Rechnungshof sieht Steuerausfall durch Versandhandel

RH Versandhandel

16. Februar 2026 – Vor Weihnachten stieg der Waldviertler Schuhfabrikant Heini Staudinger auf die Barrikaden und kämpfte allein gegen die Massenimporte aus China. Allein? Nicht ganz. Nun hat der Rechnungshof einen Bericht über das hohe Steuerausfallrisiko bei grenzüberschreitendem Versandhandel vorgelegt.

+ Hohes Steuerausfallrisiko bei grenzüberschreitendem Versandhandel

+ Unternehmen sollen steuerlich gleichbehandelt werden

13. Februar 2026 –(Presseinformation des Rechnungshofs) – Der grenzüberschreitende Versandhandel, insbesondere der Onlinehandel, wächst rasant. Laut Studien stiegen die jährlichen Ausgaben der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten im Onlinehandel im Jahr 2024 auf rund elf Milliarden Euro. Davon flossen 54 Prozent – mehr als sechs Milliarden Euro – an ausländische Unternehmen. Damit nimmt auch die steuerliche Bedeutung der Umsätze ausländischer Versandhandelsunternehmen in Österreich zu.

Österreich erhielt mit 1,26 Milliarden Euro oder 3,3 Prozent des Umsatzsteueraufkommens im Jahr 2023 EU-weit die fünfthöchsten Umsatzsteuerzahlungen für Einkäufe „seiner“ Konsumentinnen und Konsumenten im Ausland.

Für das Steueraufkommen in Österreich gewinnt es deshalb zunehmend an Bedeutung, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemeldeten Umsätze überprüft werden, beziehungsweise, dass Unternehmen, die ihre Umsätze nicht melden, ausgeforscht werden. Jedoch blieben Umsätze aus dem One-Stop-Shop-System (OSS-System) und damit aus dem grenzüberschreitenden Versandhandel nahezu ungeprüft. Das stellt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „E-Commerce: Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Versandhandel“ fest. Er prüfte das Finanzministerium, die Finanzämter und das Zollamt. Der Rechnungshof mahnt ein, sicherzustellen, dass alle Unternehmen steuerlich gleichbehandelt werden. Dazu sollen vor allem risikoadäquate Kontrollen durchgeführt und angemessene Ressourcen dafür bereitgestellt werden. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2021 bis 2024.

Fehlende Transparenz bei Veranlagung der Umsatzsteuer

Im herkömmlichen System der Umsatzsteuerveranlagung müssen Unternehmen, die Umsätze aus dem Versandhandel in einem anderen als ihrem Sitzstaat erzielen, in jedem dieser anderen Staaten die Umsatzsteuer erklären und zahlen. Seit 1. Juli 2021 können sie stattdessen das EU-weite OSS-System nutzen. Das heißt, sie können in einem einzigen EU-Mitgliedstaat ihren steuerlichen Verpflichtungen gegenüber allen EU-Mitgliedstaaten nachkommen. Der EU-Mitgliedstaat, in dem sich ein Unternehmen im OSS-System registriert („Registrierungsstaat“), hat die Funktion als „Postkasten und Zahlstelle“. Er leitet geleistete Zahlungen an den jeweiligen EU-Mitgliedstaat des Verbrauchs („Verbraucherstaat“) weiter.

Die Teilnahme am OSS-System ist freiwillig und die herkömmliche Veranlagung ist weiterhin möglich – was zu Transparenzdefiziten führt. Es ist EU-weit nicht transparent, ob und in welchem System – im herkömmlichen System oder im EU-weiten OSS-System – ausländische Unternehmen ihre Umsätze erklären. Dadurch fehlt die Basis für eine umfassende Besteuerung. Aufgabe der österreichischen Finanzverwaltung ist es, sicherzustellen, dass Österreich die ihm zustehenden Abgaben einnimmt, unabhängig davon, welches System die ausländischen Unternehmen wählen.

