3. September 2026 – Parlamentarier haben Null Interesse an Gesetzgebung. Das klingt nach einem Vorurteil. ethos.at diese Aussage untersucht und gelangte zu dem Urteil: Parlamentarier haben Null Interesse an Gesetzgebung.
Auf parlament.gv.at findet man neben Kurzbiografien aller Abgeordneten auch „Portraitvideos“, die alle gleich mit der Beantwortung des Satzes „ich bin Mitglied des Nationalrats, weil…“ beginnen und mit einem Statement über „ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt“ enden.
Resümee nach zwanzig zufällig und vier gezielt ausgewählten Selbstdarstellungen: Keine einzige Nationalratsabgeordnete und kein einziger Repräsentant des Volkes ist auf die Idee gekommen, darauf folgendermaßen zu antworten: Ich will mich im Nationalrat für eine bessere Gesetzgebung einsetzen. Mir liegt ein schlanker Staat am Herzen. So einen Staat können wir nur aufbauen, wenn wir Gesetze abbauen! Die verbleibenden Gesetze müssen verständlich und widerspruchsfrei werden. Ich will dazu beitragen, die Qualität der Gesetzgebung insgesamt merklich zu heben.“ So eine Aussage, schlimmer noch, so eine Einstellung existiert nicht, bei keinem und leider auch keiner der 183 Nationalratsabgeordneten.

Nach einschläfernden oder gar lähmenden Willensbekundungen bei den zufällig gewählten Videos (stellvertretend hier: Martin Graf ) fokussierte sich ethos.at auf die Vertreter des Justizausschusses in der Hoffnung, hier die Abgeordneten mit tieferem Interesse für die Gesetzgebung zu finden. „Der Justizausschuss behandelt Gesetzesvorlagen, Anträge und Berichte, die z.B. Angelegenheiten des Zivil- und Strafrechts sowie des Verfahrensrechts betreffen. Die Organisation der Gerichte und juristischer Berufe fällt ebenfalls in den Bereich des Justizausschusses.“ Soweit parlament.gv.at, wo man auch findet, was man in Österreich nicht finden kann: einen Gesetzgebungsausschuss; so einen gibt es nur in den Organen der EU. Auf Graf folgen Mitglieder des Justizausschusses, beginnend mit dem Obmann Klaus Fürlinger.
[Anm. HTH: ich hoffe, dass sich mindestens ein oder eine Abgeordnete bei ethos.at meldet, um die Erkenntnisse von ethos.at zu widerlegen. Die Assistentin von ethos.at wird sich jedenfalls bemühen, Antworten zu bekommen.]
Detailergebnisse
Mag. Dr. Martin Graf.
Er ist Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses, als berufliche Tätigkeit gibt er an: Abgeordneter zum Nationalrat. Dies ist erfreulich, zumal Abgeordneter ein Beruf und kein Job oder gar Nebenjob ist. Dies gilt gemäß Artikel 56 B-VG (1) „Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.“) Graf hat auch Jus studiert und scheint somit für die Gesetzgebung geradezu prädestiniert.

