Altersteilzeit: Teures Instrument mit fraglichem Nutzen

Rechnungshof Altersteilzeit 10 24

Potenzial älterer Personen nicht optimal genutzt

28. November 2025 – (Mitteilung des Rechnungshofs Österreich) Die Altersteilzeit trägt nicht dazu bei, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Arbeitsleben zu halten und ist zudem teuer; zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof in seinem heute veröffentlichten Bericht „Altersteilzeit“. Die Altersteilzeit ist ein Instrument, das es älteren Personen erlaubt, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wobei die damit verbundenen finanziellen Nachteile abgefedert werden. Sie wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Jahr 2024 zahlte das Arbeitsmarktservice (AMS) fast 600 Millionen Euro an Altersteilzeit-Geld aus. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begannen die Altersteilzeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt – Frauen mit 57,5 Jahren, Männer mit 60 Jahren – und beendeten sie mit dem frühestmöglichen Pensionsantrittsalter. Der Rechnungshof empfiehlt eine umfassende Reform der Altersteilzeit, die sich am Bedarf am Arbeitsmarkt und einem effizienten Mitteleinsatz orientieren sollte. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2021 bis 2024. Der Nationalrat beschloss im Juli 2025 das Teilpensionsgesetz, das den Empfehlungen und Anregungen des Rechnungshofes in Ansätzen Rechnung trug.

Reduktion von „teurem“ Personal mittels Altersteilzeit

Die Altersteilzeit, im Jahr 2000 eingeführt, hatte sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile: Auch eine erhebliche Reduktion der Arbeitszeit war mit relativ geringen Einbußen des Nettoentgelts verbunden und beeinträchtigte die pensionsrechtliche Absicherung nicht. So führte eine Stundenreduktion von 40 Prozent bis 60 Prozent in Altersteilzeit zu Gehaltseinbußen von in der Regel etwa 16 Prozent beziehungsweise 26 Prozent. Für Arbeitgeber brachte die Altersteilzeit den Vorteil, dass sie mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz Personal reduzieren konnten, insbesondere „teurere“ ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wenige Personen in Altersteilzeit waren älter als 62 Jahre

Im Jahr 2023 waren rund 35.000 Personen in Altersteilzeit. Frauen nahmen die Altersteilzeit stärker – beziehungsweise über eine längere Dauer – in Anspruch als Männer; im Jahr 2023 waren 62 Prozent der Personen in Altersteilzeit Frauen und 38 Prozent Männer. Die Auszahlungen des AMS betrugen im Jahr 2024 594,01 Millionen Euro.

87 Prozent der Personen in Altersteilzeit waren zwischen 57 und 61 Jahre alt; nur 13 Prozent waren 62 Jahre oder älter. Der Grund dafür: Das Regelpensionsalter für Frauen lag im Jahr 2023 noch bei 60 Jahren. Aber auch Männer in Altersteilzeit waren nur zu 33 Prozent 62 Jahre oder älter. 56 Prozent der Männer beendeten die Altersteilzeit mit 62 Jahren, dem Alter, in dem bei langen Versicherungszeiten der Eintritt in die Korridor- oder Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) möglich war.

Eine Auswertung nach Branchen zeigt, dass die Altersteilzeit in den Branchen „öffentliche Verwaltung“, „Gesundheits- und Sozialwesen“ und „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ deutlich stärker in Anspruch genommen wurde, als es dem Anteil der älteren Beschäftigten in diesen Branchen entsprach.

Potenzial älterer Personen nicht optimal genutzt

Für den Rechnungshof ergaben sich keine Hinweise darauf, dass die Altersteilzeit dazu beitrug, Personen länger im Arbeitsleben zu halten. Eher war davon auszugehen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit, die mit der Altersteilzeit unterstützt wurde, den Effekt hatte, das Leistungspotenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht optimal zu nutzen. Gleichzeitig verursachte die Altersteilzeit hohe Kosten. Je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Altersteilzeit wurden über die gesamte Bezugsdauer im Schnitt rund 43.300 Euro ausgezahlt; in elf Prozent der Fälle auch über 80.000 Euro.

