RTR: Neudefinition von Qualitäts-Journalismus
Verfassungswidrige Förderpraxis der Bundesregierung und ihrer Behörden
28. August 2024 (Updates 29.8.24, 13:30) – Die „RTR Medien und KommAustria“, eigentlich zuständig für die Kontrolle von Rundfunk und Telekom, ist gleichzeitig die Behörde, die im Auftrag der Bundesregierung die Zuteilung und Ausschüttung von Subventionen übernimmt. In jeder entwickelten Demokratie dieser Welt wäre so eine Praxis aufgrund von Unvereinbarkeitsprinzipien unmöglich. Aber Österreich ist anders. Hier erfindet die Regierung – zur Gleichschaltung der Massenmedien – immer wieder neue Fördertöpfe! Nun die Förderung „Qualitätsjournalismus“.

Mehr noch als die Förderschiene „Digitale Transformation“ (als ob die Medien 30 Jahre nach Erfindung des Internets noch nicht digital transformiert wären!) ist diese Förderschiene eine Verhöhnung der Pressefreiheit. Sie ist geradezu die Wiedereinführung der Zensur – nicht durch Verbotsmechanismen, sondern durch Belohnungsmechanismen. Das bedeutet: Die Behörde beurteilt im Nachhinein, welche „Leistungen“ der Massenmedien „Qualitätsjournalismus“ entsprochen haben und verteilt dem entsprechende Belohnungen!
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