Schweigegeld für Regionalsender und Printmedien

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Weitere Millionen für "Digitale Transformation"

Update 6. Mai 2024 - RTR Antworten auf Fragen von ethos.at

31. Jänner 2024 - "Neue Richtlinien zu Rundfunkförderungen der RTR Medien betonen Unterstützung regionaler und lokaler TV- und Radio-Vielfalt", teilte RTR - die Behörde, die sowohl für Kontrolle, als auch Förderung der österreichischen Medien zuständig ist - am 21.12.2023 mit. Mit der Einführung der Haushaltsabgabe als ORF-Zwangsgebühr für alle Österreicher, an der nebenbei auch die meisten Bundesländer mitkassieren, sah sich die Regierung gezwungen, auch alle anderen Medien mit zusätzlichen Mitteln gefügig zu machen. Schweigegeld zur Absicherung der Gleichschaltung der Medien oder einfach nur Geld des Steuerzahlers für die Luft?

RTR Förderungen für die LUFT

"Mit den heute veröffentlichten Entscheidungen des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) für Förderungen aus dem Privatrundfunkfonds und dem Nichtkommerziellen Rundfunkfonds für das Jahr 2024, kommen überarbeitete Richtlinien des Privatrundfunkfonds zum Tragen. Damit wird der 2023 eingeschlagene Kurs zu einer bedarfsgerechteren Stärkung von Inhalts-, Medien- und Meinungsvielfalt in TV und Radio geschärft. Im Ergebnis bedeutet das eine angemessene Anhebung des Förderanteils für Informationsprogramme im Hörfunk insgesamt und für regionale und lokale Fernseh- und Radiosendungen, deren Angebot auf einem zunehmend globalisierten Medienmarkt demokratiepolitisch wertvoll ist, aber in wirtschaftlicher Hinsicht für die Veranstalter auch eine besondere Herausforderung darstellt." Details siehe RTR-Pressemitteilung (21.12.23)

SIEHE AUCH: Regulierungsbehörde schüttet Millionen aus (ethos.at 23.11.22)

Auch die Printmedien werden mit Millionenbeträgen vollgestopft. Weiterhin unter dem absurden Vorwand, die "Digitale Transformation" zu fördern. Man muss immer wieder daran erinnern: 30 JAHRE nach Einführung des Internet, 20 Jahre nachdem alle Medien ihren Internetauftritt etabliert haben, schüttet Österreichs Regierung, die offenbar in der digitalen Steinzeit lebt, für "Digitalisierungsmaßnahmen" Geld aus. Je einflussreicher die Medien, umso größer die Mittel, die ihnen zugeschoben werden. Dafür werden fadenscheinige Projekte aus dem Ärmel geschüttelt:

An erster Stelle der glücklichen Empfänger steht der AAHV Verlag mit fünf Projekten, u.a. "HEUTE reloaded" Anreizförderung (sic!) 354.982,- Euro + "HEUTE - Deine PERSÖNLICHE Nachrichtenplattform"Projektförderung Digitale Transformation: 310.510,- Euro + "HEUTE KI-gestützter Journalismus"Projektförderung Digital-Journalismus: 140.876,- Euro, in Summe: 864.750 Euro.

Rekordhalter KURIER schlägt alle anderen Medien mit 21 Projekten, für die RTR 1,3 Millionen Euro ausschüttet. Zweiter bei den eingereichten Projekten und bei der Summe an Förderungen ist Österreich/oe24 mit 1,13 Millionen Euro. Die KRONE macht es sich leichter und reicht nur sieben Projekte ein, erhält dafür aber 1,52 Millionen Euro. In der Liga kann auch DER STANDARD mitspielen, der für sieben projekte 1,17 Millionen Euro überwiesen bekommt. DIE PRESSE erhält "nur" 950.887 Euro.

PRESSE, KLEINE und FURCHE sind zwar formal eigenständige Gmbh&CoKG, gehören aber bekanntlich alle ins Boot des Styria Verlags, der so in Summe 2,17 Millionen Euro kassiert. Der ehemaliger Styria-Manager und nunmehrige Chef der VGN Medien Holding mit den Magazinen NEW, TREND, TV-Media und AUTOrevue bringt es lediglich auf 274.466 Euro.

