WKStA ermittelt gegen Ex-FPÖ-Minister

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29. April 2024 – Presseinformation WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft)

Ermittlungen aufgrund des Verdachts der Bestechung bzw. Bestechlichkeit gegen den früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache und einen Medienunternehmer, sowie Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen den früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache, die früheren Bundesminister:innen Norbert Hofer, Herbert Kickl, Mario Kunasek und Beate Hartinger-Klein sowie weitere Personen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Vizekanzler und Bundesminister Heinz-Christian Strache, die früheren Bundesminister:innen Norbert Hofer, Herbert Kickl, Mario Kunasek, Mag. Beate Hartinger-Klein und einen Medienunternehmer sowie weitere Personen als Verdächtige eingeleitet.

1. Verdacht der Bestechung bzw. Bestechlichkeit

Demnach soll der Medienunternehmer dem damaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache wohlwollende Berichterstattung und Imagepflege für dessen damalige Partei versprochen haben. Als Gegenleistung seien in der Folge im Auftrag der jeweiligen Minister:innen durch die Ministerien Inserate auf Kosten der Republik Österreich in Medien im Einflussbereich des Medienunternehmers geschaltet worden.

2. Verdacht der Untreue

Damit besteht weiters der Verdacht der Untreue gegen die genannten ehemaligen Regierungsmitglieder. Sie sollen zwischen Jänner 2018 und Mai 2019 die genannten Inserate in Auftrag gegeben und aus öffentlichen Geldern bezahlen haben lassen, ohne dass tatsächlich ein konkretes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit an den Inhalten dieser Inserate bestanden hätte.

3. Zur Chronologie des Ermittlungsverfahrens

Im Zuge des „Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses“ wurde die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Bundesministerium für Justiz im Auftrag des Nationalrats mit der Auswertung von in anderen Strafverfahren bereits sichergestellten Chats und der Lieferungen der entsprechenden Ergebnisse beauftragt.

Auf Basis der Auswertung wurde eine entsprechende Anfangsverdachtsprüfung durchgeführt und ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet. Nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien wurde nun das Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nähere Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen bzw. Details zu einzelnen Ermittlungsschritten können derzeit im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden.

ERGÄNZUNG 30.4.24 – Kommentar von Fabian Schmid, derStandard.at (30.4.24) „Causa FPÖ-Inserate: Die Suppe ist dünn. Mit der Weisung an die WKStA, doch zu ermitteln, tut sich die Justiz keinen Gefallen, sondern sorgt für eine schiefe Optik“

Braver Švejk @burschesvejk twittert am 30.4.24: „Kann das sein, dass sich die Justiz gerade als politisches Instrument offenbart? Nennt man das Politjustiz, wenn 5 Jahre alte, bereits eingestellte, Vorerhebungen 5 Monate vor der wichtigsten Wahl der letzten Jahrzehnte neu aufgerollt werden?“

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COFAG Untersuchungsausschuss

Kontrast COFAG U Ausschuss

5. August 2024 –  „COFAG wird aufgelöst. Damit schwinden die Chancen, die zielgerichtete Verschleuderung von 14 Milliarden Euro Steuergeldern aufzuklären. Die Spezis der ÖVP haben ihre Maximalsicherung bekommen. Zur Ablenkung wird die Mindestsicherung angegriffen. So funktioniert das Fluten mit Scheiße, wie man das so nennt, schreibt Peter Pilz (ZackZack.at 4.8.2024)

21. Juni 2024 – COFAG Wirtschaft ruiniert, Freunderl protegiert

Fraktionsbericht der FPÖ zieht Bilanz über die schwarz-grüne COFAG. Die schwarz-grüne Bundesregierung hat durch die unverhältnismäßigen, teils verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen zusätzlich zum menschlichen Leid, zur Missachtung der Grundrechte und zur Spaltung der Gesellschaft einen immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet. … Die Regierung hat mit der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) ein verfassungswidriges Bürokratiemonster ohne parlamentarische Kontrolle geschaffen. Sie hat die Unternehmer zu Bittstellern degradiert – ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz. Und sie hat den angerichteten Schaden bei weitem nicht zur Gänze ersetzt. Trotz mehr als 15 Milliarden Euro Kosten für den Steuerzahler wurden unzählige Unternehmen in die Schulden falle gelockt oder gar in die Pleite getrieben und tausende Arbeitsplätze dadurch vernichtet.

