Update 10.10.2023 -Sensation! Keine zwei Wochen nach der öfffentlichen Verhandlung ist das Urteil fertig: Parteibuchwirtschaft im ORF ist #verfassungswidrig! Im Stiftungsrat und im Publikumsrat. Man darf gespannt sein, wann der VfGH erklärt, dass dieses Unrecht auch in den Redaktionen zu beseitigen ist! Über die Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot nach dem BVG Rundfunk siehe das Erkenntnis im Detail.
27. September 2023 - Wer nicht auf beiden Augen blind ist, der sieht, dass sich die "politische Farbenlehre" Österreichs nicht nur in den Gremien des ORF (Stiftungsrat, Publikumsrat), sondern in allen Bereichen widerspiegelt. Im März dieses Jahres hat der ORF-Redakteursrat die "Wahl" der Stiftungsräte kritisiert. Am 26.9.23 kam das Thema auf die Tagesordnung des Verfassungsgerichtshofs, der es öffentlich verhandelt hat. Überraschend ausführlich und bemüht sachlich informiert ORF.at:
"VfGH beschäftigte sich mit ORF-Gremien. ... Schon lange steht die Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats in der Kritik. Wegen der publik gewordenen Sideletter zwischen ÖVP und FPÖ sowie zwischen ÖVP und Grünen hatte die Diskussion so richtig Fahrt aufgenommen. Die verschriftlichten Deals über die parteipolitischen Postenbesetzungen waren auch der Grund, warum sich der VfGH mit den Gremien beschäftigen muss. Denn die Landesregierung im Burgenland nahm die Sideletter zum Anlass, um die Höchstrichter und Höchstrichterinnen anzurufen.
Diese müssten prüfen, ob die Zusammensetzung des Stiftungsrats und Publikumsrats gegen die verfassungsmäßige Unabhängigkeit des ORF verstößt. Die Regierung hat nach Ansicht der Landesregierung zu viel Einfluss auf die zu bestellenden Organe. Besonders der Stiftungsrat ist dem Antragssteller ein Dorn im Auge. Denn derzeit würde die satte Mehrheit regierungs- und staatsnah sein. So schicke ja nicht nur die Regierung Personen in den Stiftungsrat, sondern auch das Parlament, in dem die Regierungsparteien eine Mehrheit stellen. Aus den Ländern kommen neun weitere Personen."
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