Was für Wien gilt, gilt auch fürs Ländle: auch hier kassieren die größten, einflussreichsten und finanzkräftigsten Medien die größten Beträge an "Förderungen". So fließen an den monopolistischen Vorarlberger Russmedia Verlag über acht Projekte 1,035 Millionen Euro.

"GEWINN Contenterweiterung" Projektförderung Digitale Transformation: 60.809,- Euro

"Modernisierung GEWINN-Homepage" Projektförderung Digitale Transformation: 12.774 Euro

Das "Gourmet-Magazin" Falstaff übertrifft GEWINN mit vier Projekten zu einem Gesamtpreis von knapp 100.000 Euro.

In demütiger Bescheidenheit verlangt die Kirchenzeitung für "Digitaloffensive KirchenZeitung 3.0" nur 7.356 Euro. Weniger bescheiden ist der Wiener Domverlag, der sich für "KiZmedia akademie/Aus- und Weiterbildung Digitaljournalismus für Mitarbeitende der Kirchenzeitungen" 122.088 Euro auszahlen lässt.

Der "Landwirt" sahnt für vier Projekte (Content-Strategie, Abo-Verwaltung, Webinare, Content-Hub) rund 185.000 Euro ab.

Auch das Red Bull Media House / Servus TV beteiligt sich an dem abgeschmackten Spiel mit neun Projekten und kassiert dafür 312.101 Euro. Für das wohl reichste Unternehmen unseres Landes nicht mehr als das Trinkgeld für die Reinigungskräfte, aber gut genug, um Kritik gegen die Regierung nur schaumgebremst auszusenden.

Biber Verlagsgesellschaft - das Jugendmagazin wurde im Dezember 2023 eingestellt erhällt für zwei Projekte 41.622 + 14.788 Euro.

exxpress, dessen Millionen-Förderungen 2022 im Vorjahr heftig von allen Medien kritisiert wurde, ist bei diesem Durchgang durch den Rost gefallen. Doch diese Förderung wird nicht die letzte gewesen sein und für die Mehrheitsgesellschafterin Eva Schütz (2018/2019 stellvertretende Kabinettchefin des Finanzministers) noch nicht aller Tage Abend. Ein mögliches Förder-Hinderniss, Chefredakteur Richard Schmitt, der oftmals auch regierungskritisch berichten ließ, ist bereits aus dem Weg geräumt.

ethos.at nimmt jetzt bereits Wetten an, dass exxpress bei den nächsten Förderungen wieder vorne mit dabei sein wird. Ganz nach dem Motto: Medienpolitik in Österreich ist ein Glücksspiel, bei dem der Staat das Casino ist, die Medien die Gewinner und die Steuerzahler die Verlierer sind. Und zwar immer in der und nur in der Reihenfolge.

SIEHE AUCH: Regulierungsbehörde schüttet Millionen aus (23.11.2022)

19,4 Millionen für 2024 vergeben. Das ist offenbar nicht genug: „Zeitungsverband fordert Verdreifachung der Digitalförderung“, berichtet DerStandard.at (29.9.23)


FRAGEN an RTR

ethos hat über die Medienförderpolitik, die von RTR exekutiert wird, mehrfach berichtet. Wir bitten nun um die Rechenschafts- bzw Abschlussberichte der Medienförderungen, insbesondere zur "Digitalen Transformation" 2023.

- Welche Projekte wurden eingereicht, welche Leistungen wurden genau erbracht und abgerechnet?

- Wie würden die begünstigten Medien heute da stehen, wenn sie die bisherigen Förderungen für "Digitale Transformation" nicht bekommen hätten?

- Welche der geförderten Medien, bzw wie viele müssten ohne diese Förderungen ihren Betrieb einstellen?

Bei den jüngsten Förder-Vergaben 2024 wurden wieder 251 Projekte bewilligt. ethos.at bittet um Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen für folgende Genehmigungen:

1. HEUTE reloaded Anreizförderung - Um welche Anreize handelt es sich konkret?

2. biber Digitalakademie der Chefredaktion 2024 + biber Jugend-Lehrredaktion (14 -18) - Das Monatsmagazin wurde im Dezember 2023 eingestellt. Warum bezieht das Medium weiterhin Förderungen?

