EU gegen X.com: Kriegserklärung?

EU vs Xcom

7. Dezember 2025 – Die EU hat gegen X.com, genauer gesagt gegen Twitter International Unlimited Company (TIUC) eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Für Elon Musk, der rund 40 Milliarden Euro für Twitter bezahlt hat, sind das gerade mal 0,3 Prozent des Kaufpreises. Die Anwälte des Übernahmedeals haben vermutlich mehr verdient, als die EU als Strafe kassieren will. Doch US-Außenminister Marco Rubio sieht darin einen Grund für die Andeutung einer Kriegserklärung!

Grafik: ChatGPT

„Die Strafe für X von der EU wird in den USA als eine Kriegserklärung empfunden“, weiß der AFD-Politiker Petr Bystron und übersestzt ein Statement des US-Außenministers Marco Rubio: „Es ist nicht nur ein Angriff auf 𝕏, sondern ein Angriff auf alle US-Tech-Plattformen und das amerikanische Volk durch ausländische Regierungen. Die Tage der Online-Zensur von Amerikanern sind VORBEI. Die EU trägt die Konsequenzen, wenn dies nicht rückgängig gemacht wird!“ Nicht zu finden ist im Original-Posting auf X.com von Secretary Marco Rubio der letzte Satz, den Bystron wohl aus Übereifer selbst gedichtet hat: „Die EU trägt die Konsequenzen, wenn dies nicht rückgängig gemacht wird!“ O-Ton von Marco Rubio via X.com Dez 5: „The European Commission’s $140 million fine isn’t just an attack on @X, it’s an attack on all American tech platforms and the American people by foreign governments. The days of censoring Americans online are over.“

By the way: Elon Musk @elonmusk Dec 8 via X.com: The EU Commission has destroyed countless life-seconds with their idiotic “accept cookies” pop-up! → X Freeze @Xfreeze Dec 8: The nightmare still haunting us today is brought to you by the one and only EU.

DemUS-Außenminister biedert sich die FPÖ-Vertreterin im EU-Parlament, Petra Steger, an – sogar auf Englisch: „Petra Steger @PetraStegerFPOE · Dec 6 The @EU_Commission is actively trying to export its orwellian thought control mechanism to the US. Take it from a member of the political opposition: they will stop at nothing to stay in control of the narrative. Dazu passend fordert Elon Musk himself die Zerschlagung der EU und findet Zustimmung bei einem gewissen Dmitri Medwedew. Da darf Harald Vilimsky @vilimsky nicht zurückstehen und kräht mehr als er zwitschert: „Wirtschaftlicher Selbstmord“: FPÖ-Chef Herbert Kickl kritisiert die Millionenstrafe der EU gegen die Plattform X von Elon Musk. Sie gleiche „wirtschaftlichem Selbstmord“ und sei eine „Kriegserklärung an die Meinungsfreiheit“.

Die zuständige EU-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, erklärt in der offiziellen EU-Stellungnahme: „Täuschung von Nutzern mit blauen Häkchen, Verschleierung von Informationen über Anzeigen und Ausschluss von Forschern haben in der EU keinen Platz im Internet. Das DSA schützt die Nutzer. Das Gesetz über digitale Dienste gibt Forschern die Möglichkeit, potenzielle Bedrohungen aufzudecken. Das Gesetz über digitale Dienste stellt das Vertrauen in die Online-Umgebung wieder her. Mit der ersten Nichteinhaltungsentscheidung des Gesetzes über digitale Dienste machen wir X für die Untergrabung der Rechte der Nutzer und die Umgehung der Rechenschaftspflicht verantwortlich.“ (Quelle ec.europa.eu/commission/presscorner)

Soweit die heiße Luft, die derzeit über eine Fußnote in der Geschichte von Twitter/X.com geschrieben wird. Im Konflikt zwischen den USA und der EU fällt diese EU-Strafe zufällig zusammen mit einer neuen Stufe der Eskalation.

