Energiewende Deutschland: Pellets quo vadis?

Pellets. Kapitel 4 + + + Der Ausstieg vom Ausstieg vom Ausstieg. So könnte man die Energiewende Deutschlands in einem Satz zusammenfassen. Endgültiger könnte ein Ausstieg gar nicht sein, hätte die deutsche Rechtschreibreform, die so alt ist wie der Atomausstieg, "endgültiger, am endgültigsten" als neuen Komparativ und Superlativ kanonisiert. Aktuell sind in Deutschland noch sechs AKW am Netz. Bis Ende 2021 werden Grohnde, Grundremmingen und Brokdorf abschaltet, die drei jüngsten Reaktoren, Isar 2, Emsland und Neckarwestheim sollen spätestens Ende 2022 vom Netz gehen.

UPDATE 4.5.2023: Pellets Verbot in Deutschland

Lediglich sechs Jahrzehnte hat die Atomenergie in Deutschland Haushalte beleuchtet und die Wirtschafts-Lokomotive angetrieben. Die Regierung Rot-Grün unter Gerhard Schröder und Joschka Fischer besiegelte im Jahr 2000 mit den Kraftwerkbetreibern den Atom-Ausstieg und hat 2002 das Atomgesetz entsprechend novelliert. Danach durften keine neuen AKW mehr gebaut werden und die Regellaufzeit wurde auf 32 Jahre ab Inbetriebnahme limitiert. Damit sollten spätestens 2021 alle AKW abgestellt sein. Im Herbst 2010 haben Kanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Guido Westerwelle die Laufzeiten der bestehenden 17 AKW um acht bis vierzehn Jahre verlängert. Und dann kam der 11. März 2011 mit dem Tsunami von Fukushima, auf den ein politischer Tsunami in Deutschland folgte. Schneller als die Verlängerungen in Kraft treten konnten wurde das endgültige Aus für Atomenergie in Deutschland beschlossen.

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Pellet-Story: Best Practice of Austria?

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Pellets. Kapitel 3 + + + VORBEMERKUNG: Dieser Artikel wurde im Juni 2021 im Auftrag der Interessensvertretung proPellets Austria verfasst. Hubert Thurnhofer hat im Frühjahr 2021 intensiv über Holzbiomasse recherchiert, insbesondere über das Campaigning internationaler Umweltschutzorganisationen gegen die Nutzung von Holz für die Erzeugung von Wärmeenergie. Dieser Artikel wurde von proPellets Austria bis heute (2.11.22) nicht publiziert. Nun führte die Bundeswettbewerbsbehörde BWB laut Presseaussendung "Hausdurchsuchungen im Markt für Pellets seit Dienstag, den 18.10.2022 durch. Es besteht der Verdacht, dass Pellethersteller und Pellethändler die Preise abgesprochen, Kunden aufgeteilt sowie den Absatz gemeinsam eingeschränkt bzw. kontrolliert haben. Von den laufenden Ermittlungen sind eine Reihe von Unternehmen und ein Verband in den Bundesländern Wien, Kärnten und Tirol betroffen. Die Hausdurchsuchungen wurden am 20.10.2022 abgeschlossen." proPellets publizierte umgehend nach Bekanntgabe der Untersuchungen eine eigene Pressemitteilung, die im zweiten Teil dieses Beitrags kritisch unter die Lupe genommen wird. Dieser Artikel soll zeigen, wie eine Success-Story, the Best Practice of Austria, zum Worst Case werden konnte, und zur Wiederherstellung eines beschädigten Marktes beitragen.

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Volksbegehren für Bargeld

Update 18. Jänner 2024 - " Es ist keine große Überraschung mehr, aber der jüngste Beschluss zwischen Unterhändlern des EU-Parlaments und den EU-Staaten bringt neue Regeln für Bargeldzahlungen nun endgültig auf Schiene, auch wenn beide Seiten dann noch formal zustimmen müssen. Ein Herzstück dieser neuen EU-weiten Vorschriften gegen Geldwäsche: Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro werden in der EU künftig verboten. Die neue Verordnung soll frühestens ab Mitte 2026 gelten, berichtet kleinezeitung.at (18.1.24) und erläutert auch, dass diese Grenze nur im B2B-Geschäft gelte. Mehr als 10.000 privat zu verschenken ist somit auch künftig legal.

Update 27. September 2022: Das Volksbegehren "FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG" hat 530.938 Unterschriften erhalten und war somit eines der erfolgreichsten im Jahr 2022.

Das Volksbegehren FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG hat folgenden Wortlaut:

"Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.“

Apropos: Spenden an ethos.at sind herzlichst willkommen!

Die Bevollmächtigten des Volksbegehrens sind Sabine Hatzl und Josef Binder, der im Interview mit Petra Führich die Zielsetzungen des Volksbegehrens erläutert.

https://www.youtube.com/watch?v=Ho3PwYFjsH0

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