Kunstmarkt: Noble Begierden

Liechenstein Begierden

NOBLE BEGIERDEN

Eine Geschichte des europäischen Kunstmarkts

30. Jänner - 6. April 2026 | GARTENPALAIS Liechtenstein

täglich von 10 bis 18 Uhr, Eintritt frei

(information des Museums) Der Kunstmarkt mit seinen Akteuren, Institutionen und Mechanismen fasziniert seit jeher. Im GARTENPALAIS Liechtenstein stehen im Frühjahr erstmals die zugrundeliegenden Dynamiken wie Marktplätze, Verkaufsstrategien und Preisgestaltung im Zentrum einer bahnbrechenden internationalen Ausstellung. Die Fürstlichen Sammlungen Liechtenstein beleuchten in dieser Schau den europäischen Kunsthandel von der griechisch-römischen Antike über die italienischen Stadtstaaten der Renaissance und das Goldene Zeitalter der Niederlande bis hin zu sensationsheischenden Präsentationen und transatlantischen Verkäufen im 19. Jahrhundert.

Dabei wird erfahrbar, wie jahrtausende- bzw. jahrhundertealt viele Phänomene des Kunstmarkts im Grunde sind. Da bahnbrechende Entwicklungen oft von Städten und Regionen ausgingen, widmet die Sonderausstellung diesen Innovationszentren eigene Räume, in denen die Fortschritte und neuartigen Praktiken veranschaulicht werden. Auf diese Weise wird deutlich, wie nachhaltig der Handel nicht nur die Verbreitung von Werken, sondern auch die Entwicklung der Künste und die Kunstgeschichtsschreibung geprägt hat.

Prominente Leihgaben internationaler Sammlungen, darunter Gemälde von Tizian, Van Dyck, Monet und Klimt, machen gemeinsam mit Hauptwerken aus den Fürstlichen Sammlungen wie Arbeiten von Giambologna, Brueghel, Rembrandt und Canaletto diese anregende Ausstellung nicht nur zu einem historischen Erlebnis, sondern auch zu einem wahren Schaugenuss.

Woher kommen die „Wiederösterreicher“?

Schellhorn u NFonds

Erinnern für die Zukunft: Neues Kooperationsprojekt von Außenministerium und Nationalfonds rückt Geschichten von „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ ins Zentrum

27. Januar 2026 (Presse-Aussendung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten) Die Entscheidung des österreichischen Parlaments im Jahr 2019, Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, war wegweisend. Seitdem haben über 40.000 Personen ihr Vertrauen in Österreich gesetzt und einen Teil ihrer Identität zurückerlangt – nicht zuletzt durch die engagierte Unterstützung der österreichischen Vertretungsbehörden weltweit.

Foto BMAI, Sepp Schellhorn und Hannah M. Lessing

Um die vielfältigen Erfahrungen dieser „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ stärker im Bewusstsein Österreichs zu verankern, hat das Außenministerium in Zusammenarbeit mit dem Nationalfonds der Republik Österreich das neue Projekt „Erinnerung im Dialog – Stimmen der ‚Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreicher` gem. §58c StbG“ auf den Weg gebracht. Sowohl durch die wissenschaftliche Aufarbeitung im Rahmen sogenannter „Erinnerungsdialog-Residencies“ als auch durch künstlerische Auseinandersetzungen werden ihre Familiengeschichten für alle sichtbar und erlebbar

„Erinnerungskultur heißt Verantwortung. Verantwortung für die Gegenwart, aber vor allem für die Zukunft. Das neue Projekt von Außenministerium und Nationalfonds füllt diesen Anspruch mit Leben. Es verwandelt Erinnerung in einen aktiven Beitrag – gegen Antisemitismus, gegen Ausgrenzung und für eine offene, demokratische Gesellschaft“, so Staatssekretär Sepp Schellhorn.

