ethos.at fragt nach:
Der ORF sendet X Beiträge, die nicht direkt vom ORF produziert werden.
1. Bitte um Auskunft wie viele externe Sendungen der ORF 2022, 2023 und 2024 gebracht hat.
2. Nach welchen Kriterien werden extern produzierte Sendungen des ORF genehmigt oder nicht genehmigt?
RTV produziert politische Sendungen, Auf1 produziert politische Sendungen.
3. Ist eine Medienkooperation per se eine „Nicht genehmigte, wesentliche Programmänderungen“?
4. Worin liegen die essenziellen Unterschiede von RTV-Eigenproduktionen und eingespielten Auf1-Produktionen, so dass eine eigene Genehmigung aufgrund der „Programminhalte“ zu beantragen war?
ANTWORT vom 18.12.2024
Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer,
es ist ein Unterschied, ob etwas eine Auftragsproduktion ist (dann liegt die Verantwortung beim Auftraggeber, der die Auftragsproduktion nicht gesondert genehmigen lassen muss, aber nötigenfalls für gesetzeswidrige Inhalte "gerade zu stehen" hat) oder ob ein Sendefenster (Sendezeit) an Dritte überlassen wurde (dann liegt die Verantwortung für die dort gesendeten Inhalte beim Gestalter). Im hier gegenständlichen Fall wurde festgestellt, dass RTV die Sendezeit überließ. Die Verantwortung für die dort ausgestrahlten Sendungen lag also bei den Personen, die diese Sendezeit bespielt haben - dies umfasst auch, sicherzustellen, dass die nötige Lizenz zur Ausstrahlung vorliegt, was nicht der Fall war. Dies war ein Rechtsverstoß und wurde bereits mit Bescheid der KommAustria aus dem Jahr 2023 festgestellt.
Die Sachverhalte und die Bescheide (aus dem Jahr 2023), die zu den jetzigen Straferkenntnissen geführt haben, sind in den heute veröffentlichten Straferkenntnissen dezidiert dargelegt und beantworten Ihre Fragen. Ihre Fragen zur Programmgestaltung des ORF müssen Sie bitte an den ORF richten.
Mit freundlichen Grüßen
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)