Ad heiße Luft: Die EU verhängt seit gut 20 Jahren Strafen gegen US-Techkonzerne, die bekanntesten Fälle bislang gegen Microsoft: das erste 2004 wegen dem Versuch, den Mediaplayer in die Windows-N-Version zu integrieren; Strafe: 497 Mio Euro. 2008 für überhöhte Lizenzgebühren für Schnittstelleninformationen; Strafe 899 Mio. Euro (später auf 860 Mio. € reduziert). 2013 wurden zugesagte „Browserwahl“-Option nicht wie vorgeschrieben umgesetzt; Strafe: 561 Mio. Euro.

Immer noch Peanuts im Vergleich zu den EU-Strafen, die google bislang zu begleichen hatte:
Jahr + Verfahren + Höhe der Strafe und Grund
2017 + Google Shopping + 2,42 Mrd. € Missbrauch der Marktmacht durch Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes
2018 + Android + 4,34 Mrd. € Unzulässige Kopplung von Google-Diensten (z. B. Chrome, Suche) mit Android
2019 + AdSense + 1,49 Mrd. € Wettbewerbsbeschränkungen durch exklusive Verträge für Suchmaschinenwerbung
2025+  Online-Werbung (Adtech) + 2,95 Mrd. € Bevorzugung eigener Werbetechnologie-Dienste gegenüber Konkurrenten (Quelle Copilot)
Update 9. Dezember 2025 – EU geht gegen Google vor. „Wegen möglicher Wettbewerbsverstöße hat die EU-Kommission am Dienstag eine Untersuchung gegen den Suchmaschinenriesen Google eingeleitet. Auslöser sind in erster Linie jene KI-Zusammenfassungen, die mittlerweile bei praktisch jeder Suchanfrage an oberster Stelle stehen“, ORF.at (9.12.25) 

Viele vergessliche Menschen – und die Journalisten sind auch nur Menschen – werden vermutlich nur die jüngste Meldung in Erinnerung haben, wonach die EU das letzte Verfahren gegen Microsoft beendet hat (Siehe heise.de 29.7.25). Das bedeutet aber nicht: Bevorzugung von Trump-Gegnern und Bestrafung von Trump-Freunden. Es geht im aktuellen Fall um ein EU-Verfahren, das schon lange vor dem zweiten Amtsantritt von Donuld Trump eingeleitet wurde und so wie viele andere mit einer Strafe endete. Fragt sich bloß, wie viel der verhängten Strafen die Großkonzerne bislang tatsächlich an die EU überwiesen haben – und was die EU damit gemacht hat.

ethos.at hat nachgefragt und wird darüber berichten.

Ad Eskalation: „In ihrer neuen Sicherheitsstrategie greifen die USA Europa scharf an und kündigen eine Einmischung in die Politik der EU zugunsten rechter Parteien an. Die US-Regierung wolle nun „Widerstand“ in Europa kultivieren“, berichtet tagesschau.de (5.12.25) „In einer neuen Sicherheitsstrategie beklagen die USA die Migrationspolitik in der EU und angebliche Zensur. Deutschlands Außenminister Wadephul verbittet sich Ratschläge“, weiß die Zeit.de (5.12.25)

+ EU-Ratspräsident rügt US-Sicherheitsdoktrin (ORF.at 8.12.2025)

SIEHE AUCH: NSS / National Security Strategy, November 2025

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Rechnungshof kritisiert OeNB-Veranlagung

Rechnungshof Nationalbank OeNB

+ Rechnungshof veröffentlicht Bericht zu Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank

+ Grundlegende Überarbeitung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts erforderlich

05. Dezember 2025 – (Mitteilung des Rechnungshofes) Der Rechnungshof prüfte die nicht-geldpolitischen Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) auf Verlangen von Abgeordneten des Nationalrates. Thema der umfassenden Prüfung waren unter anderem die hohen negativen Veranlagungsergebnisse des Jahres 2022 bei den Eigenveranlagungen. Auch das veranlagungsbezogene Risikomanagement war Gegenstand der Prüfung.

