CFU stellt ihr Programm vor

Gehring li Ebner re

29. Jänner 2026 (Pressemitteilung der CFU Christlich Freisinnige Union) - Die Gründer Dr. Rudolf Gehring und Mag. Christian Ebner, bislang mit eigenen Parteien aktiv, haben ihre Vereinigung bekannt gegeben und ihr Programm vorgestellt. 

Foto: Rudolf Gehring (li) und Christian Ebner (re)

Mut und Zuversicht für einen Neubeginn

 Wie Freisinnige und CPÖ zueinander gefunden haben

2024 waren die Freisinnigen und die CPÖ (Christliche Partei Österreichs) tragende Säulen des Öxit-Bündnisses, das trotz erheblicher Hürden fast die Schwelle der erforderlichen 2.600 Unterstützungserklärungen erreichte. Aus dieser Zusammenarbeit sind Freundschaften und ein politischer Dialog entstanden. Im Rahmen dieses Dialogs hat sich gezeigt, dass wir einander gut verstehen und inhaltlich ergänzen. Daraus ist bei Rudolf Gehring (CPÖ) und Christian Ebner (Freisinnige) die Idee eines Zusammenschlusses entstanden, um für künftige Wahlantritte mit einer breiteren Basis gerüstet zu sein.
Rasch wurde eine Einigung auf ein gemeinsames Parteiprogramm erzielt. Auf dieser Grundlage haben die Gremien der beiden Parteien den Zusammenschluss zur Christlich Freisinnigen Union (CFU) beschlossen.

Gemeinsames Ziel ist ein neuer Weg für Österreich!

Die CFU will Politik auf der Grundlage christlicher und freisinniger Werte gestalten.
Der Staat muss die Freiheit und die Selbstbestimmung der Bürger gewährleisten und soll sie mit möglichst wenigen Vorschriften belasten. In der Wirtschaft bekennt sich die CFU zur freien Marktwirtschaft. Die Sozialpolitik basiert auf der christlichen Soziallehre.

Die Familie ist die wichtigste soziale Gemeinschaft und soll in allen Bereichen gestärkt werden.
Ohne starke Familien gibt es kein starkes Land.

Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe.

Der Staat hat die Grenzen zu sichern, für Recht und Ordnung zu sorgen und den Bürgern bei der Bewältigung von Notsituation zu helfen, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können.

Wir treten für Österreichs nationale Selbstbestimmung und Souveränität unter Beachtung der immerwährenden Neutralität ein.

Zentrale Anliegen der CFU

1. Der Staat soll dem Bürger politisch neutral gegenübertreten.

Weder im öffentlichen Raum, noch an Schulen, sollen Ideologien beworben werden. Non-Governmental sollte auch „kein Steuergeld“ heißen. Insbesondere politische NGOs sollten kein Steuergeld erhalten und Spenden an solche Organisationen sollten nicht steuerbegünstigt sein. Wenn politische Parteien bestimmte Inhalte bewerben wollen, dann sollen sie das mit Parteimitteln tun, nicht mit Steuergeld.

2. Wir wollen, dass sich Arbeiten mehr lohnt und dass Nichtstun nicht mehr belohnt wird.
Deshalb wollen wir eine Flat Tax, so wie es sie z. B. in Estland oder in Ungarn gibt. Wir wollen, dass Sozialleistungen und erhaltene Unterhaltszahlungen, die familieninterne Sozialleistungen sind, ebenso wie Bruttopensionen die Berechnungsbasis für die Einkommensteuer erhöhen. Umgekehrt sollen geleistete Unterhaltszahlungen die Berechnungsbasis für die Einkommensteuer reduzieren. Wir wollen die Arbeitslosenversicherung abschaffen. Die Sozialhilfe soll durch ein Bürgergeld ersetzt werden, das sich mit steigendem Einkommen gleitend reduziert, sodass mehr Arbeit immer zu mehr Nettoeinkommen führt. Bürgergeld-Bezieher sollen von keinen Gebühren befreit sein.

