Greenwashing: Zeitgemäß schönfärben

PI Auswirkungen Greenwashing

Baden, 28. November 2023 (Presseaussendung von Marketagent.com) Greenwashing, also der gezielte Versuch von Unternehmen, sich ein umweltfreundliches und nachhaltiges Image zu verleihen, obwohl dies mit der Realität wenig bis gar nichts zu tun hat, ist mittlerweile zu einer beliebten Marketingmasche geworden. Wie hoch die Dunkelziffer der Grünfärberei in der österreichischen Unternehmenslandschaft laut Expertenschätzung ist, welche Methoden bevorzugt zum Einsatz kommen und was entlarvtes Greenwashing für ein Unternehmen bedeutet, hat das digitale Markt- und Meinungsforschungsinstitut Marketagent in einer Studie unter 570 Marketingentscheidern in Österreich erhoben. Das Fazit: Die Branche stellt insgesamt kein gutes Zeugnis aus. 50 Prozent der österreichischen Top 500 Unternehmen wird Greenwashing angelastet. Wer entlarvt wird, hat aber wenig zu befürchten.

50 Prozent der heimischen Top 500 Unternehmen wird Greenwashing angelastet

Heimische Kommunikations-Experten gehen davon aus, dass die Hälfte der österreichischen Top 500 Unternehmen Greenwashing betreibt, sich also nach außen umweltfreundlich und nachhaltig präsentieren, obwohl dies mit der Realität wenig bis gar nichts zu tun hat. Allen voran wird der Mode- (74%), Energie- (71%), Nahrungsmittel- (71%) und Automobilbranche (68%) am stärksten die gezielte Schönfärberei angelastet. Am weitesten verbreitet sind dabei nach Experteneinschätzung Marketingmaschen und Methoden wie übertriebene oder unrealistische Nachhaltigkeitsbehauptungen (45%), das einseitige Investieren von Zeit und Geld in die Vermarktung statt in die Umsetzung von Umweltprojekten (44%) und die gezielte Verschleierung von Informationen über Produktionsprozesse und Arbeitsbedingungen (41%). Aber auch die überdimensionale Inszenierung von in Wahrheit kleinen Nachhaltigkeitsmaßnahmen (39%) sowie grüne Behauptungen ohne jegliche Umsetzung (38%) werden als gängige Methoden gesehen.

Entlarvte Greenwasher kommen mit blauem Auge davon

Ein knappes Viertel der befragten Marketing-Entscheidern war nach eigenen Angaben selbst schon einmal in ein Greenwashing-Projekt involviert. Ein besseres Marken-Image (71%), höhere Preisbereitschaft (64%) sowie Vertrauensaufbau (56%) beim Kunden stehen dabei als Motive für das Vorgaukeln von „grünem Verhalten“ des Unternehmens im Vordergrund. Dass entlarvtes Greenwashing nachhaltig dem Unternehmensimage schadet, glaubt nur etwas mehr als ein Viertel. 45 Prozent der heimischen Kommunikations-Experten gehen eher nur von einem kurzfristigen Vertrauensverlust aus.

Moral in Umfrageergebnis: Ruf nach Sanktionen laut

Überraschend ist der starke Ruf nach Sanktionen innerhalb der Branche. „Zumindest in der Umfragesituation ist die Moral hoch“, so Thomas Schwabl, Geschäftsführer von Marketagent. „88 Prozent der heimischen Kommunikationsexpertinnen und -experten sprechen sich für eine rechtliche Sanktionierung von Greenwashing aus. Dies verdeutlicht, wie schwierig es für Unternehmen in der Praxis ist, dem Teufelskreis der gelebten Schönfärberei zu entkommen und eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie durchzusetzen.“

Greenwashing nicht nur für Konsumenten kaum zu durchschauen

Am problematischsten in Zusammenhang mit Greenwashing sehen die heimischen Marketingentscheider, dass es für Konsumenten immer schwieriger wird, zwischen tatsächlichen und vermeintlich nachhaltigen Produkten zu unterscheiden (80%) und dass echte, ehrliche Umweltinitiativen und nachhaltige Produkte nicht mehr ernst genommen werden (77%). Die Methoden des Vorgaukelns von grünem Verhalten sind jedoch nicht nur für Konsumentinnen kaum zu erkennen. Nur drei von zehn Marketingentscheidern sehen sich selbst in der Lage, Greenwashing zu durchschauen (30%). Konsumenten bescheinigt nur jeder Neunte diese Fähigkeit (11%), während knapp 60 Prozent der befragten Insidern davon ausgehen, dass es für Kunden eher bis sehr schwer ist, die gezielte Irreführung zu realisieren.