Auch die Vorständin des Nationalfonds, Hannah M. Lessing, betont die Bedeutung der wegweisenden Initiative für die Zukunft des Erinnerns und der Identität: „Erinnerung und Dialog sind seit 30 Jahren grundlegende Elemente in der Arbeit des Nationalfonds. In vielen Gesprächen mit Überlebenden und ihren Nachfahren wurde ihre besondere Verbundenheit ebenso wie die Ambivalenz zur „alten Heimat“ Österreich spürbar. Es ist daher entscheidend, mit Gewalt zerrissene Beziehungen neu zu knüpfen und vertriebene Geschichte gemeinsam zurück nach Österreich zu holen – genau das macht das neue Projekt.“

Dabei stehen die „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreicher“ selbst im Mittelpunkt. Aus diesem Grund waren im Rahmen eines Pressegesprächs Kathy Henderson, eine der ersten „Wiederösterreicherinnen“ in Großbritannien, und Yakov Weisl als Vertreterin und Vertreter der lebendigen Erinnerungskultur per Livestream aus Tel Aviv und London zugeschaltet. Henderson und Weisl verbinden neben ihrer Staatsbürgerschaft nach §58c in besonderer Weise Vergangenheit und Zukunft über Generationen hinweg. So war die Schwester des Urgroßvaters Weisls, Marianne Beth, die erste in Österreich eingetragene Rechtsanwältin; Weisls Urgroßvater, Wolfgang von Weisl, war besonders aktiv in den österreichisch-israelischen Beziehungen nach dem 2. Weltkrieg.

Sowohl Henderson als auch Weisl unterstrichen die Relevanz und Aktualität des Projekts. „Der Rückgriff auf verlorene Erinnerungen ist besonders wichtig und dadurch kann der Vergangenheit die Hand gereicht werden“, so Henderson. „Die in die Zukunft blickende junge Generation kann durch dieses Projekt stärkere Beziehungen mit Österreich aufbauen und Brücken festigen“, erklärte Weisl.

UPDATE 8.7.2026 - Was für Nachkommen von Nazi-Opfern gilt, soll für Südtiroler offenbar nicht gelten. Der FPÖ-Abgeordnete Peter Wurm tritt (offenbar vergeblich) für das Recht der Südtiroler ein, die österreichische Staatsberügerschaft parallel zur italienischen zu erwerben. Wurms Rede im Parlament auf Facebook.

ethos.at hat nachgefragt:

29. Jänner 2026 S.g. Herr Staatssekretär Schellhorn,

bezugnehmend auf den Bericht "Erinnern für die Zukunft" bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Aus welchen Staaten kommen die 40.000 „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ (Bitte um vollständige Aufstellung der Staaten und jeweiligen Anzahl seit 2019).

2. Welche Kosten entstehen den „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ bei der Einbürgerung?

3. Welche Kosten entstehen der Republik Österreich für die amtlichen Maßnahmen (bitte um genaue Angaben pro Jahr seit 2019)

4. Welche Pflichten entstehen der Republik Österreich gegenüber den 40.000 neuen Staatsbürgern?

5. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht lässt keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. (Quelle: oesterreich.gv.at) Wie wird dieser Widerspruch bei den „Wiederösterreicherinnen und Wiederösterreichern“ aufgehoben?

6. Der genannte Artikel berichtet über „wissenschaftliche Aufarbeitung“ und „künstlerische Auseinandersetzungen“ zu dem Thema. Welche Projekte wurden bislang verwirklicht, welche werden laufend betreut und entwickelt, wo finden sich die Dokumentationen, wie hoch waren die bisherigen Kosten und wie hoch sind die laufenden Kosten?

7. Abgesehen von spärlichen Beiträgen zur Erinnerungskultur ist aus dem Artikel 58c kein Mehrwert für die Republik Österreich zu erkennen. Bitte um Klärung!

Mit freundlichen Grüßen, HTH, CR ethos.at

DDR 4.0: Der Fall Dr Witzschel u.a.

DE Dr. Witzschel Schauprozess

Kultur der Kulturlosigkeit / Politische Ästhetik / Politische Anästhetik

Weitere FÄLLE siehe: Ärzte mit Gewissen = aerzte-mit-gewissen.org

Update 26. Juni 2026 - Biancas Rechtsanwalt Wilfried Schmitz teilte mit: Das letzte Drittel ihrer Freiheitsstrafe wurde § 57 Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt.