3. Die christliche Soziallehre basiert auf freiwilliger Solidarität, nicht auf sozialistischem Zwang.
Wir stehen für Hilfe zur Selbsthilfe, die soziale Hängematte lehnen wir ab. Wie in der Schweiz soll man sich die Krankenversicherung aussuchen dürfen. Auch bei den Pensionen soll es, wie in der Schweiz, weniger Staat und mehr Eigenvorsorge geben, d. h. die Eigenvorsorge soll ebenso viel Gewicht wie das Umlagesystem haben.
Wir wollen keine Form von Planwirtschaft und lehnen jeden „Grün-Sozialismus“ ab.

4. Österreich braucht mehr Kinder.
Eltern sollen weniger Steuern und Abgaben bezahlen als Kinderlose mit gleich hohem Bruttoeinkommen. Ein Kinderfreibetrag in Höhe einer fiktiven Unterhaltszahlung soll das zentrale Instrument der Familienförderung werden. Bei Betreuung zuhause soll dieser Freibetrag höher sein, denn schließlich erspart sich der Staat Kindergarten-Kosten. Pro unterhaltspflichtigem Kind sollen sich die Beiträge zur Pensionsversicherung um 10% reduzieren. Damit jene, die innerhalb der Familie Kinder oder Ältere betreuen, hinsichtlich der Pension nicht benachteiligt werden, soll es während der Betreuungsjahre ein automatisches Pensionsbeitragssplitting unter Ehegatten geben. Folglich werden familieninterne Arbeiten wie Kinderbetreuung oder Pflege der Angehörigen pensionsrechtlich der Erwerbsarbeit gleichgestellt.

5. Wir wollen einen schlanken, sparsamen Staat.
Der Staat ist nicht der Erziehungsberechtigte der Bürger und der Unternehmen. Der Dschungel der Vorschriften sollte radikal durchforstet werden. Die Steuerlast soll deutlich niedriger sein, der Staat soll aber deutlich weniger an Zuschüssen und Förderungen verteilen. Die Pflichtmitgliedschaften bei den Kammern sollen abgeschafft werden.

6. Das Leben ist uns heilig.

Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch soll nicht vom selben Arzt durchgeführt werden, der die Abtreibung durchführt und an dieser verdient. Diese Beratung sollte von jener qualifizierten, neutralen Stelle durchgeführt werden, die der betroffenen Frau am geeignetsten erscheint, um sie bei dieser schwerwiegenden und unwiderruflichen Entscheidung zu unterstützen (z.B. kirchliche Beratungsstellen oder Lebens- und Sozialberater). Zwischen Beratung und Abtreibung sollte eine Mindestbedenkzeit von drei Tagen eingeführt werden.
Analog zum Sterilisationsverbot sollen irreversible, geschlechtsverstümmelnde, operative Eingriffe und Hormonbehandlungen erst ab dem 25. Lebensjahr und nach ärztlicher Aufklärung zulässig sein.
Dem Geist des hippokratischen Eides folgend, lehnen wir Sterbehilfe ab.

7. Österreich muss wieder das Recht haben sich die Zuwanderer auszusuchen.
Wobei eine zahlenmäßig beschränkte Zuwanderung von gut integrierbaren Personen in den Arbeitsmarkt durchaus sinnvoll ist. Die Asyl-Zuwanderung ist hingegen schädlich. Der Familiennachzug sollte beendet werden und die Zusatzvereinbarung zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1967 aufgekündigt werden. Zudem sollte eine Volksabstimmung über die Aufkündigung der beim Europarat angesiedelten EMRK (gem. Art. 58 der EMRK) und deren Streichung aus der Verfassung abgehalten werden. Das Problem des EU-Asylrechts könnte durch einen in den EU-Verträgen verankerten Ausstieg aus der EU-Asyl-Politik (auf EU-Chinesisch „Opt-out“ genannt) oder durch einen EU-Austritt (Öxit) gelöst werden.

8. Österreich muss wieder sicherer und gerechter werden.
Die Strafmündigkeit sollte auf 12 Jahre gesenkt werden. Das Recht auf Selbstverteidigung muss gestärkt werden - wer mit einem Messer angegriffen wird, soll sich mit einer Pistole verteidigen dürfen.
Die Justiz darf für den Staat kein Geschäft sein, Gerichtsgebühren sollen lediglich kostendeckend sein.
Verfassungsrichter sollen ebenso wie der Bundespräsident vom Volk gewählt werden.