Hier zeigt der Rechnungshof Verbesserungsbedarf auf. So hat die OeNB 2021 ein neues Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept umgesetzt, obwohl die IT-Systemlandschaft dafür notwendige Anforderungen in mehreren Bereichen nicht erfüllte. Insgesamt ist eine grundlegende Überarbeitung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts erforderlich. Die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes kritisieren zudem, dass die OeNB erst spät auf die veränderten Marktbedingungen mit Steuerungsmaßnahmen reagierte. Geprüft wurden die Jahre 2019 bis 2023.

 SIEHE AUCH: OenB-Skandal (März 2023)

Keine Bilanzverluste trotz stark negativer Veranlagungsergebnisse im Jahr 2022

Im Jahr 2023 lag der Wert der Eigenveranlagungen der OeNB bei 24,294 Milliarden Euro, wobei sie 2022 stark negative Veranlagungsergebnisse in der Höhe von insgesamt 2,271 Milliarden Euro verzeichnet hatte. Diese stammen überwiegend aus der direkten Veranlagung in Staatsanleihen. Obwohl Staatsanleihen grundsätzlich als sicher galten, führten im Jahr 2022 hohe Inflationsraten und der Anstieg der Leitzinsen zu massiven Kursverlusten in dieser Veranlagungskategorie. Aber auch die Aktienmärkte verzeichneten im Jahr 2022 eine negative Entwicklung. Denn die Unternehmen waren mit den Auswirkungen verschiedener Krisen (COVID-19-Pandemie, russischer Angriffskrieg in der Ukraine) und mit einer Verteuerung ihrer Finanzierungen konfrontiert.

Trotz der negativen Veranlagungsergebnisse kam es zu keinen Bilanzverlusten der OeNB – unter anderem deshalb, weil vor allem für Verluste aus Staatsanleihen eine Risikorückstellung in Höhe von 1,934 Milliarden Euro aufgelöst wurde. Die Veranlagungsverluste aus Aktien blieben ebenfalls erfolgsneutral, weil die OeNB in Aktien nur über Fonds (indirekt) veranlagte und diese Verluste durch Reserven der Fonds abgedeckt wurden.

Steuerungsmaßnahmen gegen veränderte Marktbedingungen

Der Rechnungshof kritisiert, dass die OeNB erst im März 2023 Steuerungsmaßnahmen gegen die veränderten Marktbedingungen einleitete. Er hält fest, dass auch Mitglieder des Generalrates der OeNB die späte Einleitung von Maßnahmen kritisch sahen und Überprüfungen in kürzeren Abständen forderten, um aktuelle Entwicklungen berücksichtigen zu können.

Er empfiehlt der OeNB, bei Veränderung der Marktbedingungen, insbesondere wenn diese Auswirkungen auf die Risikodeckung haben, ehestmöglich eine Überprüfung des Veranlagungs- und Risikomanagementkonzepts und in der Folge Maßnahmen zur Veranlagungssteuerung einzuleiten, um die Einhaltung der Risikovorgaben jederzeit sicherstellen zu können.

Mängel im Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept

Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die OeNB im Jänner 2024 ihre erst seit März 2023 geltende strategische Asset Allocation (SAA) grundlegend verändern musste, weil keine ausreichende Risikodeckung mehr vorlag. Dies führte zu einer massiven Reduktion des SAA-Volumens von 23,200 Milliarden Euro auf 12,500 Milliarden Euro. Unter SAA ist die angestrebte Aufteilung der veranlagten Mittel zu verstehen – im Fall der OeNB vor allem in Staatsanleihen, Unternehmensanleihen und Aktien.