Doch: der Bursche ist – mit zwei Unterbrechungen – seit drei Jahrzehnten im Parlament und er ist in der Zeit mit keiner einzigen Gesetzesinitiative aufgefallen. Grafs erstes Ausscheiden 2002 folgte dem Absturz der FPÖ von 20 auf 10 Prozent nach der Spaltung in Knittelfeld. Zurück 2006 schaffte er es sogar bis zum Dritten Nationalratspräsidenten. „Gegen Ende seiner Amtszeit als Dritter Nationalratspräsident stand Graf wegen seiner Tätigkeit im Vorstand der privaten Meschar-Stiftung sowie seiner Mitgliedschaft in der als rechtsextrem eingestuften Burschenschaft Olympia unter erheblichem medialen und politischen Druck. Um Schaden von seiner Familie und der FPÖ im anstehenden Wahlkampf abzuwenden, verzichtete er im Juni 2013 offiziell auf eine erneute Kandidatur. Er stand somit bei der Wahl 2013 gar nicht auf den Stimmzetteln“, so die KI Gemini. Seit 2017 zurück im Parlament, hielt er sich in allen Krisen so gut bedeckt, dass er H.C. Straches Absturz ebenso überlebt hat wie Norbert Hofers langsamen Abstieg. Still und leise klebt er auf seinem Parlamentssitz, nicht einmal zur Migrationsdebatte hat sich der mittlerweile alte Herr geäußert. Auf seinem Parlamentsvideo gibt er sich als Kämpfer, brilliert aber nur noch als Abstauber.
+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „ich immer noch gegen einen überbordenden Kammer- und Verbändestaat in Österreich kämpfe.“
+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Für die Freiheit der Menschen hier in Österreich nach wie vor ungebrochen zu kämpfen.“
Urteil auf ethischer Grundlage: Es muss eine zeitliche Beschränkung von zwei Perioden für jeden politischen Posten dieses Landes geben. Das gilt für Abgeordnete und Minister genauso wie für Sektions- und Abteilungsleiter; ebenso für leitende Redakteure im de facto Staatsbetrieb ORF. Eine echte Demokratie braucht ein Rotationsprinzip für leitende Angestellte!
SIEHE AUCH: Was macht der Unvereinbarkeits-Ausschuss?
Mag. Klaus Fürlinger, ÖVP, Nationalrat. Berufliche Tätigkeit: Rechtsanwalt
+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „ich die Welt ein bisschen verbessern wollte und ich mir wünsche, dass meine Kinder in einem sicheren Österreich, in Frieden und Wohlstand leben können.“
+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Mir ist besonders wichtig, dass junge Menschen in diesem Land eine Chance haben, mit einer guten Ausbildung, wenn sie bereit sind zu leisten, zu lernen, dann müssen sie die Möglichkeit haben sich entsprechend zu entwickeln, denn sie sind die Träger der Zukunft, sie sind die Träger unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren.“

Nun ist Fürlinger schon fast ein Jahrzehnt Nationalrat (seit 2017), davor war er bereits fünf Jahre im Bundesrat vertreten. Daneben führt er die Fürlinger Langoth Obermüller Rachbauer Rechtsanwälte GmbH & Co KG und verdient sich seit 2019 ein Zubrot als Aufsichtsrat der Oberösterreichischen Landesbank AG. Medial aufgefallen ist Fürlinger bislang vor Wahlgängen mit Kuschl-Porträts auf meinbezirk.at (17.9.2024) Der zweite auffindbare Artikel: „Premiere: ÖVP-Abgeordneter Fürlinger sprach mit KI-Stimme“ (kleinezeitung.at 11.12.2025)
Urteil auf ethischer Grundlage: Es muss eine zeitliche Beschränkung von zwei Perioden für jede politische Position dieses Landes geben. Der Wechsel vom Bundes- zum Nationalrat muss als politische Einheit betrachtet werden; Fürlinger hätte nach diesem Prinzip 2024 nicht mehr antreten dürfen. Die bedauerliche, aber politisch völlig irrelevante Schlagzeile, wäre ihm damit erspart geblieben. Wahrscheinlich wäre ihm sogar die chronische Krankheit, die ihm zu dem zweifelhaften Glück einer KI-Stimme verholfen hat, erspart geblieben.
Mag. Selma Yildirim, SPÖ, Nationalratsabgeordnete. Berufliche Tätigkeit: Bundesbedienstete.
+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „mir Ungerechtigkeiten nicht egal sind, und das kann man nur ändern, wenn man mitredet, mitbestimmt, und das gelingt natürlich am besten auch in einem Parlament.“
+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Ein gutes Leben für alle, Frauenpolitik ist wichtig, die Gleichstellungs-, Gleichberechtigungsfrage ist mir nach wie vor ein großes Anliegen, eine Einkommensgerechtigkeit als Voraussetzung für ein Selbstbestimmtes Leben, vor allem auch für ein gewaltfreies Leben.“

