In den Mühlen der Justiz

Ein Schriftverkehr von Cornelia Divoky

Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 15:04

An: Ministerin Justiz <Ministerin.Justiz@bmj.gv.at>

Betreff: projekt NEUFORMIERTES EUROPA/VERFAHREN 84 P 60/12 k VOR DEM BEZIRKSGERICHT INNERE STADT WIEN

sehr geehrte frau bundesministerin dr.in zadic, ll m,

ich erlaube mir, als attachment meine eingabe an das bezirksgericht innere stadt wien zur GZ 84 P 60/12 k vom 17. april 2024 zu übermitteln. diese eingabe wird von mir persönlich in kürze an das zuständige gericht überreicht.

wie gegenständlicher eingabe zu entnehmen, war/ist die gerichtsbarkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) einer der großen verlierer des projektes NEUFORMIERTES EUROPA/ÖSTERREICH-beitrag vom 2. jänner 2003 bis 17. jänner 2023 und deshalb eine NEUORGANISATION derselben empfehlenswert.

ich darf sie, sehr geehrte frau bundesministerin, als ranghohe österreichische juristin, um eine intervention beim bezirksgericht innere stadt wien hinsichtlich der stattgebung meiner – in gegenständlicher eingabe gestellten – anträge ersuchen.

vielen dank im voraus für ihre bemühungen!

beste grüße

cornelia divoky eh

trainerin für berufsorientierung, kommunikation und wirtschaft – journalistin – autorin – designerin

Bezirksgericht

Innere Stadt Wien

Marxergasse 1A

1030 Wien 84 P 60/12 k

Einschreiterin: Cornelia Divoky

Trainerin für Berufsorientierung, Kommunikation und Wirtschaft – Journalistin – Autorin – Designerin

(Wohnsitz)

I) URKUNDENVORLAGE

II) BEKANNTGABE

III) ANTRÄGE

einfach

Beilagen ./A – ./B

(in Kopie) einfach

I)

In umseits rubrizierter Pflegschaftssache legt die Einschreiterin folgende Dokumente (in Kopie) vor:

Artikel „Ich wurde verpfuscht und dafür auch noch verklagt“/DIE GANZE WOCHE

Nr 43/12, betreffend Rechtsstaatlichkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU), vom 23. Oktober 2012 ./A

International veröffentlichte Projekt-Dokumentation NEUFORMIERTES EUROPA/

ÖSTERREICH-Beitrag vom 2. Jänner 2003 bis 17. Jänner 2023, per Februar 2024 ./B

II)

Die Gerichtsbarkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU) war/ist einer der großen Verlierer des Projektes NEUFORMIERTES EUROPA. Die rechtswirksame Beigebung eines (damals) Sachwalters für die Einschreiterin als gesunde Person per 28. April 2014 wurde/wird in Anbetracht der Fälligkeit der Kontoerstgutschrift für die staatliche Alterspension der Einschreiterin per 30. Juni 2014 als gänzlich absurd zurückgewiesen. Per 13. September 2021 waren/sind ausreichend stichhältige schriftliche Beweise – auch im Zusammenhang mit dem Verlassenschaftsverfahren nach dem leiblichen Vater der Einschreiterin, Walter Divoky sen, zur GZ 55 A 20/21 d des Bezirksgerichtes Wien Leopoldstadt – hinsichtlich einer mangelnden Rechtsstaatlichkeit in der Republik Österreich/der Europäischen Union (EU) für das Projekt NEUFORMIERTES EUROPA gegeben.

III)

Sohin werden gestellt die

A n t r ä g e :

1. Die gesetzeswidrige gerichtliche Erwachsenenvertretung sowie eventuell eine Vorsorge-Vollmacht oder andere Vertretungen gemäß dem Vier-Säulen-Modell für die Einschreiterin endgültig und rechtswirksam per 13. September 2021 zu beenden.

2. Den bezughabenden Beschluss inklusive Rechtskraft-Bestätigung bis längstens

30. April 2024 (einlangend!) an die Wohnadresse der Einschreiterin in 1110 Wien,

Konrad-Thurnher-Gasse 12/1/4, zu übermitteln.