„Die klare Positionierung gehört zu den wesentlichen Fundamenten des Marketings, damit verbunden soll das Versprechen für die angesprochene Zielgruppe glaubhaft sein. Besonders wichtig ist die nachvollziehbare und ehrliche Kommunikation in Verbindung mit Nachhaltigkeit. Die hohe Einschätzung von „Greenwashing“ in der Branche durch Experten ist ernüchternd. Die Studie soll Anlass für mehr Ehrlichkeit in der Kommunikation sein“, so das Fazit des Marketing-Professors Harald Rametsteiner zu den vorliegenden Umfrageergebnissen.

Rückfragehinweis: Mag. Andrea Berger

02252 909 009 / a.berger@marketagent.com

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UN-Resolution ermöglicht Steuer-Revolution

Tax Justice screen

Erstmals können alle Staaten gleichberechtigt ein globales Steuerabkommen aushandeln

23. November 2023 – (Presseaussendung von Attac Österreich) Die UN-Generalversammlung hat gestern Abend in New York mit großer Mehrheit eine historische Resolution über die zukünftige internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen verabschiedet. Sie sieht vor, Verhandlungen über ein UN-Rahmenübereinkommen im Steuerbereich aufzunehmen. Damit können erstmals alle Staaten gleichberechtigt innerhalb der UNO über die künftige internationale Steuerpolitik und ein faires, globales Steuerabkommen verhandeln.

Bislang wurde internationale Steuerpolitik in der OECD, dem Club der Industriestaaten, verhandelt – obwohl diese kein globales Verhandlungsforum ist. Viele internationale Steuerregeln spiegeln daher die Interessen der Industrienationen wider – und nicht jene der Schwellen- und Entwicklungsländer. (1)

Weniger Einfluss für finanzstarke Lobbygruppen

Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist die Resolution ein historischer Moment in der internationalen Steuerpolitik. „Wir erleben den Beginn einer demokratischen Steuerrevolution. Denn im Gegensatz zur OECD verlaufen die Verhandlungen in der UNO demokratisch und transparent. Das stärkt die Rechenschaftspflichten der Regierungen gegenüber der Zivilgesellschaft und schwächt den Einfluss finanzstarker Lobbygruppen“, erklärt David Walch von Attac Österreich. „Die Resolution eröffnet die Chance für ein gerechtes globales Steuersystem, in dem Steuermissbrauch und Steuerbetrug endlich wirksam im Interesse aller Länder bekämpft werden“, erklärt Martina Neuwirth vom VIDC.

Höhepunkt jahrelanger Bemühungen

Die UN-Resolution ist der vorläufige Höhepunkt langjähriger Bemühungen zahlreicher Staaten und der internationalen Zivilgesellschaft für eine Stärkung der UNO im Steuerwesen. Der Beschluss wird von der Global Alliance for Tax Justice, hunderten internationalen Organisationen sowie einer Reihe prominenter Ökonom*innen, wie Joseph Stiglitz, Thomas Piketty oder dem Direktor des EU Tax Observatory, Gabriel Zucman, begrüßt. Auch zahlreiche österreichische NGOs hatten erst vergangene Woche einen Brief an die Regierung verfasst, mit der Forderung, die Resolution zu unterstützen.

OECD-Staaten, EU und Österreich müssen sich endlich konstruktiv beteiligen

Heftiger Widerstand gegen eine Stärkung der UNO kam bis zuletzt von den OECD-Staaten, insbesondere von der EU und Großbritannien. Mit einer Ausnahme stimmten die OECD-Staaten geschlossen gegen die Resolution, darunter auch die EU-Staaten und Österreich. Die Resolution wurde dennoch mit 125 zu 48 Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen.