Viel zu spät, wenn man sich die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich Erkenntnissen offizieller Stellen zu den Verfolgungen von Ärzten in der Coronazeit anschaut, die ihre Verpflichtung, zum Wohle des einzelnen Patienten zu handeln und sich nicht von dritten Personen beeinflussen zu lassen, noch ernst nehmen.

Trotzdem freuen wir uns sehr mit Frau Dr. med. Bianca Witzschel, dass die Haftentlassung für Ende Juli vorgesehen ist. Ein genauer Termin wird noch bekanntgegeben.

Ein großer Dank hier gilt auch insbesondere dem US amerikanischen Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., dessen Interventionen im Rahmen des sogenannten "Warken-Briefes" an die deutsche Gesundheitsministerin Nina Warken, in dem er auf das Schicksal hunderter Ärzte in Deutschland aufmerksam macht, denen noch immer gerichtliche und politische Verfolgung droht, wegen ihrer medizinischen Einschätzung, Patienten in der Coronazeit vor Schaden zu bewahren.

Weiterer großer Dank gilt dem US Amerikaner Leland Lehrman, einem langjährigen Mitarbeiter von Robert F. Kennedy Jr., der Bianca Witzschel erst vor wenigen Wochen auf Einladung und Initiative und in Begleitung der auch mit Bianca in Kontakt stehenden Rechtsanwältin Katja Wörmer besucht und von ihrem Schicksal berichtet hatte.

Update 22. Mai 2026 - Boris Reitschuster @reitschuster via X.com am 22.5.2026 Ich habe in den letzten Jahren viel gesehen. Aber dieser Fall macht mich fassungslos. Dr. Bianca Witzschel, 69, sitzt wegen Corona-Attesten in der JVA Chemnitz – und schreibt von dort Grußbotschaften an Kollegen, die dasselbe taten wie sie: Patienten vor staatlicher Nötigung schützten. Witzschel muss dafür jetzt nochmal fast 500 Tage in Haft – zusätzlich zu 476 Tagen, die sie bereits abgesessen hat. Derselbe Richter schickte einen dreifachen Vergewaltiger auf Bewährung nach Hause. Das ist kein Justizirrtum. Das ist eine klare Aussage, wen dieser Staat als Feind betrachtet.

Update 2. April 2026 – Frei Sachsen berichten: Bianca bleibt weiter im Gefängnis: Am Dienstag fand die Anhörung über eine vorzeitige Haftentlassung statt. Diese ist möglich, sobald die Hälfte der Zeit verbüßt wurde, die sogenannte Halbstrafe. Doch die Richter am Landgericht Chemnitz haben den Antrag nach mündlicher Anhörung abgelehnt. Im Klartext: Bianca bleibt für das angebliche Fälschen von Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Maskenbefreiungsattesten weiter im Kerker. Mindestens bis Juli 2026, wenn die nächste Möglichkeit besteht, einen weiteren Antrag auf vorzeitige Haftentlassung, dann nach Zweidritteln der verbüßten Zeit, zu stellen.

Update 27. März 2026 - FREIE SACHSEN informieren: seit fast zwei Monaten sitzt die Ärztin Dr. Bianca Witzschel nun bereits wieder im Gefängnis. Es ist die späte Rache des Corona-Regimes und der Versuch, eine mutige Frau zu brechen. Doch Bianca bleibt standhaft. Auch, weil die Solidarität immer größer wird. Am gestrigen Donnerstag fand eine weitere Demonstration vor der JVA statt, die bis zur Haftzelle von Bianca führte, welche die Demo mit einem selbstgebastelten Herz empfing und sich über den Zuspruch sichtlich bewegt zeigte. Schau Dir die emotionalen Bilder des Protestes an (youtube.com). So geht Gemeinschaft - wir lassen Bianca nicht alleine!