Wien, 17. April 2024 ——————————————

Cornelia Divoky eh

Gleichlautende Kopie (ohne Beilagen) ergeht an: Bundesministerin Dr.in Alma ZadIc, LL M

REPLY Gesendet: Mittwoch, 17. April 2024 um 15:36 Uhr

Von: III1_BK, Bundesministerium für Justiz Kompetenzstelle III PKRS

RECHTSSCHUTZSTELLE

Sehr geehrte Frau Divoky!

Das Bundesministerium für Justiz ist eine Verwaltungsbehörde des Bundes, die die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in der Organisation und eine die Rechtsschutzinteressen der Bevölkerung wahrende Rechtspflege sicherzustellen hat, sich aber in konkrete Verfahren aufgrund des Prinzips der Unabhängigkeit der Rechtsprechung nicht einmischen darf, auch die Frau Bundesministerin nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Justiz

Kompetenzstelle III PKRS

www.bmj.gv.at

REPLY von Cornela Divoky

sehr geehrte damen und herren,

vielen dank für ihre – nicht ganz unerwartete – fachspezifische antwort, die abermals die mangelnde rechtsstaatlichkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) sowie eine erforderliche neuorganisation derselben bestätigte/bestätigt.

das (österreichische) bundesministerium für justiz/die derzeit amtierende (österreichische) justizministerin garantierte/garantiert keinesfalls eine – die rechtsschutzinteressen der bevölkerung wahrende rechtspflege – ohne intervention seinerseits/ihrerseits in konkrete verfahren. falls bei konkreten verfahren seitens des zuständigen ministeriums/der zuständigen ministerin nicht eingegriffen wurde/wird, war/ist eben keine unabhängigkeit der rechtsprechung gewährleistet!!

bereits die gerichte erster instanz in der republik österreich/der europäischen union (EU) hatten/haben sodann eine „monopol-stellung“ inne und waren/sind in der lage, willkürlich (!) anhand gefälschter medizinischer gutachten sowie inkorrekter angaben dritter über gesunde menschen ein GESETZESWIDRIGES PFLEGSCHAFTSVERFAHREN zu verhängen. in weiterer folge wurde/wird dadurch ein betrug hinsichtlich der staatlichen alterspension der betreffenden person gewährleistet.

weiterführend gingen/gehen dann – selbst bei bekämpfung dieses GESETZESWIDRIGEN PFLEGSCHAFTSVERFAHRENS durch einen ausgewiesenen rechtsanwalt/eine ausgewiesene rechtsanwältin – die übergeordneten gerichtsinstanzen in der republik österreich/der europäischen union (EU) vorwiegend von einer richtigkeit des vorbringens des gerichtes erster instanz aus.

in meinem konkreten fall/im zuge des projektes NEUFORMIERTES EUROPA war/ist folgende sach- und rechtslage vorherrschend:

AMS-trainer-kollegen und -kolleginnen sowie meine person deckten zu jahresbeginn 2009 – in kooperation mit abg zNR karl öllinger (DIE GRÜNEN) – den betrugsskandal betreffend des AMS-träger-institutes VENETIA (veruntreuung von rund 60 millionen euro laut diverser medien-berichte) auf. in weiterer folge wurde ich im september 2009 vom AMS-träger-institut murad & murad gmbh im september 2009 unberechtigt „fristlos“ im krankenstand entlassen. es folgten weitere juristische malversationen im zusammenhang mit meiner person.

zumal per 30. juni 2014 die kontoerstgutschrift für meine staatliche alterspension fällig war, wurde mir per 28. april 2014 gesetzeswidrig – vom bezirksgericht innere stadt wien – ein (damals) sachwalter beigegeben, welcher für meine person eine berufsunfähigkeits-pension beantragte und bewilligt erhielt. sohin kamen/kommen die republik österreich/die europäische union (EU) seit vielen jahren in den genuss der einvernahme einer berufsunfähigkeits-pension inkl

pflegegeld (!) für eine gesunde person.

das gegenständliche gesetzeswidrige pflegschaftsverfahren wurde durch meinen ausgewiesenen rechtsanwalt, dr heinz edelmann, wien, im zeitraum von 2019 – 2021 ohne erfolg, auch in übergeordneten gerichtsinstanzen bis zum obersten gerichtshof (OGH), bekämpft. zu jahresbeginn 2021 verstarb mein leiblicher vater, walter divoky sen. trotz zahlreicher schriftlicher und fristgerechter interventionen meinerseits beim zuständigen notar/zuständigen verlassenschaftsgericht wurde ich – als gesetzliche erbin zu 50 prozent nach meinem leiblichen vater – vom verlassenschaftsverfahren nach walter divoky sen ausgeschlossen. durch das gesetzeswidrige wirken des – mir gesetzeswidrig beigegebenen – erwachsenenvertreters (vormals sachwalters) wurde ich sodann um gesetzliche pflichtteile nach meinem leiblichen vater zugunsten meines onkels, horst divoky (ebenfalls im gegenständlichen verlassenschaftsverfahren involviert), betrogen.

