Memorandum: Impfpflicht Gesetz

Impfpflicht außerkraft

Zeugnisse der Demontage unserer Demokratie / Politische Ästhetik + Anästhetik

29. Mai 2024 – Einen Tag nach Ausrufung der Corona-Pandemie, am 12. März 2020, wurde auf thurnhofer.cc das Corona-Tagebuch eines Querdenkers publiziert und bis Ende 2021 laufend aktualisiert. Am 26. Oktober 2021 war der Launch von ethos.at. Am 20. Jänner 2022 wurde das Impfpflicht-Gesetz beschlossen. Von Anfang an untersützte ethos.at den Kampf gegen die Impfpflicht

Da manche Akteure wichtige Dokumente aus dem Web verschwinden lassen, veröffentlicht ethos.at hier wichtige Dokumente, allein um diese zu sichern.

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23. Juni 2022 Aus für impfpflicht

28. Juli 2022 Außerkrafttretensdatum

11. Jänner 2022 – Impfpflichtgesetz ist Spitzenreiter bei vorparlamentarischem Begutachtungsverfahren mit 108.325 Stellungnahmen

Initiativantrag von ÖVP und Grünen auf der Agenda des nächsten Gesundheitsausschusses am 17. Jänner 2022

PARLAMENTSKORRESPONDENZ NR. 14 VOM 11.01.2022

Wien (PK) – Für eine der wohl umstrittensten Rechtsmaterien der letzten Jahre endete gestern die Frist für das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren – das COVID-19-Impfpflichtgesetz. Zum diesbezüglichen Ministerialentwurf (164/ME) sind auf der Homepage des Parlaments bis Mitternacht 108.325 Stellungnahmen von Privatpersonen und Organisationen abgegeben worden, die nun dem Gesundheitsressort übermittelt werden. Darunter befinden sich viele – vor allem kritische – mit demselben Wortlaut. Insgesamt sind aber noch nie so viele Stellungnahmen zu einem Gesetzesvorhaben in der Parlamentsdirektion eingelangt.

Ausreichend Diskussionsmöglichkeit über diese Materie wird es noch am 17. Jänner im Gesundheitsausschuss geben, wo der Entwurf für das COVID-19-Impfpflichtgesetz in Form eines wortgleichen Initiativantrags von ÖVP und Grünen (2173/A) im Rahmen eines öffentlichen Expertenhearings behandelt wird. Auch dazu liegen bis dato schon fast 77.000 Stellungnahmen vor. Nachdem dieser Antrag dem sogenannten parlamentarischen (im Unterschied zum vorparlamentarischen) Begutachtungsverfahren unterliegt, ist eine Beteiligung noch bis zur endgültigen Beschlussfassung im Bundesrat möglich. Da es sich um zwei unterschiedliche Verfahren handelt, können die jeweiligen Stellungnahmen aber nicht zusammengezählt werden.

Einführung der Impfpflicht schützt Gesundheit und die Rechte anderer

Da trotz der allgemeinen Verfügbarkeit sicherer und effizienter Impfstoffe sowie diverser Aufklärungskampagnen keine deutliche Steigerung der Durchimpfungsrate erreicht werden konnte, soll laut Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 für alle Personen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, eingeführt werden. Als Argument führen die Regierungsfraktionen unter anderem an, dass dies als gelinderes Mittel zur Verhinderung einer unkontrollierten Verbreitung von SARS-CoV-2 und damit zur Erreichung des Ziels des Schutzes der Gesundheit angesehen werde als etwa die Verhängung von Betretungsverboten oder Ausgangsbeschränkungen.

Verwiesen wird auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der Eingriffe in den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privatlebens) aufgrund einer Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen als gerechtfertigt ansieht. Der bisherige Verlauf der Pandemie habe die Gefahren für die Öffentlichkeit einschließlich bereits mehrmals drohender Überlastungen des Gesundheitssystems und damit einhergehender massiver Grundrechtsbeschränkungen deutlich vor Augen geführt. Ein wichtiger Aspekt sei zudem der Schutz der Rechte anderer, zumal es eine Gruppe von Menschen gebe, die eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen könne. Außerdem sei das Bundesgesetz als Teil eines umfassenderen Maßnahmenbündels zu betrachten, heißt es in der Begründung.

