Unendliche Geschichte Eurofighter

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Update 10. Juli 2024 - „In der Endlos-Causa Eurofighter gibt es eine spannende Wendung: Im September 2022 wurde Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly – nicht rechtskräftig – wegen Geldwäscherei verurteilt. Er hat dagegen berufen und wurde nun vom Oberlandesgericht freigesprochen“, berichtet profil.at. „Mittlerweile liegt der umstrittene Eurofighter-Deal mehr als zwanzig Jahre zurück. Der Fall ist nun zwar für Mensdorff abgeschlossen, aber noch nicht für alle Beschuldigten. Gegen eine Handvoll weiterer Personen bestehen immer noch Vorwürfe. Alle haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten.“

5. Juni 2023Siegfried Wolf wird unter anderem Geldwäsche vorgeworfen. "Der Unternehmer und Investor Siegfried Wolf, früher CEO von Magna International, ist in der Causa Eurofighter angeklagt worden. Montagvormittag bestätigte das Straflandesgericht Graz einen Bericht der 'Kronen Zeitung' über die Anklage", berichtet ORF.at.

Schon seit mehreren Regierungen ventilieren die Verteidigungsminsiter immer wieder die "Notwendigkeit der Neubeschaffung" von Abfangjägern. Zuletzt berichtete Krone.at (28.3.23): "ENTSCHEIDUNG NAHT: 1,6 Milliarden für neue Bundesheer-Jetflotte". Angesichts der unendlichen Geschichte der Eurofighter-Beschaffung müsste jede Maßnahme in diese Richtung sofort zu Protestmärschen führen. Bisherige Ankündigungen sind allerdings immer wie ein Strohfeuer hoch gelodert und schnell wieder erloschen. Man muss jedoch davon ausgehen, dass der Brand in SPÖVP-Kreisen immer noch schwelt.

Bundesheer Eurofighter

Schon seit mehreren Regierungen ventilieren die Verteidigungsminsiter immer wieder die "Notwendigkeit der Neubeschaffung" von Abfangjägern. Angesichts der unendlichen Geschichte der Eurofighter-Beschaffung müsste jede Maßnahme in diese Richtung sofort zu Protestmärschen führen. Bisherige Ankündigungen sind allerdings immer wie ein Strohfeuer hoch gelodert und schnell wieder erloschen. Man muss jedoch davon ausgehen, dass der Brand in SPÖVP-Kreisen immer noch schwelt.

Dazu ein Auszug aus dem Buch "Baustelle Parlament" (erschienen 2020). Zur Erinnerung: Die SPÖ-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Fred Sinowatz (1983-1986) hat die Abfangjäger „Draken“ angeschafft. Die ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ab 2000) hat sich dann um die Nachbeschaffung der „Eurofighter“ verdient gemacht. Noch bis heute beschäftigen sich Untersuchungsbehörden und -ausschüsse damit. Im Jahr 2002 haben 624.807 Österreicherinnen und Österreicher ein Volksbegehren gegen Abfangjäger unterzeichnet. Der Verteidigungsminister der bislang letzten ÖVP-FPÖ-Regierung, Mario Kunasek, hat im Sommer 2018 laut über eine Nachbeschaffung der „Eurofighter“ nachgedacht und dabei den „Gripen“ ins Spiel gebracht. Zuletzt war zu lesen: "Tanner schließt Ankauf weiterer Abfangjäger nicht aus" (DiePresse.com 27.2.23Über Proteste dagegen wurde bislang nichts berichtet; auch nicht von Seiten der Grünen, die 2020 erstmals an einer Bundesregierung beteiligt sind.

Mit Verweis auf den Artikel 9a B-VG muss festgehalten werden, dass es laut Verfassung nicht die geringsten Notwendigkeit gibt, dass Österreich sinnlos Milliardenbeträge für Abfangjäger oder andere Luftraumüberwachungsgeräte verpulvert.

Artikel 9a. (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungs-mäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen. (2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung. (3) Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden. (4) Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.

Ergänzung 29. August 2023: "Das Bundesheer hat den 16 Milliarden-Regierungs-Jackpot der Regierung geknackt. Jetzt beginnt das große Shoppen. Debatten darüber sind unerwünscht. ... Auf den ersten Blick sieht man: Das Bundesheer ist, was seine Ausrüstung betrifft, in einem traurigen Zustand. Lastwagen und Transportflugzeuge sind ebenso schrottreif wie Kampfpanzer und Artillerie. Die wenigen flugfähigen Eurofighter schaffen ein paar Red Bull-Luftshows. Ersatzteile werden seit Jahren den Jets selbst entnommen, weil niemand mehr Ersatzteile für die Tranche 1 herstellt. Dieser Zustand ist nichts Neues. Neu ist nur, dass die Verteidigungsministerin mit dem Ukraine-Krieg eine Chance sieht, einen Einkaufszettel vollzuschreiben. Auf dem Zettel stehen alle Wünsche – aber kein Plan. Das sieht man zuerst am Detail. ... Europa hat sich noch immer nicht entschieden, ob seine Sicherheit eine Angelegenheit der USA oder eine gemeinsame europäische Aufgabe ist. Erst wenn diese Frage geklärt ist, machen Brüsseler Einkaufslisten Sinn", schreibt Peter Pilz auf zackzack 

Ergänzung 7. September 2023: Via Lockheed-Anzeige auf Instagram erfährt ethos.at über folgende Anschaffung. Frage an Ministerin, in welchem Gesamtkonzept diese Anschaffung steht, erübrigt sich wohl.