Die Inanspruchnahme der Altersteilzeit stieg von 2010 bis 2019 fast auf das Zweieinhalbfache an. Sie erreichte im Jahr 2019 mit Auszahlungen von insgesamt 618,21 Millionen Euro und rund 45.000 Personen in Altersteilzeit einen Höhepunkt. Ab 2020 ging die Inanspruchnahme vorübergehend zurück, die Auszahlungen stiegen im Jahr 2024 aber auf 594,01 Millionen Euro und lagen damit bei mehr als dem Doppelten der Auszahlungen von 2010.

Weitreichende Reform notwendig

Der Rechnungshof empfiehlt dem Arbeitsministerium daher, eine umfassende Reform der Altersteilzeit vorzuschlagen. Diese sollte sich am Potenzial älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem Bedarf am Arbeitsmarkt und an einem effizienten Mitteleinsatz orientieren. In diesem Rahmen ist auch der potenzielle arbeitsmarktpolitische Nutzen des Instruments in Verbindung mit den pensionsrechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Der Rechnungshof hält fest, dass eine weniger großzügige und treffsichere Ausgestaltung der Altersteilzeit auch deren Kosten deutlich senken würde.

Gesetzliche Rahmenbedingungen waren einfach zu erfüllen

Insgesamt waren die gesetzlichen Voraussetzungen, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, vergleichsweise einfach zu erfüllen und die Ausgestaltung der Leistung großzügig: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mussten 15 Versicherungsjahre haben; sie konnten die Altersteilzeit fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter antreten und die Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent reduzieren. Sie hatten eine sehr gute Gehaltsabsicherung und die volle Pensionsabsicherung trotz Reduktion der Arbeitszeit.

Sie konnten die kontinuierliche Variante oder die Blockvariante wählen. Bei der kontinuierlichen Variante arbeitet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über die gesamte Dauer der Altersteilzeit hinweg mit einer reduzierten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber erhält in der Regel 90 Prozent seines Aufwands ersetzt. Bei der Blockvariante folgt einer Phase der Vollbeschäftigung eine Freizeitphase. Der Arbeitgeber erhält 42,5 Prozent seines Altersteilzeit-bedingten Aufwands ersetzt. Die Blockvariante läuft 2029 aus; 85 Prozent der Auszahlungen entfielen im Jahr 2024 auf die kontinuierliche Variante.

Das Instrument war auch für Höherverdienende attraktiv, da auch Entgeltteile in die Lohnausgleichsberechnung miteinbezogen wurden, die über der Höchstbeitragsgrundlage lagen.

Berechnung der Altersteilzeit komplex – Risiko von zu hohen Auszahlungen

Die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes war komplex und kleinteilig und beruhte in der Praxis auf Angaben des Arbeitgebers im Antragsformular. Die beiden Parameter, die für die Höhe des Altersteilzeit-Geldes maßgeblich waren – das Bruttoentgelt vor der Altersteilzeit und das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion – wurden vom AMS nicht standardmäßig kontrolliert. Dadurch bestand das Risiko für zu hohe Auszahlungen. Auch hier empfiehlt der Rechnungshof eine Reform, die die Berechnung des Altersteilzeit-Geldes vereinfacht und es dem AMS als Genehmigungsbehörde ermöglicht, die Berechnungsgrundlage selbst zu ermitteln.

Bericht: Altersteilzeit

Der Rechnungshof überprüfte von Juli bis Dezember 2024 die Altersteilzeit. Ziel der Prüfung war es, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen und die Abwicklung der Altersteilzeit geeignet waren, einen zieladäquaten, treffsicheren Einsatz der finanziellen Mittel zu gewährleisten. Überprüfte Stellen waren das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie das Arbeitsmarktservice. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2021 bis 2024; um längerfristige Entwicklungen aufzuzeigen, zog der Rechnungshof zusätzlich Daten ab 2010 heran.

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20 Mille für sogenannte digitale Transformation 2026

ChatGPT QjF quer

26. November 2025 – Kaum hat der Medienminister eine Studie in Auftrag gegeben, wie man die Millionen-Förderungen für die Massenmedien effizienter verteilen könnte (von Kürzungen war dabei nicht die Rede), veröffentlicht RTR die Förderzusagen für 2026 aus dem Fonds für digitale Transformation der Medien. Ein Grund zum Jubeln – nicht nur für die gleichgeschalteten Medien, sondern auch für die so genannte Medienkontrollbehörde, die – einzigartig weltweit – auch gleich die Fördertöpfe für die Massenmedien verwalten darf.