Der 78 Seiten umfassende Bericht ist auf der Webseite der FPOe.at als PDF abrufbar

26. April 2024 – Bei zwei Anläufen zur Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses ist die FPÖ abgeblitzt. Schon 2020 finden sich in der Parlamentskorrespondenz folgende Anträge:

29.04.2020 – Corona-Krise: FPÖ fordert Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

26.05.2020 – COVID-19-Untersuchungsausschuss: FPÖ blitzt mit Antrag im Geschäftsordnungsausschuss ab

29.05.2020 – Nationalrat: FPÖ pocht auf COVID-19-Untersuchungsausschuss

Das Muster wiederholt sich 2023:

01.03.2023 – Corona-Maßnahmen: FPÖ beantragt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

22.03.2023 – FPÖ blitzt mit Forderung nach Corona-Untersuchungsausschuss bei anderen Fraktionen ab

29.03.2023 – Nationalrat: FPÖ bleibt mit Forderung nach Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses allein

Danach konnte immerhin ein COFAG U-Ausschuss durchgesetzt werden. Laut Parlamentskorrespondenz ein „Untersuchungsausschuss betreffend Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder (COFAG-Untersuchungsausschuss)“, der seit 15. Dezember 2023 tätig ist. Typisch für die Herrschaften unseres Landes: Der Parlamenspräsident Wolfgang Sobotka, der an oberster Stelle dafür Verantwortlich ist, dass das Parlament die COFAG-Konstruktion, die Finanzminsiter Blümel über Nacht aus dem Ärmel geschüttelt hat, einfach durchgewunken hat.

Umfangreiche Dossiers über die Arbeit dieses Ausschusses finden sich auf kontrast.at

SIEHE AUCH: COFAG war verfassungswidrig

Am 25. April 2024 berichtet DerStandard.at: „Der Cofag-U-Ausschuss nähert sich mit großen Schritten seinem Ende. Nachdem am Mittwoch Ministerprominenz befragt wurde, wird es am Donnerstag etwas unspektakulärer. Geladen ist der Finanzministeriumsbeamte , Alfred Lejsek, der im Aufsichtsrat der Cofag sitzt. Der Betriebswirt arbeitete ab 1983 im Finanzministerium und machte dort eine klassische Beamtenkarriere. Als Spitzenbeamte war er des öfteren als Auskunftsperson in U-Ausschüssen. … Zweite Auskunftsperson war Ulrich Zafoschnig: Der Kärntner Jurist und ehemalige ÖVP-Politiker und Exlandesrat ist seit Juni 2022 Co-Geschäftsführer der Cofag. Er hat dort die Nachfolge von Bernhard Perner angetreten, dessen Gehalt und Boni im vergangenen U-Ausschusse für Kritik gesorgt hatten. Der betonte eingangs, dass er eben erst später zur Cofag gestoßen war, daher also nicht an der Richtlinienerstellung für Förderungen mitgewirkt hatte. … Der Aufwand sei groß, für externe Beratungsleistungen seien 2023 rund 43 Millionen Euro ausgegeben worden. Gleichzeitig wurde über Rückforderungen ein Betrag von mehr als hundert Millionen Euro hereingeholt.“

HEUTE.at (25.4.24) berichtet: „249.999,96 Brutto Jahresgehalt und einen Dienstwagen – COFAG-Geschäftsführer Ulrich Zafoschnig, der als Leiter der Covid-19-Finanzierungsagentur am Donnerstag vom eingesetzten U-Ausschuss befragt wurde, verdiente fürstlich mit seinem Job. Enttäuscht zeigten sich die Abgeordneten aber darüber, dass der COFAG-Geschäftsführer offenbar wenige ihrer Fragen beantworten konnte – etwa wie und warum Unternehmen in der Coronakrise mit Millionenhilfen versorgt wurden oder warum es acht (!) externe Firmen alleine für die Antragsbearbeitung brauchte.“

29. Mai 2024 (Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz)

+ COFAG-Untersuchungsausschuss: Erste Befragungsprotokolle online.

+ Aussagen von 15 Auskunftspersonen auf Parlamentswebsite veröffentlicht.

+ Abrufbar auf parlament.gv.at sind: Kommuniqués & Protokolle

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Ulrich Zafoschnig (966/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Alfred Lejsek (965/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Vizekanzler Mag. Werner Kogler (964/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Gernot Blümel, MBA (963/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. (962/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Elisabeth König (961/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dipl.-Kfm. Dr. Eduard Müller, MBA (960/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Matthias Jenewein (959/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Hofrat Mag. Bruno Knapp (958/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Paul Deutschmann, BA (957/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Marc Schimpel, MBA (956/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Hofrat Mag. Dr. Erich Lochmann (955/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Hofrat Mag. Werner Löffler (954/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Erika Reinweber (953/KOMM)

Kommuniqué vom 22.05.2024 betreffend Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Präsident Dr. Wolfgang Peschorn (952/KOMM)

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Zehn Millionen Euro RTR-Fernsehfilmförderung

RTR Film 10 Millionen

25. April 2024 – (Presseinformation des Fernsehfonds Austria) Zum 1. Fördertermin 2024 unterstützt die RTR-Fernsehfilmförderung 13 internationale und sechs nationale Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen sowie 48 Dokumentationen. Mit Zusagen für insgesamt 67 Film-, Serien- und Dokumentar-Projekte bei einem Gesamt-Fördervolumen von knapp 10,3 Millionen Euro, schließt der beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eingerichtete FERNSEHFONDS AUSTRIA den ersten Einreichtermin des Jahres 2024 ab. Damit bestätigt sich erneut die starke Wirkung der mit dem Filmstandortgesetz 2023 neu definierten Zuständigkeiten der RTR-Fernsehfilmförderung.