Ausnahmen für Schwangere, Genesene und bei medizinischen Gründen

Unter dem Begriff Schutzimpfung gegen COVID-19 wird eine aus derzeit drei Impfungen bestehende Impfserie verstanden, wobei die Präparate von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca, Janssen und Moderna im Entwurf angeführt werden. Liegt eine Erstimpfung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes länger als 360 Tage zurück, müsse die Impfserie von vorne begonnen werden. Per Verordnung kann der Gesundheitsminister auch weitere Impfstoffe zulassen, die eine vergleichbare Wirksamkeit und Sicherheit aufweisen.

Ausnahmen sind für Schwangere und jene Personen vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Genesene für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag des ersten positiven Tests. Die dafür notwendigen ärztlichen Atteste müssen im zentralen Impfregister eingetragen werden. Generell erfolgt die Ermittlung der impfpflichtigen Personen unter Einbindung der Meldebehörden sowie der ELGA GmbH. Der Gesundheitsminister ist dann für die Datenweitergabe an die Bezirksverwaltungsbehörden oder den örtlich zuständigen Landeshauptmann zuständig. Die Landeshauptleute werden weiters beauftragt, niederschwellige Impfangebote zur Verfügung zu stellen; die Kosten werden wie bisher vom Bund getragen. ArbeitnehmerInnen werden unter Fortzahlung ihres Entgelts für die Durchführung der für die Schutzimpfung erforderlichen Zeit von der Arbeit freigestellt.

Vierteljährliche Strafen bis zu 3.600 €

Wer am jeweiligen Impfstichtag (ab 15. März 2022, dann alle drei Monate) keinen Impfnachweis oder keine Bestätigung für einen Ausnahmegrund erbringen kann, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 € rechnen. Bei der Bemessung der Höhe sollen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie allfällige Sorgepflichten berücksichtigt werden. Alternativ kann auch ein „abgekürztes Verfahren“ durchgeführt werden. Hier sind Strafen bis zu 600 € vorgesehen. Strafen gibt es auch für ÄrztInnen, die Bestätigungen über das Vorliegen eines Ausnahmegrunds ausstellen, die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Eine solche Verwaltungsübertretung wird ebenfalls mit bis zu 3.600 € geahndet.

Die Impfpflicht soll jedenfalls nicht mit physischem Zwang durchgesetzt werden. Eine Umwandlung der Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe finde auch im Fall der Uneinbringlichkeit nicht statt, wird im Antrag ausdrücklich angeführt.

Die Einnahmen aus den Geldstrafen sollen zweckgewidmet den im örtlichen Wirkungsbereich der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden liegenden Krankenanstalten oder – falls nicht vorhanden – der Sozialhilfe bzw. den Sozialhilfeverbänden zugutekommen.

Inkrafttreten per Februar geplant

Das Bundesgesetz soll ab dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft treten und bis Ende Jänner 2024 gelten, ist dem Entwurf zu entnehmen. Der Antrag sieht jedoch bereits vor, dass der Gesundheitsminister am 15. Februar 2022 – und in weiterer Folge in Abständen von drei Monaten – Erinnerungsschreiben an all jene Personen versenden soll, die der Impfpflicht noch nicht nachgekommen sind. Darin sollen die Betroffenen auch über den Sinn und Zweck von Schutzimpfungen gegen COVID-19 sowie über einschlägige Beratungsangebote informiert werden. Sollte es im Laufe der Pandemie neue wissenschaftliche Erkenntnisse geben, so kann der Gesundheitsminister per Verordnung abweichende Regelungen etwa bezüglich der Ausnahmebestimmungen, neuer Impfstoffe oder der Anzahl an Impfungen erlassen; diese bedürfen jedoch des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss. (Schluss) sue

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Doppelmoral in Politik und Medien

Doppelmoral

Was bedeutet moralinsauer? ethos.at bringt Beispiele aus der Welt der Politik und Medien

9. September 2024 – Gesellschaft für Demokratie @GfD_offiziell twittert am 9.9.24: „Es gibt kein Gesetz, das es vorschreibt, wie lang die Balken zur Darstellung von Wahlergebnissen sein müssen. Wir verlängern die Balken von demokratischen Parteien gerne mal, um Haltung zu zeigen. Die Zahlen stellen wir korrekt dar.“

ethos.at kommentiert: Orwell würde sich 40 Jahre nach 1984 täglich auf’s neue wundern, wie weit die Realität seine Phantasie übertrifft.