Begeistert ist die Behörde über die „Vielfalt der 100 Digitalisierungsprojekte privater Medienunternehmen, denen der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eine Förderzusage aus den Mitteln des „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ für das Jahr 2026 erteilt.“ Man muss immer wieder daran erinnern:

25 Jahren nach dem Höhepunkt der New Economy, nachdem alle, wirklich alle Medien verstanden haben, dass sie eine Digital-Strategie entwickeln und umsetzen müssen (und dies auch getan haben!) ist unsere Regierung der Überzeugung (von wem eigentlich überzeugt?) , diese Medien brauchen im Jahr 2025 immer noch einen Hilflosenzuschuss zur „digitalen Transformation“.

HTH, Onlinepionier und Chefredakteur von ethos.at, war 1999-2002 Chefredakteur der 1998 gegründeten Online-Nachrichtenagentur pressetext.com. Die Webseite ethos.at hat er im Oktober 2021 innerhalb von 10 Tagen konzipiert, aufgesetzt und online gestellt. HTH ist demnach imstande, Förderanträge zu evaluieren: handelt es sich um laufende Anpassungen oder um echte Innovationen? Sind die angegebenen Kosten „marktkonform“ oder frei erfundene Fantasy-Beträge?

Zehn zufällig gewählte Förderungen zeigen: bei den bewilligten Projekten geht es bestenfalls um laufende Investitionen, die jeder Betrieb in jedem Bereich sowieso durchführen muss. Schlimmstenfalls – und die meisten Fälle sind die schlimmsten – geht es um frei erfundene Projekttitel, denen überhaupt keine Innovation und kaum eine Leistung gegenüber steht. Man kann von der Regel ausgehen: je länger der Projekttitel, umso heißer die Luft, die von RTR gefördert wird. So stellt sich die Frage: cui bono? Die Antwort: Es geht bei all diesen Projekten nur um ein Körberlgeld für die Massenmedien zur Absicherung der laufenden Hofberichterstattung, getarnt als Investitions- und Innovationsförderung! Frei nach dem Motto: ich weiß, dass du weißt, dass ich weiß. 

Ein Autor, der die Methoden der Sowjetunion von innen kennen gelernt hat, schrieb: „Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter.“ (Alexander Solschenizyn)

Hier eine Auswahl, wobei nicht 100 Medien, sondern 100 Projekte gefördert werden, und die großen Medien in der Regel mehrere Projekte vortäuschen und von RTR bewilligt bekommen.

Medium + Projekt + Fördersumme

1. Kronen Zeitung + KRONE26: Dig. Journalistische Zukunft + infrastrukturelle Modernisierung: Räume, Technik, DOOH + 935.432,00 €

2. KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. + KI-gestützte Workflow-Optimierung zur Effizienzsteigerung und Individualisierung der Angebote + 366.268,00 €

3. HEUTE + Heute x KI + 327.751,00 €

4. KURIER Medienverbund + KURIER 26: Digitale Regionaloffensive: OST + 369.365,00 €

5. OE24 TV + Einführung eines zentralen Digital Asset Managements für alle Bewegtbildinhalte + 482.340,00 €

6. Salzburger Nachrichten + Implementierung einer zentralen Middleware bei den SN + 258.974,00 €

7. Tiroler Tageszeitung + KI Einsatz bei der Tiroler Tageszeitung 2.0 + 477.817,00 €

8. Wiener Bezirksblatt GmbH +Digitales Redaktionssystem zur Layoutautomatisierung +232,036.00 €

9. Falstaff Magazin, Falstaff PRO – Servicepoint 2.0: Digitale B2B-Plattform + 295.730,00 €

10. GEWINN + Modernisierung GEWINN HP 2026 +100.714,00 €

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Misslungene Kommunikation

ORF WKO MissKommunikation

Ein Beitrag zum Zeitgeist 2025 + Politische Ästhetik

Update 13.11.25 Und zuletzt war die Kommunikation sogar unglücklich

10. November 2025 – ORF.at (10.11.25) berichtet: „Seit vergangener Woche steht die Wirtschaftskammer (WKO) aufgrund ihrer geplanten Gehaltserhöhung und der damit verbundenen misslungenen Kommunikation in der Kritik. WKO-Präsident Harald Mahrer bemühte sich in mehreren Interviews, den Schaden zu begrenzen, und gestand Fehler ein. Am Montag teilte er in einer Pressekonferenz mit, sein Amt als Präsident des Generalrats der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) niederzulegen.“