„Um die globalen Steuerregeln weiter in ihrem Interesse innerhalb der OECD zu gestalten, versuchen die Industriestaaten leider seit Jahren den UN-Prozess zu torpedieren“, kritisiert Walch. „Die EU und damit auch Österreich sind aufgefordert, sich endlich konstruktiv an einer Demokratisierung der internationalen Steuerpolitik zu beteiligen. Dies gilt umso mehr in Zeiten einer zunehmenden geopolitischen Fragmentierung.“

Das Mandat für das UN-Rahmenübereinkommen soll im Laufe des nächsten Jahres ausverhandelt werden. Dabei wird es darum gehen, die Themen einer kommenden UN-Steuerkonvention festzulegen: etwa die Besteuerung multinationaler Konzerne, Steuertransparenz oder die globale Besteuerung von Offshore-Vermögen.

Anmerkung (1): Die OECD besteht lediglich aus 38 Mitgliedsländern, vorrangig Industrienationen. Keines der bestehenden internationalen Steuerabkommen wurde jemals weltweit gebilligt. Zwar hat die OECD auch Nichtmitgliedern die Teilnahme an ihren Steuerverhandlungen ermöglicht, allerdings waren diese dabei keineswegs gleichberechtigte Partner. Zudem konnten sie nur unter der Bedingung teilnehmen, dass sie – entgegen ihren eigenen Interessen – bisherige OECD-Reformvereinbarungen im Bereich der Konzernbesteuerung umsetzen. Letztlich nahmen die Hälfte der afrikanischen Staaten und zwei Drittel der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder nicht an den OECD-Verhandlungen teil.

Bester Beweis für die bisherige Vorherrschaft der Interessen der Industriestaaten ist die aktuelle OECD-Reform der globalen Konzernbesteuerung. Sie benachteiligt ärmere Staaten massiv. Länder wie die USA, Irland oder die Schweiz haben etwa die globale Mindeststeuer zu einem Belohnungsprogramm für Steuersümpfe umfunktioniert.

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BWB beendet Pellets-Untersuchungen

BWB schließt das Verfahren im Markt für Pellets mit Compliance Verpflichtungen ab

15. November 2023 (Pressemitteilung der Bundeswettbewerbsbehörde BWBIm Oktober 2022 führte die BWB Hausdurchsuchungen im Markt für Pellets aufgrund des Verdachts von Preisabsprachen, Kundenaufteilungen sowie Absprachen über den Absatz von Pellets durch. Von Ermittlungen waren Unternehmen sowie ein Interessensverband in den Bundesländern Wien, Kärnten und Tirol betroffen.

Untersuchung durch die BWB im Markt für Pellets

Seit Anfang Februar 2022 erhielt die BWB insgesamt 94 Beschwerden zu mutmaßlich kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen. In den Beschwerden wurde neben den massiven Preissteigerungen ua geschildert, dass es zunehmend schwieriger sei, Pellets überhaupt zu bekommen, da Pelletshändler vorwiegend an Stammkunden bzw. Stammkundinnen, und nur in Ausnahmefällen an andere Kunden und Kundinnen Holzpellets verkaufen würden. Zudem würden viele Händler:innen mit der Begründung von Liefer-, Kapazitäts- und Lagerengpässen nur überlange Lieferzeiten anbieten und dies nur zu dem bei der Lieferung aktuellen Tagespreis.

Es wurden vielfach dahinterliegende Vereinbarungen zwischen Unternehmen vermutet. Die Arbeiterkammer stellte der BWB ebenfalls Daten zur Verfügung, die im Rahmen der Beobachtung und Erhebung der Verkaufspreise von Pellets in einigen Bundesländern in den letzten Jahren gesammelt wurden und leitete neun anonymisierte Konsumentenbeschwerden an die BWB weiter.

Die konkreten Verdachtsmomente waren insbesondere: Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern, teilweise unter Beteiligung und Koordinierung durch den Interessensverband und künstliche Verknappung des Angebotes durch koordiniertes Zurückhalten von Waren („Lagerhortung“).