der guten ordnung halber halte ich fest, dass ich fristgerecht und schriftlich inkl aller erforderlicher unterlagen – knapp vor erreichung meines 60. lebensjahres – im jahre 2020 bei der pensionsversicherungsanstalt (PVA), landesstelle wien, einen antrag auf staatliche alterspension gestellt habe.

aus vorgenannten gründen war/ist die gerichtsbarkeit in der republik österreich/der europäischen union (EU) einer der großen verlierer des projektes NEUFORMIERTES EUROPA/ÖSTERREICH-beitrag vom 2. jänner 2003 bis 17. jänner 2023.

ich sehe einer weiteren fachspezifischen rückantwort ihrerseits mit interesse entgegen!

beste grüße

cornelia divoky eh

trainerin für berufsorientierung, kommunikation und wirtschaft – journalistin – autorin – designerin

Weiterlesen

Ende der Leistungsgesellschaft?

Flaschen

16. April 2024 – „Schweizerinnen und Schweizer waren bekannt für ihr zwinglianisches Arbeitsethos. Die Zeichen mehren sich, dass diese Tugend verlorengeht. Der Schweiz droht das Ende der Leistungsgeselslchaft“, schreibt Peer Teuwsen in der NZZ.ch (13.4.24) Durch das Corona-Regime haben sich viele an die Vorteile des Home Office gewöhnt. So kommt der neueste „Hernstein Management Report“ zu dem Ergebniss, dass aufgrund langer Arbeitswege und schlechtem Betriebsklima Mitarbeiter lieber im Home-Office als im Büro arbeiten wollen. Johanna Bath, Professorin an der ESB Business School, wendet sich sogar gegen Betriebe, die ihre Mitarbeitenden pauschal an drei Tagen in der Woche zurück in die Büros beordern, berichtet computerwoche.de.

Bild HTH: Wer sind die Flaschen unserer Leistungsgesellschaft? Und wer bezahlt sie?

„Gemeinsam mit ihrer Co-Autorin Katrin Winkler hat Johanna Bath das Buch ‚Hybrid Work – wie Führungskräfte ihre Arbeitsorganisation für die Zukunft transformieren‘ herausgegeben. Eine wichtige Erkenntnis: eine dreitägige Präsenzpflicht für alle Beschäftigten ist kontraproduktiv. Unternehmen, die so vorgehen, seien nicht bereit, sich mit den Tätigkeitsprofilen im Einzelnen zu beschäftigen.“

Mehr privat, weniger Firma – so könnte man eine beliebte Losung der sozialen Marktwirtschaft für die heutige Zeit adaptieren. Der NZZ-Redakteur Teuwsen sieht das kritisch: „Das neue Credo lautet: Es soll einem selbst so gut gehen wie möglich, alles easy, Gym, Wellness, Yoga. Die harten Tieflohnjobs, die sich keine Schweizerin und kein Schweizer mehr antun will, werden von Einwandern erledigt. Und oben chrampfen die Expats. In der Mitte haben sich zu viele von uns bequem eingerichtet. Für caritative Aufgaben oder öffentliche Ämter wie etwa einen Gemeinderat wird es immer schwieriger, geeignete Schweizer zu finden. … Leider können sich viele das süsse Wenigtun leisten. Noch nie wurde so viel vererbt wie heute. Derzeit sind es über 95 Milliarden Franken pro Jahr, 40 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer profitieren von der Plackerei ihrer Vorfahren, Dank Vorbezügen auch schon in jüngerem Alter. Jeder zweite Vermögensfranken in diesem Land ist geerbt.“

