Gesetz für KI in Verwaltungs-Verfahren

16. September 2026 (ParlamentsKorrespondenz) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien eine Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) und zum Verwaltungsstrafgesetz (VStG) ins Plenum geschickt. Ziel ist es, die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren voranzutreiben und rechtliche Grundlagen für den Einsatz von KI zu schaffen. Unter anderem geht es um die Unterstützung bei der Einbringung von Anträgen durch Chatbots, vollständig automatisierte Erledigungen sowie um die Ermöglichung sogenannter „No-Stop-Verfahren“, bei denen Leistungen ohne vorherige Antragstellung erbracht werden. Zudem sollen die Formalvorschriften für Anonym- und Organstrafverfügungen adaptiert werden.

Die Opposition lehnte den Gesetzesentwurf zwar nicht grundsätzlich ab, mahnte aber Nachbesserungen ein. Vor allem, dass Behörden die Möglichkeit erhalten sollen, Bescheide künftig mithilfe von KI vollautomatisch auszustellen, sehen FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger und die Grünen-Abgeordneten Süleyman Zorba und Agnes Prammer kritisch. Zorbas Vorschlag, die Beratungen über die Regierungsvorlage zu vertagen und die entsprechenden Bestimmungen noch einmal zu überdenken, fand allerdings keine Mehrheit.

Staatssekretär Alexander Pröll betonte, dass vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen nur in vorab bestimmten, geeigneten Materien möglich sein werden. Welche das sind, solle per Verordnung festgelegt werden. In Frage kommen ihm zufolge ausschließlich „Massenerledigungen“, also etwa gleichartige Förderanträge. Individuelle Baubescheide seien ausdrücklich nicht gemeint, bekräftigte er. Es gehe keinesfalls um Beweiswürdigungen durch KI, versicherte ein Vertreter des Ministeriums.

Pröll wies zudem auf die gesetzlich verankerten Auflagen für automatisch erlassene Bescheide hin. So müsse es der zuständigen Behörde jederzeit möglich sein, in den Vorgang einzugreifen. Überdies werden Testphasen und laufende Kontrollen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Erledigungen vorgeschrieben. Automatisch erlassene Bescheide sind Pröll zufolge außerdem als solche zu kennzeichnen: Erhebt man dagegen „Vorstellung“ treten sie automatisch außer Kraft und die Behörde muss den Bescheid neu erlassen.

Vorbild antragslose Arbeitnehmerveranlagung

In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (539 d.B.) wird darauf hingewiesen, dass es in manchen Bereichen bereits spezielle gesetzliche Grundlagen für beschleunigte Verfahren ohne Antragstellung gebe, wobei als Beispiele die antragslose Familienbeihilfe und die antragslose Arbeitnehmerveranlagung genannt werden. Zudem würden manche Stellen wie die Städte Wien und Linz bereits Chatbots für Auskünfte einsetzen. Künftig soll es auch möglich sein, derartige Anwendungen für die Einbringung von Anträgen zu nutzen. Dabei ist laut Gesetzesentwurf sicherzustellen, dass die eingesetzten Chatbots barrierefrei zugänglich sind und es zu keinen Diskriminierungen kommen kann.

Bei Anonym- und Organverfügungen soll es künftig nicht mehr nötig sein, einen Zahl- bzw. Erlagschein zu hinterlassen oder auszuhändigen. Vielmehr können die relevanten Zahlungsinformationen wie die Bezeichnung des Empfängers, die IBAN und die Identifikationsnummer auch auf der Verfügung selbst abgedruckt werden. Das werde teilweise ohnehin bereits praktiziert und solle nun legalisiert werden, wird dazu in den Erläuterungen angemerkt. Zudem würden die meisten Zahl- und Erlagscheine schon derzeit ungenutzt entsorgt.

FPÖ äußert Bedenken gegen KI-Bescheide

Sowohl die FPÖ als auch die Grünen äußerten allerdings Bedenken gegen den Gesetzesentwurf. Es komme ihm so vor, als plane die Regierung bereits die Dachfenster, bevor noch das Fundament des Gebäudes stehe, sagte FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger. Vor allem bei der vollständigen Automatisierung schießt der Gesetzesentwurf seiner Meinung nach über das Ziel hinaus. KI die Erstellung von Bescheiden ohne die Einbindung eines Menschen zu überlassen, sei zum jetzigen Zeitpunkt „hoch gefährlich“, warnte er vor Fehlentscheidungen. Schließlich sei KI im juristischen Bereich noch nicht so weit. Immer wieder komme es zu Halluzinationen, wie Erfahrungen in der Praxis zeigten.

Schilchegger pochte außerdem darauf, geeignete Einsatzgebiete für automatisierte Erledigungen gesetzlich festzulegen und dabei sicherzustellen, dass komplexe Verfahren, etwa nach der Gewerbeordnung, nicht umfasst sind. Er könne sich aber durchaus einen einstimmigen Beschluss vorstellen, wenn die Regierungsparteien kompromissbereit seien, sagte er. Knackpunkt für seinen Fraktionskollegen Markus Tschank ist die Formulierung des Paragraphen 18a, der bestimmte Auflagen für vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen enthält.

Grüne: Lachendes und weinendes Auge

Mit „einem lachenden und einem weinenden Auge“ sieht Süleyman Zorba (Grüne) den Entwurf, wie er sagte. Es sei positiv, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben, betonte er. Einige Punkte würden seine volle Unterstützung finden. So sei es zu begrüßen, wenn digitale Tools zur Unterstützung von Antragstellungen eingesetzt werden.