Optische Darstellung von Zahlen in Balkengrafiken gehört zum täglichen Geschäft der Informationsindustrie. Bislang war es selbstversätnlich, das Zahlen und Proportionen der Grafiken korrelieren. Nun erklärt es eine so genannte Ges.f.Demokratie (Breites Bündnis von Demokrat:innen für eine offene Gesellschaft und eine allgemeine Impf- und Wehrpflicht. Wetterkarten mit Haltung) als „Haltung“, wenn die Balken dem Wunschergebnis, und nicht den faktischen Zahlen entsprechen! Haltung ist ein Begriff der Moral. Man darf sich nicht wundern, wenn die Menschen unter Moral nur noch Doppelmoral verstehen und jegliche Moral als moralinsauer ablehnen. Point am Rande, oder wie man auf Wienerisch sagen würde, „der Überschmäh“ dieser Gesellschaft ist die Selbsteinshätzung als „offene Gesellschaft“, die die allgemeine Impflicht fordert. Frage am Rande: von wem wird diese dubiose Gesellschaft wohl finanziert? Lies die Balken, ignorier die Zahlen und du findest die Antwort selbst 🙂

19. Mai 2024 – An „Sg. Frau Madeleine Petrovic!“ schreibt der Moralapostel der Kleinen Zeitung am Pfingstsonntag (19. Mai 2024), Ernst Sittinger (der Name ist keine Erfindung Nestroys). Generös konzediert er der ex-Grünen ex-Parteichefin und nunmehrigen Parteigründerin: „es steht Ihnen frei, die Politik der Regierungsgrünen für völlig falsch zu halten.“ Für „rätselhaft“ hält Sittinger allerdings, dass Petrovic erzählt habe, dass viele Menschen während der Corona-Herrschaft wegen ihrer abweichenden „wissenschaftlichen Meinung“ ihren Job verloren haben. Darauf kontert der leitende Redakteur der Zeitung aus der Styria Media Group, die zu 98,33 Prozent Katholischen Medien Verein Privatstiftung gehört: „Bisher begriff ich Naturwissenschaft nicht als Frage der persönlichen Meinung, sondern als Angelegenheit einer faktisch untermauerten Evidenz.“

Sittinger Kleine Moral

ethos.at antwortet (völlig eigenmächtig, ohne jeglichen Auftrag der Liste Petrovic, einzig und allein der Aufklärung verpflichtet): Sg Herr Sittinger! Der Ausdruck „wissenschaftliche Meinung“ ist nicht nur Alltagssprache, sondern auch in den Wissenschaften geläufig. Man spricht da sogar von „Lehrmeinungen“. Als Moralphilosoph kann ich Ihnen recht geben, nicht aber Recht geben – dazu fehlt mir nämlich die Autorität eines Richters.

Als Sprachphilosoph unterscheide ich grundsätzlich zwischen Meinung und Urteil. Jede Meinung ist zunächst ein Vor-Urteil. Im Unterschied zum Vorurteil (das legitimer Weise am Anfang jeder Meinungs-Bildung steht), ist das Urteil eine wohl begründete Aussage. Dabei kann die Begründung einer wissenschaftlichen Methode folgen, oder der Methode der Wahrheitsfindung in einem Gericht. Ein Urteil ist – und das ist evident – jedenfalls etwas anderes als eine Meinung!

Eine „faktisch untermauerte Evidenz“ ist jedenfalls unsinnig.

Unsinnig ist die erwähnte Formulierung, weil „evident“ nichts anderes bedeutet als „unmittelbar einsichtig“. Evident können daher nur auf logische (z.B. a=a) oder metaphysische Aussagen (z.B. das Kausalitätsprinzip) sein. Evidenz „faktisch“ zu untermauern, also durch so genannte Tatsachen, oder bestenfalls durch empirische Methoden (z.B. ein Experiment), ist genau das, was Immanuel Kant für die „Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können“ ausgeschlossen hat, und das, was Ludwig Wittgenstein im Tractatus als „unsinnigen Satz“ bezeichnet: „Die meisten Sätze und Fragen, welche über philosophische Dinge geschrieben wurden, sind nicht falsch, sondern unsinnig.“

Die Forderung nach Meinungsfreiheit, seit der UN-Deklaration der Menschenrechte fester Bestandteil der „westlichen Wertegemeinschaft“, wird überschätzt bzw. falsch eingeschätzt; moralphilosophisch formuliert: falsch gewertet.

