Verluste der Finanzindustrie

Finverlust 2023 03 15

15. März 2023 – „Mit der Risikoscheu im Zuge des Zusammenbruchs der kalifornischen Silicon Valley Bank haben die börsennotierten Finanzinstitute auf der ganzen Welt binnen zwei Tagen 465 Milliarden US-Dollar an Wert verloren, da Investoren von New York bis Tokio ihr Engagement im Sektor reduzierten. Die Verluste, die es zum Wochenstart an der Wall Street und in Europa gab, griffen am Dienstag auf Asien über“, berichtet fondsprofessionell.at

Aus wirtschaftsethischer Sicht wirft diese Kurzmitteilung zahlreiche Fragen auf: 

– Was ist ein „Wert“ aus finanzindustrieller Sicht? 

– Wenn „Risikoscheue“ 465 Milliarden Dollar verlieren, gewinnen dann automatisch die „Risikofreudigen“?

– Welche Auswirkungen haben diese irrealen Verluste auf die Realwirtschaft?

– Was hat die Irrealwirtschaft noch mit der Realwirtschaft zu tun?

– Was bedeuten die Begriffe „Zertifikate“, „Securities“, „Hedgefonds“ usw, die alle samt Sicherheit vortäuschen, in Wahrheit?

– Wie könnte ein alternatives Geld- und Währungssystem aussehen?

Bereits 2016 erschien in der Unternehmerzeitschrift a3eco der Artikel „Die Finanzindustrielle Revolution„, der den Unterschied zwischen Finanzindustrie und Finanzdienstleistung erklärt Einblicke in die Machenschaften der Finanzwelt gibt. Weitere Einblicke bietet der Essay „Popper, Soros, Heinen und der Markt“ aus dem Jahr 2014 und zahlreiche andere Artikel zu Wirtschaftsethik.

+ Wie viel ist Dir kritischer, unabhängiger Journalismus wert?

Wie viel ist Dir das Engagement von ethos.at für eine offene Demokratie wert? 

Bitte um Dein Feedback via SPENDE

Weiterlesen

Preiserhöhungen der Verbund AG unzulässig

Verbund Ybbs Persenbeug

Update 30.6.24 – BWB und E-Control präsentieren Abschlussbericht der gemeinsamen Taskforce zur Untersuchung des Energiesektors in Österreich. (BWB Presseinformation vom 24.06.2025)

Update 2. 6. 2025 – Die vierte Dimension des Wassers ist die Wasserkraft, die in Form von Strom in unsere Häuser und Unternehmen fließt. Anfang Juni wurde das Speicherkraftwerk Reißeck II plus oberhalb des Mölltals vom Verbund in Betrieb genommen, berichtet ORF.at (2.6.25) – die Kraftwerksgruppe Malta-Reißeck hat nun, vor Kaprun, den größten Pumpspeicher.

Update 26.8.2024 – „Senat der Wirtschaft holt Millionen für Unternehmen zurück! Das Engagement von SENAT DER WIRTSCHAFT und Prof. Dr. Georg Zanger ermöglicht Rückzahlung überhöhter Energiekosten!“ SIEHE Presseaussendung auf senat.at

Udate 5.7.2024 – (Pressmitteilung des VSV Verbraucherschutzvereins via APA/OTS) Der Verbund hat mit 1.3.2023 seine Tarife für Bestandskunden und auch für Kunden in Grundversorgung angehoben. Dabei wurde nur auf das Gesetz verwiesen (§ 80 Abs 2a ElWOG) und es wurden weder konkrete Parameter oder auch Anpassungszeitpunkte vereinbart. Peter Kolba, Ehrenmitglied des Verbraucherschutzvereines (VSV), hat gegen die Preiserhöhung geklagt. Der Verbund hat daraufhin die Grundversorgung mit Strom aufgekündigt. Das Handelsgericht Wien als Berufungsgericht hat nun Kolba in beiden Punkten Recht gegeben. Die Preiserhöhung ist unwirksam und auch die Kündigung des Vertrages ist – da der Verfassungsgerichtshof eine einschränkende Passage für das Recht auf Grundversorgung im NÖ Landesgesetz für verfassungswidrig erklärt hat – unwirksam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die ordentliche Revision wurde zugelassen.

Update 5. Oktober 2023 – „Die Preisänderungsklausel, über die der Verbund im Mai 2022 eine Preiserhöhung vollzogen hat, ist unzulässig. Diese Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigte nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG). Durch die Unzulässigkeit der Klausel fällt die Rechtsgrundlage für die verrechneten erhöhten Tarife weg. Die entsprechenden Erhöhungsbeträge müssen nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zurückerstattet werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verbund kündigte an, Revision beim OGH zu erheben“, berichtet ORF.at (5.10.23).

