3. September 2026 – Parlamentarier haben Null Interesse an Gesetzgebung. Das klingt nach einem Vorurteil. ethos.at diese Aussage untersucht und gelangte zu dem Urteil: Parlamentarier haben Null Interesse an Gesetzgebung.
Auf parlament.gv.at findet man neben Kurzbiografien aller Abgeordneten auch Portraitvideos, die alle mit der Beantwortung des Satzes „ich bin Mitglied des Nationalrats, weil…“ beginnen und mit einem Statement über „ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt“ enden.
Resümee nach zwanzig zufällig und vier gezielt ausgewählten Selbstdarstellungen: Keine einzige Nationalratsabgeordnete und kein einziger Repräsentant des Volkes ist auf die Idee gekommen, darauf folgendermaßen zu antworten: Ich will mich im Nationalrat für eine bessere Gesetzgebung einsetzen. Mir liegt ein schlanker Staat am Herzen. So einen Staat können wir nur aufbauen, wenn wir Gesetze abbauen! Die verbleibenden Gesetze müssen verständlich und widerspruchsfrei werden. Ich will dazu beitragen, die Qualität der Gesetzgebung insgesamt merklich zu heben.“ So eine Aussage, schlimmer noch, so eine Einstellung existiert nicht, bei keinem und leider auch keiner der 183 Nationalratsabgeordneten.

Nach einschläfernden oder gar lähmenden Willensbekundungen bei den zufällig gewählten Videos (stellvertretend hier: Dr. Martin Graf FPÖ) fokussierte sich ethos.at auf die Vertreter des Justizausschusses in der Hoffnung, hier die Abgeordneten mit tieferem Interesse für die Gesetzgebung zu finden. „Der Justizausschuss behandelt Gesetzesvorlagen, Anträge und Berichte, die z.B. Angelegenheiten des Zivil- und Strafrechts sowie des Verfahrensrechts betreffen. Die Organisation der Gerichte und juristischer Berufe fällt ebenfalls in den Bereich des Justizausschusses.“ Soweit parlament.gv.at, wo man auch findet, was man in Österreich nicht finden kann: einen Gesetzgebungsausschuss; so einen gibt es nur in den Organen der EU. Auf Graf folgen Mitglieder des Justizausschusses, beginnend mit dem Obmann Mag. Klaus Fürlinger ÖVP, + Mag. Selma Yildirim SPÖ + Mag. Harald Stefan FPÖ.
[Anm. HTH: ich hoffe, dass sich mindestens ein oder eine Abgeordnete bei ethos.at meldet, um die Erkenntnisse von ethos.at zu widerlegen. Die Assistentin von ethos.at wird sich jedenfalls bemühen, Antworten zu bekommen. + Das Ausscheiden von MMMag. Dr. Axel Kassegger aus dem Nationalrat, Abgeordneter zum Nationalrat, FPÖ, 29.10.2013-18.09.2026, hat laut ORF.at (3.9.2026) gesundheitliche Gründe.]
Update 4. September 2026 – ethos.at hat bereits den Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses Martin Graf und den Obmannstellvertreter Harald Stefan vorgestellt. Ergänzend dazu folgen nun Obmannstellvertreter Janos Juvan und Obmannstellvertreterin Maria Neumann.
Updates ab 8. September 2026 – VertreterInnen des Verfassungsausschusses, beginnend mit Obfrau Mag. Muna Duzdar. Obfraustellvertreter Dr Nikolaus Scherak (noch offen: Mag. Wolfgang Gerstl und MMag. Dr. Michael Schilchegger)
Updates 11. September 2026: Mag. Almar Zadic und Mag. Werner Kogler (GRÜNE)
SIEHE AUCH:
+ Parlamentarier / Nationalratsabgeordnete Reihe 6
+ Kategorischer Imperativ der Gesetzgebung
+ Was macht der Unvereinbarkeintsausschuss?
+ Manifest für einen neuen Parlamentarismus
Mag. Dr. Martin Graf.
Er ist Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses, als berufliche Tätigkeit gibt er an: Abgeordneter zum Nationalrat. Dies ist erfreulich, zumal Abgeordneter ein Beruf und kein Job oder gar Nebenjob ist. Dies gilt gemäß Artikel 56 B-VG (1) „Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.“) Graf hat auch Jus studiert und scheint somit für die Gesetzgebung geradezu prädestiniert.
Doch: der Bursche ist – mit zwei Unterbrechungen – seit drei Jahrzehnten im Parlament und er ist in der Zeit mit keiner einzigen Gesetzesinitiative aufgefallen. Grafs erstes Ausscheiden 2002 folgte dem Absturz der FPÖ von 20 auf 10 Prozent nach der Spaltung in Knittelfeld. Zurück 2006 schaffte er es sogar bis zum Dritten Nationalratspräsidenten. „Gegen Ende seiner Amtszeit als Dritter Nationalratspräsident stand Graf wegen seiner Tätigkeit im Vorstand der privaten Meschar-Stiftung sowie seiner Mitgliedschaft in der als rechtsextrem eingestuften Burschenschaft Olympia unter erheblichem medialen und politischen Druck. Um Schaden von seiner Familie und der FPÖ im anstehenden Wahlkampf abzuwenden, verzichtete er im Juni 2013 offiziell auf eine erneute Kandidatur. Er stand somit bei der Wahl 2013 gar nicht auf den Stimmzetteln“, so die KI Gemini. Seit 2017 zurück im Parlament, hielt er sich in allen Krisen so gut bedeckt, dass er H.C. Straches Absturz ebenso überlebt hat wie Norbert Hofers langsamen Abstieg. Still und leise klebt er auf seinem Parlamentssitz, nicht einmal zur Migrations- und Remigrationsdebatte hat sich der mittlerweile alte Herr geäußert. Auf seinem Parlamentsvideo gibt er sich als Kämpfer, brilliert aber nur noch als Abstauber.