Die Forderung nach Meinungsfreiheit ist aus ethischer Sicht unpassend, wenn die Vertreter abweichender Meinungen ihrerseits keine anderen abweichenden Meinungen tolerieren. (Prüfe diesen Satz in Bezug auf alle Diskussionsbeiträge zur Zeit der Corona-Maßnahmen und berücksichtige dabei, dass die herrschende Meinung von heute, in der Regel die abweichende Meinung von morgen ist und umgekehrt und so weiter!)

Die Forderung nach Meinungsfreiheit ist aus ethischer Sicht unpassend, wenn die Meinung lediglich ein ungeprüftes Vorurteil ist.

Deshalb sollte die Forderung nach Meinungsfreiheit dialektisch präzisiert werden. Einerseits braucht es die Forderung nach Recht auf freie Meinungsbildung, anderseits die Forderung nach Pflicht, eine Meinung (die man sich gebildet hat) nur mit einer entsprechenden Begründung zu publizieren (oder öffentlich zu äußern).

Jede Meinung ist zunächst ein Vor-Urteil, der Ausdruck „wissenschaftliche Meinung“ somit ein Oxymoron. Wissenschaftliche Aussagen sollten sich von Alltagsaussagen gerade dadurch unterscheiden, dass sie vorher einer Prüfung unterzogen wurden. (Wie oft ist das bei den panikmachenden „Erkenntnissen“ der Experten während der Corona-Herrschaft passiert? Prüfungen abweichender Argument haben de facto nie stattgefunden! Was es gab und gibt: Diffamierung von Wissenschaftern mit wohlbegründeten Urteilen, die dem herrschenden Narrativ widersprechen.)

Sittinger konzediert: „Zwar kann auch Wissenschaft irren – sie ist ja immer nur der vorläufig letztgültige Stand unseres derzeitigen Unwissens.“ Dies Aussage ist selbst keine wissenschaftliche Aussage sondern ein gelungener Aphorismus. Eine ebenso nicht wissenschaftliche Antwort darauf, aber im Sinne Wittgensteins ein mögliches Sprachspiel, das der Erhellung dient: „Auch Corona-Politik kann irren – sie ist ja immer nur der vorläufig legitimierte Stand der derzeitigen Machthaber.“

Aber bleiben wir bei „Wissenschaft kann irren“ als 1. Prämisse. Darauf folgt – ganz im Geiste der aristotelischen Logik – die 2. Prämisse Sittingers: „Und deshalb ist in der Tat denkbar, dass Sie [Frau Petrovic] es wirklich besser wissen.“ Conclusio: „Aber dann sollten Sie keine Partei gründen, sondern das bisher Gültige methodisch sauber widerlegen.“

Diese Conclusio ist nicht nur nicht wissenschaftlich, sie ist auch nicht logisch und nicht moralisch, sondern bestenfalls moralinsauer. Sie ist schlimmstenfalls ein Ausdruck der Verlogenheit der von den Herrschaften des Corona-Regimes mit dreistelligen Millionenbeträgen gleichgeschalteten Medien!

„Das bisher Gültige“ ist für Sittinger offenbar immer noch das Regierungsnarrativ, dem bereits die Verhöhnungskommission folgte. Die Aufarbeitung der Coronamaßnahmenpolitik findet indessen in anderen Medien und Organisationen statt – u.a. in dem von Petrovic unterstützen Verein GGI. „Methodisch sauber widerlegt“ wurden bereits hunderte Annahmen, Meinungen, Hypothesen, Wahrnehmungen, Behauptungen, Vermutungen, Vorurteile und Fehlurteile der Corona-Herrschaften und ihrer „Experten“, aber die gleichgeschalteten Medien haben darüber bis heute nicht berichtet. Paradoxon am Rande: „ausgewogen“ wäre eine Berichterstattung dann, wenn man den Corona-Kritikern Bhakdi und Co in den kommenden drei Jahren unkritisch und unreflektiert genauso viel medialen Raum und mediale Zeit einräumen würde, wie während der Corona-Herrschaft den Panikmachern und ihren „Experten“. Prognose: Das werden die großen und kleinen Massenmedien niemals tun. Deshalb bleibt hier nur ein persönlicher Appell an den Moralapostel der Kleinen:

Wenn Sie [Herr Sittinger] Ihren Brief an Petrovic wirklich ernst meinen und mit gutem Beispiel voraus gehen wollen, dann sollten Sie ihren Job als Journalist an den Nagel hängen und um Aufnahme als Mönch in einem Trapistenkloster ansuchen. Si tacuisses!

