Österreich am Wort

Käfer und Menschen

8. Mai 2024 – Völlig überraschend bringt eine Presseaussendung des IHS zutage, dass zur Aufarbeitung der Corona-Politik im Auftrag der Bundesregierung „Österreich am Wort“ war. Mehr noch, sogar ein „Bürger:innen-Rat“ habe sich gebildet. Das IHS hat erforscht: „Dass Büger:innen-Räte wirksam sein können, zeigt unter anderem die Arbeit des Rates ‚Österreich am Wort‘, der von der Bundesregierung zur Aufarbeitung der Corona-Krise eingesetzt worden ist.“ Mit erstaunen müssen wir feststellen, dass uns Kanzler Nehammer bei der Erfindundung, bei der Durchführung und bei der Präsentation der Ergebnisse der „Versöhnungskommission“ verschwiegen hat, dass dabei über ein „Bürger:innen-Rat“ tätig und „Österreich am Wort“ war!

Der ORF.at (8.5.24) berichtet: „Im Sommer 2023 wurden 15.000 Österreicherinnen und Österreicher angeschrieben. Am Ende nahmen 316 Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern teil. Die Forschungsfragen und das Design wurde durch das IHS zusammen mit ÖAW, Statistik Austria, Universität Southampton, Universität Göttingen, Universität Wien, Medizinischer Universität Wien, Universität Graz und dem Bundeskanzleramt ausgearbeitet.“

Foto (c) HTH: Albertina Modern / Essl Museum

Es wird vermutlich ein ewiges Geheimnis bleiben, was Wissenschafter der Universitäten Southampton und Göttingen zu dieser Untersuchung beigesteuert haben, was die Wissenschafter aus Wien und Graz nicht liefern konnten. Doch wichtiger ist die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der „Bürger:innenrat“ steht und nach welchen Kriterien er sich formiert, gebildet oder eingesetzt wird. Antworten finden sich auf der Webseite der Statistik Austria:

Österreich am Wort ist ein Bürger:innendialog, der im Herbst 2023 vom Bundeskanzleramt, gemeinsam mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Institut für Höhere Studien, durchgeführt wird. Er ist ein wesentlicher Teil des Corona-Aufarbeitungsprozesses der Bundesregierung. Statistik Austria wurde beauftragt, eine repräsentative Stichprobe der österreichischen Bevölkerung – also eine Art „Mini-Österreich“ – einzuladen, an diesem Bürger:innendialog teilzunehmen. Unter allen Personen, die sich anmelden, werden pro Bundesland 40 Bürger:innen, insgesamt also 360 Personen, eingeladen, am Bürger:innendialog in ihrem jeweiligen Bundesland teilzunehmen. Die Bürger:innen werden einen Tag lang auf Basis ihrer eigenen Erfahrungen in der Corona-Pandemie in moderierten Fokusgruppen diskutieren. Gemeinsam werden die Bürger:innen konkrete Empfehlungen formulieren, die das Handeln in zukünftigen Krisen verbessern sollen. Die Ergebnisse fließen in das gesamtstaatliche Krisenmanagement ein. … Ein Fragebogen wird in einer ersten Tranche an 10.000 Personen im Alter von 18 bis 89 Jahren übermittelt. Die Stichprobe wird aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) gezogen und ist zunächst anonymisiert. Vor der Versendung werden die benötigten Namen und Adressen von der Stammzahlenbehörde übermittelt. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. … Personen, die an ‚Österreich am Wort‘ teilnehmen, … wurden per Brief informiert, dass sie für die Erhebung Österreich am Wort ausgewählt wurden.“

Statistik Austria verrät ganz nebenbei, was die Meinungen, Erfahrungen, Bewertungen und Diskussionsbeiträge eines „Bürgerr:innenrats“ den Politikern wert ist, die beispielsweise für ein einstündiges Diskussionsvideo mit je einem Vertreter aller Parlamentsparteien über 50.000 Euro ausgeben: „Wenn Sie zur Teilnahme eingeladen wurden und bei der Veranstaltung mitmachen, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro.“ (Quelle: statistik.at)

Im folgenden die weitgehend nichtssagende IHS-Presseinfo, die einleitend (allerdings unfreiwillig!) den Studienzweck des Auftraggebers, also der Regierung, enthüllt: „Bürger:innen-Räte sind ein wirksames Instrument für mehr direkte Demokratie. Eine IHS-Studie hat anhand des Bürger:innen-Rates zur Corona-Aufarbeitung untersucht, wie sie repräsentativer werden können.“

Aus dem ersten Satz geht hervor, dass „mehr direkte Demokratie“ wünschenswert wäre. Tatsache ist, dass sich die „Repräsentanten“ unserer Demokratie, die Abgeordneten der Parlamente, als einzig legitime Vertreter der bestehenden repräsentativen Demokratie sehen, während sie freie Aktivisten und Mitglieder hunderter Kleinparteien als „Schwurbler“ verunglimpfen oder bestenfalls nicht einmal ignorieren. Tatsache ist, dass die Vertreter aller Altparteien nicht das geringste Interesse an „mehr direkter Demokratie“ haben.

