Volksbegehren für Bargeld
Update 18. Jänner 2024 - " Es ist keine große Überraschung mehr, aber der jüngste Beschluss zwischen Unterhändlern des EU-Parlaments und den EU-Staaten bringt neue Regeln für Bargeldzahlungen nun endgültig auf Schiene, auch wenn beide Seiten dann noch formal zustimmen müssen. Ein Herzstück dieser neuen EU-weiten Vorschriften gegen Geldwäsche: Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro werden in der EU künftig verboten. Die neue Verordnung soll frühestens ab Mitte 2026 gelten, berichtet kleinezeitung.at (18.1.24) und erläutert auch, dass diese Grenze nur im B2B-Geschäft gelte. Mehr als 10.000 privat zu verschenken ist somit auch künftig legal.
Update 27. September 2022: Das Volksbegehren "FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG" hat 530.938 Unterschriften erhalten und war somit eines der erfolgreichsten im Jahr 2022.
Das Volksbegehren FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG hat folgenden Wortlaut:
"Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.“
Apropos: Spenden an ethos.at sind herzlichst willkommen!
Die Bevollmächtigten des Volksbegehrens sind Sabine Hatzl und Josef Binder, der im Interview mit Petra Führich die Zielsetzungen des Volksbegehrens erläutert.