Steuerausfallrisiko: Empfehlungen des Rechnungshofes großteils nicht umgesetzt

Der Rechnungshof hatte bereits in seinem Bericht „Umsatzsteuer bei internationalen digitalen B2C-Dienstleistungen“ (pdf) aus 2021 auf eine Vielzahl von Risikopotenzialen und Herausforderungen hingewiesen, die durch den zunehmenden Versandhandel und die Erweiterung des OSS-Systems entstanden. Obwohl das Finanzministerium selbst die Defizite und zunehmenden Risiken erkannte, setzte es die Empfehlungen zur Beseitigung der Defizite zum Großteil nicht um. Die Defizite bestanden weiter, weil dem grenzüberschreitenden Versandhandel nicht ausreichend Bedeutung beigemessen wurde.

Steueraufkommen soll gesichert, Unternehmen sollen steuerlich gleichbehandelt werden

Um das Steueraufkommen zu sichern beziehungsweise für eine gleichmäßige Besteuerung braucht es laut Rechnungshof: gezielte Risikoanalysen, ausreichende Kontrollen, angemessene Personalressourcen und klare Zielvorgaben sowie die transparente steuerliche Erfassung von Versandhandelsunternehmen. Beispielsweise prüften die Finanzämter Umsätze im OSS-System mangels ausreichender Personal- und IT-Ressourcen nahezu nicht. Aufgrund der fehlenden Kontrollen besteht das Risiko, dass Versandhandelsunternehmen die Umsatzsteuer in zu geringer Höhe oder gar nicht erklären. Die Vielzahl der noch nicht umgesetzten Maßnahmen in Verbindung mit dem rasanten Wachstum des (Online-)Versandhandels führte dazu, dass die Gleichmäßigkeit der Besteuerung beziehungsweise die Sicherung des Steueraufkommens der grenzüberschreitenden Versandhandelsumsätze nicht gewährleistet waren und es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen konnte.

Versandhandel aus Drittländern im IOSS kaum kontrollierbar

Der rasche Anstieg von Versandhandelslieferungen aus Drittländern stellt die Finanz- und Zollverwaltungen vor neue Herausforderungen. Für Sendungen von Waren von geringem Wert (maximal 150 Euro) wurde im Rahmen des OSS-Systems der Import-One-Stop-Shop (IOSS) als vereinfachtes Umsatzsteuerverfahren eingeführt. 2024 gelangten 4,6 Milliarden Sendungen mit geringem Wert aus Drittländern in die EU – dreimal so viele wie 2022. Es zeigte sich: Der Versandhandel aus Drittländern im IOSS ist kaum kontrollierbar. Die Zollfreigrenze von 150 Euro birgt überdies Missbrauchspotenzial und führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Im November 2025 wurde der Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze beschlossen. Der Rechnungshof erachtet den Wegfall und die zeitnahe Einführung von Zöllen auf Waren mit einem Wert von unter 150 Euro als dringend geboten.

Ausreichende Kontrollmöglichkeiten dringend nötig

Es braucht EU-weite Maßnahmen wie verstärkte Zusammenarbeit, Vernetzung und Kontrollen, um Mehrwertsteuerbetrug und den Missbrauch der vereinfachenden Regelungen zu verhindern. Auch der Europäische Rechnungshof hielt in seinem Bericht vom März 2025 fest, dass die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichten, um Mehrwertsteuerbetrug bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wirksam zu verhindern.

RECHNUNGSHOFBERICHT 2026 download pdf

E-Commerce: Umsatzsteuer bei grenzüberschreitendem Versandhandel

Der Rechnungshof überprüfte im Bundes­ ministerium für Finanzen die Gebarung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer beim E-Commerce im grenzüberschreitenden B2C-Versandhandel. Beim grenzüberschreitenden B2C-Versandhandel (B2C = business to consumer) werden Waren, die überwiegend online gekauft werden, grenzüberschreitend von Unternehmen an Nichtunternehmen (Konsumentinnen und Konsumenten) geliefert. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2024.