+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „ich immer noch gegen einen überbordenden Kammer- und Verbändestaat in Österreich kämpfe.“ [Anm. HTH: Wo hat er diesen Kampf bislang geführt? In der Öffentlichkeit offensichtlich nicht.]
+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Für die Freiheit der Menschen hier in Österreich nach wie vor ungebrochen zu kämpfen.“ [Anm. HTH: ein echter Recke. Das war ursprünglich nicht nur ein riesenhafter Krieger aus alten Sagen (z. B. Ritter). Das Wort bedeutete im Althochdeutschen einmal „Verbannter“ oder „Fremdling“, der sich als umherziehender Krieger durchschlagen musste. Hat er sich der FPÖ entfremdet? Oder hat ihn die FPÖ verbannt? Davon kann man nicht ausgehen. Er sitzt fest im Sattel und auch im Zentrum des Geschehens: im Parlament zentral in der dritten Reihe.]
Urteil auf ethischer Grundlage: Es muss eine zeitliche Beschränkung von zwei Perioden für jede politische Position dieses Landes geben. Das gilt für Abgeordnete und Minister genauso wie für Sektions- und Abteilungsleiter, die de facte alle parteipolitisch besetzt sind; ebenso für leitende Redakteure im de facto Staatsbetrieb ORF. Eine echte Demokratie braucht ein Rotationsprinzip für leitende Angestellte!
SIEHE AUCH: Was macht der Unvereinbarkeits-Ausschuss?
Mag. Klaus Fürlinger, ÖVP, Nationalrat. Berufliche Tätigkeit: Rechtsanwalt
+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „ich die Welt ein bisschen verbessern wollte und ich mir wünsche, dass meine Kinder in einem sicheren Österreich, in Frieden und Wohlstand leben können.“
+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Mir ist besonders wichtig, dass junge Menschen in diesem Land eine Chance haben, mit einer guten Ausbildung, wenn sie bereit sind zu leisten, zu lernen, dann müssen sie die Möglichkeit haben sich entsprechend zu entwickeln, denn sie sind die Träger der Zukunft, sie sind die Träger unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren.“
Nun ist Fürlinger schon fast ein Jahrzehnt Nationalrat (seit 2017), davor war er bereits fünf Jahre im Bundesrat vertreten. Daneben führt er die Fürlinger Langoth Obermüller Rachbauer Rechtsanwälte GmbH & Co KG und verdient sich seit 2019 ein Zubrot als Aufsichtsrat der Oberösterreichischen Landesbank AG. Medial aufgefallen ist Fürlinger bislang vor Wahlgängen mit Kuschl-Porträts auf meinbezirk.at (17.9.2024) Der zweite auffindbare Artikel: „Premiere: ÖVP-Abgeordneter Fürlinger sprach mit KI-Stimme“ (kleinezeitung.at 11.12.2025)

Urteil auf ethischer Grundlage: Es muss eine zeitliche Beschränkung von zwei Perioden für jede politische Position dieses Landes geben. Der Wechsel vom Bundes- zum Nationalrat muss als politische Einheit betrachtet werden; Fürlinger hätte nach diesem Prinzip 2024 nicht mehr antreten dürfen. Die bedauerliche, aber politisch völlig irrelevante Schlagzeile über seine KI-Stimme, wäre ihm damit erspart geblieben. Wahrscheinlich wäre ihm sogar die chronische Krankheit, die ihm zu dem zweifelhaften Glück verholfen hat, erspart geblieben.
5.9.2026 – ANTWORT von Mag. Klaus Fürlinger
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe lange überlegt, ob ich Ihnen antworten soll. In der Politik ist man Beleidigungen gewöhnt und sie stören mich auch nicht sonderlich. Aber wie man aus diesem Video und der Botschaft, dass ich die Welt verbessern will, einen Rückschluss darauf ziehen kann, dass ich eine Fehlbesetzung sein soll, ist mir ein Rätsel. Wenn Sie ein bisschen eingehender zu meiner Person recherchiert und nicht nur ein 10 Sekunden Video angesehen hätten, wüssten Sie, dass ich als Vorsitzender des Justizausschusses höchsten Wert auf qualitätsvolle Gesetzgebung lege.
Ich drücke meine Hoffnung aus, dass Ethos.at (im altgriechischen das Wort für Charakter) nicht nur den Zweck hat, Politiker unsubstantiiert zu beleidigen.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Klaus Fürlinger, Abgeordneter zum Nationalrat
Update 14.10.2025 – Parlamentskorrespondenz Nr. 937 vom 14.10.2026
+ Parlamentsdirektion gewinnt AI Excellence Award 2026 für KI-Stimm-Avatar
+ Künstliche Intelligenz unterstützt parlamentarische Teilhabe bei eingeschränkter Sprechfähigkeit
Wien (PK) – Die Parlamentsdirektion ist für das Projekt „AI Stimm-Avatar“ mit dem ersten Platz beim LSZ AI Excellence Award 2026 ausgezeichnet worden. Der in Kooperation mit Zero Project entwickelte Stimm-Avatar zeigt, wie künstliche Intelligenz Menschen mit eingeschränkter Sprechfähigkeit die weitere Ausübung ihres parlamentarischen Mandats ermöglichen und damit demokratische Teilhabe erhalten kann. Konkret unterstützt er Nationalratsabgeordneten Klaus Fürlinger, dessen Sprechfähigkeit aufgrund einer chronischen Erkrankung eingeschränkt ist, bei der Wahrnehmung seiner parlamentarischen Aufgaben. Beim CIO-Kongress in Bad Loipersdorf kürten Publikum und Fachjury das Projekt unter fünf Finalisten zum Sieger.