Die Lage, wie sie Teuwsen schildert, spitzt sich zu: „All dieses Wohlfühlgedöns spielt sich mitten in einer brisanten Weltlage ab, einer Lage, wie wir Lebenden, die wir in einer extraordinären Friedenszeit aufgewachsen sind, sie nie gekannt haben. Wollen die Schweizerinnen und Schweizer das Leben nochmals so richtig geniessen, bevor sich die Welt, wie sie sie lieben gelernt haben, ganz verabschiedet? Jedenfalls reagieren die Schweizerinnen und Schweizer auf das prekäre Weltgeschehen nicht mehr mit bewährten Tugenden wie Vorsicht und Sparsamkeit – sondern mit einer ziemlich unschweizerischen Lust am Konsum. … Vielleicht gönnen sich die Schweizerinnen und Schweizer auch wieder mehr, weil sie sich vom Traum der eigenen vier Wände aus Kostengründen verabschieden mussten. … Oder es ist Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit, mit der vielen neuen Freizeit etwas Sinnvolles anzufangen. Beides wäre Grund zur Beunruhigung.“

Der Zustand, wie ihn Teuwsen schildert, ist durchaus bedenklich. Doch um den Ernst der Lage richtig zu beurteilen, wäre es wichtig, den Begriff „Leistung“ genauer unter die Lupe zu nehmen. Teuwsen versteht darunter Fleiß, soziales Engagement, Sparsamkeit damit man sich später etwas (wirklich Wichtiges) leisten kann, Ansporn durch Wettbewerb. Werte, die wir zu Recht einfordern müssen, wenn wir den Zusammenhalt der Gesellschaft gewährleisten wollen. Doch es sind Werte, die schon längst nicht mehr den Wirtschaftsalltag bestimmen, die schon lange vor dem Corona-Regime aus dem Arbeitsalltag verschwunden sind.

Das Leistungsprinzip, das lange schon die Arbeitsmoral dominiert, bekommen auch die einfachsten Arbeiter aus den Wirtschaftsseiten der Zeitungen vermittelt. Das sind Spitzengehälter für Manager, die damit noch nicht genug haben, sondern auch nach dem größten Misserfolg schamlos ihre Boni kassieren, das sind Spekulations-Gewinne von Finanzmanagern, die jenseits der Vorstellungskraft normaler Lohnbezieher liegen. Auf der anderen Seite der Einkommensschere stehen immer öfter Lohnabhängige, die sich mit ihren „Kollektiv-Löhnen“ die einfachsten Bedürfnisse, z.B. Wohnen in Zürich, nicht mehr leisten können. Immer mehr erbringen anständig ihre Leistung und können sich dafür nichts mehr leisten. Die so genannten „Leistungsträger“ dagegen kassieren mehr denn je.

Legendär ist die Frage eines österreichischen Lobbyisten an einen Kooperationspartner, deren Millionen-Rechnung für eine Vermittlungs-„Leistung“ Gegenstand einer Untersuchung wurde: „Was war meine Leistung?“ Die klassische Formel hohe Leistung = hoher Lohn (Gewinn), führt im Umkehrschluss zur Erkenntnis: gar kein Lohn = gar keine Leistung. Wenn für immer mehr Leute gilt, dass sie für eine anständige Leistung fast keinen Lohn mehr bekommen, dann wird es verständlich, dass sie dann lieber gar keine Leistung (in dem derzeit vorherrschenden Sinne) erbringen. Wenn sie sich das als Rentner (nicht nur als Alters-Rentner, sondern auch als Erben) leisten können, so ist es bedenklich. aber kein Grund zu Panik.

Bedenklich sollte sein, bzw bedenken sollten wir:

– Was sind Leistungen, die die Gesellschaft bereichern (nicht nur finanziell, sondern auch kulturell)?

– Wie soll der wachsende Bedarf an Sozialarbeit fair entlohnt werden, ohne das Sozialsystem zu gefährden?

– Wie kann die Umverteilung von unten nach oben gestoppt und umgekehrt werden?

Siehe auch:Arbeit – Fluch oder Segen?

Weiterlesen

Klimaschutz ein Menschenrecht?

AK Präs Renate Anderl

10. April 2024 – Man kann der Klimaglückministerin Leonore Gewessler vieles vorwerfen, nur nicht, dass sie zu wenig für den Klimaschutz tut. Sie hat dutzende Maßnahmen vom Umweltticket bis zu den Subventionen für Solaranlagen subventioniert – nichts ist ihr zu teuer! Trotz alldem findet sich Österreich nur an 32 Stelle des von Germanwatch entwickelten „Klimaschutz-Index“

Nun bekommen die Apologeten der „Klimawandel-ist-menschengemacht“-Ideologie Rückenwind vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht gab, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. Zwei weitere Klagen wurden abgewiesen, berichtet energiezukunft.eu.