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Politische Bildung auf TikTok

HTH auf TikTok

10. Mai 2024 – Unser Kandidat 2022 war auf Tiktok der mit Abstand erfolgreichste Päsidentschafts-Kandidat. Im Jahr der Aufklärung (Immanuel Kant hätte am 22.4.24 seinen 300. Geburtstag gefeiert) wendet sich HTH mit weiteren Beiträgen zur politischen Bildung an die Jugend.

Tiktok 15. September 2024 – Es heißt: wir sitzen allem im gleichen Boot! Ein Boot, in dem fünf Kapitäne der Altparteien das Steuer übernehmen wollen – das ist die Republik Österreich. Aber die Verantwortung für den Untergang Österreichs übernehmen sie nicht. …

Tiktok 10. September 2024 – Vorzugsstimme bitte auf dem Stimmzettel richtg eintragen. Unter dem Feld LMP den Namen THURNHOFER schreiben.

Tiktok 8. September 2024 – Der Wahlkreis Obersteiermark umfasst die Bezirke Bruck/Mürzzuschlag, Leoben, Murtal, Murau und Liezen. Hier ist die Wahlbewegung der Liste Madeleine Petrovic unterwegs – das ist „Echt gut für Österreich“. Rottemann , eine Kleinstadt mit 5000 Bewohnern, gehört zum Bezirk Liezen.

Viele Kleinunternehmer kämpfen hier um ihre Existenz. Die historische Innenstadt droht zu veröden. Nun soll auch noch das Krankenhaus in Rottenmann geschlossen werden. Das hat die Landesregierung gegen den Willen der Bevölkerung beschlossen. So funktioniert die Spaltung – die Spaltung zwischen Staat und Gesellschaft. Die regierenden Herrschaften ignorieren die Bedürfnisse der Menschen! Anders die LMP, die Liste Madeleine Petrovic. Wir gehen auf die Menschen zu! Nächste Woche im Bezirk Bruck/Mürzzuschlag. Sapere Aude.

Heini Staudinger HTH

TikTok 1. Mai 24 Am 1. Mai traf ich Präsidentschaftskandidaten Heini Staudinger in Wien. Hört euch an, was er zu sagen hat. …

Tiktok 6. Juni 24 -Der Anfang vom Ende des Zweiten Weltkriegs war der D-DAY.Dieser Decision Day war am 6. Juni 1944 und kostete tausenden Soldaten das Leben. Die Invasion der Aliierten in Frankreich war der erste und entscheidende Schritt zum Sieg über Hitlers Nazideutschland, das Dritte Reich. Den 80. Jahrestag feierten die Aliierten Präsidenten Macron und Biden ohne Putin, aber mit Selenskij, wie ORF.at berichtet. Sapere Aude!

150 Jahre, nachdem Immanuel Kant seine Schrift „Zum ewigen Frieden“ (siehe Projekt Gutenberg) publiziert hatte, herrschte der schlimmste Krieg aller Zeiten, der Zweite Weltkrieg. Und heute, 230 Jahre nach dieser für das Völkerrecht wichtigen Publikation, stellt sich die Frage: hat der Dritte Weltkrieg schon begonnen?

Diese Frage werden erst Historiker der Zukunft beantworten können. Hier geht es um die Frage: Was hat uns Immanuel Kant heute noch zu sagen? Auszüge aus seiner Schrift:

Zum ewigen Frieden.

Ob diese satyrische Überschrift auf dem Schilde jenes holländischen Gastwirts, worauf ein Kirchhof [also ein Friedhof] gemalt war, die Menschen überhaupt, oder besonders die Staatsoberhäupter, die des Krieges nie satt werden können, oder wohl gar nur [für] die Philosophen gelte, die jenen süßen Traum träumen, mag dahin gestellt seln.

[So die ironische Einleitung des Aufsatzes, der aus zwei Abschnitten bestseht.]

Der erste Abschnitt enthält die Präliminarartikel zum ewigen Frieden unter Staaten.