Mag. Selma Yildirim, SPÖ, Nationalratsabgeordnete. Berufliche Tätigkeit: Bundesbedienstete.
+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „mir Ungerechtigkeiten nicht egal sind, und das kann man nur ändern, wenn man mitredet, mitbestimmt, und das gelingt natürlich am besten auch in einem Parlament.“
+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Ein gutes Leben für alle, Frauenpolitik ist wichtig, die Gleichstellungs-, Gleichberechtigungsfrage ist mir nach wie vor ein großes Anliegen, eine Einkommensgerechtigkeit als Voraussetzung für ein Selbstbestimmtes Leben, vor allem auch für ein gewaltfreies Leben.“
Yildirim ist Verwaltungsjuristin, Finanzamt Österreich, Dienststelle Innsbruck seit 4.12.2007 und im Nationalrat seit 2017. Ebenso seit 2017 ist sie Aufsichtsrätin, Innsbrucker Soziale Dienste GmbH und fand von 1.10.2016 bis 30.9.2021 Zeit für die Aufgaben einer Prüfungskommissärin, Landesprüfungsausschuss für Steuerberater bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für Tirol.

Urteil auf ethischer Grundlage: Neben der Dauer, die eine Person eine öffentliche Stelle einnimmt, ist die Frage der Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit mehrerer Positionen von elementarer moralischer und politischer Bedeutung. Gemäß Verfassungsprinzip gilt in Österreich die Gewaltenteilung, insbesondere Artikel 94 (1) „Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.“ Hat der Unvereinbarkeitsausschuss im Fall Yildirim nicht genau geprüft? Kann ein und dieselbe Person am Vormittag in der Legislative (Nationalrätin), am Nachmittag in der Exekutive (Finanzamt) und in ihrer Freizeit in der Judikative (Prüfungsausschuss) sitzen? Vielleicht ist es aus rechtlicher Sicht zulässig, da die Verfassung nur von der Trennung der Instanzen spricht. Aus ethischer und aus demokratiepolitischer Sicht jedenfalls ist so eine Ämterkumulation höchst bedenklich.
UPDATE 22.9.2026 – „SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim begrüßt den heutigen Beschluss der Bundesregierung für eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes. In Kraft treten soll diese bereits am 1. November.“ (SPÖ-Parlamentsklub via OTS)
SIEHE AUCH: Was macht der Unvereinbarkeits-Ausschuss?
Mag. Harald Stefan, FPÖ, Nationalrat. Berufliche Tätigkeit: Notar.
+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „formell gesprochen, weil ich der Spitzenkandidat der FPÖ im Wahlkreis Wien Süd war, bei der letzten Wahl, das sind die Bezirke Favoriten, Simmering und Meidling, und ich von dort her ein Grundmandat habe; aber wenn man mich fragt, warum an sich jetzt in der Politik, dann muss ich sagen, das hat mich schon in meiner Studentenzeit interessiert, ich hab mich da schon engagiert und habe immer den Eindruck gehabt, ich bin verantwortlich was rund um mich passiert und möchte das mitgestalten. Und deshalb bin ich an sich in die Politik gegangen.“

+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Die Bewahrung und Sicherung der Grund- und Freiheitsrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit. Ich habe den Eindruck, dass der Spielraum, in dem sich die freie Meinungsäußerung abspielt, immer kleiner wird. Es wird dadurch eingeengt, dass einerseits Meinungen aus der öffentlichen Diskussion entfernt werden, und andererseits teilweise kriminalisiert werden. Das passiert unter dem Vorwand der Bekämpfung von Fakenews und Hassrede, und führt dazu, dass vor allem junge Menschen konformistischer werden, und die Diskussion teilweise dadurch auch abgeblockt wird. Es ist mir ein großes Anliegen, dass eine möglichst freie Diskussion, eine möglichst freie Meinungsauseinandersetzung stattfinden kann, damit letztendlich die besten Argumente gewinnen.“
Harald Stefan ist ein Urgestein in der FPÖ. Er war 2001 bis 2008 Abgeordneter zum Wiener Landtag und Mitglied des Wiener Gemeinderates und wechselte 2008 in den Nationalrat. 1990 ist er in die Notariatskanzlei seines Vaters Dr. Friedrich Stefan eingetreten. Seit der Pensionierung seines Vaters, 2011, führt er die Kanzlei allein.
