Parlamentarische Fehlbesetzungen

Mag. Dr. Martin Graf.

Er ist Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses, als berufliche Tätigkeit gibt er an: Abgeordneter zum Nationalrat. Dies ist erfreulich, zumal Abgeordneter ein Beruf und kein Job oder gar Nebenjob ist. Dies gilt gemäß Artikel 56 B-VG (1) „Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.“) Graf hat auch Jus studiert und scheint somit für die Gesetzgebung geradezu prädestiniert.

Doch: der Bursche ist – mit zwei Unterbrechungen – seit drei Jahrzehnten im Parlament und er ist in der Zeit mit keiner einzigen Gesetzesinitiative aufgefallen. Grafs erstes Ausscheiden 2002 folgte dem Absturz der FPÖ von 20 auf 10 Prozent nach der Spaltung in Knittelfeld. Zurück 2006 schaffte er es sogar bis zum Dritten Nationalratspräsidenten. „Gegen Ende seiner Amtszeit als Dritter Nationalratspräsident stand Graf wegen seiner Tätigkeit im Vorstand der privaten Meschar-Stiftung sowie seiner Mitgliedschaft in der als rechtsextrem eingestuften Burschenschaft Olympia unter erheblichem medialen und politischen Druck. Um Schaden von seiner Familie und der FPÖ im anstehenden Wahlkampf abzuwenden, verzichtete er im Juni 2013 offiziell auf eine erneute Kandidatur. Er stand somit bei der Wahl 2013 gar nicht auf den Stimmzetteln“, so die KI Gemini. Seit 2017 zurück im Parlament, hielt er sich in allen Krisen so gut bedeckt, dass er H.C. Straches Absturz ebenso überlebt hat wie Norbert Hofers langsamen Abstieg. Still und leise klebt er auf seinem Parlamentssitz, nicht einmal zur Migrationsdebatte hat sich der mittlerweile alte Herr geäußert. Auf seinem Parlamentsvideo gibt er sich als Kämpfer, brilliert aber nur noch als Abstauber.

+ Ich bin Mitglied des Nationalrats, weil … „ich immer noch gegen einen überbordenden Kammer- und Verbändestaat in Österreich kämpfe.“

+ Ein Thema, das Ihnen im Nationalrat besonders am Herzen liegt? „Für die Freiheit der Menschen hier in Österreich nach wie vor ungebrochen zu kämpfen.“

Urteil auf ethischer Grundlage: Es muss eine zeitliche Beschränkung von zwei Perioden für jeden politischen Posten dieses Landes geben. Das gilt für Abgeordnete und Minister genauso wie für Sektions- und Abteilungsleiter; ebenso für leitende Redakteure im de facto Staatsbetrieb ORF. Eine echte Demokratie braucht ein Rotationsprinzip für leitende Angestellte!

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