Parlamentarische Fehlbesetzungen

Mag. Muna Duzdar, SPÖ. Berufliche Tätigkeit: selbständige Rechtsanwältin

Obfrau im Verfassungsausschuss. Unter Kurzzeitkanzler Christian Kern (2016-2017) war sie Staatssekretärin im Kanzleramt. „Sie war die bislang erste Staatssekretärin mit Migrationshintergrund“, schreibt wikipedia, obwohl sich im selben Artikel die Auskunft findet, dass Duzdar 1978 in Wien geboren ist. Hier absolvierte sie Volksschule, Gymnasium und Jusstudium; ergänzend dazu 2005/06 ein Masterstudium Internationales Recht an der Universität Sorbonne Paris. [Ironie am Rande: der Autor dieser Zeilen hatte als Steirer in Wien mehr Nachteile aufgrund seines „Migrationshintergrundes“ als Duzdar, die schon mit 22 Jahren SP-Bezirksrätin im 22. Bezirk wurde.]  Angaben zur Familie fehlen auf wikipedia; persönliche Kindheits-Erinnerungen hat Muna auf facebook veröffentlicht. Hier publiziert sie auch regelmäßig kurze Videos zu aktuellen Ereignissen. 39.000 folgen ihr.

Eine Videobotschaft auf parlament.gv.at fehlt. Auf der Seite ihrer Anwaltskanzlei finden sich folgende Infos: „Als Kind war mein Traumberuf Rechtsanwältin zu werden. Ich wollte für Gerechtigkeit kämpfen und jene vertreten, die starke Vertretung brauchen. So war es ganz normal, dass ich mich nach der Matura für das Studium der Rechtswissenschaften entschied. Nach meinem Studium zog es mich ins Ausland, nach Frankreich. So absolvierte ich 2006 mein Masterstudium in französischer Sprache an der Universität Sorbonne in Paris, im Fach internationaler Rechtsvergleich mit Fokus auf die Rechtssysteme in arabischen Ländern.“ Rechtsberatungen bietet Duzdar in vier Sprachen an: Deutsch, Arabisch, Französisch und Englisch.

In den Medien finden sich nur sporadisch Berichte über die polyglotte Juristen. Die jüngsten:

Pressedienst der Parlamentsdirektion (7.5.2026) Verfassungsausschuss berät über Scharia-Verbot und „Postenschieberei“.

DerStandard (23.12.2025) „ORF-Chef soll El-Gawharys Ablöse überdenken, fordert SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar. Sie verweist auf mehr als 3000 Unterschriften binnen 24 Stunden auf der Kampagnenplattform aufstehen.at für die Verlängerung El-Gawharys.“

SPÖ Pressedienst (24.9.2024) Duzdar: „Wer am 30. September nicht mit einem Kanzler Kickl aufwachen will, muss am Sonntag SPÖ wählen“.

DerStandard.at (22.12.2023) „Muna Duzdar: Menschen bis 24 sollen keinen ORF-Beitrag zahlen müssen. Die Mediensprecherin der SPÖ verlangt eine Ausweitung der Befreiung von der neuen Haushaltsabgabe und eine Reform der ORF-Gremien.“

Heute.at (5.7.2023) „Muna Duzdar mit Baby im Arm im Nationalrat angelobt. Ex-Staatssekretärin Muna Duzdar folgt Pamela Rendi-Wagner als SPÖ-Abgeordnete im Nationalrat nach. Sie wurde mit Baby im Arm angelobt.“

Urteil auf ethischer Grundlage: Sehr oft ist die Anwältin nicht in der medialen Öffentlichkeit. Aber es ist auch wichtiger, wie sie im Parlament auftritt. Im Artikel der Parlamentsdirektion (Mai 2026) findet sich eine Auseinandersetzung über das Verbot der Scharia, welches die FPÖ beantragte.

ZITAT: Ausschussvorsitzende Muna Duzdar (SPÖ) kann den Vorschlägen der FPÖ nichts abgewinnen. Es sei schon jetzt ausgeschlossen, dass in Österreich „mittelalterliche Normen“ zur Anwendung kommen, versicherte sie und warf der FPÖ vor, die Bevölkerung verunsichern zu wollen und Falschinformationen zu verbreiten. Sie kenne keinen einzigen Fall, in dem Gerichte den Grundsatz, dass privatrechtliche Vereinbarungen nicht gegen die österreichische Rechtsordnung verstoßen dürfen, nicht ordentlich umgesetzt oder gar Polygamie mitgetragen hätten. Es gebe im Falle eines iranischen Paares nur die Entscheidung, dass der Mann seiner Ex-Frau jenen Betrag zahlen müsse, der seinerzeit für den Fall einer Scheidung vertraglich vereinbart worden sei und von dem der Mann später nichts mehr wissen habe wollen. ENDE ZITAT.

Es gebe nur den Fall eines iranischen Paares, ist falsch; ethos.at berichtete am 10.10.2023 über die Scheidung eines Ehepaares aus Afghanistan. Solche Streitfälle gab es wohl dutzende. Der springende Punkt jedoch sind Fälle, die von Österreichs Gerichten nach dem Internationalen Privatrechtsgesetz IPRG / IPR-G behandelt werden. Dieses Gesetz stammt aus dem Geburtsjahr von Duzdar, 1978. Duzdar ist buchstäblich damit aufgewachsen. Es dürfte für sie kaum vorstellbar sein, dass in der Kreisky-Ära eine Saat gesät wurde, die vier, fünf Jahrzehnte später zu massiven inneren Widersprüchen in der Rechtsprechung führten.

Das IPRG  führte dazu, dass Vergehen von nicht integrierten Migranten nicht mehr nach gängigem österreichischen Recht beurteilt werden. So zuletzt im Fall, bei dem die Gruppenvergewaltigung eines 12-jährigen Mädchens zum Freispruch der Täter (ja, der Täter, nicht der „mutmaßlichen“ Täter) führte. Zweifelhafte Sicht der Justiz: Die muslimischen Jugendlichen hätten sich ihrer Sitte gemäß bzw. Scharia-konform verhalten. Von Duzdar sind zu diesem Fall keine Stellungnahmen überliefert.

Laut Duzdar kommen bei uns keine „mittelalterlichen Normen“ zur Anwendung. Zu mittelalterlichen Normen zählt die Kopftuchpflicht für muslimische Frauen, die an den Schulen verboten wurde. Vertreter der Wiener SPÖ nehmen Vergehen dagegen in Schutz. Interessant wäre, wie Duzdar dazu steht, als Feministin, als Anwältin, als Gesetzgeberin und nicht zuletzt als Repräsentantin des Bundesvolkes. (SIEHE AUCH Kommentar von Aron Sperber: SPÖ Wien im juristischen Jihad gegen eigene Bundesregierung.)

Vorerst bleiben von der Abgeordneten zum Nationalrat (11/2017 – 10/2019 und 07/2023 -10/2024, sowie seit ihrer Babypause ab Juli 2025):

1. Eine zweifelhafte Intervention beim ORF.

2. Eine mangelhafte Verteidigung unserer demokratischen Prinzipien, zu denen die Trennung von Staat und Religion gehört.

3. Ihr Bekenntnis gegen Kickl. Nona.

Ihre Talente, die Duzdar aufgrund ihrer herausragenden Ausbildung mitbringt, konnte oder wollte sie bislang im Parlament nicht zur Entfaltung bringen.