Urteil auf ethischer Grundlage: Neben der Dauer, die eine Person eine öffentliche Stelle einnimmt, ist die Frage der Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit mehrerer Positionen von elementarer moralischer und politischer Bedeutung. Ein Notariat ist eine Institution der Justiz, während ein Nationalrat der Legislative angehört. Abgesehen davon ist – soweit man der Webseite https://www.notar-stefan.at/ entnehmen kann, Mag. Harald Stefan Vollzeit in seiner Kanzlei tätig. Die Frage steht im Raum, wie eine Person zwei Vollzeitbeschäftigungen gleichzeitig – und das über viele Jahrzehnte – nachgehen kann. Der Jurist wird darauf sicher eine legitime Antwort finden; bleibt die Frage, ob diese auch ethisch vertretbar ist. Artikel 56 (1) der Verfassung (B-VG) spricht klar vom „Beruf“ eines Abgeordneten, nicht von einem Nebenberuf, umso weniger von einem Ehrenamt auf Lebenszeit im Dienste einer Partei.
SIEHE AUCH: Was macht der Unvereinbarkeits-Ausschuss?
Mag. (FH) Janos Juvan, NEOS. Berufliche Tätigkeit: Unternehmer
+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „es eigentlich längst überfällig war, dass es eine liberale Stimme für die Kärntnerinnen und Kärntner im Nationalrat gibt.“
+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Zum einen der Sport und zum anderen das Thema Gründen. Ich finde, wir brauchen eine neue Generation von Gründerinnen und Gründern bei uns in Österreich.“

Weitere Politische Mandate/Funktionen: Klubobmann NEOS Klagenfurt seit 4/2021; Landessprecher NEOS Kärnten seit 8/2022. Beruflicher Werdegang: CEO & Founder, OE Service GmbH seit 2019, Geschäftsführer, Fastbox Autoservice GmbH & Co KG 2013-2018, Prokurist, Styria Services Holding GmbH 2011-2013, Leiter Controlling & Finanzen, redmail Dienstleistungs- und Zustellservice GmbH 2009-2011, Revisionsassistent, Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH 2008-2009. Bildungsweg Management & Recht, MCI Management Center Innsbruck 2004-2008, Universitá degli Studi di Trieste 2006-2007, Handelsakademie – Europa HAK international, Klagenfurt 1999-2004.
Jung, dynamisch und erfolgreich – Juvan ist der Idealtypus eines NEOS-Politikers. Er war in renommierten Unternehmen tätig und hat bereits ein eigenes Unternehmen gegründet. Seit 2025 ist er im Parlament. Seine sporadischen Medienauftritte drehen sich vorwiegend um NEOS-interne Querelen oder bundespolitisch irrelevante Aussagen wie „Es ist absurd, wenn sich Parteien Villen kaufen“ (kleinezeitung.at 21.8.2026), über die Zentrale der Regionalpartei „Team Kärnten“.
Urteil auf ethischer Grundlage: Grundsätzlich hält ethos.at die Geschäftsführung eines Unternehmens und den Beruf des Abgeordneten für unvereinbar. Die Frage, ob oeservice.eu mit Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist oder sich im Leerlauf befindet, ist dafür nicht entscheidend. Auf der Webseite von oeservice.eu findet sich nicht einmal eine Information über Referenzkunden; ansonsten typisch für Start-ups. KI Gemini weiß: „Mehr als 6.000 Werkstätten in ganz Europa nutzen die Software-Plattform des Unternehmens. Die Kundenbasis erstreckt sich vor allem über den gesamten DACH-Raum (Österreich, Deutschland, Schweiz)“. Das dürfte sich um eine typische KI-Halluzination handeln. Wie auch immer. ethos.at empfiehlt dem Jungpolitiker, sich aus der Geschäftsführung zurückzuziehen. Unter den Co-Gesellschaftern wird sich sicher ein Partner finden, der die Geschäftsführung übernimmt, so lange Juvan die Verantwortung trägt, das Volk zu repräsentieren. Als Mitglied des Unvereinbarkeitsausschusses sollte er darüber nachdenken.
MMst. Mag. (FH) Maria Neumann, Berufliche Tätigkeit: Unternehmerin, Spartenobfrau Gewerbe&Handwerk der WKW
+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „mich die Wiener Wirtschaft entsandt hat um unternehmerische Realität in die Politik zu bringen.“
+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Wertschätzender Umgang miteinander. Man kann über jedes Thema unterschiedlicher Meinung sein, solang’s höflich und mit Respekt ist.“

Beruflicher Werdegang: Selbständig – Maßschneiderei für Damen- und Herrenmode seit 1993, Kommerzialrätin 2024 + Bildungsweg: Studiengang Marketing & Sales FH Wien (Mag.FH) 2003-2007, Meisterklasse für Herrenkleidermacher HBLA Michelbeuern 1992-1993, Meisterklasse für Damenkleidermacher HBLA Michelbeuern 1991-1992. Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik 1090 Wien 1984-1989, Gymnasium Wien XXII 1980-1984
Die Unternehmerin hat Ende 2025 ihre Funktion als Landesspartenobfrau der Wiener Wirtschaftskammer zurückgelegt, die sie seit 2014 inne hatte. Spät und offenbar getrieben von den Skandalen der Wirtschaftskammer (überhöhte Funktionärsentschädigungen und dazu noch die selbstherrlichen Machenschaften des WKW-Präsidenten Ruck).
Im Parlament vertritt sie Österreich seit 2018. Widersprüchlich sind die beiden amtlichen Angaben:
Mitglied des Wirtschaftsparlaments der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) seit 2014
Mitglied des Wirtschaftsparlaments der Wirtschaftskammer 2010-12/2025
Urteil auf ethischer Grundlage: Alle Funktionen bei der Wirtschaftskammer und anderen Kammern sind aus ethischer Sicht unvereinbar mit einem Nationalratsmandat. Die Wirtschaftskammer vertritt explizit Unternehmerinteressen, eine Nationalratsabgeordnete ist beauftragt, die Interessen des Volkes zu vertreten; was immer „das Volk“ sein soll, es ist jedenfalls mehr als die Klasse der Unternehmer.