3. Radio FRO Community-Radio Digitalisierungskonzept - Was genau an einem KONZEPT kostet 81.124,- Euro? Welcher Stundensatz wurde für die Konzept-Erstellung zugrunde gelegt?

4. LANDWIRT Content-Strategie - Was hat Content mit "Digitaler Transformation" zu tun und was genau kostet 138.727,- Euro an der Ausarbeitung einer Strategie? Welcher Stundensatz wurde für die Strategie-Erstellung zugrunde gelegt?

5. R9 Österreich HD Virtueller Redaktionsdesk für Regionalmedien - Welcher Redaktionsdesk wird bislang genutzt, warum kostet die "Virtualisierung" 149.520,- Euro und was daran ist eine "Digitale Transformation"?

6. U1 Tirol Modernisierung und Optimierung des Sendeworkflows - Was hat Workflow mit Digitalisierung oder mit Contentqualität zu tun?

7. GEWINN Contenterweiterung - Musste RTR davon ausgehen, dass GEWINN ohne diese Projektförderung von 60.809,- künftig aus eigener Kraft keine Content-updates oder -erweiterungen mehr zustande bringt?

8. Modernisierung GEWINN-Homepage - Was hat eine Design-Leistung mit "Digitaler Transformation" zu tun? Wie wird geprüft ob tatsächlich eine "Modernisierung" statt gefunden hat. Was ist der Maßstab für "Modernisierung"

9. DerSONNTAG KiZmedia akademie/Aus- und Weiterbildung Digitaljournalismus für Mitarbeitende der Kirchenzeitungen - Wie viele Mitarbeiter hat derSONNTAG, wie viele werden ausgebildet und welcher Stundensatz wurde für die Ausbildungstunde zugrunde gelegt? Womit wurden Kosten von exakt (!) 122.088 begründet?

10. DerSONNTAG KiZmedia akademie - digitale Lehrredaktion der Kirchenzeitungen (2024/25) - Worin unterscheiden sich die Leistungen 9 und 10. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass Projekte über 2024 hinaus finanziert werden? Was genau rechtfertigt zusätzlich 61.855 Euro?

11. KOMMUNALDigitaler Newsroom Projektförderung Digitale Transformation. - Wurden bei KOMMUNAL die Nachrichten bislang mit Rohrpost und Botendiensten übertragen. Was genau wird in diesem "Digitalen Newsroom" installiert, das Kosten von 193.267,- Euro verursacht?

12. Falstaff Magazin Digitale Workflow-Optimierung durch MachineLearning für Datenerfassung - Was genau impliziert "Optimierung" um Kosten von 55.673,- zu verursachen. Welchem Auftrag folgt RTR, ein Medienprodukt mit Infos über Lifestyle und Luxusuleben, das nur eine kleine Oberschicht interessiert, überhaupt zu fördern?

13. OÖ Nachrichten Weiterentwicklung digitaler Newsroom Anreizförderung. - Welche "Anreize" müssen hier gefördert werden? Was genau wird im Newsroom weiter entwickelt? Wäre die Zukunft der OÖ aus Sicht von RTR gefährdet gewesen, wenn nicht die Fördersumme von 344.936 ausbezahlt würde?

14. Tips Digitale Qualitäts-Offensive Lokaljournalismus - Bitte um exakte Angaben, welche Maßnahmen diese "Qualitäts-Offensive" konkret beinhalten, die Kosten von exakt (!) 251.913 verursachen.

15. Tips Analyse und Automatisierung von Abläufen und Inhalten - Bitte um exakte Angaben, wie mit "Analyse" Anreize gefördert werden und wie sich die Kosten von exkat (!) 122.454 aufgliedern.

16. Kronen Zeitung Digitale Transformation des Redaktionsstandorts der Kärntner Krone in Klagenfurt - Bitte um exakte Angaben darüber wie man einen Redaktionsstandort digital transformiert bzw. exakte Angaben der geplanten Investitionen in Höhe von exakt (!) 171.421 Euro.