Durch seinen Rücktritt muss Mahrer auf 8.000 Peanuts pro Monat von der Nationalbank verzichten. Mahrer hat schon in jungen Jahren mit Studien und später mit dem Verkauf seiner PR-Agenturen gezeigt, wie man heiße Luft zu Geld macht. Dieses Talent hat er als WKO-Kapo natürlich immer noch. So hat es nicht mehr als eine „Krisensitzung“ lang gedauert, bis ihm seine treuen Funktionäre die Bezüge um 21% erhöhten.

Es ist für den ORF eine beachtliche Rechercheleistung, dass er in seinem Bericht umgehend eine Tabelle mit allen Bezügen der WK-Präsidenten und Erhöhungen des kommenden Jahres präsentiert. Der Kärntner Präsident hat offenbar den (Be)Zug versäumt und (bislang) keine Erhöhung beantragt. Der Vorarlberger WK-Kopf bezieht laut ORF origineller Weise +- 15 Prozent. Das sind angeblich 6.977 Euro pro Monat. Die naheliegende Erklärung für diese wundersame Formel: Kopf soll plus 15 Prozent bekommen (demnach demnächst 8.023 Euro), der ORF-Grafiker hat aber den Betrag in Zahlen nicht rechtzeitig vor Publikation erhalten.

Der steirische WK-Kapo Herk wird von Steiermark.ORF.at (10.11.25) in einem eigenen Beitrag gewürdigt: „Seit vergangener Woche steht die Wirtschaftskammer (WKO) aufgrund ihrer geplanten Gehaltserhöhung und der damit verbundenen misslungenen Kommunikation in der Kritik. Am Montag nahm nun auch der steirische Wirtschaftskammer-Präsident Josef Herk Stellung“. 

Update 11.11.2025 (Eine Karneval-Einlage) – Herk zu eigenem Verdienstplus: „Macht aus heutiger Sicht keinen schlanken Fuß“, berichtet kleinezeitung.at (11.11.25) Aus der Post-Corona-Epoche kennen wir die Phrase „mit dem Wissen von heute…“ Ohne Wissen von morgen lässt sich jederzeit moralisch feststellen: Wo immer sich Herk zur Schau stellt, ist Herk drinnen. Philosophisch formuliert: die unerschütterliche Haltung des WK Steiermark Spitzenfunktionärs lässt sich nicht kaschieren. Zu Jahresbeginn hat er gepredigt: „Wir brauchen eine neue Haltung“. ethos.at hat damals angeboten, entsprechende Programme auszuarbeiten. Herk und seine WK Steiermark haben dieses Angebot ignoriert.

Es ist geradezu rührend, wie der Hofberichterstatter ORF über die WKO (den erweiterten Hofstaat) berichtet, und dabei das Beschwichtigungsvokabular aller Propaganda-Abteilungen benutzt. Es handelt sich bei den Tatschen nicht um Fehlverhalten der Spitzenfunktionäre im Selbstbedienungsladen Österreich, sondern lediglich um „misslungene Kommunikation“. Naturgemäß, würde Thomas Bernhard sagen.

Es ist geradezu rührend, wie der Polit-Berater Fußi Fussi, der als selbsternannter SPÖ-Spitzekandidat so manche Sauereien „seiner“ Partei schonungslos aufgedeckt hat, in Sachen WKÖ zu deren Pflichtverteidiger wird. Schnell und vom Thema ablenkend, wie es einem Politpropaganda-Profi zusteht: Rudi Fußi @rudifussi via X.com (10.11.25) „Aufregung der Politik über Mahrers Kammerentschädigung ist eigentlich ziemlich lächerlich. Jeder Bezirksvorsteher in Wien (ja, alle 23!) verdient brutto im Jahr mehr. Jeder amtsführende Stadtrat in Wien kriegt pro Jahr 105.000 Euro pro Jahr mehr, Landbauer sogar 108.000 EUR mehr! + Funfact: im ORF verdienen 54 (!) Angestellte mehr als Harald Mahrer Kammerentschädigung kriegt. In Worten: vierundfünfzig. Aber über Politiker regt man sich halt viel lieber auf.“