Die Parteien spielen – gemäß geltender Verfassung – die dominante Rolle in unserer Demokratie. So ist eine Parteienfunktion legitim – aber warum müssen es so viele sein? Wie findet Neumann daneben Zeit für ihre Maßschneiderei? Auch wenn es moralisch betrachtet sympathisch ist, dass eine Politikerin ein vom Aussterben bedrohtes Handwerk betreibt, so ist es ethisch betrachtet unvereinbar mit dem Beruf der Volksvertretung. [Anm. HTH: Unterschied zwischen Moral und Ethik werden im Buch „Moral 4.0“ erklärt.] Als Mitglied des Unvereinbarkeitsausschusses sollte sie darüber nachdenken.
Mag. Muna Duzdar, SPÖ. Berufliche Tätigkeit: selbständige Rechtsanwältin
Obfrau im Verfassungsausschuss. Unter Kurzzeitkanzler Christian Kern (2016-2017) war sie Staatssekretärin im Kanzleramt. „Sie war die bislang erste Staatssekretärin mit Migrationshintergrund“, schreibt wikipedia, obwohl sich im selben Artikel die Auskunft findet, dass Duzdar 1978 in Wien geboren ist. Hier absolvierte sie Volksschule, Gymnasium und Jusstudium; ergänzend dazu 2005/06 ein Masterstudium Internationales Recht an der Universität Sorbonne Paris. [Ironie am Rande: der Autor dieser Zeilen hatte als Steirer in Wien mehr Nachteile aufgrund seines „Migrationshintergrundes“ als Duzdar, die schon mit 22 Jahren SP-Bezirksrätin im 22. Bezirk wurde.] Angaben zur Familie fehlen auf wikipedia; persönliche Kindheits-Erinnerungen hat Muna auf facebook veröffentlicht. Hier publiziert sie auch regelmäßig kurze Videos zu aktuellen Ereignissen. 39.000 folgen ihr.
Eine Videobotschaft auf parlament.gv.at fehlt. Auf der Seite ihrer Anwaltskanzlei finden sich folgende Infos: „Als Kind war mein Traumberuf Rechtsanwältin zu werden. Ich wollte für Gerechtigkeit kämpfen und jene vertreten, die starke Vertretung brauchen. So war es ganz normal, dass ich mich nach der Matura für das Studium der Rechtswissenschaften entschied. Nach meinem Studium zog es mich ins Ausland, nach Frankreich. So absolvierte ich 2006 mein Masterstudium in französischer Sprache an der Universität Sorbonne in Paris, im Fach internationaler Rechtsvergleich mit Fokus auf die Rechtssysteme in arabischen Ländern.“ Rechtsberatungen bietet Duzdar in vier Sprachen an: Deutsch, Arabisch, Französisch und Englisch.
In den Medien finden sich nur sporadisch Berichte über die polyglotte Juristen. Die jüngsten:
Pressedienst der Parlamentsdirektion (7.5.2026) Verfassungsausschuss berät über Scharia-Verbot und „Postenschieberei“.
DerStandard (23.12.2025) „ORF-Chef soll El-Gawharys Ablöse überdenken, fordert SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar. Sie verweist auf mehr als 3000 Unterschriften binnen 24 Stunden auf der Kampagnenplattform aufstehen.at für die Verlängerung El-Gawharys.“
SPÖ Pressedienst (24.9.2024) Duzdar: „Wer am 30. September nicht mit einem Kanzler Kickl aufwachen will, muss am Sonntag SPÖ wählen“.
DerStandard.at (22.12.2023) „Muna Duzdar: Menschen bis 24 sollen keinen ORF-Beitrag zahlen müssen. Die Mediensprecherin der SPÖ verlangt eine Ausweitung der Befreiung von der neuen Haushaltsabgabe und eine Reform der ORF-Gremien.“
Heute.at (5.7.2023) „Muna Duzdar mit Baby im Arm im Nationalrat angelobt. Ex-Staatssekretärin Muna Duzdar folgt Pamela Rendi-Wagner als SPÖ-Abgeordnete im Nationalrat nach. Sie wurde mit Baby im Arm angelobt.“
Urteil auf ethischer Grundlage: Sehr oft ist die Anwältin nicht in der medialen Öffentlichkeit. Aber es ist auch wichtiger, wie sie im Parlament auftritt. Im Artikel der Parlamentsdirektion (Mai 2026) findet sich eine Auseinandersetzung über das Verbot der Scharia, welches die FPÖ beantragte.
ZITAT: Ausschussvorsitzende Muna Duzdar (SPÖ) kann den Vorschlägen der FPÖ nichts abgewinnen. Es sei schon jetzt ausgeschlossen, dass in Österreich „mittelalterliche Normen“ zur Anwendung kommen, versicherte sie und warf der FPÖ vor, die Bevölkerung verunsichern zu wollen und Falschinformationen zu verbreiten. Sie kenne keinen einzigen Fall, in dem Gerichte den Grundsatz, dass privatrechtliche Vereinbarungen nicht gegen die österreichische Rechtsordnung verstoßen dürfen, nicht ordentlich umgesetzt oder gar Polygamie mitgetragen hätten. Es gebe im Falle eines iranischen Paares nur die Entscheidung, dass der Mann seiner Ex-Frau jenen Betrag zahlen müsse, der seinerzeit für den Fall einer Scheidung vertraglich vereinbart worden sei und von dem der Mann später nichts mehr wissen habe wollen. ENDE ZITAT.