17. Kronen Zeitung Seminare Digitaljournalismus - Bitte um exakte Angaben, wie viele Mitarbeiter (freie oder angestellt?) wie viele Seminare besuchen werden und welchen Stundensatz die Seminarleiter in Rechnng stellen werden für den Betrag von exakt (!) 65.222,- Euro.

18. krone.tv Barrierefreiheit Projektförderung Jugendschutz und Barrierefreiheit - Bitte um Angaben, welche Umbaumaßnahmen für die Erlangung der Barrierefreiheit geplant sind und wie wie es möglich sein soll, mit den Mitteln von 107.000,- die Jugend vor krone.tv zu schützen.

19. KURIER Akademie 2.0 Projektförderung Digital-Journalismus Print - Bitte um Angaben, welche Bildungsinhalte die Akademie 2.0 vermittelt mit welchen Vortragenden und zu welchen Stundensätzen, die in Summe exakt (!)130.775,- Euro betragen.

20. KURIER TV Aus- und Weiterbildung von journalistischen Mitarbeitern - Warum können die Kurier-TV-Mitarbeiter nicht in der Kurier Akademie 2.0 ausgebildet werden und wozu brauche die eine Extra-Ausbildung für insgesamt 74.045,- Euro.

Mit besten Grüßen

Mag. Hubert Thurnhofer, Chefredakteur ethos.at

RTR ANTWORT vom 31.1.2024

Sehr geehrter Herr Mag. Thurnhofer!

Wir bedanken uns für Ihr Interesse am Fonds zur Förderung der digitalen Transformation.

Unser Open Data-Angebot unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html bietet Ihnen unter "Förderungen/Förderung der digitalen Transformation" alle bisher bewilligten Förderungen des gegenständlichen Fonds. Nutzen Sie dazu bitte in der Filtermaske auch die Auswahlmöglichkeit "Jahr".

Ein erster Übersichtseindruck Ihrer Fragestellungen vermittelt den Eindruck, dass es darin auch um Inhalte gehen könnte, die datenschutzrechtliche Interessen der Fördernehmer:innen berühren und daher wahrscheinlich nicht von uns, sondern allenfalls nur von den Fördernehmer:innen direkt beantwortet werden könnten. Auch scheinen Sie von Fördervoraussetzungen auszugehen, die den entsprechenden Bestimmungen des KommAustria-Gesetzes und den Richtlinien der Förderung nicht zu entnehmen sind. Antragsberechtigungen ergeben sich ebenfalls aus dem Gesetz und den Richtlinien.

Ich werde Ihre Anfrage an die zuständige Abteilung im Hause weitergeben, die Ihre Fragen bestmöglich und - auch gemessen an deren Umfang - in adäquater Zeitspanne beantworten wird.

Mit freundlichen Grüßen


Mehr als drei Monate hat es gedauert, bis das „Team der Abteilung Förderungen“ in der RTR die Anfrage von ethos.at bezüglich abstruser Förderungen zur „digitalen Transformation von Rundfunk- und Printmedien“ beantwortet hat. Sehr allgemein, konkrete Fragen blieben unbeantwortet. Das gehört zum System einer geschlossenen Demokratie (im Unterschied zur offenen Demokratie nach Karl Popper). Die Quintessenz: das Vorgehen der RTR ist rechtmäßig (nona!), für die einzelnen Entscheidung ist ein Beirat zuständig (Apparatschiki, eingesetzt von den Politikern. Politisch vertreten sie somit deren Interessen, bürokratisch die Interessen der Beamten. Als Diener zweier Herren gewährleisten sie, dass am Ende niemand dieser „Stakeholder“ zur Verantwortung gezogen werden kann). Die Pointe: es besteht gegenüber einem "public watchdog" keine Auskunftspflicht!

6. Mai 2024 an hubert at ethos

Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

wir danken für Ihre Geduld und das Interesse an der Vergabe derFördermittel aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation..

Den Rechtsrahmen für die Vergabe der Mittel setzt der Abschnitt 3a. Des KommAustria-Gesetzes. In diesem wird unter anderem sowohl die Förderberechtigten, der Vergabeprozess als auch die Vergabe der Mittel geregelt. Ebenso hat die RTR-GmbH ergänzend zu diesem Gesetz für die Durchführung und Abwicklung der Förderung, Richtlinien zu erlassen. Diese sind öffentlich auf der Homepage der RTR-GmbH unter dem Link abrufbar.