9. Es braucht eine neue Verfassung für ein demokratischeres Österreich.
Die Verfassung wurde im Laufe der Jahrzehnte völlig überfrachtet.
Es braucht eine neue Verfassung, die sich darauf beschränkt, die Säulen unserer Demokratie zu definieren. Die neue Verfassung soll Vorrang vor internationalen Vereinbarungen haben (inkl. EU-Recht, EMRK und UNO).
Österreich sollte eine direkte Demokratie, eine Schuldenbremse und einen eigenverantwortlichen Föderalismus, wie in der Schweiz, einführen.
Es sollte ein faires Wahlrecht eingeführt werden, bei dem jede Stimme gleich viel wert ist. Das Briefwahlrecht und die Prozenthürden sollten abgeschafft werden.

Der Kanzler soll nicht mehr das Ergebnis von Koalitionsverhandlungen sein, der gewählte Präsident soll auch Regierungschef sein, wie in den USA.
Die Neutralität sollte weiterhin in der Verfassung verankert sein.
Das Volk soll über die neue Verfassung abstimmen und jegliche zukünftige Verfassungsänderungen sollen nur mehr mittels Volksabstimmung möglich sein.

10. Die EU ist völlig falsch abgebogen, daher: EU-Kurswechsel oder Öxit.
Die gesamte EU sollte zu einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft umgebaut werden - einem gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik, die so wie die EFTA funktioniert, der Österreich von 1960 bis 1994 angehörte. Man könnte sich diesem Ziel annähern, indem man eine Reihe von Opt-outs aus dem EU-Recht verhandelt, wie z. B. aus der Asyl-Politik, der Klima- und Energiepolitik oder der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Auf solch grundlegende Reformen werden sich die 27 Mitgliedstaaten, wenn überhaupt, nur einigen können, wenn mehrere Staaten die Abhaltung von Austritts-Volksabstimmungen beschließen. D. h. für eine Lösung der EU-Probleme braucht es jedenfalls eine Öxit-Volksabstimmung, die entweder zu einer großen EU-Reform oder zum Öxit führen kann. Im Fall des Öxits sollten wir wieder der EFTA beitreten, die einen gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik sowie Freihandelsverträge mit Drittstaaten bietet.

11. Aktive Friedenspolitik statt Krieg.
Der Nationalrat wird aufgefordert, den Frieden für Österreich und die Sicherheit unseres Landes durch gesetzliche Maßnahmen und aktives politisches Handeln zu gewährleisten.
Davon umfasst sind alle verteidigungspolitischen Fragen wie Waffenlieferungen, finanzielle Unterstützung, wirtschaftliche Sanktionen oder die Beteiligung österreichischer Soldaten.
Österreich setzt sich unter Wahrung der immerwährenden Neutralität gemäß den Bestimmungen des Neutralitätsgesetzes 1955 weltweit für den Frieden ein und beteiligt sich an keinen Kriegen oder kriegsfördernden Programmen.

Das vollständige Parteiprogramm ist unter www.christlich-freisinnige-union.at abrufbar.

Unfähige Regierung, falsch abgebogene EU

Die Österreicher leiden unter der höchsten Steuerlast der Geschichte, trotzdem ist das Budgetdefizit völlig außer Kontrolle.

Die Österreicher werden immer ärmer: Das reale BIP pro Kopf war 2025 um 1,1 % niedriger als 2019 (!). Das sind 6 verlorene Jahre, die wir den unfähigen Regierungskoalitionen von ÖVP-Grüne, ÖVP-SPÖ-NEOS und der politisch völlig falsch abgebogenen EU verdanken.

Die überwuchernden Vorschriften der EU sind nicht nur kleine Ärgernisse, sie treiben die Preise in die Höhe und sorgen dafür, dass unsere Wirtschaft immer mehr an Wettbewerbsfähigkeit verliert und folglich auch die Arbeitsplätze verloren gehen. Die EU höhlt unsere Neutralität aus, der wir 70 Jahre Frieden verdanken. Die EU beschneidet unsere demokratische Selbstbestimmung. Die nicht gewählten Bürokraten der EU-Kommission geben den Ton an. Die EU hat ein Zensur-Regime errichtet und die Meinungsfreiheit wird immer mehr zurückgedrängt.