Es gebe nur den Fall eines iranischen Paares, ist falsch; ethos.at berichtete am 10.10.2023 über die Scheidung eines Ehepaares aus Afghanistan. Solche Streitfälle gab es wohl dutzende. Der springende Punkt jedoch sind Fälle, die von Österreichs Gerichten nach dem Internationalen Privatrechtsgesetz IPRG / IPR-G behandelt werden. Dieses Gesetz stammt aus dem Geburtsjahr von Duzdar, 1978. Duzdar ist buchstäblich damit aufgewachsen. Es dürfte für sie kaum vorstellbar sein, dass in der Kreisky-Ära eine Saat gesät wurde, die vier, fünf Jahrzehnte später zu massiven inneren Widersprüchen in der Rechtsprechung führten.
Das IPRG führte dazu, dass Vergehen von nicht integrierten Migranten nicht mehr nach gängigem österreichischen Recht beurteilt werden. So zuletzt im Fall, bei dem die Gruppenvergewaltigung eines 12-jährigen Mädchens zum Freispruch der Täter (ja, der Täter, nicht der „mutmaßlichen“ Täter) führte. Zweifelhafte Sicht der Justiz: Die muslimischen Jugendlichen hätten sich ihrer Sitte gemäß bzw. Scharia-konform verhalten. Von Duzdar sind zu diesem Fall keine Stellungnahmen überliefert.
Laut Duzdar kommen bei uns keine „mittelalterlichen Normen“ zur Anwendung. Zu mittelalterlichen Normen zählt die Kopftuchpflicht für muslimische Frauen, die an den Schulen verboten wurde. Vertreter der Wiener SPÖ nehmen Vergehen dagegen in Schutz. Interessant wäre, wie Duzdar dazu steht, als Feministin, als Anwältin, als Gesetzgeberin und nicht zuletzt als Repräsentantin des Bundesvolkes. (SIEHE AUCH Kommentar von Aron Sperber: SPÖ Wien im juristischen Jihad gegen eigene Bundesregierung.)
Vorerst bleiben von der Abgeordneten zum Nationalrat (11/2017 – 10/2019 und 07/2023 -10/2024, sowie seit ihrer Babypause ab Juli 2025):
1. Eine zweifelhafte Intervention beim ORF.
2. Eine mangelhafte Verteidigung unserer demokratischen Prinzipien, zu denen die Trennung von Staat und Religion gehört.
3. Ihr Bekenntnis gegen Kickl. Nona.
Ihre Talente, die Duzdar aufgrund ihrer herausragenden Ausbildung mitbringt, konnte oder wollte sie bislang im Parlament nicht zur Entfaltung bringen.
Dr. Alma Zadić, LL.M., Die Grünen
Im Parlament sitzt Alma Zadić direkt hinter der Partei- und Klubchefin Leonore Gewessler, die einsam in der ersten Reihe sitzt. Ein Video hat sie für parlament.gv.at nicht gedreht; nicht einmal eine E-Mail gibt sie in den Kontaktdaten an. ethos.at hat sie daher nachgebaut: alma.Zadic@parlament.gv.at – die generative KI hätte das auch nicht besser gemacht.
Erste Erfahrungen als NR-Abgeordnete sammelte sie 2018/19 auf der Liste von Peter Pilz, dem Spaltpilz der Grünen. Nach dem Intermezzo der Bierlein-Regierung kam sie auf dem Ticket der Grünen auf den Posten der Justizministerin (01/2020 – 03/2025).
Neben ihrem Amt als Nationalratsabgeordnete gibt sie keine weiteren beruflichen Tätigkeiten an. Das ist erfreulich, denn ethos.at hält jeden weiteren Beruf und jeden weiteren Nebenjob für unvereinbar mit dem Beruf der Abgeordneten. Doch was hat Zadić seit 24.10.2024 im Parlament gemacht?
Sie ist Obmannstellvertreterin im Justizausschuss. Am 28.5.2026 war sie in der „Fragestunde“, einem Tiktok-Format des Parlaments.
Auszüge:
Frage: Was könne Sie als Abgeordnete tun, damit das Vertrauen in das Parlament gestärkt wird?
Zadić [O-Ton gekürzt]: Ganz wichtig ist Sichtbarkeit. Sichtbarkeit von Parlamentariern, vom Parlament, von unserer Demokratie. Ich lade auch alle ein ins Parlament zu kommen, und sich ein Bild zu machen, ich kann auch gerne eine Führung organisieren, um gemeinsam zu schauen: was machen wir da. Welche Gesetze beschließen wir da, wie passiert sowas?
Frage: Warum sind Sie in die Politik gegangen?
Zadić [O-Ton gekürzt]: Ich wollte immer schon gestalten. 2017 war ein schwieriges Jahr, weil die Stimmung gegen Menschen mit einer sichtbaren Migrationsbiografie immer schlechter wurde. Deshalb war es mir ein Anliegen – ich bin selbst aus Bosnien-Herzegowina – mich zu engagieren und den Menschen zu zeigen: hey, Österreich ist vielfältig. [Nach Zusatzfrage] Mein Appell an jene, die eine Migrationsbiografie haben, sich wirklich politisch zu engagieren und in den jeweiligen Parteien, in denen ihr aktiv seid, auch wirklich euren Platz einzufordern, damit man dann irgendwann auf wählbaren Listenplätzen ist und es letzten Endes ins Parlament schafft.