Hinter den Schweizer Omas steckt Greenpeace. “Der Europäische Gerichtshof hat heute Geschichte geschrieben: Klimaschutz ist Staatspflicht, das haben wir nun schwarz auf weiß“, freut sich die Greenpeace-Propagandistin Gianna Martini. Auch die Österreichischen Grünen verbreiten eine Jubelmeldung via APA/OTS: „Dieses Urteil ist ein Meilenstein für den Klimaschutz und unterstreicht die Dringlichkeit, die Klimakrise als eine Frage der Menschenrechte zu behandeln. Erstmals bestätigt ein Gericht: Wir Menschen haben ein Recht darauf, dass unsere Lebensgrundlage geschützt wird“, sagen Agnes Prammer, Justizsprecherin, und Lukas Hammer, Klimaschutzsprecher der Grünen.

Wo die Grünen sind, darf Justizministerin Alma Zadic nicht fehlen. Natürlich zwitschert auch sie über „Historisches Urteil! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt: Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Es zeigt: Als Staaten haben wir die Pflicht, Menschen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Wir müssen handeln, jetzt! Klimaschutzministerin @lgewessler hat in den letzten 4 ½ Jahren mit mutiger Klimapolitik zur Reduktion der CO2 Emissionen beigetragen. Lasst uns gemeinsam einen nachhaltigen Wandel schaffen! #KlimaschutzIstMenschenrecht.

Auch der ORF berichtet grün-konform, naturgemäß: „Klimapolitik der Regierenden vor Gericht“.

Update 1. Juli 2024 – Die von Kindern und Jugendlichen eingereichte Klimaklage gegen Österreich hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen höheren Status („priority status“) erreicht. … Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Klimaklage zuletzt erneut zurückgewiesen. Die Klage scheiterte wie schon beim ersten Versuch laut dem Höchstgericht an seinen Formulierungen“, berichtet ORF.at (1.7.24)

DerStandard.at (9.4.24) kommentiert: „Gerade in Österreich, wo die Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang steht, könnte unter den jahrzehntelangen klimapolitischen Schlendrian nun ein Schlussstrich gezogen werden.“

Dazu passt, dass die AK-Präsidentin Renate Anderl für die laufenden AK-Wahlen mit folgendem Slogan posiert: „Ökobooster. Ausbildungen gegen Klimakrise!“

Kurt Käferböck @kaeferboeck via twitter: Das Strassburger Urteil bezüglich einer Menschenrechtsverletzung der Schweizer Regierung gegenüber den klagenden Senioren ist inakzeptabel! Die SVP verurteilt diese Einmischung fremder Richter aufs Schärfste und fordert den Austritt der Schweiz aus dem Europarat. Ihre dreiste Einmischung in die Schweizer Politik ist für ein souveränes Land inakzeptabel.

Meine Meinung: Wenn der Grundrechtskatalog nicht mehr als echtes und greifbares Recht betrachtet werden kann, weil Gerichte alles hineininterpretieren, wie es ihrer Gesinnung und Ideologie gerade passt, dann können wir den Grundrechtskatalog gleich durch den Schredder laufen lassen, denn als Nächstes beschwere ich mich, weil mein Recht auf Privatleben, durch Kriminelle Zuwanderung verletzt ist und die Regierung zu wenig dagegen unternimmt. Das Urteil ist lächerlich und für mich ein Polit- und Gefälligkeitsurteil. Selbst die Zulassung der Klage sieht für mich willkürlich aus, da wohl kaum ernsthaft eine direkte Betroffenheit nachgewiesen werden kann, geschweige es auch nur annähernd Beweise und Belege gibt, dass noch schärfere Maßnahmen, eine Änderung in den Auswirkungen für die Senioren sichtbar werden würde, eine Zulassung der Klage aber nur für Lebende möglich ist, diese sich also nicht auf zukünftige Generationen berufen können.

#öxit sobald wie möglich. Gerade wir als Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben schon heute unglaublich an Souveränität eingebüßt und es ist traurig mitanzusehen, dass das nur ein kleiner Teil in unserer Bevölkerung mitverfolgen kann.

Weiterlesen