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Das B-VG schreibt keine Abfangjäger vor! (Kommentar vom 10.3.2020 auf fischundfleisch.com)

Die türkis-grüne Regierung hat die Neuanschaffung von Abfangjägern auf die Agenda gesetzt und tut so, als wäre das in Stein gemeißelt oder zumindest aufgrund unserer Verfassung unumgänglich.

Das österreichische Bundesverfassungsgesetz (B-VG) wird in diesem Jahr 100 Jahre alt und es liegt nicht daran, dass es 1920 noch keine Abfangjäger gab, dass diese keine Erwähnung in der Verfassung gefunden haben. Denn seit dem Beginn der 2. Republik gehört es zur politischen Sitte – man könnte auch sagen: Unsitte – dass die Verfassung geändert und ergänzt wird. Doch über Abfangjäger steht bis heute nichts in unserer Verfassung. Vielmehr gilt seit 1975 (Regierung Bruno Kreisky) das Bekenntnis zur "umfassenden Landesverteidigung".

Artikel 9a (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen. (2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung. (3) Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden. (4) Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.

Zur Erinnerung: Die SPÖ-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Fred Sinowatz (1983-1986) hat die Abfangjäger „Draken“ angeschafft. Die ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ab 2000) hat sich dann um die Nachbeschaffung der „Eurofighter“ verdient gemacht. Noch bis heute beschäftigen sich Untersuchungsbehörden und -ausschüsse damit. Das jüngste „Bekenntnis“ von EADS, man habe 50 Millionen in den Ankauf „investiert“ aber „kein Schmiergeld bezahlt“ kann nur bei Mitgliedern der neuen Regierung die erstaunte Frage auslösen, wer diese Summen wohl kassiert habe. Politische Beobachter erinnern sich, dass die Werbeagentur des FPÖ-Politikers Gernot Rumpold 6,6 Millionen Euro abgezwackt hat. Bleiben 43,4 für sonstige Parteien und ihre Freunde.

Im Jahr 2002 haben 624.807 Österreicherinnen und Österreicher ein Volksbegehren gegen Abfangjäger unterzeichnet. Doch die Wirkkraft von Volksbegehren ist in Österreich, wo die direkte Demokratie nicht so stark wie in der Schweiz entwickelt ist, bekanntlich sehr begrenzt. Viel schlimmer ist, dass keine Regierung imstande ist, aus dem alten Polittrott auszubrechen. Das wäre in Wahrheit ganz einfach. Man müsste – anstelle den althergebrachten Meinungen hinterher zu trotten – neue Fragen stellen, beginnend mit der Grundsatzfrage:

Vor welchen Bedrohungsszenarien steht unser Land heute, 2020?

Man muss kein Militärexperte sein um zu erkennen, dass die Bedrohung aus der Luft marginal ist, und wenn sie wirklich eintritt, mit ein paar Fliegern, die wir uns in Österreich glauben leisten können zu müssen, nicht ernsthaft bekämpft werden kann. Wer daraus den Schluss zieht, man solle dieses Militärspielzeug am besten ersatzlos streichen, erhält als Contra-Argument, Österreich dürfe sich nicht der Verantwortung in Europa entziehen. Und alle Bürger verstummen, ohne diesen Propagandatrick zu hinterfragen!

Tatsache ist, wir sind (bis auf die Schweiz) von hochgerüsteten NATO-Staaten umzingelt. Allesamt EU-Mitglieder. Es wäre nicht nur eine Frage der Intelligenz, diese unsere Bündnispartner in der EU zu ersuchen, das bissl Luftraumüberwachung, das Österreich braucht, gleich mit zumachen. Es wäre auch im Sinne einer Solidar-Gemeinschaft diesen Ländern dafür eine adäquate Gegenleistung zu bieten, z.B. in der Terrorbekämpfung oder im Katastrophenschutz! Für diesen Abtausch wäre es natürlich erforderlich, das abgewirtschaftete Bundesheer wieder aufzurüsten – mit Geräten, die Soldaten und Soldatinnen dringend brauchen um auf die Hauptbedrohungen unserer Zeit reagieren können. Mit Geräten, die sich Österreich leisten könnte, wenn nicht Milliarden für Ankauf und Nutzung von Abfangjägern rausgeschmissen würden.

Im Sinne Artikel 9a der Verfassung: „umfassende Landesverteidigung“ beginnt dann, wenn wir die Bedrohungsszenarien unserer Zeit richtig eingeschätzt haben. Da uns – umzingelt von lauter EU- und NATO-Freunden – keine Bedrohung von oben droht, so muss eine „umfassende Landesverteidigung“ ohne Abfangjäger möglich sein. Ich bin überzeugt, wir würden der Verfassung mit höherer Gewichtung des Absatzes 2 besser gerecht zu werden: „Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.“ Insbesondere Terrorbekämpfung (die heute mit Fragen der Internetsecurity beginnt) und Katastrophenschutz!

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die NATO 30 Jahre nach dem Ende der Sowjetunion als Verteidigungsbündnis gegen den Warschauer Pakt keine Existenzberechtigung mehr hat. Die NATO ist ein völlig absurdes Sammelsurium von Mitgliedern, die fast keine gemeinsamen Interessen und absolut keine gemeinsamen Bedrohungsszenarien haben. Es wäre höchste Zeit, dass nunmehr 27 EU-Mitglieder über ein eigenes Militärbündnis nachdenken – ausgehend von der Frage, mit welchen Bedrohungsszenarien Europa im Jahr 2020 konfrontiert ist.

SIEHE AUCH: Worüber hier niemand redet: Abfangjäger (Kommentar vom 25.10.2018 auf fischundfleisch.com)