Symptomatisch zeigt sich das Bild bei Betrachtung der Inflation: Im Nicht-EU-Land Schweiz beträgt die Inflation 0 %, in der Eurozone 2 %, in Österreich 3,9%.

Die Österreicher riskieren, zu einer Minderheit im eigenen Land zu werden. Die Islamisierung schreitet voran und die Christen werden zunehmend zum Ziel von Angriffen. Das liegt einerseits an der linken Asyl-Politik der EU und anderseits daran, dass die Österreicher zu wenige Kinder bekommen, was auch an der familien- und kinderfeindlichen Politik liegt.

Die fortschreitende Überfremdung wird an den immer schlechter werdenden öffentlichen Schulen besonders dramatisch erkennbar. In Wien sprechen die Hälfte der Schulanfänger nur unzureichend Deutsch.

Auch das Gesundheitssystem ist überlastet, weil immer mehr Menschen, die keine Beiträge einzahlen, Leistungen konsumieren und weil wir keine Regierung haben, die über die nötige Kompetenz verfügt, um eine große Gesundheitsreform umzusetzen. Während immer mehr Menschen in Österreich leben, ist die Anzahl der Kassenärzte in Österreich sogar gesunken.

Die CFU ist zur Übernahme von Verantwortung bereit

Das erste Ziel ist der Antritt bei der EU-Wahl im Frühjahr 2029 und das aus drei Gründen:
1. Bei der EU-Wahl ist es leichter als bei Landtagswahlen oder Nationalratswahlen, die nötigen beglaubigten Unterstützungserklärungen für einen Wahlantritt zu sammeln.
2. Bei der EU-Wahl sind die Menschen eher geneigt, neue Parteien zu wählen.
3. Beim Thema EU unterscheidet sich die CFU besonders stark von den anderen Parteien.
Bei einem Erfolg bei der EU-Wahl im Frühjahr 2029 ist auch ein Erfolg bei der Nationalratswahl im Herbst 2029 möglich. Einen vorherigen Antritt bei Landtagswahlen würden wir nur unter besonders günstigen Umständen wagen.

Politik als Lotterie

Impflotterie 2022

25. Jänner 2026 – Der Finanzausschuss des Parlaments hat am 20.1.26 einen Bericht über die Bekämpfung illegalen Glücksspiels vorgelegt, der eine zunehmende Verflechtung mit organisierter Kriminalität sowie umfangreiche Spenden von Casinos und Lotterien an soziale und gemeinnützige Organisationen dokumentiert. Nach dem Motto, was die Mafia schlecht macht, das kann die Regierung besser, ist ein „Gesetzentwurf zu Beleglotterien“ geplant. Darin ist vorgesehen monatlich 100 Gewinne in der Höhe von jeweils 2.500 Ꞓ unter jenen Personen zu verlosen, die beim Finanzministerium Kassenbelege eingereicht haben. So kommt eine der verruchtesten Maßnahmen der Corona-Herrschaft wieder zurück aufs politische Parkett. Zur Erinnerung: ORF startete am 22.11.2021 seine „Impflotterie Österreich“.

Beim gleichen Spielchen im Auftrag der Regierung wollte der ORF jedoch nicht mitmachen. Noch am 21.1.2022 verlautbarte die damalige Oppositionspartei SPÖ: „Unsere Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner fordert seit Monaten positive Anreize zur Erhöhung der Impfquote. Jetzt haben wir uns durchgesetzt! Im Rahmen einer Impflotterie werden Gutscheine in der Höhe von 500 Euro verlost.“ Nicht mehr als eine Milliarde Euro sollte dafür fließen, wusste derStandard am 15.2.22, während die Salzburger Nachrichten schon am 13.2.22 schrieben: „Impflotterie ist endgültig passé“.

Rückblickende waren die Corona-Maßnahmen von der ersten Stunde an als Impflotterie angelegt. Seit März 2020 verbreiteten Politiker aller Coleurs aller Länder, dass „nur die Impfung“ die Menschheit vor dem Untergang retten könne. Nach unzureichenden Tests wurden Impfungen bereits als „Weihnachtsgeschenk“ 2020 verabreicht. Ob sie wirken, wie sie wirken, welche Nebenwirkungen sie haben – das alles war von Anfang an reines Glückspiel, in anderen Worten: Hasard.