[Auf youtube hat das Video bis dato (9.9.26) 787 Abrufe. Die Tiktoker waren vermutlich nicht begeistert über das von ihr geforderte Social-Media-Verbot für Jugendliche.]
Zadić [O-Ton gekürzt]: Ich finde, wir brauchen ein Social Media Verbot, weil soziale Medien die Fähigkeit besitzen durch Algorithmen Menschen zu fesseln. Wir berauben die Kinder ihrer Kindheit, wenn sie zu lange zu viel Zeit in sozialen Medien verbringen. Es führt zur Aggression, zu Angstörungen, zu Depression. Ein Modell für ein Verbot der sozialen Medien für unter 14-Jährige wird derzeit von der Regierung diskutiert.
Frage: Verdienst 10.300 Brutto, zu viel oder zu wenig?
Zadić: Es ist ein angemessenes Gehalt, viele Abgeordnete arbeiten nebenbei, ich nicht, wir fokussieren uns ganz und gar auf die Arbeit im Parlament.
Frage: Bitte erklären Sie Opposition.
Zadić [O-Ton gekürzt]: Die Opposition sind die Parteien, die nicht in der Regierung sind, deren Aufgabe ist es in der Regel zu kontrollieren, was macht die Regierung, drauf aufmerksam zu machen, wenn Sachen fehlen und dann sich im Parlament während der Parlamentssitzung und in den Ausschüssen zu überlegen, können wir das unterstützen oder gibt es Punkte, auf die wir aufmerksam machen oder eben nicht unterstützen können?
Frage: Welche Möglichkeiten hat die Oppositionspartei am Gesetz mitzuwirken?
Zadić [wiederholt sinngemäß ihre vorige Aussage mit einer Ergänzung]: insbesondere, wenn man die Verfassung ändern möchte und eine Zweidrittel-Mehrheit für diese Bestimmung braucht, dann kann eine Oppositionspartei mitverhandeln, dann kann man auch mitwirken an der Gestaltung des Gesetzes. [O-Ton gekürzt]
Urteil auf ethischer Grundlage: Alma Zadić kritisiert mehrfach die Mängel des Schulsystems. Sie selbst hat eine mustergültige Ausbildung und Karriere hinter sich. Mit diesem Background „Opposition“ schlechter zu erklären als jede Volksschullehrerin, das verdient nicht einmal ein Genügend. Zadić bestätigt den Jugendlichen, dass deren Politikverdrossenheit wohl begründet ist. Sie bestätigt das Gefühl: außer ein bissl mitreden, kann man im Parlament nix bewirken, und dafür kassieren die da oben 10.000 Euro monatlich!
„Ganz wichtig ist Sichtbarkeit von Parlamentariern, von unserer Demokratie“, sagt Zadić aus eigener Erfahrung, die ihr offensichtlich fehlt. Mit dem Tiktok-Video hat sie nichts dazu beigetragen, dass etwas von Demokratie bei den Menschen ankommt, was sie nicht noch verdrossener machen würde.
Zadić verliert kein Wort über Gewaltenteilung und über die primären Aufgaben der Legislative und die primären Aufgaben der Exekutive gemäß Verfassung. Nicht Thema des Interviews? Dann soll sie dieses Thema aufgreifen! Mit ihrer Ausbildung und Berufserfahrung müsste Zadić imstande sein, den Jugendlichen zu erklären, was in Artikel 19 B-VG steht und zu welchen Problemen der Widerspruch zwischen Artikel 24 und 41 der Verfassung führt. [Hier eine kleine Nachhilfe von ethos.at]
Vermutlich sieht Zadić diese Probleme gar nicht. Ihre Einladung ins Parlament zu kommen: eh liab! Ihr Appel, sich politisch zu engagieren, „damit man dann irgendwann auf wählbaren Listenplätzen ist und es letzten Endes ins Parlament schafft“: demaskierend. Wie abgehoben muss eine Frau sein, dass ihr Verständnis von politischem Engagement, ja von Politik an sich, darin besteht, dass man „letzten Endes“ auf einem Versorgungsposten landet. Das, und leider nur das, hat Zadić den Jugendlichen vermittelt.
Zum Verständnis von ethos: Politik, Polis ist Gesellschaft. Jedes Engagement in und für die Gesellschaft ist Politik. Schade, dass die Repräsentanten des Volkes an diesem Verständnis vorbeipolitisieren.
UPDATE 2. Oktober 2026 vom Rechnugnshof: „2020 beauftragte das Justizministerium eine Agentur mit Beratungsleistungen für Social Media. Die ausgearbeitete Strategie betraf jedoch nicht nur den Social-Media-Auftritt des Justizministeriums, sondern auch die Darstellung der damaligen Justizministerin Alma Zadić (DIE GRÜNEN) als Privatperson in den sozialen Medien. Dafür lagen die Gesamtkosten bei 49.800 Euro. Zusätzlich betrug der Personalaufwand des Ministeriums für die persönlichen Social-Media-Accounts der Justizministerin rund 222.500 Euro.“
Mag. Werner Kogler, Grüne
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 01/2020 – 03/2025, seit 07/2025 Stellvertretender Klubobmann des Grünen Klubs im Parlament. Kogler war 1981 (als Student) Gründungsmitglied der Alternativen Liste Graz, 1994 (nach Abschluss seines Studiums) wurde er Angestellter des Grünen Parlamentsklubs. Kogler war sein Leben lang Berufspolitiker, Kogler hat ausgedient. Am 20. November 2026 feiert er seinen 65. Geburtstag; ethos.at wünscht ihm dazu die Weisheit, sich in den Ruhestand zurück zu ziehen. Inhaltlich hat er nichts mehr beizutragen, bestenfalls Wahlkampf-Parolen, schlimmstenfalls – siehe X.com.
