Schweigegeld für Regionalsender und Printmedien - Antworten von RTR

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Mehr als drei Monate hat es gedauert, bis das „Team der Abteilung Förderungen“ in der RTR die Anfrage von ethos.at bezüglich abstruser Förderungen zur „digitalen Transformation von Rundfunk- und Printmedien“ beantwortet hat. Sehr allgemein, konkrete Fragen blieben unbeantwortet. Das gehört zum System einer geschlossenen Demokratie (im Unterschied zur offenen Demokratie nach Karl Popper). Die Quintessenz: das Vorgehen der RTR ist rechtmäßig (nona!), für die einzelnen Entscheidung ist ein Beirat zuständig (Apparatschiki, eingesetzt von den Politikern. Politisch vertreten sie somit deren Interessen, bürokratisch die Interessen der Beamten. Als Diener zweier Herren gewährleisten sie, dass am Ende niemand dieser „Stakeholder“ zur Verantwortung gezogen werden kann). Die Pointe: es besteht gegenüber einem "public watchdog" keine Auskunftspflicht!

6. Mai 2024 an hubert at ethos

Sehr geehrter Herr Thurnhofer,

wir danken für Ihre Geduld und das Interesse an der Vergabe derFördermittel aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation..

Den Rechtsrahmen für die Vergabe der Mittel setzt der Abschnitt 3a. Des KommAustria-Gesetzes. In diesem wird unter anderem sowohl die Förderberechtigten, der Vergabeprozess als auch die Vergabe der Mittel geregelt. Ebenso hat die RTR-GmbH ergänzend zu diesem Gesetz für die Durchführung und Abwicklung der Förderung, Richtlinien zu erlassen. Diese sind öffentlich auf der Homepage der RTR-GmbH unter dem Link abrufbar.

Die Ansuchen der Förderwerber: innen haben die Projekte zu beschreiben und werden von den Experten: innen der Förderabteilung der RTR-GmbH aufgrund der erlassenen Richtlinien und des Gesetzes geprüft. Es wird in der Folge on der Abteilungsleitung ein Fördervorschlag erstellt. Die Bemessung der Höhe der Anreizförderung ergibt sich ebenfalls aus dem Abschnitt 3a. des KommAustria-Gesetzes.

Dieser Vorschlag wird dem Fachbeirat, der der RTR-GmbH als ein externes und sachverständiges Beratungsorgan dient, übermittelt. Der Fachbeirat ist ein von der Bundesregierung bestelltes Gremium. Er besteht aus 5 fachkundigen Personen aus dem Medienbereich, die über mehrjährige und einschlägige Praxis und Fachkenntnisse insbesondere in den Bereichen Medienrecht und

Publizistik verfügen. Die Voraussetzungen und Qualifikationen des Fachbeirates sind im Abschnitt 3a. des KommAustria-Gesetzes geregelt. Die Zusammensetzung des Fachbeirates ist auf der Homepage der RTR-GmbH unter dem Link veröffentlicht. [Anmerkung ethos.at: Vorsitzender Univ.-Prof. Dr. Markus Fallenböck „beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Umsetzung der digitalen Transformation“ (Quelle: UNI Graz); Stellvertretende Vorsitzende die Grüne Mag. Marie Ringler MB, Europachefin von Ashoka, „eine amerikanische Non-Profit-Organisation zur Förderung von sozialem Unternehmertum“ (Quelle: wikipedia). Mitglieder: Mag. Amra Ducic Bakk, laut Linkedin Leiterin Abteilung Digitale Kommunikation im Bundeskanzleramt Österreich; Mag. Michael Ulrich BA, Pressesprecher des Finanzministers; Mag. Helmut Peissl, Obmann des Vereins COMMIT, das Community Medien Institut für Weiterbildung, Forschung und Beratung ist die Weiterbildungseinrichtung an der Schnittstelle zwischen nichtkommerziellem Rundfunk, Erwachsenenbildung und Forschung in Österreich, bestens durch öffentliche Aufträgen finanziert. Es ist EVIDENT, dass dieser "Fachbeirat" unabhängig agiert – unabhängig von den Interessen des Volkes und unseres Landes!] Der Fachbeirat kann Förderwerber: innen anhören und Einsicht in die Ansuchen nehmen. [Frage ethos.at: Wie oft hat er das getan?] Weiters hat der Fachbeirat eine begründete schriftliche Stellungnahme zu dem Fördervorschlag abzugeben.

Unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Fachbeirates obliegt die Vergabe der Förderungen, nach dem KommAustria-Gesetz, dem Geschäftsführer für den Fachbereich Medien. Die Förderentscheidungen werden, wie vom Gesetz vorgesehen, nach Empfänger:innen, Projekttiteln und Fördersummen auf der Website der RTR-GmbH als Open Data-Angebot dargelegt. 