Covid-Folgen: Mangelhafte Daten

RH post Covid

Anmerkung ethos.at: Der Rechnungshof kommt nun – fast sechs Jahre nach Ausbruch der Corona-Herrschaft - zu dem Ergebnis: belastbare Daten über postakute Infektionssyndrome PAIS fehlen. Das ist aber nur ein kleiner Teil der Wahrheit. ethos-Chefredakteur HTH kritisierte seit Ausbruch der Corona-Herrschaft die Vernebelung der Datenlage. Insbesondere mit dem Rollout der experimentellen mRNA wäre eine exakte Erhebung über alle Folgewirkungen wissenschaftlich notwendig gewesen. Statt dessen wurden Opfer schwerer Impffolgen als Simulanten brüskiert und leichte Folgen komplett ignoriert. „Keine Nebenwirkungen gemeldet“, wurde von Impfärzten behauptet und den Medien verbreitet. Die Wahrheit war immer: Keine Nebenwirkungen bekannt, weil man sie aufgrund mangelnder Informationen nicht kennen konnte. Die Fakten konnte man nicht kennen, weil man die Daten nicht erheben wollte. Statt exakter Zahlen der Infektionen wurden ominöse Inzidenzen berechnet. Nicht einmal die Zahl der Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen konnte oder wollte man exakt erheben.

SIEHE AUCH: Rechnungshof deckt Corona-Lügen auf (Kommentare auf fischundfleisch.com)

Postakute Infektionssyndrome: Belastbare Daten und koordinierte Versorgung empfohlen

 

 Wien, 23. Jänner 2026 (Presseinformation des Rechnungshofes) Kriterien für Begutachtungen festlegen, etwa für Hausbesuche

Belastungsintoleranz, unverhältnismäßige Müdigkeit, Beeinträchtigungen des Nerven- oder Immunsystems, grippeähnliche Symptome und eine Vielzahl anderer, auch unspezifischer Symptome kennzeichnen postakute Infektionssyndrome, kurz: PAIS. Zu PAIS zählen Erkrankungen wie Long/Post COVID und Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Der Rechnungshof überprüfte die „Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen“ (pdf) und stellt in seinem heute veröffentlichten Bericht fest: Über eine klare Definition von PAIS gibt es noch keinen (internationalen) Konsens und auch die Datenlage zu PAIS war in Österreich schwierig zu ermitteln. Gesicherte epidemiologische Daten, also darüber, wie häufig und weit verbreitet eine Krankheit ist, wären jedoch wesentlich, um eine angemessene Versorgung der Betroffenen zu planen. Weiters notwendig: Es sollte zeitnah eine länderübergreifende Gesamtstrategie für die Versorgung erarbeitet werden. Und: Bei Gutachten zu etwa Berufsunfähigkeit sollen Prozesse festgelegt werden, wie zur Möglichkeit von Hausbesuchen. Der Rechnungshof prüfte das Thema unter anderem aufgrund von Anregungen aus seinem Bürgerbeteiligungsverfahren #zeigenSieauf. Geprüfte Stellen waren das Gesundheitsministerium, das Sozialministeriumservice, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023.

Datenlage sollte verbessert werden

Gründe für den Mangel an belastbaren Daten waren unter anderem, dass eine Definition für PAIS fehlte und zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung die verpflichtende Codierung von Diagnosen im niedergelassenen Bereich ausständig war; sie war ab 2026 geplant. Diagnosecodierungen nach einem internationalen Standard (ICD-10) waren nur im Krankenanstalten- und Rehabilitationsbereich (teilweise) verpflichtend. Um Schätzwerte zur Verbreitung von PAIS zu erhalten, wurde auf internationale Studien zurückgegriffen. Diese Schätzwerte wiesen jedoch eine hohe Schwankungsbreite, also Abweichungen der Werte, auf. Der Rechnungshof empfiehlt dem Gesundheitsministerium, gemeinsam mit den Ländern und der Sozialversicherung, unter Einbindung der Österreichischen Ärztekammer geeignete Maßnahmen zu forcieren, um die Datenlage zu PAIS zu verbessern. Dies auch, um den Bedarf an einer zielgerichteten Versorgung der PAIS-Patientinnen und -Patienten auf Basis einer zuverlässigen Versorgungsplanung definieren und diese in der Folge umsetzen zu können.