+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … “ich mich seit jungen Jahren dafür engagiere, dass Umweltschutz und Wirtschaft unter einen Hut zu bringen sind, ökonomisch vernünftig, sozial gerecht und vor allem ökologisch nachhaltig. Wir müssen dafür kämpfen, dass wir nicht mehr gegen die Natur, sondern nur mehr mit der Natur wirtschaften.
+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Natur und Klimaschutz mit allen Chancen für Wirtschaft und moderne Arbeitsplätze, die Verteidigung und der Ausbau der unabhängigen Justiz, Bekämpfung der Kinderarmut, damit aber auch Ausbau der Kindergartenplätze, und, leider immer noch aber ganz, ganz wichtig, für die Gleichstellung der Frau zu arbeiten.“
+ Vizekanzler Kogler der Saubermann (ethos.at 15.1.2023)
+ Die grüne Eminenz: Wie Werner Kogler die ÖVP dirigiert! (dermaerz.at 20.2.2024)
+ NGO-Förderung durch Ex-Vizekanzler Kogler von den Grünen! (Vorgetragen von Martin Graf, FPÖ via X.com)

Foto: Koglers Misthaufen-Gas-Konzept
Dr. Nikolaus Scherak, MA, NEOS
Obfraustellvertreter im Verfassungsausschuss
Berufliche Tätigkeit: Unternehmer, Jurist. Beruflicher Werdegang: Personalberater seit 2023. Eine einzigartige Karriere: geboren 1986 hat er bis 2017 studiert; Seit 2013 ist er nebenbei Abgeordneter des Nationalrats, als Beruf gibt er „Unternehmer und Jurist“ an und sein „beruflicher Werdegang“ begann 2023 als Personalberater. KI-Gemini: „Er fungiert in diesem Bereich als „Trusted Project Partner“ bei der Personalberatung Finders & Company“. Seine Karriere als Nationalratsabgeordneter fasst Scherak demnach – verfassungswidrig (siehe Artikel 56 B-VG) – nicht als Beruf auf.
Mediale Präsenz zeigt der Abgeordnete meist bei parteiinternen Querelen. Politisch findet sich zuletzt vor einem Jahr eine Abweichung von der Partei- und Regierungslinie: „Nikolaus Scherak: Kämpfer gegen den Bundestrojaner und strikt liberaler Stachel im Fleisch der Neos.“ In dem Artikel der Presse.com (20.6.2025) fällt auch die Aussage „Der Vizeklubchef der Neos gilt als bienenfleißig.“ Die Aussage stammt angeblich von einem ÖVP-Politiker, von welchem wird aber nicht verraten.
Am 27.4.2023 beschloss eine „Breite Mehrheit die Einrichtung der Stiftung Forum Verfassung. … Die Basis dafür bildete ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, deren Vertreter:innen von einer niederschwelligen und breitenwirksamen Bewusstseinsbildung für Verfassung und Demokratie sprachen.“ (parlament.gv.at)
Scheraks Parlamentsrede zum Thema: „Da sind sehr viele kritische Stimmen gekommen, die ich persönlich nicht ganz nachvollziehen konnte, aber nichtsdestotrotz haben wir versucht, diese kritischen Stimmen, die insbesondere aus Juristenkreisen gekommen sind, wahrzunehmen, und haben da Verbesserungen gemacht. Es ging darum, wer in dem Stiftungsvorstand sitzt, was denn genau die Aufgaben sind, wofür das Geld ausgegeben werden darf, dass es eben nicht dazu kommt – was irgendwie gemutmaßt wurde, was ich so nicht nachvollziehen konnte, aber es ist ja egal; wir haben trotzdem versucht, Kritik entsprechend zu entgegnen –, dass der Verfassungsgerichtshof sich da quasi seine Haus- und Hofwissenschaft baut; diese Sorge bestand. Das war nie die Intention,…“
Vielleicht kann Scherak mit drei Jahren Verspätung kritische Stimmen nachvollziehen, wenn er am 18./19. September 2026 in der Wiener Brunnenpassage das „Geburtstagsfest für die österreichische Bundesverfassung“ feiert.

Foto / Screenshot: dorisulrich.at, Uraufführung 2024, Eröffnung Kulturhauptstadt Europas Bad Ischl Salzkammergut
Statt einem Urteil auf ethischer Grundlage eine Empfehlung für disruptive Gesetzgeber und konstruktive Gesetznehmer: ersatzlose Streichung der Stiftung Forum Verfassung. Ohne systematische Evaluierung, nur durch kritische Beobachtung der Ereignisse lässt sich feststellen, dass folgendes Ziel bislang nicht erreicht wurde und mit der bestehenden Organisation auch in Zukunft nicht erreicht werden kann: „Stiftung Forum Verfassung soll Verfassungsbewusstsein in Österreich steigern“.