Update 5. Februar 2026 - Vor wenigen Minuten hat die Medizinerin Dr. Bianca Witzschel ihre Haftstrafe in der JVA Chemnitz angetreten. Die Verhaftung der mutigen Medizinern, die Menschen vor der mRNA-Giftspritze gerettet hat, ist eine Schande. Umso wichtiger ist es, die Solidaritätskampagne noch breiter zu organisieren, damit das ganze Land davon erfährt!

„Am 22. Januar 2026 erhielt die sächsische Ärztin Dr. Bianca Witzschel eine Ladung zum Haftantritt innerhalb von zwei Wochen. 1,5 Jahre Untersuchungshaft sind der deutschen Justiz und der deutschen Politik immer noch nicht genug, wenn es um Ärzte geht, die der deutschen Bevölkerung mit Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen zur Seite standen. Die Mühlsteine der Verfolgung mahlen weiter. Trotz Kritik aus den USA.“ Details siehe: demokratischerwiderstand.de

Dr. Elke Austenat @Elke_Austenat via X.com am 25.1.2026 Die Art der Vorführung – Handschellen, Ketten, öffentliche Zurschaustellung – vermittelt den Eindruck eines Schwerverbrechens. In einem Verfahren, das ärztliche Atteste betrifft und keinerlei Gewalt- oder Fluchtgefahr erkennen lässt, ist dies nicht mehr mit rechtsstaatlicher Zurückhaltung erklärbar.

Siehe auch: Impfquote und Prämien wie in der DDR: Berliner Ärztin warnt vor Kollaps in der Versorgung (Berliner-Zeitung.de 25.1.2026)

Eine derartige Form der Vorführung steht in keinem erkennbaren Verhältnis zum Tatvorwurf und wirft ernsthafte Fragen nach Verhältnismäßigkeit, rechtsstaatlicher Kultur und dem Umgang mit medizinischer Berufsausübung auf. 

Als jemand, der politische Vorführungen aus einem autoritären System persönlich erlebt hat – einem Staat, der sich selbst als „Deutsche Demokratische Republik“ verstand, faktisch jedoch einer Nomenklatura-Herrschaft entsprach –, etwa beim Transport politischer Gefangener in Handschellen von der Untersuchungshaft in Berlin-Pankow in den Strafvollzug nach Hoheneck, ist diese Form der öffentlichen Demütigung beunruhigend vertraut. [Anm ethos: 1980 bis 1982 war Austenat in politischer Haft in der Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Pankow sowie in der Strafvollzugsanstalt Hoheneck (Stollberg/Erzgebirge). 1982 erfolgte der Freikauf durch die Bundesrepublik Deutschland mit anschließender Übersiedlung nach West-Berlin. 1982 und erneut nach der Wiedervereinigung 1990 wurde sie als politisch Verfolgte des DDR-Regimes anerkannt.]

Die Frage, die sich stellt, lautet daher nicht polemisch, sondern nüchtern:

Wird politische Zurschaustellung wieder als Mittel staatlicher Machtdemonstration akzeptiert?

Denn nicht vergessen: Die Mehrzahl der Straftäter werden ohne Handschellen vorgeführt. Handschellen sind kein Automatismus, sondern eine Zwangsmaßnahme, die nur bei konkreter Notwendigkeit zulässig ist.

👉 Fesselung nur bei: Fluchtgefahr, Gewaltbereitschaft, Selbstgefährdung, onkreter Sicherheitslage

Wenn bereits die bloße Behauptung, Dr. Witzschel gehöre der sogenannten „Reichsbürger“-Szene an oder stehe ihr nahe, ausreicht, um Maßnahmen zu legitimieren, ist dies rechtsstaatlich hochproblematisch. Denn: Eine Zugehörigkeit zur Reichsbürger-Szene ist nicht belegt. Es existiert hierzu keine gerichtliche Feststellung, keine rechtskräftige Entscheidung und kein belastbarer Nachweis.

Denn: Gerichte haben wiederholt festgestellt:

Eine öffentliche Vorführung in Handschellen hat stigmatisierenden Charakter und darf nicht als Machtdemonstration oder Abschreckung eingesetzt werden.