Da es sich bei der Förderung naturgemäß um eine Ex-Ante-Förderung handelt, aben im Zuge der Endberichtslegung die Förderempfänger:innen der Förderung zur Digitalen Transformation die Umsetzung und Kosten zu belegen. Im Falle der Anreizförderung ist überdies eine "geeignete Expertise Dritter" (in der Regel sind das unabhängige Wirtschaftsprüfer: innen) zur Glaubhaftmachung der entsprechenden Mittelverwendung vorzulegen, sodass hier eine externe Überprüfung gewährleistet ist. Diese Endberichte beinhalten Projektberichte, -inhalte und auch Projektkosten, diese werden von den Experten: innen der Förderabteilung der RTR-GmbH aufgrund der erlassenen Richtlinien und des Gesetzes geprüft. Nicht projektbezogene und/oder nicht verwendete Fördergelder werden zurückgefordert.

Sie haben im Rahmen ihrer Email Anfrage die Übermittlung von mehreren "Rechenschafts- bzw Abschlussberichte" gebeten. Auch wenn Sie sich der RTR-GmbH gegenüber als Journalist zu erkennen gegeben haben und somit in die Interessenabwägung ihre Funktion als "public watchdog" im Sinne der Rechtsprechung des EGMR zu berücksichtigen ist, ändert dies nichts an unserer grundsätzlichen Einschätzung hinsichtlich der Auskunftspflicht im derzeitigen Stadium der Förderverfahren.

Es handelt sich um Projekte zur digitalen Transformation, die neue Angebotskonzepte beinhalten und von Medienunternehmen durchgeführt werden, die untereinander auch im Wettbewerb stehen. Bei den Digitalisierungsberichten handelt es sich um Ansuchen, den zwischenzeitlichen Digitalisierungsberichten und den Endberichten um Berichte, die den Ist-Stand der Digitalisierung, die Maßnahmen, die gesetzt werden sollen und die Ziele die mit der Digitalisierung verfolgt werden, darlegen. Es werden vielfach auch die Überlegungen, die hinter den Maßnahmen und Zielen stehen, im Detail beschrieben und damit die Konzepte und Pläne zur Digitalisierung auch über das Projekt hinaus, dargelegt. Die Berichte enthalten somit Informationen zu Unternehmensstrategien, Umsatzzahlen, Anzahl von Mitarbeiter:Innen, darüber ob Unternehmen in

"Schwierigkeiten" im Sinne der AGVO sind und dergleichen, welche als Geschäftsgeheimnisse dem Schutz des Grundrechts auf Datenschutz nach § 1 DSG unterliegen. Nach § 1 Abs 2 DSG sind (abgesehen bei lebenswichtigen Interesse des Betroffenen oder bei Zustimmung des Betroffenen) Beschränkungen des Anspruchs auf Geheimhaltung nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen zulässig.

Zum heutigen Zeitpunkt liegen uns hinsichtlich der von Ihnen genannten Förderungen noch keine geprüften Endberichte vor. Hier gehen wir aus den genannten Gründen jedenfalls davon aus, dass bei diesen, da sie noch keine endgültige Aussage über die Zielerreichung und Mittelverwendung geben können, das Geheimhaltungsinteresse der Förderwerber:innen, das öffentliche Informationsinteresse jedenfalls überwiegt. Die Bestimmung des § 1 DSG steht der Auskunftserteilung daher jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Abteilung Förderungen

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)

Förderungen

Funds & Grants

Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Austria

Neuste RTR-Pressemitteilung (7. Mai 2024): „Vielfalt verlässlicher Nachrichtenmedien in Print und Online stärken: KommAustria vergibt erstmals Qualitäts-Journalismus-Förderungen. … Erstmals vergibt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) Fördermittel gemäß des Ende 2023 in Kraft getretenen Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes und veröffentlicht heute die entsprechenden Entscheidungen. Damit erhalten die Fördernehmer:innen jetzt die für das Jahr 2022 beantragten Mittel aus der mit jährlich rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung. Die Förderungen können grundsätzlich erst rückwirkend für ein jeweils abgelaufenes Jahr beantragt werden.“ Auf gut Deutsch: Hofberichterstatter „verlässlicher Nachrichtenmedien“ bekommen nun noch NACHTRÄGLICH Geld zugeschoben. Das ist wirklich WELTWEIT einmalig!!

DerStandard.at (7.5.24) enthüllt: „Die Förderung erfolgt vor allem nach der Zahl journalistischer Arbeitsplätze. Der ‚Exxpress‘-Förderantrag wurde abgelehnt“. Auf Deutsch: die „Neue Qualität“ ist die Quantität der Hofberichterstatter, Spitzenqualität liefern gemäß dieser Logik die Massenmedien, beginnend mit Kronen Zeitung 2,25 Mille, Kurier 1,6 M, Kleine Zeitung 1,36 M, Standard 1,05 M, Österreich/oe24 nur noch 935.009 Euro, Die Presse 920,322, Heute 768.022, Tiroler Tageszeitung 745.235, OÖ Nachrichten 695.255, Salzburger Nachrichten 608.626, Vorarlberger Nachrichten 525.907 Euro.