Die Ansuchen der Förderwerber: innen haben die Projekte zu beschreiben und werden von den Experten: innen der Förderabteilung der RTR-GmbH aufgrund der erlassenen Richtlinien und des Gesetzes geprüft. Es wird in der Folge on der Abteilungsleitung ein Fördervorschlag erstellt. Die Bemessung der Höhe der Anreizförderung ergibt sich ebenfalls aus dem Abschnitt 3a. des KommAustria-Gesetzes.

Dieser Vorschlag wird dem Fachbeirat, der der RTR-GmbH als ein externes und sachverständiges Beratungsorgan dient, übermittelt. Der Fachbeirat ist ein von der Bundesregierung bestelltes Gremium. Er besteht aus 5 fachkundigen Personen aus dem Medienbereich, die über mehrjährige und einschlägige Praxis und Fachkenntnisse insbesondere in den Bereichen Medienrecht und

Publizistik verfügen. Die Voraussetzungen und Qualifikationen des Fachbeirates sind im Abschnitt 3a. des KommAustria-Gesetzes geregelt. Die Zusammensetzung des Fachbeirates ist auf der Homepage der RTR-GmbH unter dem Link veröffentlicht. [Anmerkung ethos.at: Vorsitzender Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck „beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Umsetzung der digitalen Transformation“ (Quelle: UNI Graz); Stellvertretende Vorsitzende die Grüne Mag. Marie Ringler MB, Europachefin von Ashoka, „eine amerikanische Non-Profit-Organisation zur Förderung von sozialem Unternehmertum“ (Quelle: wikipedia). Mitglieder: Mag. Amra Ducic Bakk, laut Linkedin Leiterin Abteilung Digitale Kommunikation im Bundeskanzleramt Österreich; Mag. Michael Ulrich BA, Pressesprecher des Finanzministers; Mag. Helmut Peissl, Obmann des Vereins COMMIT, das Community Medien Institut für Weiterbildung, Forschung und Beratung ist die Weiterbildungseinrichtung an der Schnittstelle zwischen nichtkommerziellem Rundfunk, Erwachsenenbildung und Forschung in Österreich, bestens durch öffentliche Aufträgen finanziert. Es ist EVIDENT, dass dieser "Fachbeirat" unabhängig agiert – unabhängig von den Interessen des Volkes und unseres Landes!] Der Fachbeirat kann Förderwerber: innen anhören und Einsicht in die Ansuchen nehmen. [Frage ethos.at: Wie oft hat er das getan?] Weiters hat der Fachbeirat eine begründete schriftliche Stellungnahme zu dem Fördervorschlag abzugeben.

Unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fachbeirates obliegt die Vergabe der Förderungen, nach dem KommAustria-Gesetz, dem Geschäftsführer für den Fachbereich Medien. Die Förderentscheidungen werden, wie vom Gesetz vorgesehen, nach Empfänger:innen, Projekttiteln und Fördersummen auf der Website der RTR-GmbH als Open Data-Angebot dargelegt. 

Da es sich bei der Förderung naturgemäß um eine Ex-Ante-Förderung handelt, aben im Zuge der Endberichtslegung die Förderempfänger:innen der Förderung zur Digitalen Transformation die Umsetzung und Kosten zu belegen. Im Falle der Anreizförderung ist überdies eine "geeignete Expertise Dritter" (in der Regel sind das unabhängige Wirtschaftsprüfer: innen) zur Glaubhaftmachung der entsprechenden Mittelverwendung vorzulegen, sodass hier eine externe Überprüfung gewährleistet ist. Diese Endberichte beinhalten Projektberichte, -inhalte und auch Projektkosten, diese werden von den Experten: innen der Förderabteilung der RTR-GmbH aufgrund der erlassenen Richtlinien und des Gesetzes geprüft. Nicht projektbezogene und/oder nicht verwendete Fördergelder werden zurückgefordert.