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Geheime aber teure Gaslieferungen

GasWege und Gaspreise

Der vermutlich größte Gasskandal der Zweiten Republik

16. Februar 2026 – energie.gv.at (eine Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus) beantwortet die Frage: Woher kommt Österreichs Gas? „Die Gasversorgung Österreichs hat sich grundlegend verändert. Seit Beginn der Lieferungen im Jahr 1968 war Russland der bedeutendste Lieferant von Erdgas für Österreich. Infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine kam es ab 2022 zu Umbrüchen, die schlussendlich auch Österreich betroffen haben. Mit Ende des Jahres 2024 wurde der Transit von russischem Erdgas via Ukraine eingestellt und es gibt keine Importe mehr über diese Route nach Österreich.“ Dazu die folgende Infografik:

Die Infogrrafik informiert über die Transportwege des importierten Gases nach Österreich, nicht jedoch über die Herkunftsländer. Außer Norwegen lässt sich kein Ursprungsland erkennen. ethos.at hat am 25.1.2026 nachgefragt:

1. Woher bezieht Österreich seit 2025 Gas und zwar direkt und indirekt (viele Quellen berichten über Import von russischem Erdgas als LNG via Indien und China).

2. Wie hoch waren die Importkosten 2025 im Vergleich zu den Vorjahren?

3. Wie hoch ist der Anteil an LNG?

Die Antwort des BMWET (Team Bürgerservice) erfolgte am 16.2.2026:

Über die Herkunftsländer des nach Österreich importierten Erdgases liegen uns keine detaillierten Informationen vor. In der Energiebilanz der Statistik Austria wird dazu mitgeteilt, dass die Erdgasimporte „wegen Geheimhaltung nicht nach Staaten aufgetrennt“ sind (siehe statistik.at/statistiken/energie-und-umwelt; Tabellenblatt „Erdgas“, Zeile 599).

Grund für diese Geheimhaltung ist der § 19 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz („Die Statistiken sind in solcher Weise zu veröffentlichen, dass ein Rückschluss auf Angaben über bestimmte oder bestimmbare Betroffene (§ 3 Z 14) ausgeschlossen werden kann.“). Die einzige, uns bekannte Statistik, die Aufschluss darüber gibt, aus/nach welchen Nachbarstaaten Gas nach/aus Österreich fließt, ist die Betriebsstatistik der E-Control (monatliche Erdgasbilanz, Tabellenblätter „ImEx_GWh“ und „ImEx_MioNm3“).

Sehr zeitnah verfügbar sind die physikalischen Gasflüsse aus/nach den Nachbarstaaten nach/aus Österreich im Data Monitor der AGGM Austrian Gas Grid Management AG.

Im Jahre 2025 bezog Österreich über die Pipeline via die Ukraine und die Slowakei kein Gas mehr aus Russland. Eine belastbare Aussage über die Herkunft des über Deutschland und Italien nach Österreich fließenden Gases und über den Anteil von Gas, das in Form von LNG in die EU gelangt, ist aufgrund der oben beschriebenen Datenlage nicht möglich. (ENDE Mitteilung BMWET)

Am 13. Februar publizierten Agenturen und Medien folgenden Bericht:

„Die EU hat im vergangenen Jahr Flüssigerdgas aus Russland im Wert von rund 7,4 Milliarden Euro importiert. Das sind rund 3 Prozent weniger als 2024 (rund 7,6 Milliarden), wie aus Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat hervorgeht. Insgesamt wurde 2025 Flüssigerdgas (LNG; liquefied natural gas) im Wert von rund 46,0 Milliarden Euro importiert. Das meiste – für rund 24,2 Milliarden Euro – kam aus den USA.