Yildrim ist Verwaltungsjuristin, Finanzamt Österreich, Dienststelle Innsbruck seit 4.12.2007 und im Nationalrat seit 2017. Ebenso seit 2017 ist sie Aufsichtsrätin, Innsbrucker Soziale Dienste GmbH und fand von 1.10.2016 bis 30.9.2021 Zeit für die Aufgaben einer Prüfungskommissärin, Landesprüfungsausschuss für Steuerberater bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für Tirol.
Urteil auf ethischer Grundlage: Neben der Dauer einer öffentlichen Stelle ist die Frage der Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit von elementarer moralischer und politischer Bedeutung. Gemäß Verfassungsprinzip gilt in Österreich die Gewaltenteilung, insbesondere Artikel 94 (1) „Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.“ Hat der Unvereinbarkeitsausschuss in dem Fall nicht genau geprüft? Kann ein und dieselbe Person am Vormittag in der Legislative (Nationalrätin), am Nachmittag in der Exekutive (Finanzamt) und in ihrer Freizeit in der Judikative (Prüfungsausschuss) sitzen? Vielleicht ist es aus rechtlicher Sicht zulässig, da die Verfassung nur von der Trennung der Instanzen spricht. Aus ethischer und aus demokratiepolitischer Sicht jedenfalls ist so eine Ämterkumulation höchst bedenklich.
SIEHE AUCH: Was macht der Unvereinbarkeits-Ausschuss?
Mag. Harald Stefan, FPÖ, Nationalrat. Berufliche Tätigkeit: Notar.
+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „formell gesprochen, weil ich der Spitzenkandidat der FPÖ im Wahlkreis Wien Süd war, bei der letzten Wahl, das sind die Bezirke Favoriten, Simmering und Meidling, und ich von dort her ein Grundmandat habe; aber wenn man mich fragt, warum an sich jetzt in der Politik, dann muss ich sagen, das hat mich schon in meiner Studentenzeit interessiert, ich hab mich da schon engagiert und habe immer den Eindruck gehabt, ich bin verantwortlich was rund um mich passiert und möchte das mitgestalten. Und deshalb bin ich an sich in die Politik gegangen.“

+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Die Bewahrung und Sicherung der Grund- und Freiheitsrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit. Ich habe den Eindruck, dass der Spielraum, in dem sich die freie Meinungsäußerung abspielt, immer kleiner wird. Es wird dadurch eingeengt, dass einerseits Meinungen aus der öffentlichen Diskussion entfernt werden, und andererseits teilweise kriminalisiert werden. Das passiert unter dem Vorwand der Bekämpfung von Fakenews und Hassrede, und führt dazu, dass vor allem junge Menschen konformistischer werden, und die Diskussion teilweise dadurch auch abgeblockt wird. Es ist mir ein großes Anliegen, dass eine möglichst freie Diskussion, eine möglichst freie Meinungsauseinandersetzung stattfinden kann, damit letztendlich die besten Argumente gewinnen.“
Harald Stefan ist ein Urgestein in der FPÖ. Er war 2001 bis 2008 Abgeordneter zum Wiener Landtag und Mitglied des Wiener Gemeinderates und wechselte 2008 in den Nationalrat. 1990 ist er in die Notariatskanzlei seines Vaters Dr. Friedrich Stefan eingetreten. Seit der Pensionierung seines Vaters, 2011, führt er die Kanzlei allein.
Urteil auf ethischer Grundlage: Neben der Dauer einer öffentlichen Stelle ist die Frage der Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit von elementarer moralischer und politischer Bedeutung. Ein Notar ist eine Institution der Justiz, während ein Nationalrat der Legislative angehört. Abgesehen davon ist – soweit man der Webseite https://www.notar-stefan.at/ entnehmen kann, Mag. Harald Stefan Vollzeit in seiner Kanzlei tätig. Die Frage steht im Raum, wie eine Person zwei Vollzeitbeschäftigungen gleichzeitig – und das über viele Jahrzehnte – nachgehen kann. Der Jurist wird darauf sicher eine legitime Antwort finden; bleibt die Frage, ob diese auch ethisch vertretbar ist. Artikel 56 (1) der Verfassung (B-VG) spricht klar vom „Beruf“ eines Abgeordneten, nicht von einem Nebenberuf, umso weniger von einem Ehrenamt auf Lebenszeit im Dienste einer Partei.
SIEHE AUCH: Was macht der Unvereinbarkeits-Ausschuss?