PAIS-Geschehen in Österreich

Um das PAIS-Geschehen in Österreich vor dem Hintergrund der stark eingeschränkten Datenlage ansatz- beziehungsweise näherungsweise darstellen zu können, zog der Rechnungshof unter anderem Arbeitsunfähigkeitsmeldungen der ÖGK, Maßnahmen der PVA im Bereich ambulante und stationäre Rehabilitation und Daten aus dem Bereich der Fondskrankenanstalten heran. Er legte seinen Auswertungen drei mit dem Gesundheitsministerium abgestimmte ICD-10-Codes zugrunde.

So waren bei der ÖGK im Zeitraum Jänner 2020 bis Ende Juni 2024 104.199 abgeschlossene Arbeitsunfähigkeitsmeldungen mit PAIS-Diagnosen erfasst, davon 90 Prozent in den Jahren 2021 und 2022. Drei Viertel der 104.199 Arbeitsunfähigkeitsmeldungen dauerten maximal zehn Tage, 90 Prozent maximal 25 Tage. Die erfassten Personen waren durchschnittlich 42 Jahre alt und es waren mehr Frauen (rund 58 Prozent) als Männer betroffen.

Die PVA erfasste von 2019 bis 2024 14.240 Rehabilitationsaufenthalte (2.700 ambulant, 11.540 stationär) mit PAIS-Diagnosen. Ambulante PAIS-Rehabilitationsaufenthalte stiegen von 2021 bis 2024 auf das 3,6-Fache (705 Aufenthalte) an, stationäre PAIS-Rehabilitationsaufenthalte erreichten im Jahr 2022 mit 4.425 Aufenthalten den Höhepunkt und sanken danach stetig. 2024 waren es beispielsweise 1.814 Aufenthalte.

[Anmerkung ethos.at: Im Dezember 2022 verbreiteten Österreichs Medien die Lüge über „50 anerkannte Impfschäden“.]

Aktionsplan wenig konkret, Nationales Referenzzentrum nicht für Daten zuständig

Im Jahr 2024 veröffentlichte das Gesundheitsministerium den Aktionsplan PAIS. Das „strategische Expertenpapier mit Empfehlungscharakter“ wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus über 60 nominierten Mitgliedern, erarbeitet. Der Plan enthält allgemein formulierte Empfehlungen zu acht Handlungsfeldern, aber unter anderem keine Angaben zu den konkreten Kosten der einzelnen Empfehlungen beziehungsweise kaum Angaben zur Finanzierung.

Ebenfalls 2024 wurde das Nationale Referenzzentrum für postvirale Syndrome an der Medizinischen Universität Wien eingerichtet. Es sollte laut Gesundheitsministerium vor allem als zentraler Wissens-Hub und Wissensdrehscheibe dienen. Für Datenmanagement und -analyse etwa war es nicht zuständig, ebenso wenig dafür, ein PAIS-Register zu führen beziehungsweise Patientinnen und Patienten zu versorgen.

Gesamtstrategie für Versorgung sollte erarbeitet werden

Der auch für PAIS geltende Versorgungspfad sieht laut Gesundheitsministerium vor: Eine erste Abklärung soll vor allem im allgemeinmedizinischen niedergelassenen Bereich erfolgen. Falls erforderlich soll weitere Diagnostik beziehungsweise Behandlung etwa im fachärztlichen niedergelassenen Bereich oder in speziellen Versorgungsstrukturen stattfinden. Der Aktionsplan PAIS wies für PAIS-Betroffene unter anderem darauf hin, dass „derzeit […] ihre Versorgung aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt verfügbar“ sei. Zum Handlungsfeld Versorgung empfahl der Aktionsplan zehn Maßnahmen, darunter den Aufbau von spezifischen Versorgungsstrukturen.