Während die EU für fossile Energieträger wie Öl und Kohle schnell nach der russischen Invasion der Ukraine weitgehende Einfuhrverbote auf den Weg brachte, gab es wegen Abhängigkeiten lange keine Gassanktionen. Der Brennstoff kommt derzeit noch als Flüssigerdgas und durch die Pipeline „Turkstream“ aus Russland in die Staatengemeinschaft. Ab 2027 gilt aber ein vollständiges Importverbot für LNG aus Russland. Die Strafmaßnahme ist Teil eines im Oktober beschlossenen Sanktionspakets gegen Moskau.“ (ORF.at/Agenturen 13.2.2026)

ethos.at kommentiert: Demnach ist es der Behörde Eurostat nicht verboten, genaue Angaben über die Lieferanten von Flüssigas LNG zu machen, das – extrem teuer und umweltschädlich – nach Europa verschifft wird. Indessen darf das BMWET von der untergeordneten Behörde Statistik Austria nicht verlangen offenzulegen, wer die Lieferanten des Gases sind, das nach Österreich fließt. Die Geheimhaltung gemäß § 19 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz ist nicht nachvollziehbar. Es handelt sich schließlich um keine personenbezogenen Daten, sondern um Fakten im öffentlichen und politischen Interesse.

11 Milliarden Mehrkosten für Gasimporte

Diese Problematik ist in Hinsicht auf das Transparenzgesetz von Interesse. Wesentlich spannender aber ist der vermutlich größte Gasskandal der Zweiten Republik, zu verantworten von der Energie-Umwelt-Klimaglückministerin Leonore Gewessler. Das BMWET überlieferte ethos.at die Statistik der Kosten für die Gas-Importe von 2014 bis 2024. Demnach lagen die Preise bei jährlich durchschnittlich 2,5 Milliarden Euro. 2021 sprang der Preis auf 4,1 Milliarden, und schaffte 2022 mehr als eine Verdoppelung auf 9,3 Milliarden! 2023 lag er immer noch bei 5 Milliarden Euro und normalisierte sich 2024 bei 2,8 Milliarden. Gerechnet auf den Durchschnittspreis 2014-2020 hat die Energie-Umwelt-Klimaglückpolitik der zuständigen Ministerin somit in nur drei Jahren Mehrkosten von rund 11 Milliarden Euro (in Worten: elf Milliarden Euro!!) verursacht.

Wenn man der Chronologie von ChatGPT folgt, so waren die Presisteigerungen eine Folge der Marktentwicklung (Energiepreis-Explosion 2022 infolge der globalen Energiekrise). Diese banale Erklärung kann einen Teil der Preissprünge bei den Stromkosten erklären (Merit Order, siehe wikipedia), nicht aber die Explosion der Gaspreise, denn: Österreich hat 2006 einen langfristigen Liefervertrag mit Russland abgeschlossen mit einer Laufzeit bis 2040 (!) Es wäre die Pflicht der damaligen Regierung (Kanzler Nehammer, Energieministerin Gewessler) gewesen, alles zu unternehmen, um auf Basis dieses Vertrages die Marktentwicklung in Österreich abzufedern. Genau das Gegenteil wurde damals unternommen. Im März 2022 jetteten Nehammer/Gewessler in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Kuwait, um „mittel- bis langfristig die Abhängigkeit von russischem Erdgas zu verringern“, so der Wortlaut der Regierungspropaganda, der verschweigt, dass damit die Abhängigkeit von Frackinggas und umweltschädlichen LNG-Lieferungen massiv erhöht wurde.

Und dafür benötigte die Ministerin externe Berater, die nochmals Kosten von rund 6 Millionen Euro verschlungen haben. (Quelle: oe24.at 25.9.2022)