Klar ist, dass auch die Regierung, die sich bislang (ohne verfassungsgemäße Grundlage) immer aus den Parteien des Nationalrats formiert hat, nie ein ernsthaftes Interesse an direkter Demokratie entwickeln wird. So kratzt die IHS-Mitteilung die Kurve und prescht mit Vollgas auf das Ziel zu, das die Regierung sicher befriedigen wird, indem sie erklärt, „wie sie [nämlich direkt-demokratische Bewegungen] repräsentativer werden können“; anders gesagt: wie sie sie [nämlich direkt-demokratische Bewegungen] am besten missbraucht werden, um die Wähler zu täuschen und das bestehende System der Parteiendemokratur noch fester einzubetonieren.

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Geldflut für „verlässliche Medien“

RTR Qualitätsjournalismus Förderung

7. Mai 2024 (Pressemitteilung der RTR / KommAustria) – Vielfalt verlässlicher Nachrichtenmedien in Print und Online stärken: KommAustria vergibt erstmals Qualitäts-Journalismus-Förderungen

[Anmerkung HTH: Daraus folgt nicht notwendig, aber faktisch: direkte Benachteiligung und indirekte Unterdrückung von aus Regierungssicht „unzuverlässigen“ Medien.

Förderung für Medieninhaber:innen professioneller, nach journalistischen Grundsätzen und Sorgfaltspflichten hergestellter Text-Informationsangebote

[Anmerkung HTH: 1. die Förderung geht also nicht an die Medien und ihre Mitarbeiter, sondern an die „Medieninhaber:innen„. 2. Dass diese Medien herstellen, die „nach journalistischen Grundsätzen“ arbeiten, muss offenbar – zumal es um die Förderung von „Qualitätsjournalismus“ geht, extra erwähnt werden. 3. Es geht jedenfalls nicht um klassiche journalistische Formate – kritischer Kommentar, aktuelle Nachricht, überregionale Reportagen, Hintergrundberichte oder gar investigative Recherche – sondern um die Herstellung von „Text-Informationsangeboten“.]

Erstmals vergibt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) Fördermittel gemäß des Ende 2023 in Kraft getretenen Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes und veröffentlicht heute die entsprechenden Entscheidungen. Damit erhalten die Fördernehmer:innen jetzt die für das Jahr 2022 beantragten Mittel aus der mit jährlich rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung. Die Förderungen können grundsätzlich erst rückwirkend für ein jeweils abgelaufenes Jahr beantragt werden.

Die bei der Medienbehörde eingerichtete Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien als Grundlage für den demokratiepolitischen Diskurs und für die Meinungsvielfalt zu unterstützen und als vierte Säule einer funktionierenden Demokratie zu stärken.

„Die Medienbranche steht erheblich unter wirtschaftlichem Druck. Werbegelder und Inserate wandern auf Internet-Plattformen ab. Aber qualitativ hochwertiger Journalismus ist personal- und ausbildungsintensiv und damit teuer. An diesem Punkt setzt die neue Förderung an“, so Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der KommAustria.

Der Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt insbesondere auf Medien und deren Inhalten, die von hauptberuflich in Redaktionen beschäftigten Journalistinnen und Journalisten nach anerkannten publizistischen Grundsätzen und in gebotener Sorgfalt geschaffen werden. Auf dieses, als „Journalismus-Förderung“ bezeichnete Segment der Qualitäts-Journalismus-Förderung entfallen rund drei Viertel des jährlichen Budgets. Die Höhe der Förderung für die Medieninhaber:innen berechnet sich nach der Anzahl des nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen festangestellten, redaktionellen Personals.

Bonuszahlungen können Medieninhaber:innen im Rahmen der Journalismus-Förderung beispielsweise für Redaktionsstatuten, für Fehlermanagementsysteme zur Richtigstellung von Falschmeldungen, für Qualitätssicherungssysteme oder für Frauenförderpläne beantragen.

„Demokratiepolitisch sind sorgfältig recherchierte, faktenbasierte und unter entsprechenden Arbeitsbedingungen hergestellte Nachrichten ein unverzichtbarer Anker in einer zunehmenden Flut digitaler Informationen, deren Herkunft oder Zielrichtung nicht immer klar erkennbar ist“, erläutert Hohensinn die Bedeutung der Förderung.

Ein weiteres Segment ist die „Inhaltsvielfalts-Förderung“, die regionale, internationale und EU-Berichterstattung belohnt, wenn sie ein bestimmtes Ausmaß überschreitet.