Sie haben im Rahmen ihrer Email Anfrage die Übermittlung von mehreren "Rechenschafts- bzw Abschlussberichte" gebeten. Auch wenn Sie sich der RTR-GmbH gegenüber als Journalist zu erkennen gegeben haben und somit in die Interessenabwägung ihre Funktion als "public watchdog" im Sinne der Rechtsprechung des EGMR zu berücksichtigen ist, ändert dies nichts an unserer grundsätzlichen Einschätzung hinsichtlich der Auskunftspflicht im derzeitigen Stadium der Förderverfahren.

Es handelt sich um Projekte zur digitalen Transformation, die neue Angebotskonzepte beinhalten und von Medienunternehmen durchgeführt werden, die untereinander auch im Wettbewerb stehen. Bei den Digitalisierungsberichten handelt es sich um Ansuchen, den zwischenzeitlichen Digitalisierungsberichten und den Endberichten um Berichte, die den Ist-Stand der Digitalisierung, die Maßnahmen, die gesetzt werden sollen und die Ziele die mit der Digitalisierung verfolgt werden, darlegen. Es werden vielfach auch die Überlegungen, die hinter den Maßnahmen und Zielen stehen, im Detail beschrieben und damit die Konzepte und Pläne zur Digitalisierung auch über das Projekt hinaus, dargelegt. Die Berichte enthalten somit Informationen zu Unternehmensstrategien, Umsatzzahlen, Anzahl von Mitarbeiter:Innen, darüber ob Unternehmen in

"Schwierigkeiten" im Sinne der AGVO sind und dergleichen, welche als Geschäftsgeheimnisse dem Schutz des Grundrechts auf Datenschutz nach § 1 DSG unterliegen. Nach § 1 Abs 2 DSG sind (abgesehen bei lebenswichtigen Interesse des Betroffenen oder bei Zustimmung des Betroffenen) Beschränkungen des Anspruchs auf Geheimhaltung nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen zulässig.

Zum heutigen Zeitpunkt liegen uns hinsichtlich der von Ihnen genannten Förderungen noch keine geprüften Endberichte vor. Hier gehen wir aus den genannten Gründen jedenfalls davon aus, dass bei diesen, da sie noch keine endgültige Aussage über die Zielerreichung und Mittelverwendung geben können, das Geheimhaltungsinteresse der Förderwerber:innen, das öffentliche Informationsinteresse jedenfalls überwiegt. Die Bestimmung des § 1 DSG steht der Auskunftserteilung daher jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Abteilung Förderungen

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)

Förderungen

Funds & Grants

Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Austria

Neuste RTR-Pressemitteilung (7. Mai 2024): „Vielfalt verlässlicher Nachrichtenmedien in Print und Online stärken: KommAustria vergibt erstmals Qualitäts-Journalismus-Förderungen. … Erstmals vergibt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) Fördermittel gemäß des Ende 2023 in Kraft getretenen Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes und veröffentlicht heute die entsprechenden Entscheidungen. Damit erhalten die Fördernehmer:innen jetzt die für das Jahr 2022 beantragten Mittel aus der mit jährlich rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung. Die Förderungen können grundsätzlich erst rückwirkend für ein jeweils abgelaufenes Jahr beantragt werden.“ Auf gut Deutsch: Hofberichterstatter „verlässlicher Nachrichtenmedien“ bekommen nun noch NACHTRÄGLICH Geld zugeschoben. Das ist wirklich WELTWEIT einmalig!!

DerStandard.at (7.5.24) enthüllt: „Die Förderung erfolgt vor allem nach der Zahl journalistischer Arbeitsplätze. Der ‚Exxpress‘-Förderantrag wurde abgelehnt“. Auf Deutsch: die „Neue Qualität“ ist die Quantität der Hofberichterstatter, Spitzenqualität liefern gemäß dieser Logik die Massenmedien, beginnend mit Kronen Zeitung 2,25 Mille, Kurier 1,6 M, Kleine Zeitung 1,36 M, Standard 1,05 M, Österreich/oe24 nur noch 935.009 Euro, Die Presse 920,322, Heute 768.022, Tiroler Tageszeitung 745.235, OÖ Nachrichten 695.255, Salzburger Nachrichten 608.626, Vorarlberger Nachrichten 525.907 Euro.