Hausdurchsuchungen

Die BWB führte aufgrund von Beschlüssen des Kartellgerichts am 18.10.2022 Hausdurchsuchungen bei mehreren Unternehmen und einem Verband in Wien, Kärnten und Tirol durch (Pressemitteilung vom 20.10.2022). Eine Hausdurchsuchung darf auf Anordnung durch das Kartellgericht von der BWB nur durchgeführt werden, wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt. Dieser ist gegeben, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, aus denen vertretbar und nachvollziehbar geschlossen werden kann, dass eine Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsbestimmungen besteht.

Eine Unternehmensgruppe erhob Rechtsmittel gegen den Hausdurchsuchungsbefehl. Das Kartellobergericht wies den Rekurs ab und bestätigte, dass ein begründeter Verdacht vorlag (Pressemitteilung vom 15.02.2023). Aufgrund der Einbringung des Rechtsmittels erfolgte ein Teil der Datenauswertung erst nach Entscheidung des Kartellobergerichts.

Im Rahmen der Hausdurchsuchungen wurden neben physischen Unterlagen auch elektronische Daten im Terabyte-Umfang sichergestellt, wobei ca. 11.000 Datensätze geprüft wurden, die als potentiell relevant identifiziert wurden. Ebenfalls wurden neun Datenkopien von Mobiltelefonen ausgewertet. Parallel dazu wurden die eingelangten Eingaben von Hinweisgeber:innen und Beschwerdeführer:innen (davon 8 Whistleblower-Eingaben) geprüft und versucht, die geäußerten Verdachtsmomente zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Reihe von Einvernahmen von Einzelpersonen durchgeführt.

Ergebnis der BWB-Ermittlungen

Der Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen hat sich im Ergebnis nicht gerichtsfest erhärtet. Eine damit verbundene (Preis-)Koordinierung, etwa durch den Verband selbst oder die Unternehmen untereinander, konnte nicht festgestellt werden. Ebenso wurde der Verdacht auf kartellrechtswidrigen Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen nicht erhärtet. Aus diesen Gründen hat die BWB die Verfahren gegen die Unternehmen und den Verband proPellets eingestellt. Sollten sich neue Verdachtsmomente ergeben, kann die Bundeswettbewerbsbehörde ein neues Ermittlungsverfahren einleiten. Die BWB wird den Markt für Pellets weiterhin monitoren.

Dazu im Folgenden: Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs – Selbstverpflichtungserklärung des Verbands proPellets

Wichtig ist, dass ein funktionierender Wettbewerb sichergestellt wird. In diesem Sinne hat der Verband proPellets unter Einbindung der BWB ein Fairnesspaket mit Compliance Maßnahmen erarbeitet. Der Verband proPellets gab im Rahmen einer Kooperation mit der BWB eine Selbstverpflichtungserklärung ab mit dem Ziel bei den Verbandsmitgliedern und Verbandsmitarbeiter:innen das Bewusstsein zur Einhaltung des Kartellrechts zu stärken. Der Verband hat 85 Verbandsmitglieder.

Der Verband proPellets verpflichtet sich unter anderem zu Folgendem:

– Begleitung der Generalversammlung durch Kartellrechtsexperten bzw. Kartellrechtsexpertinnen,

– Abhaltung einer Kartellrechtsschulung für Verbandsmitglieder,

– Erstellung eines praxistauglichen Compliance-Leitfaden zur Einhaltung des Kartellrechts

– Einrichtung eines Compliance-Beauftragten

– regelmäßige jährliche Berichterstattung an die BWB bis inkl. das Jahr 2026 über die umgesetzten und beabsichtigten Compliance-Maßnahmen.