Darüber hinaus werden deutliche Anreize durch die Förderung der Aus- und Fortbildung von Journalist:innen sowie für repräsentative Einrichtungen und Maßnahmen zur Bildung von Medienkompetenz gesetzt. Auch repräsentative Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, Presseclubs und Medienforschungs-Projekte können um Förderungen ansuchen.

Demokratiefeindliche Medien, also etwa solche, die in der Vergangenheit wiederholt zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgestachelt haben oder wegen Verhetzung verurteilt worden sind, sind von den Förderungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Einführung der Qualitäts-Journalismus-Förderung hatte sich aufgrund der beihilfenrechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission verzögert. Daher werden im Jahr 2024, neben den Fördermitteln für den Beobachtungszeitraum 2022, im Juni auch die Mittel für das Jahr 2023 ausgeschüttet.

Die nun bekanntgegebenen Förderentscheidungen für das Jahr 2022 sind auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) veröffentlicht: www.rtr.at/QJF_Entscheidungen (mit Erläuterungen). Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/qjf/OpenDataQJF.de.html als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Nähere Informationen zur Förderung, wie beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet die RTR-Website der Qualitäts-Journalismus-Förderung unter www.rtr.at/QJF.

Über KommAustria und RTR Medien

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.

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Teure Umrüstung auf Smart Meter

Smart Meter Rechnungshof

+ Smartmeter: Kosten von mindestens 2,18 Milliarden Euro

+ Verbraucher und Netzbetreiber profitierten bisher davon kaum

03. Mai 2024 (Presseinformation des Rechnungshofers) – Bis Ende 2020 hätten 80 Prozent der Stromzähler in der EU durch Smart Meter ersetzt werden sollen. Mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten erreichten dieses Ziel jedoch nicht. So auch Österreich: Ende des Jahres 2022 waren hierzulande erst 68 Prozent aller Smart Meter ausgerollt. Verfehlt wurde somit auch das Ziel, das sich Österreich selbst gesteckt hat – demnach hätten 2019 insgesamt 95 Prozent aller Stromzähler intelligente Messgeräte sein sollen. Hinzu kommt: Nicht alle eingebauten Geräte sind auch tatsächlich „intelligent“; sie können nur eingeschränkt kommunizieren.

Höher als zunächst geschätzt sind zudem die Kosten für die Einführung der Smart Meter. Es ist mit Gesamtkosten von zumindest 2,180 Milliarden Euro zu rechnen. Finanziert wird die Smart-Meter-Einführung von den Netzkunden – via Netzentgelt. Dabei sollte das Monitoring der E-Control für Transparenz sorgen – diesen Auftrag erfüllte sie jedoch nicht vollständig, kritisiert der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Intelligente Messgeräte (Smart Meter) – Einführungsstand 2022“. Geprüft wurden das Klimaschutzministerium, die E-Control sowie die neun Landes-Netzbetreiber. Prüfungszeitraum waren im Wesentlichen die Jahre 2019 bis Ende 2022.

Die Umstellung auf Smart Meter verzögert sich in Österreich um mindestens fünf Jahre gegenüber dem ursprünglichen Ziel von 2019. Die EU verlängerte die Frist auf Ende 2024. Probleme und Versäumnisse in der Vorbereitungsphase hat der Rechnungshof bereits im 2019 veröffentlichten Bericht „Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter)“ umfassend dargestellt. Vor Projektbeginn nicht ausreichend geklärte Fragen – etwa zu den Themen Datenschutz, IT–Sicherheit, Eichwesen und Übertragungstechnologien – wurden im Wesentlichen an die rund 120 Netzbetreiber delegiert. Hinzu kommt: Bis 2016 konnte kein Hersteller intelligente Messgeräte anbieten, die alle in Österreich geltenden Anforderungen erfüllten.

Nutzen für Kunden und Netzbetreiber zeichnete sich nicht ab

Das jeweils für Energiefragen zuständige Ressort übernahm de facto zehn Jahre lang keine Eigentümerrolle bei der Einführung des Smart Meters. Der Nutzen für Endkunden und Netzbetreiber sowie für die Volkswirtschaft zeichnete sich noch nicht ab oder nur in deutlich geringerem Ausmaß als erwartet. Daher empfiehlt der Rechnungshof: Das Klimaschutzministerium sollte die strategische Begleitung der Einführung von Smart Metering in Kooperation mit den Stakeholdern verstärken.