Österreich hatte langfristige Gaslieferverträge mit Russland. Genauer Inhalt dieser Verträge laut ChatGPT:
Die langfristigen Erdgas-Lieferverträge zwischen Österreich (über die OMV) und Russland (über Gazprom Export) waren klassische langfristige Rohstoff-Lieferverträge mit klaren Bestimmungen zu Mengen, Laufzeit, Preisen und Pflichten, die einen Zeitraum von Jahrzehnten umspannen sollten. Sie sind aber nicht öffentlich vollständig einsehbar – viele Details sind vertraulich –, weshalb wir nur die bekannten und berichteten Inhalte zusammenfassen können.
Grundlegende Merkmale des Vertrags
1. Laufzeit und Verlängerung
Der ursprüngliche Vertrag zwischen der österreichischen OMV und Gazprom Export wurde 2006 abgeschlossen und sollte bis 2040 gelten.
In 2018 wurde er angepasst bzw. verlängert – nach Medienberichten hätte er ohne rechtzeitige Kündigung sogar bis 2045 laufen können.
2. Liefermengen
Vertragsgemäß sollte Russland jährlich rund 6 Milliarden Kubikmeter Erdgas nach Österreich liefern (das entspricht ca. 60 TWh pro Jahr).
Das waren insgesamt etwa 0,5 Mrd. m³ pro Monat – geliefert an der Grenze zwischen Österreich und der Slowakei.
3. Preisgestaltung
Details zu den genauen Preisen wurden nicht vollständig öffentlich gemacht. Allerdings gilt bei solchen langfristigen Pipeline-Gasverträgen üblicherweise Folgendes:
Indexierung der Preise: Traditionell war russisches Gas in Europa oft an Öl- und Ölproduktpreise gekoppelt (Ölpreis-Indexierung). Solche mechanischen Preisformeln garantierten Preiskomponenten über die Vertragslaufzeit hinweg.
Preisrevisionen: Medienberichte deuten an, dass im Vertrag 2018 Preisüberprüfungen für bestimmte Zeiträume (z. B. 2019–2028, 2029–2038, 2039–2040) vorgesehen waren. Ohne Einigung sollten Preise aus der Vorperiode weitergelten.
Take-or-Pay-Klauseln: Laut Aussagen eines OMV-Managers enthielt der Vertrag eine „take or pay“-Bestimmung – d. h. OMV musste zahlen, auch wenn sie das Gas nicht physisch abnahm, solange gewisse vertragliche Voraussetzungen erfüllt waren.
Solche Klauseln sind bei langfristigen Energieverträgen üblich, um dem Lieferanten Einnahmensicherheit zu geben und dem Abnehmer verlässliche Liefermengen zu sichern.
4. Pflichten und Vertragsverletzungen
Der Vertrag sah verpflichtende Liefermengen und Lieferorte vor.
Gazprom geriet mehrfach in Konflikt, weil Liefermengen 2022 und 2024 nicht vollständig erbracht wurden. Aus Sicht der OMV bedeutete das grundlegende Vertragsverletzungen, die zur Kündigung führten. [Anmerkung HTH: eine unverantwortliche Maßnahme zum Schaden der österreichischen Bevölkerung, die in Wahrheit die Sicht, nein die Kurzsichtigkeit der Regierung wiederspiegelt, die vom OMV-Management gehorsamst exekutiert wurde!]
Ein Schiedsspruch (Schiedsgericht) hatte der OMV bereits eine Entschädigung zugesprochen, weil Gazprom vertraglich zugesagte Liefermengen nicht eingehalten hatte.
5. Rechtsliche und wirtschaftliche Folgen
Die OMV verklagte Gazprom wegen «unzureichender Lieferungen» und erhielt mehrfach Schadenersatz-Urteile.
Gazprom setzte Lieferstopps in Zusammenhang mit ausstehenden Zahlungen und Vertragsstreitigkeiten, was letztlich auch zu einer frühzeitigen Beendigung des Vertrags führte.
Fazit – Vertragsinhalte auf einen Blick: Vertragsbestandteil Bekannte bzw. berichtete Regelung
Laufzeit: 2006 bis 2040 (mit Möglichkeit zur Verlängerung bis 2045)
Liefermengen: Ca. 6 Mrd. m³ Gas jährlich
Preisstruktur: Indexierung und Preisüberprüfungsintervalle (nicht öffentlich)
Take-or-Pay: Entgeltpflicht auch bei Nicht-Abnahme unter bestimmten Bedingungen
Lieferbedingungen: Lieferung an Grenze Österreich-Slowakei, vertragliche Lieferpflichten
Vertragsbruch / Streit Gazprom-Lieferausfälle führten zu Schiedsverfahren und Kündigung