Fallbericht Markt für Pellets, 2023

RÜCKBLICK: proPellets und Contra (ethos.at)

proPellets 5.4.23: “ „Kriegsbedingte Lieferausfälle in Europa. Gleichzeitig ist als Folge des Kriegs in der Ukraine der Pelletimport aus Russland, Weißrussland und der Ukraine nach Europa unterbrochen worden. Die Pellets aus diesen drei Ländern wurden nach Italien, Deutschland, England, in die Benelux-Länder und nach Frankreich exportiert. So fehlt nun eine Menge von 3,5 Millionen Tonnen, rund 10 % des Bedarfs am europäischen Markt.“

BWB 15.1123 stellt klar, das der Import aus den drei Ländern für Österreich an der Grenze der Wahrnehmbarkeit, für die Preisentwicklung somit Bedeutungslos ist: „Festzuhalten ist die Tatsache, dass die Erhöhung der Preise bereits im Jänner 2022 und damit vor Beginn des Ukraine-Krieges und den damit einhergehenden Sanktionen gegen Pelletsimporte aus Russland (Start April 2022) eingesetzt hatten.“

ethos.at im April 23 über die proPellets Argumente, es gebe „Preissteigerungen in ganz Europa, die sich indirekt auch auf Österreich auswirken“ und „Kriegsbedingte Lieferausfälle in Europa“ – Diese treffen auf Österreich in keiner Weise! In aller Klarheit: die Lieferausfälle in Europa und die Preissteigerungen in Österreich stehen in keinem kausalen Zusammenhang, das Wörtchen „indirekt“ beweist dies! Es gibt keinen direkten Zusammenhang!

BWB 15.11.23: „Allerdings ist das Argument, dass Ausfälle an Importen aus der Ukraine und Russland einen preistreibenden Effekt für Österreich hätten insofern nicht schlüssig, weil Österreich ein Netto-Exportland von Pellets ist und die Importe aus den genannten Gebieten einen zu vernachlässigenden Anteil an der Gesamtmenge ausmachen.“

Mehr noch: „Importe aus der Ukraine stiegen von 2.203 t in 2021 auf 6.998 t im Jahr 2022 an. Die Importe aus den Gebieten der russischen Föderation wuchsen von 1,06 t im Jahr 2021 auf 42 t im Jahr 2022. Pellets aus Russland oder der Ukraine machten weniger als 1 % der österreichischen Importe insgesamt aus.“

ethos.at 10.2022: Sägespäne sind ein Abfallprodukt. Wenn die Sägewerke am Verkauf von Bau- und Möbelholz deutlich mehr verdienen als vor 2020, so ist davon auszugehen, dass die gestiegenen Holzpreise und Produktionskosten in die Preise für Bau- und Möbelholz eingerechnet wurden. Demnach ist ein Preisanstieg für das Abfallprodukt Sägespäne nicht nachvollziehbar.

BWB 15.11.23: „Auch die enorme Preisvolatilität, die bei Pelletsbestellungen in Österreich im Sommer und Herbst 2022 herrschte, ist nicht durch diese oben beschriebenen, allgemeinen Entwicklungen erklärbar. Pellets werden aus Sägespänen, die bei der Holzproduktion als Abfallprodukt anfallen, weiterverarbeitet. Weder die für die Produktion verwendeten Sägespäne noch die Energiekosten sind so volatil, dass eine tagesweise Änderung des Preises bzw. eine Bekanntgabe des Preises erst bei Lieferung rechtfertigen würde.“

HTH-Resümee Aprll 2023: Alle branchen-internen Angaben von proPellets sprechen dafür, dass die Pelletproduzenten die derzeitige Weltwirtschaftskrise nutzen, um ihre Preise illegitimer Weise nach oben zu treiben. Als Moralphilosoph lehne ich diese Preistreiberei ab und fordere eine sofortige Rückkehr zum Preisniveau von 2021! Selbst wenn es keine Preisabsprachen gegeben hat, so ist das Marktversagen offensichtlich. Um den Markt wieder herzustellen braucht es einen Eingriff! Das mag Anhänger des Wirtschaftsliberalismus stören, es ist aber die logische Antwort auf das Marktversagen, wenn man Wirtschaft nicht auf Profitgier und Gewinnmaximierung reduziert! Am besten wäre eine radikale Selbst-Regulierung der Branche. Und zwar jetzt! 

Nun, gut ein Jahr später, gibt es die Selbstverpflichtungserklärung des proPellets Verbands!

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