2,180 Milliarden Euro Gesamtkosten – Risiko weiterer Kosten besteht

Die Entscheidung des Wirtschaftsministers 2012, Smart Meter einzuführen, hatte sich auf eine Kosten-Nutzen-Analyse gestützt. Diese schätzte die Investitionskosten auf rund 830 Millionen Euro. Tatsächlich werden sie bei 1,780 Milliarden Euro liegen. Die Summe aus Investitions- und Betriebskosten wird nach einer Berechnung des Rechnungshofes österreichweit 2,180 Milliarden Euro betragen. Netzverlust- und Finanzierungskosten sind darin nicht enthalten. Es besteht das Risiko, dass weitere Kosten anfallen. Im Durchschnitt aller Landes-Netzbetreiber kostet ein Smart Meter in der Einführungsphase 330 Euro.

Nicht immer intelligent

Intelligente Messsysteme bestehen aus drei Komponenten: Einem Strommessgerät (Smart Meter), der Datenübertragung sowie aus IT-Systemen zur Verarbeitung von Daten. Die vom Rechnungshof überprüften neun Landes-Netzbetreiber statteten bis Ende 2022 rund 67 Prozent ihrer Zählpunkte mit einem Smart Meter aus. Jeder siebente Smart Meter kommunizierte nicht. In diesem Zusammenhang bemängelt der Rechnungshof übrigens, dass zur Ausrollungsquote auch „nicht intelligente“ Geräte zählen.

Zeitnahe Rückmeldungen zum Energieverbrauch können Energieeinsparungen wesentlich unterstützen. Eigentlich sollten die Netzbetreiber den Endverbrauchern die täglichen Verbrauchswerte über ein kundenfreundliches Webportal kostenlos zur Verfügung stellen. Für die Monate Juli und August 2022 erhob der Rechnungshof, ob Verbrauchsdaten via Smart Meter verfügbar waren. Das Ergebnis: Fünf Landes-Netzbetreiber erreichten an mehreren Tagen nur etwa 35 Prozent bis 40 Prozent ihrer Zähler. Zwei davon erreichten an mehreren Tagen keine Messgeräte. Keinem Betreiber gelang es, alle erfassten Messgeräte täglich auszulesen.

Bewältigung höherer Datenmengen nicht gesichert

Eine stabile Kommunikation wird vielfach nicht, nicht dauerhaft oder nur mit einem hohen Entstörungsaufwand erreicht. Und das, obwohl das Datenvolumen derzeit noch vergleichsweise niedrig ist. Denn: Per 31. Dezember 2022 nutzten rund 90 Prozent aller Kundinnen und Kunden in Österreich die derzeitige Standardkonfiguration für Smart Meter. Dabei ist lediglich der Verbrauchswert des Vortages ersichtlich. Nur 7,2 Prozent wählten die Viertelstunden-Variante (Opt-in). Hier liegen dem Kunden täglich 96 Messwerte im Abstand von 15 Minuten vor. Bei der Opt-out-Variante wird der Messwert nur einmal jährlich übertragen.

Aufgrund steigender Strompreise und neuer Marktakteure verzeichneten die Landes-Netzbetreiber 2022 eine höhere Nachfrage nach Viertelstundenwerten. Der Rechnungshof empfiehlt, die Wahl der Kommunikationstechnik anhand der bisherigen Erfahrungen sowie mit Blick auf künftig angestrebte Funktionen und Anwendungen neu zu bewerten.

Anforderungen an Netze steigen

Die Dekarbonisierung führt verstärkt zu Elektrifizierung – Stichwort Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen. Damit steigen auch die Anforderungen an die Stromnetze. Die Verteilernetzbetreiber könnten durch Smart Metering laufend genauere Informationen über die Netzsituation gewinnen und diese für Steuerung, Planungen und Prognosen nutzen. Aber: Aufgrund rechtlicher Einschränkungen dürfen sie Messwerte nur eingeschränkt verwenden.

Fehlende Kostentransparenz

Für die Überwachung und das Monitoring des Gesamtvorhabens ist die E-Control zuständig. Der Rechnungshof zeigt hier Versäumnisse auf: So wurden etwa zahlreiche Hinweise auf Probleme bei der Datenübertragung nicht umfassend berichtet. Die angefallenen Kosten erhob die E-Control erst ab 2018. Einen ersten Bericht über Investitionskosten gab es erst im Jahr 2022. Angaben zu den Finanzierungskosten sowie zu Netzverlustkosten aus dem Stromeigenverbrauch der Smart Meter konnte die E-Control nicht machen. Die Umrüstung auf Smart Meter wird über Netzentgelte finanziert, die von den Kunden (Haushalte, Gewerbe, Industrie) zu zahlen sind. Die E-Control überprüft und reguliert die Kosten der Netzbetreiber, um die Höhe der Entgelte zu bemessen. Der Rechnungshof empfiehlt der E-Control, Kosten vollumfänglich darzustellen.

ERGÄNZUNG: Schon am 11. Jänner 2019 kritisierte der Rechnungshof: „Kosten zur Einführung des Smart Meters für Stromkundinnen und Stromkunden intransparent und ungewiss.“

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