Für den Rechnungshof war diese Reduktion des SAA-Volumens um 10,700 Milliarden Euro ein deutliches Anzeichen dafür, dass bei der Struktur der grundsätzlich mehrjährigen strategischen Asset Allocation und auch bei dem ihr zugrunde liegenden Veranlagungs- und Risikomanagement konzeptionelle Mängel vorlagen: zum Beispiel eine unzureichende Abstimmung von geplanter Veranlagungstätigkeit und anzuwendendem Risikomanagement und eine nicht angemessene Berücksichtigung von möglichen Veränderungen der Rahmenbedingungen – etwa der Entwicklung des Zinsniveaus.

Der Rechnungshof empfahl der OeNB, ihr Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept grundlegend zu überarbeiten – unter Abstimmung der geplanten Veranlagungstätigkeit und des anzuwendenden Risikomanagementkonzepts.

Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept ohne geeignetes IT-System

Der Rechnungshof kritisiert, dass die OeNB ein neues Veranlagungs- und Risikomanagementkonzept im Jahr 2021 umsetzte, obwohl ihre IT-Systemlandschaft die dafür notwendigen Anforderungen in mehreren Bereichen nicht erfüllte. Somit lag keine geeignete technische Infrastruktur vor, um die Veranlagungen entsprechend diesem Konzept gesamthaft abbilden und steuern zu können. Dadurch setzte sich die OeNB operationellen Risiken (Gefahr von Verlusten wegen Unangemessenheit/Versagen interner Prozesse, von Systemen oder Menschen) aus beziehungsweise akzeptierte diese bewusst.

Der voraussichtliche Abschluss des Treasury Implementierungsprojekts (TRIP) verzögerte sich um rund zweieinhalb Jahre auf Ende 2026. Die unzutreffenden Annahmen der OeNB bezüglich der technischen Umsetzbarkeit ihrer ursprünglichen Anforderungen und des Abschlusses des Projekts TRIP zeigen, wie wichtig es ist, grundlegende Reformen beziehungsweise Änderungen erst dann umzusetzen, wenn auch die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

In diesem Zusammenhang weist der Rechnungshof darauf hin, dass die OeNB auskunftsgemäß nicht dazu in der Lage war, bei ihren Masterfonds das Veranlagungsergebnis auf die einzelnen Veranlagungskategorien (zum Beispiel Staatsanleihen und Aktien) betragsmäßig aufzuteilen. Die technische Infrastruktur wäre entsprechend anzupassen.

Bericht: Veranlagungen der Oesterreichischen Nationalbank

Der RH überprüfte auf Verlangen von Abgeordneten des Nationalrates gemäß § 99 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 Geschäftsordnungsgesetz 19751 die Gebarung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich der Veranlagungen der OeNB.

Prüfungsziel war es, insbesondere die Grundlagen und Rahmenbedingungen der Veranlagungen der OeNB, das jeweils angewandte Veranlagungskonzept, die Veran­lagungssegmente der Eigenveranlagungen und der „zusätzlichen“ Veranlagungen, das Veranlagungsergebnis des Jahres 2022, die Grundlagen und die Durchführung des veranlagungsbezogenen Risikomanagements sowie die Wahrnehmung der Eigentümer- und Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Finanzen darzustellen und soweit möglich zu beurteilen. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2019 bis 2023.

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Heini Staudinger gegen China

Heini Staudiniger

Update 13. März 2026 – Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB erhielt eine Beschwerde vom Handelsverband gegen die Online Shoppingplattform www.temu.com (iF „TEMU“) wegen irreführenden Geschäftspraktiken. Nun veröffentlicht die BWB den Fallbericht zu TEMU. Temu kooperierte mit der BWB. Die BWB erhielt 2025 insgesamt 229 Beschwerden wegen aggressiven oder irreführenden Geschäftspraktiken, was knapp einer Verdoppelung zu 2024 entspricht.

3. Dezember 2025 – Heini Staudinger steigt wieder mal auf die Barrikaden und kommt dabei in Höchstform. Nachdem er vor zehn Jahren gegen die Interessen der Banken in Österreich maßgeblich zur Einführung des Crowd-Funding Gesetzes beigetragen hat, steigt er nun gegen einen noch größeren Gegner in den Ring: China und die EU.