„Der beim FERNSEHFONDS AUSTRIA eingerichtete, sogenannte ´Exzellenzbonus´ behauptet im zweiten Jahr seines Bestehens als Teil unseres Förderengagements seine Anreizwirkung auf internationale Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen, mit denen internationales Geld und frische, nationale Wertschöpfung in unseren Markt kommen“, sagt Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien.

„Von den 19 Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen, die mit den heute veröffentlichten Förderentscheidungen einen Exzellenzbonus erhalten, entstehen 13 Produktionen mit internationalen Partnern. Diese 13 Produktionen werden in Österreich mehr als 46 Millionen Euro ausgeben, denen gut 4 Millionen Euro an Förderungen aus dem Exzellenzbonus gegenüberstehen. Für alle 19 Exzellenzbonus-Projekte stellen wir rund 6,3 Millionen Euro zur Verfügung und haben heuer damit unsere Mittel für dieses Fördersegment schon praktisch ausgeschöpft“, so Struber.

Der Exzellenzbonus des FERNSEHFONDS AUSTRIA wird in Kombination mit der beim Wirtschaftsministerium angesiedelten Filmförderung FISA+ bewilligt und fördert Produktionen mit bis zu 10 % der in Österreich investierten Aufwendungen. Voraussetzung ist die Erfüllung der strengen Kriterien des FERNSEHFONDS, wonach eine besondere Wertschöpfung in Österreich sowie eine im internationalen Vergleich besonders hohe Beteiligung der Filmproduzenten an den Verwertungsrechten belegt sein muss. Kombiniert mit der Förderung FISA+, können die Projekte so eine Förderung von bis zu 40 % der in Österreich anfallenden Kosten erhalten.

„Der Anreizerfolg des Exzellenzbonus auf dem internationalen Parkett kann allerdings auch zur Folge haben, dass wir weitere Erwartungen nicht erfüllen können“, sagt Wolfgang Struber. „Den ungedeckelten Mitteln der Filmförderung FISA+ steht ein seit Jahren gesetzlich auf 13,5 Millionen Euro fixiertes, nicht valorisiertes Jahresbudget des FERNSEHFONDS gegenüber, das wir in etwa zur Hälfte für Fernsehproduktionen mit Gesamtherstellungskosten von bis zu 1,8 Millionen Euro bereithalten, insbesondere für kulturell und bildungspolitisch oft anspruchsvolle Dokumentar-Produktionen“ erläutert Struber.

Im Bereich Dokumentarfilm baut der FERNSEHFONDS AUSTRIA das Engagement weiter aus und erteilt bereits mit dem ersten Einreichtermin dieses Jahres Förderzusagen in Höhe von rund 4 Millionen Euro. Damit ist das Fördervolumen in diesem Segment gegenüber dem ersten Einreichtermin des Vorjahres um mehr als eine halbe Million Euro gestiegen.

Die nach Beratung mit dem Fachbeirat des FERNSEHFONDS AUSTRIA zugesagten Förderungen zum ersten Einreichtermin 2024 in der Gesamthöhe von 10,3 Millionen Euro entfallen zu 61 % auf den Exzellenzbonus und zu 39 % auf die Förderung der Herstellungskosten von Produktionen, deren Gesamtherstellungskosten den Betrag von 1,8 Millionen Euro nicht übersteigen (FERNSEHFONDS klassisch).

Die aktuellen Förderentscheidungen des FERNSEHFONDS AUSTRIA zum ersten Einreichtermin 2024, die geförderten Produktionsfirmen und die einzelnen Fördersummen sind auf der Website der RTR unter www.rtr.at/FFAT-Entscheidungen veröffentlicht. Informationen zu künftigen Einreichterminen werden regelmäßig unter www.rtr.at/Fernsehfonds_Einreichung aktualisiert.

Die Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA einschließlich des Exzellenzbonus sind unter www.rtr.at/Fernsehfonds_Richtlinien veröffentlicht.

Über den FERNSEHFONDS AUSTRIA

Der FERNSEHFONDS AUSTRIA, eingerichtet beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien), unterstützt als Förderstelle Fernsehproduktionen in Österreich und erleichtert damit internationale Investitionen in den heimischen Filmstandort. Das von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Budget beträgt jährlich 13,5 Mio. Euro. Weitere Informationen über den FERNSEHFONDS AUSTRIA unter 

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