Der Prozess fand zudem noch im Hochsicherheits-Saal seit dem 14.11.2023 statt. Die Rechtsprechung spricht hier von: „Prangerwirkung“, „Vorverurteilung durch äußere Umstände“, Verletzung der Menschenwürde, wenn unverhältnismäßig

Wo öffentliche Vorführung, Sicherheitskulisse und Stigmatisierung die Rechtsfindung überlagern, nimmt ein Verfahren den Charakter eines Schauprozesses an.

Das ist mit dem Geist des Grundgesetzes nicht vereinbar.

Ein Schauprozess ist kein Vorwurf – sondern eine Zustandsbeschreibung, wenn Öffentlichkeit zur Disziplinierung wird.

Update Dr. Elke_Austenat @Elke_Austenat

Hinweis meinerseits vorab:

Ergänzend erlaube ich mir folgenden Hinweis in eigener Sache: Gegen mich läuft seit dem Jahr 2022 ein Verfahren im Zusammenhang mit der Ausstellung ärztlicher Atteste/Immunitätsbescheinigungen auf der Basis von Laborbefunden, die in akkreditierten Laboren nach den jeweils geltenden gesetzlichen und fachlichen Standards erhoben und bewertet wurden.

Durch den Sonderermittler der Ärztekammer wurde schon vor Monaten bestätigt, dass keine Gefälligkeitsatteste vorlagen. Gleichwohl zieht sich das Verfahren bislang ohne abschließende Klärung hin.

Im Rahmen der mir gewährten Akteneinsicht wurde deutlich, dass mein Vorgehen inklusive social media Aktivitäten eng begleitet und dokumentiert wird.

Ich gehe daher weiterhin davon aus, dass mein Handeln ausschließlich an medizinischen, juristischen und ethischen Maßstäben gemessen wird – Maßstäben, denen ich mich in der Vergangenheit und auch künftig verpflichtet sehe.

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Der folgende Text versteht sich ausdrücklich nicht als Muster, sondern als Anstoß zum eigenständigen Denken und Prüfen.

Sprechen Sie mit Ihrer Familie, Ihrem Rechtsanwalt, mit politischen Vertretern der Opposition, die mit dem aktuellen Vorgehen nicht einverstanden sind, fragen Sie Ihren Arzt – und vor allem: entscheiden Sie selbst.

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Beratung. Er soll lediglich dazu beitragen, Fragen zu formulieren, die aus Sicht vieler Bürger und Ärzte einer Klärung bedürfen.

Vorschlag für einen Offenen Brief an Justizministerium, Ministerium für Gesundheit, Staatsanwaltschaft, Ärztekammer

Betreff: Klärung der strafrechtlichen Maßstäbe bei ärztlichen Gesundheitszeugnissen und politisch-administrativen Maßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der Verurteilung von Kollegin Dr. Bianca Witzschel sowie der inzwischen eingeleiteten Ermittlungen gegen Empfänger ärztlicher Atteste bitten wir um eine fachliche und rechtliche Klärung der folgenden Punkte:

1.Auf welcher rechtlichen und medizinischen Grundlage wird eine ärztliche Einschätzung strafrechtlich als „objektiv unrichtig“ bewertet, wenn keine medizinische Widerlegung der attestierten Einschätzung erfolgt ist?

2.Wie wird das Spannungsverhältnis zwischen ärztlicher Therapiefreiheit, Berufsordnung und nachträglich angelegten strafrechtlichen Maßstäben rechtlich aufgelöst?

3.Weshalb werden politisch-administrative Entscheidungen im Rahmen der Masken- und Impfmaßnahmen überwiegend ausschließlich an ihrer formalen Rechtmäßigkeit gemessen, auch in Fällen, in denen zwischenzeitlich belegte medizinische Erkenntnisse diesen Maßnahmen widersprachen?

4.Wie wird sichergestellt, dass strafrechtliche Verantwortung nicht strukturell von politischen und administrativen Entscheidungsträgern auf Ärzte und Bürger verlagert wird, die im Vertrauen auf ärztliche Einschätzungen gehandelt haben?