Aus China kommen heuer mindestens fünf Milliarden Pakete in die EU, ein Großteil davon vor Weihnachten. Die EU weiß, dass zwei Drittel der Pakete falsch deklariert werden (mit einem Wert unter 150 Euro und somit zollfrei bleibt) und schenkt damit den chinesischen Exporteuren wöchentlich rund zwei Milliarden Euro.

Selbst bei Strafzöllen, wie sie Trump eingeführt hat, steigen die chinesischen Exporteure billig aus, wie der Waldviertler Schuhproduzent vorrechnet: „Schuhe von Herstellern wie Nike oder Adidas kommen um zehn bis 20 Euro aus China raus. Dann nehmen Sie beispielsweise einen Zoll von 145 Prozent, wie ihn sich Trump einfallen hat lassen, dann wären das bei zehn Euro 14,50 Euro Zoll. Da lachen ja die Hühner. In Österreich haben wir bei einem Schuh, der 180 Euro kostet, eine Abgabenquote von 80 Euro – in Form von Mehrwertsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Pensionsversicherung und Kommunalsteuer. Und das in der Erzeugung, in der Verwaltung und im Verkauf.“

Die Brandrede von Staudinger endet mit einer einfachen Frage: „Warum hilft der Staat nicht zu uns?“ ethos.at prophezeit: Von den österreichischen Regierungspolitikern wird er darauf keine Antwort erhalten!

UPDATE: GEA Waldviertler is at GEA Waldviertler.

Heini Staudinger am 18. März 2026 via FB

3.- Euro pro Packerl, – diese Maßnahme (ab Juli 2026) ist ein Witz.

Die chinesischen Online-Plattformen (Temu, alibaba, aliexpress, shein usw.) liefern 5 Milliarden Packerl im Jahr. Laut einer Untersuchung der EU sind 65 % falsch deklariert (um Abgaben zu vermeiden oder zu vermindern). Dh. mehr als 3 Milliarden Packerl kopmmen mit falscher Deklaration in die EU.

Ich kann gut verstehen, dass die Kontrolle von 20 Millionen Paketen pro Tag (das ist tatsächlich der Durchschnitt der täglichen Lieferungen) mühsam und schwierig ist.

Wenn auf der Ringstraße in Wien zuviele Autos daherkommen, dann entsteht ein Stau, und es dauert mehr oder weniger lang, bis man da durch ist.

Bei diesen 20 Millionen Packerl pro Tag will die EU offenbar keinen Stau. Also winkt sie diese gigantische Packerlmengen (5 Milliarden Pakete im Jahr 2025) nahezu unkontrolliert durch. Doch nun will die EU doch „etwas haben“ und beschließt eine Abgabe von 3.- Euro pro Paket. So entsteht kein Stau, sie sparen sich das Kontrollieren und kassieren doch a bissl.

Nun? … hierzulande kontrollieren und schikanieren die Finanzämter selbst Kleinstbetriebe, während sie Milliarden von Paketen unkontrolliert hereinlassen.

Liebe Freunde vom Finanzamt,

– genau das wollen wir auch: eine Pauschalabgabe von 3.- Euro pro Paar Waldviertler-Schuh und fertig (wir wollen nicht besser, aber auch nicht schlechter behandelt werden als chinesischen Online-Plattformen)!

Sobald unsere Regierung(en) mit uns auch so großzügig umgehen wie mit der gigantischen Packerlflut, beginnen wir umgehend wieder zu blühen.

Und nicht nur wir, – mit uns werden tausende Kleinbetriebe neu erblühen, und die Arbeitslosenrate wird nicht wachsen, sondern fallen. Das meint im Ernst, Dein/Euer Heini

SIEHE AUCH: Rechnungshof sieht Steuerausfall durch Versandhandel

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