Update 11. Mai 2023 – „Energielobby gegen Regierungspläne. Am Mittwoch hat die Regierung ihre Pläne für den Kampf gegen die hohe Inflation präsentiert, am Freitag soll ein Gesetzesentwurf im Zuge der Sondersitzung des Nationalrats eingebracht werden. Viele Fragen scheinen aber noch offen zu sein, etwa, was den Gebührenstopp betrifft. Für die Energielobby ist die angedachte Verschärfung der Erlösabschöpfung nicht schlüssig“, berichtet ORF.at

23. Februar 2023 – Im Juli 2022 hat VKI (Verein für Konsumenteinformation) Klage gegen die Preiserhöhungen der Verbund AG eingereicht. Nun hat das Handelsgericht Wien ein Urteil gefällt: Die Preisänderungsklausel der Verbund AG von 2022 unzulässig

Pressemitteilung VKI

VKI sieht Rückzahlungsansprüche der Kund:innen gegenüber der Verbund AG

© VERBUND, Kraftwerk Ybbs-Persenbeug

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen Verbund AG (Verbund) wegen einer Preisänderungsklausel geklagt, in der Preisänderungen an den ÖSPI gekoppelt wurden. Auf Grundlage dieser Klausel hatte der Verbund zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Die Klausel wurde jetzt vom Handelsgericht Wien (HG Wien) für unzulässig erklärt. Damit fällt die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte sind nach Ansicht des VKI im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrages zurückzuerstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom“ der Verbund AG befand sich im Jahr 2022 eine Preisanpassungsklausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) referenzierte. Auf Grundlage dieser Klausel hat der Verbund am 01.05.2022 die Preise zahlreicher Verträge in Österreich angepasst. Verbraucher:innen beklagten, dass der Energieanbieter, der „Strom zu 100 % aus österreichischer Wasserkraft“ anpreist und große Strommengen aus Wasserkraft selbst erzeugt, seine Preise an einen vom Börsenkurs abhängigen Index bindet. Der VKI hat daher die Klausel umfassend geprüft und ist dabei zur Ansicht gelangt, dass es wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom Verbund verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt.

Das HG Wien bestätigte nunmehr die Rechtsansicht des VKI: Die Klausel war mit der Überschrift „Wertsicherung Arbeitspreis“ versehen; Verbraucher:innen konnten unter einer solchen Überschrift nicht erwarten, dass diese Klausel nicht dem Ausgleich der allgemeinen Inflation dienen soll, sondern eine Prognose des (zukünftigen) Großhandelspreises abbildet. Kund:innen eines Unternehmens, das ihnen gegenüber sowohl als Stromerzeuger als auch als Versorger auftritt, erwarten nicht, dass der Arbeitspreis anhand eines Index geändert wird, der den Großhandelspreis für die nächsten Monate prognostiziert. Die Klausel ist überraschend und nachteilig für die Kund:innen.

Das Gericht führt auch aus, dass nach den gesetzlichen Vorgaben das ursprüngliche Wertverhältnis zwischen der Leistung des Unternehmens und der Geldleistung der Verbraucher:innen möglichst korrekt beibehalten werden muss und daher keine „„Zufallsgewinne“ zugunsten einer Vertragspartei ermöglicht werden sollen. Eine Klausel, die den ÖSPI als Berechnungsgrundlage für Preiserhöhungen des Arbeitspreises heranzieht, ist beim Verbund nicht sachgerecht, um die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistung und Entgelt beizubehalten und somit unzulässig.

Der Verbund tritt gegenüber Verbraucher:innen als Stromerzeuger und Versorger auf. Die Kunden haben bewusst nicht nur einen Stromhändler als Versorger gewählt, sondern mit dem Verbund ein Unternehmen als Vertragspartner, das angibt, den Strom selbst aus 100 Prozent Wasserkraft herzustellen. Es gibt daher keine sachgerechte Grundlage, warum der Verbund die Börsenpreise als Maßstab für eine – vermeintliche – Wertsicherung heranziehen können sollte“, führt VKI-Jurist Mag. Maximilian Kemetmüller aus. „Wir fordern den Verbund auf, Rückzahlungen im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrages an Betroffene vorzunehmen.“

Siehe auch Pressinfo vom 19.7.22: VKI: Klage gegen Verbund zur „Wertsicherungsklausel“ für Strompreise

Ergänzung 22. März 2023: Am 16.3.23 berichtet finanzen.at über die Krisengewinne des Verbund im Jahr 2022: „Das Konzernergebnis erhöhte sich um 97 Prozent auf 1,72 Mrd. Euro. In den kommenden drei Jahren will das Unternehmen mit rund 4,6 Mrd. Euro so viel investieren wie noch nie. Von dem guten Ergebnis profitieren auch die Aktionäre, darunter die Republik Österreich.“ Dazu ein Beispiel für die Perversion der Aktionmärkte: Nachdem bereits im Mai 2022 bekannt wurde, dass die Gewinne beim Verbund explodieren werden (siehe Pressemeldung der Arbeiterkammer Wien) ist der Aktienkurs von Mai bis August von 80 auf 113 Euro gestiegen und danach bis Jänner 2023 wieder bis auf 73 Euro eingebrochen, und liegt mit Stand 22.3.23 bei 77 Euro.

