Parlamentarische Fehlbesetzungen

Dr. Nikolaus Scherak, MA, NEOS

Obfraustellvertreter im Verfassungsausschuss

Berufliche Tätigkeit: Unternehmer, Jurist. Beruflicher Werdegang: Personalberater seit 2023. Eine einzigartige Karriere: geboren 1986 hat er bis 2017 studiert; Seit 2013 ist er nebenbei Abgeordneter des Nationalrats, als Beruf gibt er „Unternehmer und Jurist“ an und sein „beruflicher Werdegang“ begann 2023 als Personalberater. KI-Gemini: „Er fungiert in diesem Bereich als „Trusted Project Partner“ bei der Personalberatung Finders & Company“. Seine Karriere als Nationalratsabgeordneter fasst Scherak demnach – verfassungswidrig (siehe Artikel 56 B-VG) – nicht als Beruf auf.

Mediale Präsenz zeigt der Abgeordnete meist bei parteiinternen Querelen. Politisch findet sich zuletzt vor einem Jahr eine Abweichung von der Partei- und Regierungslinie: „Nikolaus Scherak: Kämpfer gegen den Bundestrojaner und strikt liberaler Stachel im Fleisch der Neos.“ In dem Artikel der Presse.com (20.6.2025) fällt auch die Aussage „Der Vizeklubchef der Neos gilt als bienenfleißig.“ Die Aussage stammt angeblich von einem ÖVP-Politiker, von welchem wird aber nicht verraten.

Am 27.4.2023 beschloss eine „Breite Mehrheit die Einrichtung der Stiftung Forum Verfassung. … Die Basis dafür bildete ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, deren Vertreter:innen von einer niederschwelligen und breitenwirksamen Bewusstseinsbildung für Verfassung und Demokratie sprachen.“ (parlament.gv.at)

Scheraks Parlamentsrede zum Thema: „Da sind sehr viele kritische Stimmen gekommen, die ich persönlich nicht ganz nachvollziehen konnte, aber nichtsdesto­trotz haben wir versucht, diese kritischen Stimmen, die insbesondere aus Juristenkreisen gekommen sind, wahrzunehmen, und haben da Verbesserungen gemacht. Es ging darum, wer in dem Stiftungsvorstand sitzt, was denn genau die Aufgaben sind, wofür das Geld ausgegeben werden darf, dass es eben nicht dazu kommt – was irgendwie gemutmaßt wurde, was ich so nicht nach­vollziehen konnte, aber es ist ja egal; wir haben trotzdem versucht, Kritik entsprechend zu entgegnen –, dass der Verfassungsgerichtshof sich da quasi seine Haus- und Hofwissenschaft baut; diese Sorge bestand. Das war nie die Intention,…“

Vielleicht kann Scherak mit drei Jahren Verspätung kritische Stimmen nachvollziehen, wenn er am 18./19. September 2026 in der Wiener Brunnenpassage das „Geburtstagsfest für die österreichische Bundesverfassung“ feiert.

Höhepunkt: Verfassungstanz.

Foto / Screenshot: dorisulrich.at, Uraufführung 2024, Eröffnung Kulturhauptstadt Europas Bad Ischl Salzkammergut

Statt einem Urteil auf ethischer Grundlage eine Empfehlung für disruptive Gesetzgeber und konstruktive Gesetznehmer: ersatzlose Streichung der Stiftung Forum Verfassung. Ohne systematische Evaluierung, nur durch kritische Beobachtung der Ereignisse lässt sich feststellen, dass folgendes Ziel bislang nicht erreicht wurde und mit der bestehenden Organisation auch in Zukunft nicht erreicht werden kann: „Stiftung Forum Verfassung soll Verfassungsbewusstsein in Österreich steigern“.