Bundesländer überlegten oder planten zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung spezi­fische PAIS-Versorgungsstrukturen, wobei teilweise unter anderem noch unklar war, wie sie konkret finanziert und ausgestaltet sein sollen. Der Rechnungshof empfiehlt, zeitnah eine länderübergreifende Gesamtstrategie für eine adäquate PAIS-Versorgung zu erarbeiten. Dabei soll auf einen effizienten und effektiven Ressourceneinsatz unter Berücksichtigung bestehender Angebote geachtet werden.

Kriterien für Begutachtungen festlegen

PAIS-Betroffene haben, sofern sie die allgemein gültigen Voraussetzungen erfüllen, auch Anspruch auf Geld-, Sach- beziehungsweise Verwaltungsleistungen der Sozialversicherung und des Bundes. Für die Zuerkennung von etwa Pflegegeld, Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension oder Behindertenpass ist die medizinische Begutachtung der Antragstellerinnen und Antragsteller durch die PVA beziehungsweise das Sozialministeriumservice notwendig. Weder die PVA noch das Sozialministeriumservice hatte besondere Vorgaben für die medizinische Begutachtung von Personen mit PAIS.

Das Sozialministeriumservice veranlasst für die Erstellung von Gutachten, mit Ausnahmefällen, keine Hausbesuche. Die PVA führt Begutachtungen zu Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension in Begutachtungs­kompetenzzentren durch und veranlasst, im Unterschied zum Pflegegeld, Hausbesuche nur in Ausnahmefällen. Der Rechnungshof empfiehlt, im Interesse der Nachvollziehbarkeit vorab Kriterien schriftlich festzulegen, wann welche Art der Begutachtung – insbesondere persönliche Begutachtungen wie Hausbesuche oder zum Beispiel in Begutachtungskompetenzzentren – grundsätzlich zur Anwendung kommen sollte. Für die zielgerichtete fachliche Fortbildung von ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern erachtet der Rechnungshof nicht nur diese selbst, sondern auch die PVA und das Sozialministeriumservice für verantwortlich.

Leistungen unter dem Aspekt von PAIS

Der Rechnungshof analysierte im Rahmen der starken Limitationen – etwa fehlende Definition – und bezogen auf die drei abgestimmten Diagnosecodes ausgewählte Geld-, Sach- beziehungsweise Verwaltungsleistungen der ÖGK, der PVA und des Bundes unter dem Aspekt von PAIS. Die analysierten Leistungen unterschieden im Zugang nicht zwischen PAIS-Betroffenen oder anderen Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllten. Die Auswertungen zeigten zum Beispiel: Im Zeitraum 2019 bis 2024 wurde 313 PAIS-Betroffenen eine Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension zugesprochen. Soweit Diagnosen für die PVA beim Pflegegeld auswertbar waren, stellten sich die Daten wie folgt dar: Im Zeitraum 2019 bis Juni 2024 erhielten 168 PAIS-Betroffene Pflegegeld zuerkannt. Der Behindertenpass diente dem Nachweis einer Behinderung, gewährte selbst aber keine Geld- oder Sachleistungen. PAIS-Diagnosen waren aus den Behindertenpassverfahren elektronisch nicht auswertbar.

Bericht: Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen

Der Rechnungshof überprüfte von Juli 2024 bis März 2025 die Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen (PAIS). Überprüfte Stellen waren das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, das Sozialministeriumservice, die Österreichische Gesundheitskasse und die Pensionsversicherungsanstalt.

Prüfungsziele waren

• die Darstellung und Beurteilung der Datenlage und -qualität für PAIS,

• die Darstellung und Beurteilung von Maßnahmen des Bundes, unter anderem Aktionsplan zu post­akuten Infektionssyndromen (PAIS), Nationales Referenzzentrum für postvirale Syndrome,

• die Erhebung und Darstellung von Versorgungsangeboten für PAIS sowie

• die Analyse ausgewählter sozialrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit PAIS (unter anderem Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Grad der Behinderung und Behindertenpass, Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension).

Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2019 bis 2023. Bei Bedarf ging der Rechnungshof auch auf frühere beziehungsweise spätere Entwicklungen bis Jahresanfang 2025 ein.

Der Prüfbericht als PDF