Der zweite Abschnitt enthält die Definitivartikel zum ewigen Frieden unter Staaten.

Es folgen die sechs Präliminarartikel:

1. »Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.«

2. »Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.«

3. »Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.«

4. »Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.«

5. »Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen.«

6. «Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder, Giftmischer, Brechung der Capitulation, Anstiftung des Verrats in dem bekriegten Staat, &c

Das sind ehrlose Stratagemen. Denn irgend ein Vertrauen auf die Denkungsart des Feindes muß mitten im Kriege noch übrig bleiben, weil sonst auch kein Friede abgeschlossen werden könnte, und die Feindseligkeit in einen Ausrottungskrieg ausschlagen würde..«

Es folgen die drei Definitivartikel:

1. «Die bürgerliche Verfassung in jedem Staat soll republikanisch sein.«

2. «Das Völkerrecht soll auf einen Föderalismus frei er Staaten gegründet seyn.«

3. «Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein.

Es ist hier, wie in den vorigen Artikeln, nicht von Philanthropie, sondern vom Recht die Rede, und da bedeutet Hospitalität (Wirthbarkeit) das Recht eines Fremdlings, seiner Ankunft auf dem Boden eines andern wegen, von diesem nicht feindselig behandelt zu werden. Dieser [der Gastgeber] kann ihn [den Fremden] abweisen, wenn es ohne seinen Untergang geschehen kann; so lange er [der Fremde] aber auf seinem Platz sich friedlich verhält, ihm nicht feindlich begegnen.«

Das sind bis heute die anerkannten Grundlagen des Völkerrechts. Doch welche Politiker kennen diese Grundlagen? Welche Politiker lesen Immanuel Kant? Sapere Aude!

TikTok 16. April 24 Das Parlament wurde saniert und entspricht nun den Anforderungen des 21. Jahrhunderts! Doch lassen wir uns nicht blenden! Der Parlamentarismus, die Grundlage unserer Demokratie, ist nach wie vor in schlechter Verfassung! …

Tiktok 4. Dezember 2023 – Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn aus Deutschland schreibt: wenn alles was Sie vorfinden aus Unrecht geschehen ist, dann ist ihre Leidenschaft – er meint der Zorn – gerecht. Denn sie richtet sich nicht gegen andere Menschen, sondern strebt danach, eine eindeutige Ungerechtigkeit zu beseitigen. Der Turboantrieb des Zorns ist edel und würdig: es ist immer die Gerechtigkeit.

SIEHE AUCH: Alle TikTok-Videos von UNSER KANDIDAT 2022

ZENSUR

Etwa eine Wochen nachdem wir einen Beitrag zu „Christi Himmelfahrt“ mit Videos aus Klosterneuburg gepostet haben, wurde dieser von „geheimen Mächten“ aus Tiktok entfernt. Folgender Inhalt entspricht angeblich nicht den Community Richtlinien von Tiktok:

Am 9. Mai feiern wir Christi Himmelfahrt. Viele Menschen glauben bis heute an die Lehren von Jesu, aber immer weniger Menschen glauben an die Katholische Kirche. Nur noch 50 Prozent der Österreicher sind Katholiken, dagegen verzeichnen die Muslime Zuwächse und erreichen bald 10 Prozent. Die Kirche antwortet auf den wachsenden Halbmond mit den bunten Regenbogenfarben der LGBTQ-Bewegung. Der Wiener Weihbischof interpretiert den Regenbogen als Verbindung zwischen Himmel und Erde, zwischen Gott und der Schöpfung, und will die Regenbogen-Pastoral ausbauen. So öffnen sich neue Türen für Kindes-Missbrauch in der Kirche unter dem Vorzeichen der „zeitgenössischen Regenbogenkultur“. Immer mehr Menschen treten aus der Katholischen Kirche aus. Sapere aude!

THE CARDINAL

Als Ersatz für den unbedeutenden Videoclip hier ein epochaler Film (Dauer fast drei Stunden) aus dem Jahr 1963, produziert vom Austro-Amerikaner Otto Preminger, basierend auf dem Roman von Henry Morton Robinson aus dem Jahr 1950. Die Geschichte eines Amerikaners, der schon als Kind von seinen irisch-stämmigen Eltern in die Laufbahn des Priesters gelenkt wurde und nach vielen inneren und äußeren Konflikten in Rom zum Kardinal gekürt wird.

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