Ziel dieser Anfrage ist keine Schuldzuweisung, sondern die Wiederherstellung nachvollziehbarer rechtsstaatlicher Maßstäbe, die sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Integrität ärztlicher Berufsausübung gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

[Name / Funktion / Ort]

Dr. Bodo Schiffmann @BoschimoDr via X.com 27.1.2026

⚡️ Offener Brief: Amnestie und Rehabilitation für Dr. Bianca Witzschel ⚡️

In wenigen Tagen soll Dr. Bianca Witzschel wieder ins Gefängnis, obwohl es laut Bundesgesundheitsministerin angeblich Therapiefreiheit in Deutschland geben soll. Das wollen wir verhindern! Unterzeichnet jetzt den offenen Brief an MP Kretschmer, in dem wir Amnestie und Rehabilitation für Dr. Bianca Witzschel fordern: Freiheit für Bianca!

Update 4. Februar 2026 – Pressemitteilung von Katja Wörmer | Rechtsanwältin + Dr. Monika Jiang | Fachärztin für Allgemeinmedizin + Kerstin Heusinger | Freie Journalistin Das offizielle Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium, es gebe keine Ärzteverfolgung, entpuppte sich binnen Tagen erneut als Falschmeldung. Die Chronologie kommt wie blanker Zynismus daher und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Zustand des Rechtsstaates. Das dabei offen zutage tretende Maß an Verachtung gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit sowie den rechtsstaatlichen Normen, die diese sichern, ist durch dieses rigide Vorgehen der staatlichen Behörden kaum noch zu überbieten. + Ausführliche Details des Verfahrens siehe neue-medien-portal.de

Update 11. Februar 2026 - Michael Ballweg informiert auf seine Webseite: „Die erneute Inhaftierung der Ärztin Bianca Witzschel sorgt nicht nur in Deutschland für Aufsehen – auch international wächst das Unverständnis. Mit einem eindringlichen Schreiben hat sich der US-amerikanische Politikphilosoph R. Leland Lehrman an Sachsens Justizministerin Constance Geiert gewandt. Sein Brief ist als Amicus Curiae – als „Freund des Gerichts“ – formuliert und fordert die Freilassung von Bianca Witzschel.

Hintergrund: Internationale Verbindung und persönliche Begegnung. Robert F. Kennedy Jr. war am 29. August 2020 selbst auf der QUERDENKEN-Demonstration in Berlin vor Ort. Jahre später wurde ich von ihm zur Amtseinführung in die USA eingeladen. Dort habe ich Leland Lehrman persönlich kennengelernt. Leland arbeitete im Wahlkampf- und Übergangsteam von Robert F. Kennedy Jr. und ist weiterhin als externer Berater der US-Regierung in Fragen der Gesundheit und des Friedens tätig. Er unterstützte maßgeblich die Kampagne zur Neubewertung der COVID-19-Impfempfehlungen für Schwangere, Kinder und Jugendliche. Am 31. Juli 2025 war Leland Lehrman als Prozessbeobachter am 44. und letzten Verhandlungstag meines Verfahrens in Stuttgart anwesend. Seit diesem Zeitpunkt haben wir die Zusammenarbeit zur internationalen Aufarbeitung der Corona-Jahre intensiviert.“

Besonders deutlich wird Lehrman in folgender Passage: „Der Fall von Dr. Witzschel bestätigt genau das, was Kennedy kritisiert hat: Medizinische Entscheidungen werden politisch sanktioniert. Therapiefreiheit wird kriminalisiert. Widerspruch wird bestraft. Ärztliches Gewissen wird als politische Ideologie umgedeutet. Patientenversorgung wird in ein Straftatbestand pervertiert.“

Update 23. Februar 2026 - Markus Bönig: Eine Ärztin im Gefängnis. Hausdurchsuchungen bei Kollegen. Gerichte bestätigen Maßnahmen – und benutzen ihre eigenen Urteile als moralischen Beweis. Keine echte Corona-Aufarbeitung. Das RKI verweigert Mitwirkung. Der EGMR winkt alle Urteile durch und prüft selbst nichts. Nebenbei wurde noch die Religionsfreiheit kassiert. Der Staat bestätigt sich selbst. Details: substack.com