Fussis Moral: Man regt sich nicht auf über eine Organisation, die schon gute Honorare an Fussi bezahlt hat. Am 11./12. November 2023 berichtet „Der Standard“ über „Rudi pfeift sich nix“, den PR-Berater Rudolf Fußi. In dem Artikel brüstet sich der Selbstdarsteller: „Er sagt, er arbeite rund um die Uhr – gegen Geld nur für Unternehmen, Vereine, Kammern. Er berät etwa die Wiener Wirtschaftskammer, Teile der Ärztekammer, die Taxi-Innung. … Durch seine gut bezahlte Arbeit als Chef einer PR-Agentur könne er sich … sonstige Blödheiten leisten.“

+ Funfact: Bei den Präsidenten der WKO, WKW bis WKV geht es gar nicht um Gehälter, sondern um Aufwandsentschädigungen. Diesen Hinweis findet man im noe.ORF.at (6.11.25): „Nach Kritik an den Gehaltsanpassungen in der Wirtschaftskammer wird die Erhöhung bei den Mitarbeitenden um sechs Monate verzögert. Unklar ist, wie es mit den Entschädigungen für die Funktionäre weitergeht. WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker zählt zu den Spitzenverdienern.“ Entschädigung – das klingt nach Schmerzensgeld für erlittene Schäden, nicht nach leistungsorientierten Bezügen – die fordern WKO-Funktionäre nur von Funktionären in anderen Organisationen wie dem Nationalrat.

+ Funfact: Eine Nachschulung für Tiroler ORF-Mitarbeiter wäre dringend nötig, die können nämlich Lohn und sonstige Bezüge nicht unterscheiden: „Saftiges Lohn-Plus für Kammerpräsidentin. Nach heftiger Kritik über die geplante Gehaltserhöhung von 4,2 Prozent in der Wirtschaftskammer hat WK-Präsident Harald Mahrer am Mittwoch zurückgerudert. Er kündigte eine Halbierung an. Ein saftiges Plus gibt es aber trotzdem für einige Kammerfunktionäre, auch das Gehalt der Tiroler WK-Präsidentin Thaler steigt deutlich – um 49 Prozent.“ Tirol.ORF.at (5.11.25)

SIEHE AUCH: „Wirtschaftskammer gönnt sich Luxus-Gehälter, während Unternehmer ums Überleben kämpfen!“ (Presseaussendung der FPÖ Steiermark, 10.11.25 via APA / OTS)

+ So finanziert sich die Wirtschaftskammer (NEWS.at 17.11.25)

+ Fakten und Mythen aus Sicht der Wirtschaftskammer (21.11.25) ad Funktionsentschädigungen: Die Wirtschaftskammer Österreich und alle 9 Landeskammern setzen für die Spitzenfunktionär:innen die seit Juni 2025 beschlossenen Erhöhungen der Funktionärsentschädigungen aus. Das bedeutet, dass die Entschädigungen auf das Niveau der alten Regelung zurückgeführt werden. Den eigenständigen Fachorganisationen wird dringend empfohlen, dieser Vorgehensweise zu folgen.

UPDATE 13.11.2025: Noch mehr „schlechte Kommunikation“ – das isses, was laut APA (12.11.25) zählt, nicht etwas die bekannten Tatsachen, für die die Funktionäre alle zusammen (nicht nur der Mahrer) die Verantwortung übernehmen sollten. „In der Wirtschaftskammer gärt es. Auslöser waren Gehaltserhöhungen um 4,2 Prozent für die Mitarbeitenden, inzwischen richtet sich der Zorn mehr auf die Entlohnung der Spitzenfunktionäre bzw. die jüngsten starken Erhöhungen dieser Gagen. Im Zentrum der Kritik steht WKÖ-Präsident Harald Mahrer (ÖVP), der mit schlechter Kommunikation [sic!] die Lawine losgetreten hat.“ 