Skeptisch sieht Zorba allerdings vollautomatisierte Erledigungen mit Hilfe von KI. Die entsprechenden Bestimmungen seien zu schwammig und ungenau, argumentierte er. Außerdem gebe es große Unterschiede bei der Qualität von Sprachmodellen. Auch das große Problem der „Black Box“ stehe im Raum. Niemand habe etwas dagegen, Prozesse zu automatisieren, sagte Zorba, es sei aber wichtig zwischen Automatisierung und KI zu unterscheiden. Die zweiwöchige Einspruchsfrist für Betroffene ist für ihn außerdem kein ausreichender „Safeguard“.

Zorba plädierte daher dafür, zunächst einmal „nur die Hälfte des Entwurfs“ umzusetzen, und sich über die restlichen Bestimmungen noch einmal Gedanken zu machen. Ein von ihm eingebrachter Vertagungsantrag wurde allerdings nur von FPÖ und Grünen unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

Skeptisch äußerte sich auch Zorbas Fraktionskollegin Agnes Sirkka Prammer. Das Gesetz sei gut gedacht aber nicht gut gemacht, meinte sie. So wolle die Regierung KI nicht dafür nutzen, um die Verwaltung zu unterstützen, sondern um Menschen zu ersetzen. Man betrete Neuland, wenn nicht ein Mensch Entscheidungen treffe, sondern die KI. Das verdiene mehr Aufmerksamkeit. Prammer befürchtet, dass KI nicht in der Lage ist, die Plausibilität von Angaben zu prüfen, zumal auch immer mehr Anträge auf KI beruhten und halluzinierte Sachverhalte beinhalten könnten. Auch dass nicht gesetzlich festgelegt wird, welche Materien von automatisierten Erledigungen ausgenommen sein müssen, hält Prammer für beunruhigend.

SPÖ: Datenschutz und Rechtsschutz sind gewährleistet

Keine Bedenken gegen die Regierungsvorlage hat hingegen die SPÖ. Mit dem Gesetz werde nur der rechtliche Rahmen geschaffen, die genauen Materien würden erst per Verordnung festgelegt, hob SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar hervor. Dabei werde es ausschließlich um einfache Sachverhalte gehen. Bereiche, die komplexer sind, seien ausdrücklich nicht umfasst. Zudem gebe es einen Mechanismus, um den Automatisierungsprozess außer Kraft zu setzen. Betroffene könnten gegen KI-generierte Bescheide ohne Begründung Vorstellung erheben: In diesen Fällen trete der Bescheid außer Kraft und ein Mensch müsse sich damit befassen. Duzdar hob zudem hervor, dass es nicht um Verfahren vor Verwaltungsgerichten gehe, sondern um Erledigungen von Behörden erster Instanz.

Selma Yildirim (SPÖ) machte geltend, dass es im Bereich der Bundesabgabenordnung bereits automatisierte Erledigungen gebe, wobei sie insbesondere auf die antragslose Familienbeihilfe und die antragslosen Arbeitnehmerveranlagung verwies. Insofern betrete man kein Neuland, betonte sie. Datenschutz und Rechtsschutz sind aus Sicht ihres Fraktionskollegen Manfred Sams jedenfalls gewährleistet, auch Transparenz sei gegeben.  

NEOS: Verwaltung braucht digitale Tools

Ausdrücklich begrüßt wurde die Novelle auch von Ines Holzegger (NEOS). Da etliche Stellen im öffentlichen Dienst nicht nachbesetzt werden sollen, brauche es digitale Tools zur Unterstützung der Verwaltung, erklärte sie. Die Regierung gehe auch nicht von einer bestimmten Fehlerquote aus, widersprach Holzegger Abgeordnetem Zorba, für den Fall des Falles sei es aber wichtig, dass Bescheide auch nach Rechtskraft noch aufgehoben werden könnten. Das sei grundsätzlich auch bei fehlerhaften menschlichen Erledigungen möglich.

Konkret sollen automatisch erlassene Bescheide laut Regierungsvorlage innerhalb von zwei Monaten aufgehoben oder abgeändert werden können. Dabei hat die Behörde „mit möglichster Schonung erworbener Rechte“ vorzugehen, wie es im Gesetz heißt.

ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl erwartet sich von den neuen Gesetzesbestimmungen eine weitere Beschleunigung von Verfahren. Gleichzeitig seien der Rechtsstaat und der Rechtsschutz weiterhin gewährleistet, versicherte er. Befürchtungen, dass die gleiche KI, die Personen vielleicht zur Formulierung von Anträgen nutzen, über eben diese Anträge entscheiden, hält er für unbegründet. Die Behörden müssten ihre eigenen Anwendungen bauen.

Pröll: Verwaltung muss mit Digitalisierung Schritt halten

Staatssekretär Alexander Pröll betonte, dass die Digitalisierung längst im Alltag angekommen sei. Die Verwaltung müsse mit dieser Entwicklung Schritt halten. Auch eine digitale Verwaltung bleibe aber eine rechtsstaatliche Verwaltung, versicherte er.

Es geht nicht darum, die Verwaltung durch Technik zu ersetzen, sondern die Verwaltung durch Digitalisierung zu unterstützen, unterstrich Pröll, der auch auf die antragslose Familienbeihilfe und die antragslose Arbeitnehmerveranlagung als positive Beispiele verwies. Seiner Meinung nach ist die Vorlage ein guter Kompromiss.

Ein Vertreter des Ministeriums hielt fest, dass es bei der vorliegenden Novelle nicht um den Einsatz von KI für Beweiswürdigungen gehe, sondern um automatisierte Erledigungen. Auch bei der Bearbeitung von Anträgen durch Menschen könnten Fehler passieren, sagte er. Faktisch ausgeschlossen ist es ihm zufolge, dass die Novelle eine automatisierte Entscheidung von Verwaltungsgerichten ermöglicht, wie er gegenüber NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak erklärte. (Schluss Verfassungsausschuss) gs