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KI etabliert sich in Softwarebranche

pixabay software developer

(pressetext.com pte002/26.01.2026) Künstliche Intelligenz (KI) beschert der Software-Branche enorme Einsparungen. 29 Prozent der Python-Codes werden bereits von KI geschrieben. Python ist eine universell nutzbare, weitverbreitete Programmiersprache. Die Software-Industrie gibt alleine in den USA schätzungsweise 600 Mrd. Dollar pro Jahr für Löhne im Bereich der Programmierung aus. Das bedeutet einen Mehrwert von 23 bis 38 Mrd. Dollar pro Jahr, zeigt eine Analyse unter Beteiligung der Universität Utrecht.

Foto: pixabay

Europa auf dem zweiten Platz

Während der Anteil der KI-produzierten Codes in den USA bereits sehr hoch ist – es folgen Frankreich mit 24, Deutschland mit 23 und Indien mit 20 Prozent – liegt China mit gerade einmal zwölf Prozent deutlich dahinter. In Russland sind es 15 Prozent. Die KI-Nutzung ist unter weniger erfahrenen Programmierern am höchsten. Die Produktivitätssteigerungen kommen allerdings vor allem erfahrenen Entwicklern zugute.

Auch laut dem neuen „KI-Index“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG führen die USA das globale Rennen um KI an. Europa folgt knapp vor China, doch beide Länder können trotz ihrer technologischen und industriellen Stärken nicht mithalten, heißt es. Im Gesamtergebnis liegen die USA mit 75,2 Punkten auf einer Skala von null bis 100 vorne. Der Vorsprung beruht auf dem schnellen und breiten KI-Einsatz in Unternehmen, wie pressetext berichtete.

KI erkennt KI-generierte Codes

Wir haben mehr als 30 Mio. Python-Beiträge von rund 160.000 Entwicklern auf GitHub, der weltweit größten kollaborativen Programmierplattform, analysiert“, so Forscherin Simone Daniotti. GitHub zeichnet jeden Schritt der Programmierung auf – Ergänzungen, Bearbeitungen, Verbesserungen – und ermöglicht Wissenschaftlern, die Programmierarbeit weltweit in Echtzeit zu verfolgen.

Das Forscher-Team hat ein speziell trainiertes KI-Modell zur Feststellung verwendet, ob Code-Blöcke KI-generiert sind, etwa über ChatGPT oder GitHub Copilot. „Die Ergebnisse zeigen eine extrem schnelle Verbreitung“, sagt Frank Neffke, Leiter der Gruppe „Transforming Economies“ am Wiener CSH. „In den USA stieg der Anteil der KI-gestützten Programmierung von rund fünf Prozent im Jahr 2022 auf fast 30 Prozent im letzten Quartal 2024.“

Vorteile von KI gezielt nutzen

Für Johannes Wachs von der Corvinus-Universität ist es keine Überraschung, dass die USA führend sind. „Dort kommen die führenden großen Sprachmodelle her. Nutzer in China und Russland sehen sich beim Zugriff auf diese Modelle mit Hindernissen konfrontiert, die von ihren eigenen Regierungen oder den Anbietern selbst errichtet wurden.“

Jüngste Durchbrüche im chinesischen Inland wie DeepSeek, das nach dem Ende der Untersuchung Anfang 2025 veröffentlicht worden ist, deuten darauf hin, dass diese Lücke schnell geschlossen werden könnte. „Für Unternehmen, politische Entscheidungsträger und Bildungseinrichtungen ist die entscheidende Frage nicht, ob KI eingesetzt wird, sondern wie ihre Vorteile zugänglich gemacht werden können, ohne Ungleichheiten zu verstärken“, erläutert Wachs abschließend.

(Red. Wolfgang Kempkens)

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