonds, Hannah M. Lessing, betont die Bedeutung der wegweisenden Initiative für die Zukunft des Erinnerns und der Identität: „Erinnerung und Dialog sind seit 30 Jahren grundlegende Elemente in der Arbeit des Nationalfonds. In vielen Gesprächen mit Überlebenden und ihren Nachfahren wurde ihre besondere Verbundenheit ebenso wie die Ambivalenz zur „alten Heimat“ Österreich spürbar. Es ist daher entscheidend, mit Gewalt zerrissene Beziehungen neu zu knüpfen und vertriebene Geschichte gemeinsam zurück nach Österreich zu holen – genau das macht das neue Projekt.“

Dabei stehen die „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreicher“ selbst im Mittelpunkt. Aus diesem Grund waren im Rahmen eines Pressegesprächs Kathy Henderson, eine der ersten „Wiederösterreicherinnen“ in Großbritannien, und Yakov Weisl als Vertreterin und Vertreter der lebendigen Erinnerungskultur per Livestream aus Tel Aviv und London zugeschaltet. Henderson und Weisl verbinden neben ihrer Staatsbürgerschaft nach §58c in besonderer Weise Vergangenheit und Zukunft über Generationen hinweg. So war die Schwester des Urgroßvaters Weisls, Marianne Beth, die erste in Österreich eingetragene Rechtsanwältin; Weisls Urgroßvater, Wolfgang von Weisl, war besonders aktiv in den österreichisch-israelischen Beziehungen nach dem 2. Weltkrieg.

Sowohl Henderson als auch Weisl unterstrichen die Relevanz und Aktualität des Projekts. „Der Rückgriff auf verlorene Erinnerungen ist besonders wichtig und dadurch kann der Vergangenheit die Hand gereicht werden“, so Henderson. „Die in die Zukunft blickende junge Generation kann durch dieses Projekt stärkere Beziehungen mit Österreich aufbauen und Brücken festigen“, erklärte Weisl.

UPDATE 8.7.2026 - Was für Nachkommen von Nazi-Opfern gilt, soll für Südtiroler offenbar nicht gelten. Der FPÖ-Abgeordnete Peter Wurm tritt (offenbar vergeblich) für das Recht der Südtiroler ein, die österreichische Staatsberügerschaft parallel zur italienischen zu erwerben. Wurms Rede im Parlament auf Facebook.

ethos.at hat nachgefragt:

29. Jänner 2026 S.g. Herr Staatssekretär Schellhorn,

bezugnehmend auf den Bericht "Erinnern für die Zukunft" bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Aus welchen Staaten kommen die 40.000 „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ (Bitte um vollständige Aufstellung der Staaten und jeweiligen Anzahl seit 2019).

2. Welche Kosten entstehen den „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ bei der Einbürgerung?

3. Welche Kosten entstehen der Republik Österreich für die amtlichen Maßnahmen (bitte um genaue Angaben pro Jahr seit 2019)

4. Welche Pflichten entstehen der Republik Österreich gegenüber den 40.000 neuen Staatsbürgern?

5. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht lässt keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. (Quelle: oesterreich.gv.at) Wie wird dieser Widerspruch bei den „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ aufgehoben?

6. Der genannte Artikel berichtet über „wissenschaftliche Aufarbeitung“ und „künstlerische Auseinandersetzungen“ zu dem Thema. Welche Projekte wurden bislang verwirklicht, welche werden laufend betreut und entwickelt, wo finden sich die Dokumentationen, wie hoch waren die bisherigen Kosten und wie hoch sind die laufenden Kosten?

7. Abgesehen von spärlichen Beiträgen zur Erinnerungskultur ist aus dem Artikel 58c kein Mehrwert für die Republik Österreich zu erkennen. Bitte um Klärung!

Mit freundlichen Grüßen, HTH, CR ethos.at