Bahn frei für Kickl

kickl 2021 08 ruttinger

Wochenrückblick KW 1 2025

1. Jänner – UHBP VdB kann die „Zuckerlhochzeit“ nicht erwarten und postet auf Twitter / X: „Ein Land, das es seit frühen Tagen versteht, Konflikte nicht in Unversöhnlichkeit enden zu lassen, sondern Gegensätze zu verheiraten. In so einem Österreich will ich leben.“ Ob VdB als Vernebler und Verschleierer, oder als Hochzeitsvermittler in die Geschichte eingehen wird, das klärte sich am Freitag, 3.1., nachdem Chefin Meinl-Reisinger die Regierungsverhandlungsbeteiligung der NEOS beendet hatte.

Umgehend treten die SPÖVP-Vorsitzenden – beide für sich, aber vermeintlich für uns – an die Öffentlichkeit mit Durchhalteparolen. Noch-SPÖ-Chef Babler simuliert  „Verantwortungsgefühl“: er will das Budgetdesaster, „das die Vorgängerregierung hinterlassen hat“ sanieren. Mit wem? Mit den Vertretern Vorgängerregierung! 

Parteisoldat Nehammer spielt den staatstragenden Kanzler, und weiß am 3. Jänner am Abend noch nicht, dass er 24 Stunden später zurückgetreten werden wird.

Alexander Van der Bellen @vanderbellen Jan 3 bleibt stur: „Es gilt weiterhin der Auftrag, eine Regierung zu bilden. Sich auf ein Regierungsprogramm zu einigen. Und das Ganze braucht in der liberalen Demokratie eine Mehrheit im Parlament, die die notwendigen Gesetze beschließt." ethos.at fragt nach: Wo genau in der Verfassung steht, dass der Bundespräsident einen "Auftrag zur Regierungsbildung" erteilt?

Am Samstag, 4.1.2025 um 11:33 publiziert ethos-CR folgenden Kommentar auf fischundfleisch.com

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Landtagswahl Burgenland 2025

Update 19. Jänner 2025 - "Die Landtagswahl im Burgenland ist geschlagen. Die SPÖ verlor laut vorläufigem amtlichen Endergebnis zwar die absolute Mehrheit im Landtag, ist aber in der komfortablen Position, aus drei Partnern wählen zu können. Mit FPÖ oder ÖVP hätte sie sogar eine Zweidrittelmehrheit", berichtet ORF.at im Liveticker.

Ergebnis (Hochrechnung 18:26 Uhr)

SPÖ 46,4%     -3,6%
ÖVP 22,0%     -8,6%
FPÖ 23,1%    +13,3%
GRÜNE 5,7%  -1,1%
NEOS 2,1%    +0,4%
HAUS 0,8%

(Amtliche Mitteilungen burgenland.at) Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 07. Oktober 2024 die Verordnung über die Ausschreibung der Landtagswahl 2025 beschlossen. Danach ist der Wahltag der 19. Jänner 2025. Als Stichtag wurde der 29. Oktober 2024 festgelegt. Die Verordnung über die Wahlausschreibung wurde im LGBl. Nr. 75/2024 vom 29. Oktober 2024 kundgemacht.

Der Burgenländische Landtag besteht aus 36 Mitgliedern. Die Aufteilung dieser Mandate auf die einzelnen Wahlkreise erfolgte durch die Kundmachung des Landeshauptmannes vom 31. Mai 2023, LGBl. Nr. 43/2023.

Das Land Burgenland wird zum Zwecke der Wahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Hierbei bildet jeder politische Bezirk einen Wahlkreis; die Städte mit eigenem Statut Eisenstadt und Rust sowie der politische Bezirk Eisenstadt-Umgebung sind in einem Wahlkreis, dem Wahlkreis 2, zusammengefasst.

Laut ORF.at (23.12.2024) treten sechs Parteien an: „Liste Doskozil – SPÖ Burgenland (SPÖ), die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE), NEOS – Die Kontrollkraft für dein Burgenland (NEOS) sowie die Liste Hausverstand (HAUS). Alle wahlwerbenden Parteien treten in den sieben Wahlkreisen an und haben auch einen Landeswahlvorschlag eingebracht.“

ORF-Landesstudio Burgenland bringt Interviews mit allen Spitzenkandiaten:

Donnerstag, 2. Jänner 2025: Gezá Molnár (Liste HAUSverstand)

Freitag, 3. Jänner 2025: Christoph Schneider (NEOS)

Samstag, 4. Jänner 2025: Anja Haider-Wallner (GRÜNE)

Montag, 6. Jänner 2025: Norbert Hofer (FPÖ)

Dienstag, 7. Jänner 2025: Christian Sagartz (ÖVP)

Mittwoch, 8. Jänner 2025: Hans Peter Doskozil (SPÖ)

Ausgangslage: Ergebnisse 2020 und 2015

KommAustria gegen Auf1

Auf Anti WEF

+ KommAustria verhängt Verwaltungsstrafen über Verantwortliche von zwei Mediendiensteanbietern

+ Strafgründe „Senden ohne Zulassung“ und „Nicht genehmigte, wesentliche Programmänderungen“

18. Dezember 2024 - (Pressemitteilung RTR Medien)

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Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat Verwaltungsstrafen über zwei strafrechtlich Verantwortliche eines Audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf sowie über einen strafrechtlich Verantwortlichen eines Fernsehveranstalters verhängt. Die Fälle stehen in einem engen Zusammenhang. Die Strafen ahnden Verstöße gegen Verwaltungsbestimmungen des „Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes“ (AMD-G).

Im Fall des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf, richten sich die Straferkenntnisse gegen den Obmann und den ehemals stellvertretenden Obmann des „Vereins für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ (kurz: der Verein), der den bei der KommAustria angezeigten Online-Mediendienst www. auf1. tv betreibt. Die Straferkenntnisse der Medienbehörde stellen fest, dass der Verein im Jahr 2022 über einen Zeitraum von mehr als acht Monaten im Rahmen des auf den RTV Regionalfernsehen e.U. zugelassenen und über Antenne im Großraum Linz verbreiteten Programms „RTV“ täglich und an den Wochentagen mehrmals ein Fensterprogramm ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine Zulassung zu verfügen. Die Ausstrahlung von Programmen über Antenne oder über Satellit erfordert nach österreichischer Rechtslage eine Zulassung. Wegen dieser Verwaltungsübertretung verhängt die KommAustria gegen den Obmann des Vereins eine Geldstrafe von 5.000,00 Euro zuzüglich 500,00 Euro als Beitrag zu den Verfahrenskosten. Gegen den ehemaligen Obmann-Stellvertreter wird eine Geldstrafe von 2.000,00 Euro zuzüglich 200,00 Euro Verfahrenskostenbeitrag verhängt.

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