Weiterlesen

Koglers Misthaufen-Gas-Konzept

Kogler Kuh twitter 2023 02 15

Die grüne Eminenz: Wie Werner Kogler die ÖVP dirigiert! Eine Untersuchung von dermaerz.at am 20. Februar 2024

Update 22. Februar 2024 – Ziemlich genau ein Jahr hat es von der Begutachtung bis zum „Beschluss im Ministerrat“ gedauert. Es gehört zum systemischen Missbrauch des Parlaments durch unsere Regierung, dass sie nun davon ausgeht, das Parlament wird durchwinken wird, nein, muss durchwinken, was die Herrschaften und Frauschaften unserer Regierung vorab beschlossen haben. Aus Sicht einer grünen Herrin ein „historischer Moment“. (Aus Sicht eines Demokraten ein weiteres Beispiel für die systematische Unterwanderung der Gewaltenteilung, siehe BVG).

Leonore Gewessler @lgewessler am 21.2.24 via twitter: „Historische Momente wie diesen muss man einfach mit einem Selfie festhalten: Soeben haben wir im Ministerrat das #ErneuerbaresGasGesetz beschlossen. Es ist ein zentraler Schritt zur #Energiewende. Oder anders gesagt: Aus jedem #Misthaufen wird ein #Kraftwerk. (1/3)

Die Ziele, die das #EGG setzt, sind ehrgeizig: Mindestens 7,5 TWh grünes Gas pro Jahr – das übertrifft das Ziel des Regierungsprogramms um die Hälfte. Und bis 2040 soll der Gasbedarf zur Gänze aus grünen Gasen gedeckt werden- ein großer Schritt in Richtung #Energieautarkie. (2/3)

Das Gesetz braucht nun im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit. Ich appelliere an alle Parteien, für unsere Unabhängigkeit und für den #Klimaschutz zu stimmen. Denn mit heimischem #Biogas wird die Abhängigkeit von Russland verringert & das Klima geschützt. #EGG (3/3)“

15. Februar 2023 – „Heute geht das Erneuerbare-Gase-Gesetz in die Begutachtung. Bis 2030 sollen mindestens 7,5 Terawattstunden an Biogas produziert werden. Die Idee ist einfach: Aus Holzresten, Mist oder Biomüll wird grünes Gas produziert. Wie @lgewessler sagt: Jeder Misthaufen wird zum Kraftwerk“, zwitschert Vizekanzler Werner Kogler.

„Funktionieren tut in Güssing nichts mehr – der damals weltweit ersten Biomasse-Versuchsanlage ging das Geld aus. Der Bund strich die Forschungsprämien und Fördermittel. Die Strom und Gaspreise waren damals im Keller. Ebenso das öffentliche Interesse an alternativen Energiequellen. Reinhard Koch musste seine Forschungsanlage in Konkurs schicken. Über Jahre wurde sehr erfolgreich hier eine neue Art der Holzvergasung getestet – mit Strom-, Biogas und Treibstoff-Erzeugung. Das Know-how aus Güssing ist weltweit gefragt. Nur in Österreich stieß es auf wenig Interesse“, berichtet ORF.at am 29.4.22, als aufgrund des Ukraine-Russland-Konflikts die Frage der Erdgasversorgung wieder aktuell wurde. Ein später Nachruf auf ein ehemaliges Vorzeige-Projekt, das bereits seit 2013 insolvent ist (siehe Kurier.at am 22.7.133)

Ein bodenständiger Rinderbauer (Name der Redaktion bekannt), der offenbar ein besseres Gedächtnis hat als der grüne Vizekanzler, hat zum jüngsten Energie-Vorstoß nur einen Kommentar: „Der Kogler soll scheißen geh’n!“

Siehe auch Beiträge zur Wirtschaftsethik:

Wie (un)moralisch ist Biodiesel? (Artikel in „Die Bunte Zeitung“, Juni/Juli 2009)

Wie bio ist Biosprit? (Artikel in der Unternehmerzeitung a3eco 8/2015)

Weiterlesen