UPDATE 13.11.20205: Und zuletzt war die Kommunikation sogar unglücklich: „Harald Mahrer hat bestätigt, dass er als Präsident der Wirtschaftskammer zurücktritt – und damit endgültig ab. Nach wachsender Kritik, schwindendem Rückhalt und unglücklicher Kommunikation endet nun seine Ära als einer der letzten Vertreter der Kurz-ÖVP.“ (NEWs.at 13.11.25)

UPDATE 14. November 2025 – „Die Tiroler Unternehmerin Martha Schultz (ÖVP) übernimmt mit Samstag geschäftsführend die Agenden des zurückgetretenen Harald Mahrer in der Wirtschaftskammer (WKO) und im ÖVP-Wirtschaftsbund (WB). … Forderungen der Industriellen Vereinigung IV sehen vor, dass alle Beiträge sofort eingefroren werden und bis 2029 gegenüber dem aktuellen Stand um 30 Prozent (ab 2027 jährlich je minus zehn Prozent bei den Kammerumlagen 1 und 2) sinken. Ein Anhäufen von Rücklagen gehöre beendet, nach einer Analyse könnten Teile der Rücklagen auch der Beitragssenkung bzw. der Kammerarbeit dienen. Es werde sich zeigen, ob Teile der über zwei Milliarden Euro schweren Rücklagen verwendbar seien.“ (ORF.at 14.11.2025)

Update 18. November 2025 – „WKO drückt Pauseknopf bei Funktionärsgeld“ (ORF.at 18.11.25)

Update 19. November 2025 – „Heftige Debatte über WKO-Turbulenzen“ (ORF.at 19.11.25)

Rückblick 6. November 2025 – So kam der Stein ins Rollen: Rechnungshof kündigt Prüfung von Mahrers Doppelbezug an (ORF.at 6.11.25) Das hat sich dann wohl erübrigt.

Rückblick 13. Mai 2025 – Die Wirtschafskammer feiert die Eröffnung eines „Hauses der Wirtschaft“ in Brüssel, das um 22. Millionen Euro (aus Kammerbeiträgen, what else?) gebaut wurde. Die abgehobenen Worte des Herrn Mahrer dazumal: „Wir starten mit AT60 eine neue Ära der Interessenvertretung. Unser Anspruch: mehr wirtschaftliche Schlagkraft durch eine starke Präsenz vor Ort“. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Mitglieder der WKÖ befragt wurden, ob sie ein derartiges „Begegnungszentrum“ benötigen. Bei genauerer sprachphilosophischer Untersuchung von Mahrers Wortspende hätte man schon damals manche Mängel seiner Führungsqualitäten erkennen können: „Europa ist Heimat und Heim-Markt für Österreichs Wirtschaft. 7 von 10 rot-weiß-roten Export-Euro werden in der EU verdient. Ein wesentlicher Teil unserer Wirtschaftsgesetze wird in Brüssel gestaltet. Und gerade in geopolitisch fordernden Zeiten ist Europa das starke Fundament für unseren Wohlstand. 30 Jahre nach dem EU-Beitritt Österreichs schreiben wir mit AT60 nun das nächste Kapitel dieser Erfolgsgeschichte.“ Die etwas konfuse Replik, mit der Mahrer Business as usual zu einer epochalen Entwicklung umdeutet und die Errichtung eines neuen Gebäudes als Anbruch einer „eine neue Ära“ feiert, hat das Ziel „Networking und Wissensaustausch zu fördern und der Stimme der österreichischen Wirtschaft auf EU-Ebene noch mehr Gehör zu verschaffen.“ Dank WWW, KI und dem Wiener Opernball erreichten Österreichs Unternehmen dieses Ziel bislang auch ohne AT60 in Brüssel, das nicht nur 22 Millionen Errichtungskosten, sondern mit Sicherheit auch einen Millionenbetrag jährlicher Betriebskosten verschlingt. 

Ethos.at bietet an, alle „Ansprüche“ von Wirktschaftskammerfunktionären künftig sprachphilosophisch zu untersuchen. Allein mit diesem kostengünstigen Service könnten Millionen eingespart werden. Doch bislang waren solche Services von der Wirtschaftskammer nicht erwünscht.

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